Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV9/154/2026

Schulwegsicherung für den neuen Schulkomplex - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 13.03.2026; BV9/069/2026

Beratung geplant Nächster Termin am 02.10.2026 bei Bezirksvertretung 9.
2. Oktober 2026nächster Termin Werstener Dorfstraße 5 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 28. Juli 2026veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Bringverkehre, dessen Ergebnisse für die weitere Beurteilung maßgeblich sind. Da

Schulwegsicherung für den neuen Schulkomplex - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 13.03.2026; BV9/069/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 902.10.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Benrodestraße und deren Verlängerung (Schöne Aussicht) ab der Kappeler Straße Richtung Schöne Aussicht zur

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BV9/154/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Schulwegsicherung für den neuen Schulkomplex - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 13.03.2026; BV9/069/2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 902.10.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Benrodestraße und deren Verlängerung (Schöne Aussicht) ab der Kappeler Straße Richtung Schöne Aussicht zur Fahrradstraße umgewidmet werden kann mit zusätzlicher Beschilderung Anwohner frei bzw. Anlieger frei. Dabei könnte man sich an dem Hildener Modell orientieren. Stellungnahme der Verwaltung: Die abschließende Prüfung der Einrichtung einer Fahrradstraße im betreffenden Abschnitt ist derzeit noch nicht möglich. Gegenwärtig erfolgt ein Monitoring der schulischen Hol- und Bringverkehre, dessen Ergebnisse für die weitere Beurteilung maßgeblich sind. Da Wendevorgänge auf Fahrradstraßen grundsätzlich zu vermeiden sind, kommt den verkehrlichen Auswirkungen von Hol- und Bringverkehren hierbei besondere Bedeutung zu. Außerdem ist die Bonner Straße / Benrather Schloßallee im Bestand für den Radverkehr nicht über die Straße Schöne Aussicht zu erreichen. Die Herstellung der Durchlässigkeit des Wendehammers für den Radverkehr ist zwar verwaltungsseitig vorgesehen, ein Umsetzungszeitraum kann derzeit jedoch aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht prognostiziert werden. Die Verwaltung orientiert sich derzeit bei der Gestaltung von Fahrradstraßen an den von der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) herausgegebenen Leitfaden. Grundsätzlich werden u. a. die Kriterien für Fahrradstraßen hinsichtlich der Netzbedeutung für den Radverkehr (Bezirksnetz), kein ÖPNV-Linienverkehr, einer geringen Bedeutung für den Kfz-Verkehr sowie der erforderlichen Fahrgassenbreiten erfüllt. Im Bereich zwischen der Steinkribbenstraße und der Ludolfstraße ist auf dem südlichen Gehweg Längsparken zulässig. Derzeit wird hiervon abweichend jedoch schräg bzw. senkrecht geparkt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein solches Verhalten im Zuge der Einrichtung einer Fahrradstraße zu unterbinden wäre. Vor diesem Hintergrund kann derzeit noch keine abschließende Entscheidung zu der Einrichtung der Fahrradstraße abgegeben werden. Seite 2

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/154/2026