Parken auf dem Gehweg "Am Röttchen" - Vorlage BV6/189/2024
Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Aus „Sachdarstellung“
Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 06.11.2024 gebeten, auf der Straße „Am Röttchen" nach dem Ratherbroicher Grenzgraben, auf Höhe Nr. 87-91, das Parken auf dem Gehweg wieder zu erlauben.
Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nimmt dazu wie folgt Stellung: Im Rahmen der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h in der Straße „Am Röttchen" wurde als Begleitmaßnahme das Parken an den Fahrbahnrand verlagert. Die Restfahrbahnbreite beträgt aktuell 3,70m und ist 1. straßenverkehrsrechtlich zulässig sowie 2. weiterhin eine geeignete Maßnahme, um das Geschwindigkeitsniveau auf der Straße zu senken Eine Freigabe des Parkens im Seitenraum mittels Vz315 Parken auf dem Gehweg kann somit seitens der Verwaltung nicht empfohlen werden. Zum Schutz gegen ein mögliches Befahren des östlichen Gehweges wird das punktuelle Setzen von Pfosten geprüft.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. Januar 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Wo passiert das?
Am Röttchen – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
- Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.
Beratungsweg
Bezirksvertretung 6
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/008/2025