Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV10/181/2024

Klettergerüst auf dem Gelände der Willi-Fährmann-Grundschule in Garath - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/145/2024 vom 05.11.2024 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ingeborg-Bachmann-Straße 31 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 21. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, das Klettergerüst auf dem Gelände der Willi-Fährmann-Grundschule in Garath schnellstmöglich in Stand setzen zu lassen oder zu ersetzen und für die Übergangszeit eine andere Beschäftigungsmöglichkeit für die Schülerinnen und Schüler zu organisieren.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV10/181/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Klettergerüst auf dem Gelände der Willi-Fährmann-Grundschule in Garath - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/145/2024 vom 05.11.2024 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 03.12.2024 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 05.11.2024 folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung, das Klettergerüst auf dem Gelände der Willi-Fährmann-Grundschule in Garath schnellstmöglich in Stand setzen zu lassen oder zu ersetzen und für die Übergangszeit eine andere Beschäftigungsmöglichkeit für die Schülerinnen und Schüler zu organisieren. Hierzu teilt das Amt für Schule und Bildung Folgendes mit: Bei einer Überprüfung des Spielgerätes wurde festgestellt, dass dies abgängig ist und eine Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar wäre. Es soll daher ersetzt werden. Um mögliche Gefahren abzuwehren, wurde ein Bauzaun um das Spielgerät errichtet. Dieser Zaun wird bestehen bleiben bis das Klettergerüst demontiert und die Fläche - gegebenenfalls auch provisorisch - wiederhergerichtet ist. Eine Planung des neuen Spielgerätes mit Beteiligung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes als Fachamt für derartige Vorhaben und selbstverständlich auch der Schule ist für das Jahr 2025 avisiert. Hierbei kann die Schule ihre Wünsche zur Art und Gestaltung des neuen Spielgerätes miteinbringen. Das Amt für Schule und Bildung steht im Austausch mit der Schulleitung über alternative Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für die Übergangszeit. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/181/2024