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Beschlussvorlage_BV als Text anzeigen
BV4/169/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 4, Haushalt
2025 Liste B) Sonstige Gebäude 1.10.11.111.05.001 52415400 und Liste C)
Förderung Dritter 1.10.11.111.05.001 53175400 Bauunterhaltungsmittel 2025
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 4
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 4 03.12.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 4 beschließt, die folgenden Maßnahmen aus den
Bauunterhaltungsmitteln 2025
- Teil B „Sonstige Gebäude"
und
- Teil C „Förderung Dritter"
zu finanzieren (hierzu bittet sie, die Restmittel in Höhe von 40.173,- EUR
entsprechend aus dem Teil C „Förderung Dritter" in den Teil B „sonstige Gebäude"
umzubuchen):
Standort / Adresse Maßnahme Hintergrund Betrag
Teil B - „Sonstige Gebäude"
Barbarossaplatz,
nördliche Seite
Erneuerung der
Beschichtung des
Brunnens
Um eine dauerhafte
Abdichtung zu erzielen,
werden für diese
Maßnahme nach aktuellen
Stand ca. 130.000,00 EUR
benötigt.
Die zur Anwendung
kommende Methode wird
zurzeit mit der
Denkmalbehörde
abgestimmt.
130.000,00
EUR
Seite 2
Linksrheinische
Kunstwerke im
öffentlichen Raum
Graffiti/Bewuchs-
Beseitigung an
diversen
Kunstwerken
Bei der Beseitigung von
Graffiti handelt es sich
zunehmend um
kompliziertere Verfahren.
Da oft Denkmalschutz zu
berücksichtigen ist
und/oder es sich um
empfindliche Materialien
wie Naturstein, Bronze,
Holz, Cortenstahl etc.
handelt, muss in vielen
Fällen eine Fachfirma oder
Restaurierungsfirma für die
Beseitigung beauftragt
werden. Auch nach der
Beseitigung von Bewuchs
müssen häufig durch die
Pflanze entstandene
Schäden behoben werden.
Dies führt zu erhöhten
Kosten.
5.000,00
EUR
Zehn Bäume mit
Spenderplakette
im links-
rheinischen
Düsseldorf
Pflanzsaison je nach
Witterung März/April 2026.
Bei der Pflanzung sollen
alle Stadtteile des
Stadtbezirks 4
berücksichtigt werden.
6.000,00
EUR
sowie
alle
Restmittel
aus Liste
B und C des
Jahres 2025
Sachdarstellung:
Eine weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.