Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe (Jugend) gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Im Original formuliert
Die Bezirksvertretung 5 beschließt, die vom Jugendrat benannten Mitglieder Herrn Liam Ingenfeld und, im Vertretungsfall, Frau Hannah Zalbertus zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 5 mit einem Rederecht zu jugendrelevanten Themen bis zum Ender der laufenden Wahlperiode zuzulassen.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Der Jugendrat hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2024 Herrn Liam Ingenfeld und, für den Vertretungsfall, Frau Hannah Zalbertus als beratende Jugendratsmitglieder für den Stadtbezirk 5 benannt.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Beratungsweg
Bezirksvertretung 5
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/170/2025