Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587087.pdf
Published Time: 2026-05-15T08:16:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV7/123/2026
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# Informationsvorlage
Betrifft:
Priorisierung und Umsetzung der Mängelliste nach dem Radwegetest des ADFC im
Stadtbezirk 7
- Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 24.03.2026 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 7
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 7 23.06.2026 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 24.03.2026 folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung, die 18 Mängelpunkte im Stadtbezirk 7 aus der
Aktion „Radwegetest des Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Düsseldorf e.V.“
(radwegetest.adfc-duesseldorf.de) aus 2025 zu prüfen, zu priorisieren in der
Mängelabstellung und die Umsetzung nach kurzfristig, mittelfristig und langfristig
darzustellen.
Hervorzuheben sind schnell abstellbare Mängel mit einer Terminsetzung. Sofern der
kurzfristigen Beseitigung von Mängeln Umstände (Bsp. Glasmacherviertel, Mindestbreiten
von Radwegen) entgegenstehen, sind kreative, rechtssichere Übergangslösungen zu
präsentieren (Bsp. Benderstraße).
Die Ergebnisse sind in einer Sitzung der Bezirksvertretung 7 im 1. Halbjahr 2026 vorzutragen
und die Priorisierung zur Diskussion zu stellen.
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
Im Rahmen des vom ADFC Düsseldorf durchgeführten Radwegtests wurden für den
Stadtbezirk 7 insgesamt 18 Mängelpunkte erfasst. Die identifizierten Mängel werden als
fachlich relevante Rückmeldungen aus der Nutzungsperspektive eingeordnet und decken
sich in weiten Teilen mit bereits bekannten Defiziten des Radhauptnetzes sowie mit
Hinweisen aus Politik und Bürgerschaft und den fachlichen Erkenntnissen der Verwaltung.
Die Verwaltung hat die gemeldeten Mängel geprüft und hinsichtlich ihrer kurzfristigen
Umsetzbarkeit bewertet. Maßgeblich für die Einstufung sind die jeweiligen
Rahmenbedingungen – insbesondere Flächenverfügbarkeit, Verkehrsführung, rechtliche
Vorgaben sowie personelle und finanzielle Ressourcen. Eine unmittelbare und vollständige
Übernahme aller Vorschläge ist daher nicht in allen Fällen möglich.
Die Prüfung erfolgte in zwei Schritten: Vorrangig wurden Hinweise berücksichtigt, die
Streckenabschnitte mit laufenden Planungen betreffen, da hier eine Einbindung noch im
laufenden Prozess möglich ist. Anschließend wurden kurzfristig umsetzbare Seite 2
Kleinmaßnahmen – etwa Anpassungen bei Markierungen, Beschilderungen oder punktuellen
Engstellen – in den Blick genommen.
Auf dieser Grundlage ergibt sich folgende Einstufung:
Kurzfristig umsetzbar sind kleinere Anpassungen, etwa im Bereich Zamenhofweg und
Märkische Straße bis Pilgerweg. Mittelfristig werden Abschnitte mit
Mindestbreitenunterschreitungen oder straßenraumbedingten Einschränkungen im Rahmen
künftiger Planungen angegangen. Langfristig eingestuft sind Maßnahmen mit erheblichem
Planungsaufwand oder Abhängigkeit von übergeordneten Entscheidungen – darunter
insbesondere Bereiche, welche im Zusammenhang mit dem Glasmacherviertel stehen.
Die Einbindung der Bezirksvertretung erfolgt im Rahmen konkreter Planungen und
Maßnahmen über die vorgesehenen politischen Beteiligungsverfahren. Sobald Maßnahmen
des Radhauptnetzes oder daraus abgeleitete Einzelmaßnahmen einen hinreichend
konkreten Planungs- oder Umsetzungsstand erreichen, wird die Bezirksvertretung beteiligt.