Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV8/042/2026

Zulassung einer Vertretung der betroffenen Bevölkerungsgruppe

Amtlicher Titel: Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Februar 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 8 hat eine Beschlussvorlage zur Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW eingereicht. Die Entscheidung wird in der Sitzung am 5. März 2026 getroffen.

Einordnung

Die Bezirksvertretung 8 hat eine Beschlussvorlage zur Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) erstellt. Diese Vorlage trägt die Referenznummer BV8/042/2026 und wurde am 23. Februar 2026 erstellt. Die Entscheidung über diese Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 5. März 2026 getroffen.

Hintergrund

Die Regelung zur Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe ist in der Gemeindeordnung NRW verankert und soll sicherstellen, dass die Interessen dieser Gruppen in kommunalen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden. Die Bezirksvertretung 8 hat die Aufgabe, lokale Belange zu vertreten und Entscheidungen zu treffen, die die Bürger direkt betreffen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung der Bezirksvertretung 8 könnte Auswirkungen auf die Mitbestimmung und Vertretung von bestimmten Bevölkerungsgruppen in Düsseldorf haben. Eine Zulassung könnte dazu führen, dass diese Gruppen besser in kommunale Prozesse integriert werden und ihre Anliegen Gehör finden.

Die wichtigsten Punkte

  • Bezirksvertretung 8 entscheidet über Zulassung einer Vertretung.
  • Sitzung findet am 5. März 2026 statt.
  • Vorlage gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW.
  • Ziel ist die Berücksichtigung der Interessen betroffener Gruppen.
  • Entscheidung könnte lokale Mitbestimmung stärken.

Vorgang · BV8/042/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage_BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 12.1

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV8/042/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 805.03.2026Entscheidung Die Bezirksvertretung 8 beschließt, Frau Ouissal Zaghdoud und im Vertretungsfall Frau Wissal Alyandouzi gemäß § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 8 zuzulassen. Der Jugendrat hat in seiner Sitzung am 19.02.2026 Frau Ouissal Zaghdoud und für den Vertretungsfall Frau Wissal Alyandouzi als beratende Jugendratsmitglieder für den Stadtbezirk 8 benannt.

KI-gestützt aufbereitet am 6. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/042/2026