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BV9/154/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Schulwegsicherung für den neuen Schulkomplex
- Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 13.03.2026; BV9/069/2026
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 9
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 902.10.2026Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Benrodestraße und deren
Verlängerung (Schöne Aussicht) ab der Kappeler Straße Richtung Schöne Aussicht zur
Fahrradstraße umgewidmet werden kann mit zusätzlicher Beschilderung Anwohner frei bzw.
Anlieger frei. Dabei könnte man sich an dem Hildener Modell orientieren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die abschließende Prüfung der Einrichtung einer Fahrradstraße im betreffenden Abschnitt ist
derzeit noch nicht möglich. Gegenwärtig erfolgt ein Monitoring der schulischen Hol- und
Bringverkehre, dessen Ergebnisse für die weitere Beurteilung maßgeblich sind. Da
Wendevorgänge auf Fahrradstraßen grundsätzlich zu vermeiden sind, kommt den
verkehrlichen Auswirkungen von Hol- und Bringverkehren hierbei besondere Bedeutung zu.
Außerdem ist die Bonner Straße / Benrather Schloßallee im Bestand für den Radverkehr
nicht über die Straße Schöne Aussicht zu erreichen. Die Herstellung der Durchlässigkeit des
Wendehammers für den Radverkehr ist zwar verwaltungsseitig vorgesehen, ein
Umsetzungszeitraum kann derzeit jedoch aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht
prognostiziert werden.
Die Verwaltung orientiert sich derzeit bei der Gestaltung von Fahrradstraßen an den
von der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und
Kreise in NRW e.V. (AGFS) herausgegebenen Leitfaden. Grundsätzlich werden u. a. die
Kriterien für Fahrradstraßen hinsichtlich der Netzbedeutung für den Radverkehr
(Bezirksnetz), kein ÖPNV-Linienverkehr, einer geringen Bedeutung für den Kfz-Verkehr
sowie der erforderlichen Fahrgassenbreiten erfüllt.
Im Bereich zwischen der Steinkribbenstraße und der Ludolfstraße ist auf dem südlichen
Gehweg Längsparken zulässig. Derzeit wird hiervon abweichend jedoch schräg bzw.
senkrecht geparkt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein solches Verhalten im Zuge der
Einrichtung einer Fahrradstraße zu unterbinden wäre.
Vor diesem Hintergrund kann derzeit noch keine abschließende Entscheidung zu der
Einrichtung der Fahrradstraße abgegeben werden.
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