Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV1/274/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Mitteilungen der Verwaltung
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 1
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 24.01.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Nachfrage zur Stellungnahme zur Anfrage „Verdrängung von
Handwerksbetrieben im Stadtbezirk - Anfrage Herr Peter Klein, Vertreter
DIE LINKE"; BV1/244/2024
Herr Hartmann erkundigt sich in Bezug auf die Antwort zur Frage 3, inwiefern das
Raumwerk D den Masterplan Handwerk unterstütze.
Mitteilung der Verwaltung:
Im Erarbeitungsprozess des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Raumwerk D
war die Handwerkskammer - wie andere Akteur*innen mehrfach beteiligt
beziehungsweise eingebunden (zum Beispiel im Rahmen von Workshops und
individuellen Abstimmungsterminen). Die Handwerkskammer hat sich mit
inhaltlichen Stellungnahmen, Zielformulierungen und Analysedaten gewinn bringend
in den Prozess eingebracht.
Unter anderem enthält der Strukturplan „Produktives und kreatives Düsseldorf" des
Raumwerks D eine Unterkarte mit dem Titel „Räume für das Handwerk sichern" und
legt damit auch den Fokus auf das Handwerk als wichtiger Bestandteil der
nutzungsgemischten Stadt.
Die Inhalte der Unterkarte und infolgedessen auch des Strukturplans unterstützen
die in Kapitel 1 „Stadtentwicklung" des Masterplan Handwerks formulierten Ziele
(zum Beispiel Stadt der kurzen Wege, Einbindung der Handwerkskammer in
städtebaulichen Prozessen). Der Masterplan Handwerk stellt zudem Bezüge zu den
Zielen des Raumwerk D her.
Das Raumwerk D wurde als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6
Nr. 11 BauGB beschlossen und ist auch im Rahmen der Bauleitplanung zu
berücksichtigen.
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Anregung zur Informationsvorlage „Unterflurcontainer an der Moltkestraße
63a, 114013 in Pempelfort an der Heilig -Geist-Kirche; Beschluss der
Bezirksvertretung 1 vom 15.11.2024; BV1/239/2024"; BV1/254/2024
Frau Ernesti regt an, einen alternativen Standort in der näheren Umgebung für die
Errichtung von Unterflurcontainern zu prüfen.
Mitteilung der Verwaltung:
Bedauerlicherweise ist auch der Bau einer Unterfluranlage in der näheren Umgebung
nicht möglich. Sowohl die Moltkestraße selbst, als auch die folgenden Straßen bieten
keinen Platz für eine Unterfluranlage:
Moltkestraße
Schloßstraße
Augustastraße
Ludwig-Wolker-Straße
Derendorfer Straße
Der Standort für eine Unterfluranlage muss mehrere Kriterien erfüllen, die in den
sogenannten Technischen Rahmenbedingungen zusammengefasst sind (siehe Anlage
1). In erster Linie ist in diesem konkreten Fall an keiner anderen Stelle der
erforderliche Abstand von sieben Metern zur Wohnbebauung gegeben. Aber auch die
Straßenbahnlinien in der Derendorfer Straße und Schloßstraße, Radfahrwege sowie
enge Straßen wie die Annastraße und Augustastraße verhindern einen alternativen
Standplatz. Der Bau einer Unterflurstation in der unmittelbaren Umgebung ist daher
nicht möglich.
Forderung zur Stellungnahme zur Anfrage „Zustand des Clubhauses BV 04 -
Anfrage der CDU-Fraktion"; BV1/214/2024
Herr Ghasemi zeigt sich von der langen Dauer, bis von der Verwaltung zu Anfrage
Stellung genommen worden sei, verwundert. In der Stellungnahme werde
beschrieben, dass die Standsicherheit des Gebäudes einer regelmäßigen Kontrolle
bedarf. Im November 2024 solle die nächste Kontrolle durchgeführt werden. Er bittet
daher um Mitteilung der Ergebnisse dieser Kontrolle.
Mitteilung der Verwaltung:
Die statische Kontrolluntersuchung der Rissbildungen am Vereinsgebäudes auf der
Bezirkssportanlage Hans-Böckler-Straße 31 hat Ende November stattgefunden.
Die Untersuchung kommt zu dem Schluss , dass keine sichtbaren Veränderungen der
Rissbilder festgestellt werden konnten. Es konnte an keiner Stelle eine erweiterte
Rissbildung festgestellt werden.
Zur weiteren Beobachtung der Risse wurden Gipsmarkierungen beauftragt und
werden kurzfristig angebracht.
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 1 als Text anzeigen
Technische Rahmenbedingungen zur Planung und zum Bau von Unterfluranlagen
für das Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf
auf Basis der derzeitigen Entsorgungslogistik (Stand: April 2024)
ï‚· Eine Unterfluranlage besteht in der Regel aus 1 bis 3 Einkammerpapiercontainern
(je nach Bedarf kann diese(r) auch entfallen) mit einem Fassungsvermögen von
jeweils 5 m³ und 3 Einkammerglascontainern mit einem Fassungsvermögen von
jeweils 3 m³, die sich in einem Beton- oder Stahlschacht mit Einbaurahmen und
Sicherheitsboden befinden. Die Bodenplatte für die Beton- oder Stahlschächte
wird in 20 cm Magerbeton mit einer Auflage (1-2cm) Splitt (Körnung 1-3mm)
ausgeführt. Die Vorschriften der DIN EN 13071-1 Teil 1 / 2 sowie die aktuellen
Herstellerangaben sind zu beachten.
ï‚· Die Container sind mit einem verdeckten und verriegelten 2-Haken-System
(System Kinshofer) ausgestattet. Aus logistischen Gründen muss die
Kranaufnahme für Depot- und Unterfluranlagen kompatibel sein.
ï‚· Die Glascontainer (Einwurfschächte eingeschlossen) sind mit
Zusatzlärmdämmung nach RAL-UZ 21 auszustatten. Der Abstand zur
Wohnbebauung muss mindestens 7 m betragen.
ï‚· In der unmittelbaren Umgebung der Station (=Sichtweite), aber nicht direkt neben
der Station ist ein Altkleidercontainer (Stellfläche 1,3 m x 1,3 m) einzuplanen. Die
Einwurföffnung ist i.d.R. zum Gehweg hin auszurichten.
ï‚· Pro Unterflurcontainer wird eine Fläche von ca. 2 m x 2 m und eine Einbautiefe
von ca. 2,7 m für 3 m³-Container bzw. ca. 2,9 m für 5 m³-Container benötigt. Der
Einbaubereich für die Unterfluranlage darf kein Gefälle aufweisen.
ï‚· Im Bodenbereich der Station dürfen sich keine Versorgungs- und
Entsorgungsleitungen befinden. Der gesamte Bodenbereich im direkten Umfeld
der Station muss frei sein von sämtlichen Bauwerken, Telekommunikationskabeln
oder sonstigen Einrichtungen, die den Bau behindern könnten.
ï‚· Der Bodenbereich muss frei von Kampfmitteln sein.
ï‚· Bei Schwerlastverkehr im Bereich der Unterflurstation sind ggf. zusätzliche
bautechnische Schutzmaßnahmen erforderlich.
ï‚· Der Deckel der unterirdischen Container muss gegenüber der umgebenden
Fläche um ca. 15 - 20 mm höher liegen, damit Regenwasser ablaufen kann und
sich nicht im Schacht sammelt. Die Behälterentwässerung ist durch eine
Behälterentwässerungsrinne, die an den Abläufen mit Drainageschläuchen zu
versehen ist, oder durch vergleichbare Systeme sicher zu stellen. Der
Bodenbelag der Station muss rutschhemmend ausgestattet sein. Um
Oberflächenwasser vom Gehweg abzuleiten, ist angrenzend an die Station eine
umlaufende Entwässerungsrinne vorzusehen.
ï‚· Die Einfassung der Bodenrahmen ist in Asphalt auszuführen.
ï‚· Das Umfeld der Unterflurcontainerstation ist barrierefrei zu gestalten.
ï‚· Die Unterflurcontainer sind parallel zur Straße so nah wie möglich an die
Bordsteinkante zu setzen (maximaler Abstand 3 m bis zur Mitte der
Unterflurcontainer). Der Ladevorgang erfolgt in Fahrtrichtung rechts.
ï‚· Der Einfahrweg (=Ladeposition) vor der Unterflurstation sollte bis Mitte des ersten
Unterflurcontainers 8,5 m, der Ausfahrweg ab Mitte des letzten
Unterflurcontainers 4 m betragen. Bei ungünstigen Haltebedingungen für das
Ladefahrzeug (einspurige Straße, Parkbuchten) sind damit für die Gesamtstrecke
einer Normstation mit 5 Einkammercontainern 22,5 m zu veranschlagen. Dieser
Bereich ist mit einem P+H Verbot, ggfs. auch mit Zick-Zack-Linie zu versehen.
Bei der Planung jeder Station muss eine Einzelfallprüfung erfolgen.
ï‚· Um ein Zuparken zu verhindern, ist die Anlage bei Bedarf (Einzelfallprüfung) mit
Absperrpfosten zu versehen.
ï‚· Im Schwenkbereich des Ladekrans dürfen keine Laternen, Masten, Schilder,
Fahrradstellplätze, Litfaßsäulen, Bäume etc. stehen (Mindestabstand zur Station:
3 m). Parkbuchten müssen mindestens 1 m vom Containerschacht entfernt sein.
ï‚· Über der Unterflurcontainerstation dürfen sich keine Hochspannungsleitungen,
Fahrleitungsdrähte oder Spanndrähte befinden. Die maximal erreichbare Höhe
des Fahrzeugs mit ausgefahrenem Kran beträgt 13 m.
ï‚· Der Abstand zu Radwegen sollte mindestens 1 m betragen.
ï‚· Um ein Zuparken zu verhindern, ist die Anlage bei Bedarf (Einzelfallprüfung) mit
Absperrpfosten zu versehen.