Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV8/171/2026

Leerstand Wohnraum

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 14. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 02.07.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „Leerstand Wohnraum" mit: Frage 1: Gibt es zu den o.g. Objekten Informationen, wann mit einer Weitervermietung zu rechnen ist und führt die Verwaltung eine Liste leerstehender Mieträume über 6 Monate im Bezirk 8?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · BV8/171/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 26

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV8/171/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Leerstand Wohnraum Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 810.09.2026Kenntnisnahme Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 02.07.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „Leerstand Wohnraum" mit: Frage 1: Gibt es zu den o.g. Objekten Informationen, wann mit einer Weitervermietung zu rechnen ist und führt die Verwaltung eine Liste leerstehender Mieträume über 6 Monate im Bezirk 8? Antwort zu 1: Am Weyersberg 15 Im Rahmen der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens aufgrund des Verdachts auf Zweckentfremdung durch Leerstand konnte ermittelt werden, dass für das Objekt ein Zwangsversteigerungsverfahren angeordnet ist. Das Verwaltungsverfahren ruht bis zum Abschluss des Versteigerungsverfahrens und wird bei Bekanntwerden des/der neuen Eigentümer*in wieder aufgenommen. Wetzlaer Weg 16 Nach Einleitung eines Verwaltungsverfahrens aufgrund des Verdachts auf Zweckentfremdung durch Leerstand wurde nach Prüfung des Fachbereiches festgestellt, dass es sich nicht um schützenswerten Wohnraum im Sinne der Wohnraumschutzsatzung handelt. Aufgrund der zwischenzeitlich erlassenen verwaltungsinternen Regelungen zur Verschärfung des Wohnraumschutzes wird die seinerzeit getroffene Entscheidung nochmals überprüft. Der jeweilige Verfahrensstand zu beiden Objekten lässt eine verbindliche Aussage über den Zeitpunkt einer Wiedervermietung des Wohnraums aktuell nicht zu. Der Fachbereich Wohnungsaufsicht erfasst im Rahmen einer Excel-Tabelle alle Verwaltungs- und Bußgeldverfahren, die sich aus Antrags- und ordnungsbehördlichen Verfahren bei dem Verdacht der Zweckentfremdung durch Leerstand ergeben. Die Listen werden in der Gesamtheit für alle Stadtbezirke in Düsseldorf geführt. Frage 2: Wie viele Anzeigen gem. § 10 der Satzung gibt es durch die Verpflichteten im Bezirk 8, wurde die Weiternutzung im regelmäßigen Turnus kontrolliert und entsprechende Maßnahmen mit Eigentümer*innen bzw. anderweitig Verpflichteten abgesprochen und ggfls. wie viele Bußgeldverfahren eingeleitet? Antwort zu 2: Die Zahl der Anzeigen von Leerstand gem. § 10 der Wohnraumschutzsatzung werden im Amtscontrolling nicht erfasst. Für den individuellen Einzelfall wird die Weiternutzung bei Erfassung der Anzeige durch die zuständige Sachbearbeitung nachkontrolliert. Bei Überschreitung des genehmigungsfreien Zeitraums von 6 Monaten wird ein ordnungsbehördliches Verfahren mit dem Ziel der Rückführung des Wohnraums in den Wohnungsmarkt eingeleitet. Für den Stadtbezirk 8 sind bis dato keine Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/171/2026