Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV6/185/2025

Pocketpark/Stadtgrün Heinrichstraße/Münsterstraße - Vorlage BV6/121/2025

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Wangeroogestraße 8 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 5. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 02.07.2025 gebeten zu prüfen, ob auf der Brachfläche Heinrichstraße/Münsterstraße ein Pocketpark, alternativ eine Grünfläche, angelegt werden kann.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt (Amt 68) nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Fläche befindet sich in städtischem Eigentum und ist ca. 250 m² groß. Da zu benachbarten Flurstücksgrenzen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss und sich dort bereits ein etablierter Strauchbewuchs, sowie einzelne Bäume befinden, verringert sich die zu bepflanzende Fläche auf ca. 50 m², so dass sich diese nicht zur Herrichtung eines Poketparks eignet.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV6/185/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Pocketpark/Stadtgrün Heinrichstraße/Münsterstraße - Vorlage BV6/121/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 03.12.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 02.07.2025 gebeten zu prüfen, ob auf der Brachfläche Heinrichstraße/Münsterstraße ein Pocketpark, alternativ eine Grünfläche, angelegt werden kann. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt (Amt 68) nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Fläche befindet sich in städtischem Eigentum und ist ca. 250 m² groß. Da zu benachbarten Flurstücksgrenzen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss und sich dort bereits ein etablierter Strauchbewuchs, sowie einzelne Bäume befinden, verringert sich die zu bepflanzende Fläche auf ca. 50 m², so dass sich diese nicht zur Herrichtung eines Poketparks eignet.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/185/2025