Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 8
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 8 · Sitzung vom 10.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 15.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung der Maßnahme „Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kuthsweg 43" mit einer Gesamtsumme von 8.422.900 € (brutto) inkl. Ausstattung und Inventar und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu.
Gesamtkosten der Maßnahme8.422.900 EUR Kosten der Errichtung / IPM7.757.000 EUR Kosten der Landeshauptstadt Düsseldorf (Ausstattung und Inventar / Rückbau): Rückbau (investive Kosten) 233.700 EUR +Ausstattung und Inventar (konsumtive Kosten) 203.692 EUR + Ausstattung und Inventar (investive Kosten) 228.508 EUR = Gesamtkosten LHD 665.900 EUR Jährliche Nettofolgekosten1.508.901 EUR Zuzüglich einmaliger Abschreibungsaufwand Restbuchwert des bereits abgebrochenen Gebäudes in 202542.156 EUR Bedarfslage: Die Stadt Düsseldorf hat seit dem 01.08.2013 den gesetzlichen Anspruch der einjährigen Kinder auf einen Betreuungsplatz sicherzustellen (Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes). Dies erfordert einen erheblichen Ausbau des bestehenden Betreuungssystems. Düsseldorf verfügt zwar über ein gutes, jedoch nicht ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen sowie die Genehmigung des Bauantrags. Befreiungen sind notwendig von der überbaubaren Grundstücksfläche, der GFZ sowie der textlichen Festsetzung Nr. 4.
Das Vorhabengrundstück Vennstraße 133, 133a, 133b liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6274/03. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,7, eine zwingende Geschossigkeit von II, eine geschlossene Bauweise, eine Dachneigung von 23° bis 28° und eine Bautiefe von 13,00 m festgesetzt. In der textlichen Festsetzung Nr. 3 wird eine maximale Sockelhöhe von 0,50 vorgeschrieben. In der textlichen Festsetzung Nr. 4 wird eine maximale Drempelhöhe von 0,75 m vorgeschrieben, jedoch sind Drempel nur bei einer Dachneigung von über 40° erlaubt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und der Ausnahme sowie die Genehmigung des Bauantrags. Befreiungen sind notwendig von der überbaubaren Grundstücksfläche, der GFZ sowie der textlichen Festsetzung Nr. 4. Eine Ausnahme ist notwendig von der textlichen Festsetzung Nr. 5.
Das Vorhabengrundstück Vennstraße 133c, 133d, 133e, 133f liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 6274/03. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,7, eine zwingende Geschossigkeit von II, eine geschlossene Bauweise, eine Dachneigung von 23° bis 28° und eine Bautiefe von 13,00 m festgesetzt. In der textlichen Festsetzung Nr. 3 wird eine maximale Sockelhöhe von 0,50 vorgeschrieben. In der textlichen Festsetzung Nr. 4 wird eine maximale Drempelhöhe von 0,75 m vorgeschrieben, jedoch sind Drempel nur bei einer Dachneigung von über 40° erlaubt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der bisherige Spielplatz musste aus Gründen der Verkehrs- und Betriebssicherheit außer Betrieb genommen werden und steht den Kindern seitdem nicht mehr zur Verfügung. Nun ist ein Ersatzneubau gemäß der geltenden Sicherheitsnorm DIN EN 1176 vorgesehen. Der Spielplatz wird regelmäßig auch von Familien aus der Nachbarschaft, insbesondere aus den Bereichen Eichenwand und Am Langenfeldsbusch, genutzt. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag für das Wohnumfeld und die Freizeitgestaltung vieler Kinder im Quartier. Die Gesamtkosten belaufen sich nach vorliegenden Angeboten auf rund 5.000,- Euro.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt folgende Mittelverwendung aus 111114/1000/54990800/8 - Betreuung der Bezirksvertretungen: 1.Künstlervereinigung Königsbergerstrasse e. V. (CANDAspace) Kunstausstellung ab 19.11.2026 Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von max.€ 2.MBC-Düsseldorf (Modell-Bahn-Club Düsseldorf) Pflege Biotop und Vereinsgelände sowie Beschaffung Gartengeräte Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von max.€ 3.Kulturinitiative Unterbach e. V. Kunstmeile Unterbach 2026 Ein Defizit wird übernommen bis zu einer Summe von max.€ 4.IndividuEller e. V.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Prüfung, Planung und Aufstellung von zwei weiteren öffentlichen Trinkbrunnen im Stadtbezirk 8 im Haushaltsjahr 2027/2028 umzusetzen.
Durch den fortschreitenden Klimawandel kommt es auch im Düsseldorfer Stadtgebiet zunehmend zu langanhaltenden Hitzeperioden und sommerlichen Tropentagen. Öffentlich zugängliches, kostenloses Trinkwasser ist eine essenzielle und niederschwellige Maßnahme des gesundheitlichen Hitzeschutzes-insbesondere für Kinder, ältere Menschen sowie outdooraktive Bürgerinnen und Bürger.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 8 möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die erhebliche Beschädigung des kombinierten Fuß- und Radwegs In der Verlängerung des Haigerwegs zur Karlsruher Straße (Höhe S-Bahnhof Eller Süd) kurzfristig zu begutachten, umgehend abzusichern und nachhaltig zu begradigen.
Auf dem kombinierten Fuß- und Radweg in der Verlängerung des Haigerwegs zur Karlsruher Straße am S-Bahnhof Eller Süd hat sich über die gesamte Breite des Weges eine starke Wölbung gebildet. Infolgedessen ist die Asphaltdecke großflächig aufgebrochen. Dies führt zu folgenden Missständen: -akute Unfallgefahr: Durch die Wölbung und die abgeplatzten Asphaltkanten besteht eine erhebliche Sturz- und Stolpergefahr für Fußgänger sowie den Rad- und Rollerverkehr.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Weichselstraße im Streckenabschnitt zwischen der Schlesischen Straße und der Posener Straße für den Radverkehr entgegen der bestehenden Einbahnstraße (Freigabe durch Zusatzzeichen" Radverkehr frei" StVO 1022-10) zu öffnen. Sollten hierfür Anpassungen am Straßenraum, bei Parkflächen oder Sichtdreiecken erforderlich sein, sind diese zeitnah umzusetzen.
1.Gefahrenreduzierung im Radverkehrsnetz: Die derzeitige Wegführung für Radfahrende in Richtung Innenstadt weist erhebliche Sicherheitsdefizite und Gefahrenstellen auf. Radfahrende sind dort unübersichtlichen Führungen, Verflechtungsbereichen mit dem Kraftfahrzeugverkehr sowie unzureichenden Fahrbahnbreiten ausgesetzt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend mit den Eigentümern des Grundstückes Drosselstraße 14 und den verantwortlichen Eigentümer*innen (sowie Architekten/Gewerken) des angrenzenden Grundstückes der Großbaustelle an der Vennhauser Allee 197 in Kontakt zu treten, um durch Beratungen und Maßnahmen zu erreichen, dass der große Baum auf dem Grundstück Drosselstraße 14 durch die Baumaßnahmen erhalten werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 02.07.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „Ampelschaltung an der Kreuzung Gerresheimer Landstraße / Dellestraße" mit: Frage 1: Wurde die Ampelschaltung an der Kreuzung Gerresheimer Landstraße / Dellestraße in den vergangenen zwölf Monaten verändert oder angepasst?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 02.07.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „Leerstand Wohnraum" mit: Frage 1: Gibt es zu den o.g. Objekten Informationen, wann mit einer Weitervermietung zu rechnen ist und führt die Verwaltung eine Liste leerstehender Mieträume über 6 Monate im Bezirk 8?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Fachamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 32. Kalenderwoche 18 Bäume im Stadtbezirk 8 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und zum Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden gekennzeichnet und auf https://maps.duesseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen Leitungsträger - wie z. B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom - die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung teilt die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung am Kreuzburger Weg mit: Kreuzburger Weg 3a, Straßenmast, FR Gatherweg, (134 Vmax) vom Messzeitraum 12.05.2026 bis 12.07.2026: Bei den insgesamt 45.323 erfassten Fahrzeugen lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 34 km/h, die V85 (die maximale Geschwindigkeit bei 85% der gefahrenen Fahrzeuge) betrug 43 km/h. Das Geschwindigkeitsverhalten lag bei: 4.881 Fahrzeugen bis 20 km/h 11.085 Fahrzeugen zwischen 21 km/h und 30 km/h 18.041 Fahrzeugen zwischen 31 km/h und 40 km/h 9.855 Fahrzeugen zwischen 41 km/h und 50 km/h 1.447 Fahrzeugen über 50 km/h Das Geschwindigkeitsniveau liegt somit deutlich über dem Normbereich. Die Verkehrsüberwachung und die Polizei wurden bereits um Prüfung und Maßnahmenumsetzung in eigener Zuständigkeit gebeten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung teilt die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung am Großen Torfbruch mit: Großer Torfbruch 6, Straßenmast, Fahrtrichtung Vennstraße (70 Vmax) vom Messzeitraum 13.05.2026 bis 13.07.2026: Bei den insgesamt 113.980 erfassten Fahrzeugen lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 23 km/h, die V85 (die maximale Geschwindigkeit bei 85% der gefahrenen Fahrzeuge) betrug 27 km/h.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob auf der Vennhauser Allee im Bereich des neu hergestellten Fahrbahnteilers auf Höhe der Haltestelle Am Ellerforst eine mehrjährige Staudenbepflanzung in niedriger Wuchshöhe oder eine sonst auch unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsaspekten geeignete Bepflanzung vorgenommen werden kann, ggf. unter anteiliger Finanzierung durch die Bezirksvertretung. Ferner wird die Verwaltung gebeten, mitzuteilen, wann die plangemäße Baumpflanzung erfolgt und zu prüfen, ob die Entsiegelung im Bereich der Schraffurfläche bis zu der Verkehrsinsel auf Höhe Am Ellerforst fortgesetzt werden kann.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, die bisherige Einstellung der Ampel an der Haltestelle am Eller Forst für ein Jahr versuchsweise dahingehend zu ändern, dass während der Schulzeit zwischen 7.30 Uhr und 14.30 Uhr bei einem einfahrenden Bus die Fußgängerampel auch ohne vorherige Anforderung regelmäßig sofort auf Grün für Fußgänger geschaltet wird. Nach Ablauf der Versuchszeit bittet die Bezirksvertretung um einen Erfahrungsbericht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 02.07.2026 teilt die Verwaltung zu der Thematik „Umbau und Signalisierung Einmündung An der Schützenwiese / Königsberger Straße" mit: Frage 1: Wie ist der Stand der Ausführungsplanung für den Umbau und die Signalisierung der vorgenannten Einmündung?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Einmündung Am Strasserfeld in die Gerresheimer Landstraße sicherer gestaltet werden kann, indem wie an der Einmündung Dellestraße in die Gerresheimer Landstraße die Anforderung von MIV-Rot und Fußgänger-Grün der LZA in Höhe Gerresheimer Landstraße 70/72 (auch) durch eine Induktionsschleife Am Strasserfeld erfolgen kann. Verneinendenfalls soll die Verwaltung prüfen, ob / welche anderen Möglichkeiten bestehen, den Einmündungsbereich sicherer zu gestalten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, 1.ob an der bestehenden Lichtsignalanlage im Bereich Vennhauser Allee / Rothenbergstraße eine gesonderte Signalisierung für den Radverkehr eingerichtet werden kann, um Radfahrende aus Richtung Unterbach kommend sicher vom Geh- und Radweg auf die Fahrbahn der Glashüttenstraße zu führen, 2.ob ab diesem Bereich bis zur Haltestelle Knuppertsbrück ein Fahrradschutzstreifen oder eine vergleichbare Radverkehrsanlage eingerichtet werden kann, 3.welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Verkehrssicherheit, insbesondere für Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu den weiterführenden Schulen, hätten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die wiederkehrenden Störungen an den Bahnübergängen am Kamper Weg / Ecke Ellerkirchstraße sowie an den weiteren Bahnübergangen entlang dieser Strecke zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Zuverlässigkeit und bedarfsgerechte Steuerung der Schrankenanlagen zu verbessern. Insbesondere soll geprüft werden: - aus welchen Gründen sich die Schranken wiederholt schließen, ohne dass ein Zug den Übergang passiert, - ob technische Anpassungen oder Optimierungen der Steuerung möglich sind, und wie durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit an diesen Übergängen erhöht werden kann. Die Verwaltung teilt zu der Anregung mit, dass es sich nach Auskunft der DB InfraGO AG beim Bahnübergang Ellerkirchstraße um eine rechnergesteuerte Bahnübergangssicherungsanlage (RBÜT) mit Lichtzeichen und Halbschranken in der Sicherungsart „hauptsignalabhängig" handelt. Das bedeutet, dass der Bahnübergang zunächst vollständig gesichert sein muss, bevor das Ein- bzw. Ausfahrsignal auf Fahrt gestellt werden kann. Die Schranken bleiben bis zur Auflösung der Zugfahrt geschlossen. Aufgrund dieser Sicherungsart sind längere Schließzeiten systembedingt und sicherheitstechnisch erforderlich. Der Bahnübergang Am Hackenbruch ist ebenfalls eine RBÜT-Anlage, jedoch in der Sicherungsart „fernüberwacht durch den Fahrdienstleiter". Hier erfolgt die Ein- und Ausschaltung durch die Triebfahrzeuge, wodurch die Schließzeiten sicherungsartbedingt in der Regel kürzer ausfallen. Beide Bahnübergangssicherungsanlagen sind entsprechend der planfestgestellten Unterlagen errichtet, geprüft und abgenommen worden. Aktuell liegen der DB InfraGO AG keine Hinweise auf Fehlfunktionen der Anlagen vor. Entsprechend der Information der DB InfraGO AG ist eine Optimierung der Steuerung bzw. eine weitere Verkürzung der Schließzeiten unter den bestehenden technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen nicht möglich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 02.07.2026 teilt die Verwaltung zum Thema „Sachstand und Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretung 8 aus den Jahren 2024 bis 2027" mit: Frage 1: Welche durch die Bezirksvertretung 8 in den Jahren 2024 bis 2027 beschlossenen Anträge, Prüfaufträge und Maßnahmen wurden bislang noch nicht umgesetzt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die vorhandene Markierung für die Fahrradführung im Bereich der Kreuzung Kissinger Straße / Ludwigstraße in den Kreuzungsbereich hinein auszuweiten, um die Öffnung der Straße für Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstraße deutlicher anzuzeigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Für die zeitnahe Umsetzung der durch die Bezirksvertretung 8 beschlossenen NS- Gedenkstätte am Höherweg im Herbst 2026 wurde eine Planung ohne Aufbauten und Baum auf städtischem Grund erstellt, die den im Beschluss (BV8/033/2025) formulierten Anforderungen entspricht. Die Gedenkstätte wurde auf dem städtischen Grundstück geplant, welches jedoch als Fläche für den Straßenausbau des Höherwegs inkl. Radverkehrsanlagen vorgehalten wird. Derzeit ist ein Ausbau des Höherwegs nicht in Planung, im Bedarfsfall wäre jedoch eine spätere Anpassung oder Verlegung der Gedenkstätte in der Örtlichkeit notwendig.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Im Rathaus Eller, Gertrudisplatz 8, kommt am Donnerstag, 10. September 2026, die Bezirksvertretung 8 (Eller, Lierenfeld, Unterbach, Vennhausen) zu ihrer nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung der BV 8 stehen unter anderem die Vorstellung des Bauprojekts Gumbertstraße sowie eine Beschlussvorlage für das Projekt "Neubau einer Kindertageseinrichtung am Kuthsweg 43. Sitzungsbeginn ist um 18 Uhr. Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf veröffentlicht unter: www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen.html
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.