Verfügungsmittel 2026 - Zuschussvergabe 2026 Antrag des Bürger-Schützenverein 1925 e. V. Düsseldorf-Rath - Besucherakquise zum Rather Schützen- und Volksfest
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 6 beschließt (vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung), dem Bürger-Schützenverein 1925 e. V. Düsseldorf-Rath für die Besucherakquise zum Rather Schützen- und Volksfest einen Zuschuss als Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von bis zu __________ Euro aus den Verfügungsmitteln 2026 (Sachkonto 1111114 1000 54990600) zu gewähren.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Bürger-Schützenverein 1925 e. V. Düsseldorf-Rath hat einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Besucherakquise zum Rather Schützen- und Volksfest in Höhe von 2.500 Euro gestellt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV6/028/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage_BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 30
Bezirksvertretung 6. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV6/028/2026