Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV6/137/2026

Installierung von Strom- und Wasseranschlüssen am Rather Carré - Vorlage BV6/119/2022

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Lichtenbroicher Weg 29 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 27. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 15.06.2022 gebeten, auf dem Platz des Rather Carré Strom- und Wasseranschlüsse zu installieren und die Finanzierung durch das Klimaanpassungsprogramm zu unterstützen.

Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19) nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Marktverwaltung unterstützt ausdrücklich das Ziel, ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen nach Möglichkeit unbürokratisch zu fördern und geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wurde für städtische Wochenmarktflächen eine pragmatische Regelung entwickelt, die es ermöglicht, vorhandene Stromanschlüsse gegen eine pauschale Kostenerstattung auch für ehrenamtliche Veranstaltungen zu nutzen. Diese Regelung kann jedoch ausschließlich auf den Flächen angewendet werden, die im Zuständigkeitsbereich der Marktverwaltung liegen. Hierbei handelt es sich um die städtischen Wochenmarktflächen, die von der Marktverwaltung für den Marktbetrieb genutzt und bewirtschaftet werden. Die vorhandenen Stromanschlüsse dienen vorrangig dem Wochenmarktbetrieb; die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker entrichten hierfür entsprechende Nutzungsentgelte.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · BV6/137/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 54

    Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV6/137/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Installierung von Strom- und Wasseranschlüssen am Rather Carré - Vorlage BV6/119/2022 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 614.10.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 15.06.2022 gebeten, auf dem Platz des Rather Carré Strom- und Wasseranschlüsse zu installieren und die Finanzierung durch das Klimaanpassungsprogramm zu unterstützen. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Amt 19) nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Marktverwaltung unterstützt ausdrücklich das Ziel, ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen nach Möglichkeit unbürokratisch zu fördern und geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wurde für städtische Wochenmarktflächen eine pragmatische Regelung entwickelt, die es ermöglicht, vorhandene Stromanschlüsse gegen eine pauschale Kostenerstattung auch für ehrenamtliche Veranstaltungen zu nutzen. Diese Regelung kann jedoch ausschließlich auf den Flächen angewendet werden, die im Zuständigkeitsbereich der Marktverwaltung liegen. Hierbei handelt es sich um die städtischen Wochenmarktflächen, die von der Marktverwaltung für den Marktbetrieb genutzt und bewirtschaftet werden. Die vorhandenen Stromanschlüsse dienen vorrangig dem Wochenmarktbetrieb; die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker entrichten hierfür entsprechende Nutzungsentgelte. Auf der Fläche des Rather Carrés findet kein städtischer Wochenmarkt statt. Die Fläche gehört daher nicht zum Zuständigkeitsbereich der Marktverwaltung. Aus diesem Grund kann die Marktverwaltung dort weder die Errichtung einer Strom- oder Wasserversorgung prüfen noch entsprechende Infrastruktur herstellen oder betreiben. Der von der Bezirksvertretung 6 beschlossene Prüfauftrag bezieht sich auf öffentliche Flächen, auf denen regelmäßig ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen stattfinden. Die Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung kann jedoch nur durch den jeweils für die betreffende Fläche zuständigen Fachbereich erfolgen. Hierzu empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Amt für Liegenschaften, das Auskunft über die Zuständigkeit der Fläche geben kann. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Marktverwaltung im Rahmen der Beschlusskontrolle zunächst von einer Zuständigkeit ausgegangen ist, da die Anfrage an das Sachgebiet Marktmanagement herangetragen worden war. Im Zuge der weiteren Prüfung hat sich jedoch herausgestellt, dass es sich beim Rather Carré nicht um eine von der Marktverwaltung betreute Wochenmarktfläche handelt. Die damalige Annahme beruhte somit auf der zunächst naheliegenden Zuordnung der Anfrage und wurde im Rahmen der vertieften Prüfung entsprechend korrigiert. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt (Amt 68) nimmt dazu wie folgt Stellung: Nutzungsverträge für die Inanspruchnahme von Flächen des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes (z.B. für Veranstaltungen) schließen die Versorgung durch Infrastruktureinrichtungen (z.B. Strom- und Wasseranschlüsse) grundsätzlich aus, da eine Abrechnung des jeweiligen Bezuges nicht möglich bzw. leistbar ist. Insbesondere bezüglich eines Wasseranschlusses ist zu berücksichtigen, dass an Trinkwasser höchste Qualitätsanforderungen gestellt werden müssen, um Gesundheitsgefahren auszuschließen. Eine Voraussetzung dazu ist, dass Wasseranschlüsse permanent genutzt werden und eine Verkeimung -gerade in warmen Sommermonaten- definitiv ausgeschlossen werden kann. Dies kann bei Anschlüssen, die nur selten in Betrieb gehen, nicht gewährleistet werden. Es ist für Veranstalter jederzeit möglich, bei Bedarf auf von der Netzgesellschaft / Stadtwerke betriebene Anschlüsse zurückzugreifen. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/137/2026