Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/027/2026

Ordnung und Sicherheit auf dem Gertrudisplatz

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
4Dokumente 7. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Kurzdarstellung“

Der Einsender weist auf das störende Verhalten einer bestimmten Personengruppe hin, die sich regelmäßig auf dem Gertrudisplatz in Eller aufhält und regt diverse Maßnahmen zur Verbesserung von Ordnung und Sicherheit an.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · ABA/027/2026

Weitere Unterlagen zum Inhalt

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Gertrudisplatz_Eingabe

Dateidatum im RIS: 07.05.2026 · Amtliches Original (PDF)

Weitere zugeordnete Unterlage; nicht als vollständige Beantwortung oder Beschluss eingeordnet.

Anlage 1 zu Vorlage ABA/027/2026 Eingabe nach § 24 GO: Ordnung und Sicherheit am Gertrudisplatz in Eller Eingabe vom 29.01.2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich hiermit als betroffener Bürger Maßnahmen zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und des Sicherheitsgefühls am Gertrudisplatz in Düsseldorf Eller an. Seit vielen Monaten kommt es auf dem Gertrudisplatz zu massiven und anhaltenden Störungen durch eine feste Personengruppe. Dazu gehören:  täglicher Alkohol- und Drogenkonsum im öffentlichen Raum  mutmaßlicher Drogenhandel und Vermittlung  aggressive Sprache, lautstarke Beschimpfungen und Bedrohungen  wiederholte sexuelle Belästigung von Passantinnen  gezielte Einflussnahme auf minderjährige Mädchen zum Konsum von Marihuana  massive Vermüllung durch Glasflaschen, Drogenreste und Abfälle Ein besonders persönliches Beispiel betrifft meine Ehefrau. Sie wohnt mit mir in unmittelbarer Nähe und passiert den Platz regelmäßig mit unserem Hund, einem Mops. Sie wird dabei immer wieder auf erniedrigende und sexualisierte Weise angesprochen. Die wiederkehrende Bemerkung aus der Gruppe lautet etwa: „Ich habe noch nie drei Möpse gesehen.“ Diese Aussage ist entwürdigend und verletzend – sie zeigt, wie sich einzelne Täter offenbar bewusst wiederholend auf einzelne Personen konzentrieren. Solche Äußerungen finden öffentlich statt, ohne Konsequenz, und sorgen für Angst und Rückzug statt Sicherheit. Wir erleben vor Ort, dass sich die bekannten Tätergruppen jeden Tag ab dem frühen Nachmittag dort versammeln – im Winter etwa ab 13 Uhr, im Sommer teils bis Mitternacht. Familien, Kinder, ältere Menschen und Einzelpersonen meiden den Platz bewusst. Auch das örtliche Bürgerbüro, der Spielplatz, der Markt und die umliegende Gastronomie leiden sichtbar unter der Entwicklung. Vor diesem Hintergrund rege ich folgende Maßnahmen an: 1. Ein Alkoholverbot für den Gertrudisplatz in den Nachmittags- und Abendstunden gemäß § 10 Ordnungsbehördengesetz NRW. 2. Die Prüfung einer Videoüberwachung auf Grundlage von § 21 Polizeigesetz NRW zur Gefahrenabwehr, gegeben der wiederholten Störungen und dokumentierten Vorfälle. 3. Regelmäßige und gezielte Präsenz des Ordnungs- und Servicedienstes zu den bekannten Stoßzeiten. 4. Das Aufstellen von Hinweisschildern, die auf das Cannabisverbot im Umfeld von Kinderspielplätzen (§ 5 Cannabisgesetz) sowie ein Alkoholverbot hinweisen. Diese Maßnahmen sollen helfen, den öffentlichen Raum wieder für alle Menschen nutzbar zu machen – in Sicherheit, mit Respekt, ohne Angst. Der derzeitige Zustand ist nicht mehr tragbar. Es entsteht der Eindruck, dass ein zentraler Ort im Stadtteil faktisch einer kleinen aggressiven Gruppe überlassen wurde, zulasten der Mehrheit. Anlage 1 zu Vorlage ABA/027/2026 Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung über die Prüfung und mögliche Umsetzung der angeregten Maßnahmen. Mit freundlichen Grüßen -Name des Einsenders- (im Namen weiterer betroffener Anwohnerinnen und Anwohner)

Gertrudisplatz_Stellungnahme der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 07.05.2026 · Amtliches Original (PDF)

Weitere zugeordnete Unterlage; nicht als vollständige Beantwortung oder Beschluss eingeordnet.

Anlage 2 zu Vorlage ABA/027/2026 Eingabe nach § 24 GO: Ordnung und Sicherheit am Gertrudisplatz in Eller Hier: Stellungnahme des Ordnungsamtes Mit Schreiben nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen macht der Beschwerdeführer anhaltende Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gertrudisplatz geltend. Er trägt vor, dass es seit Monaten durch eine feste Personengruppe zu regelmäßigen Beeinträchtigungen komme. Genannt werden insbesondere Alkohol- und Drogenkonsum im öffentlichen Raum, mutmaßlicher Drogenhandel, aggressive und bedrohliche Äußerungen, sexuelle Belästigungen, Einflussnahme auf Minderjährige sowie eine erhebliche Vermüllung. Darüber hinaus wird ein konkreter Vorfall wiederkehrender sexualisierter Zurufe gegenüber seiner Ehefrau geschildert. Insgesamt wird der Eindruck vermittelt, der Platz werde faktisch von einer störenden Personengruppe dominiert und von anderen Bürgerinnen und Bürgern gemieden. Sachstand: Seit dem 01.01.2026 wird der Gertrudisplatz täglich mehrfach zu unterschiedlichen Uhrzeiten durch Dienstkräfte des Ordnungsamtes bestreift. Jede Dienstschicht sucht den Bereich mindestens einmal auf. In der überwiegenden Zahl der Kontrollen konnten keine ordnungsrechtlich relevanten Verstöße festgestellt werden. Im Einzelnen:  Eine Person hielt sich unerlaubt auf dem Kinderspielplatz auf und verließ nach Ansprache und Belehrung die Örtlichkeit.  Es wurden fünf Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz durchgeführt; diese verliefen ohne Beanstandungen.  Insgesamt wurden drei Beschwerden in die Tagesmeldungen aufgenommen: o Am 16.01. um 20:35 Uhr erfolgte eine Meldung über das Zünden von Pyrotechnik. Trotz Nahbereichssuche konnten keine Personen festgestellt werden. o Am 28.01. um 11:52 Uhr wurde eine hilflose Person gemeldet. Auch hier blieb die Nahbereichssuche ohne Ergebnis. o Am 04.02. um 14:45 Uhr wurde eine Personengruppe mit störendem Verhalten (Lagern in Verbindung mit Alkoholkonsum und lauter Musik) gemeldet. Vor Ort konnten keine entsprechenden Feststellungen getroffen werden; es erfolgte eine Rücksprache mit dem Beschwerdeführer. Ein gesonderter Einsatzauftrag besteht derzeit nicht, da der Bereich unabhängig davon täglich und wiederholt kontrolliert wird. Es ist davon auszugehen, dass bei Erscheinen uniformierter Dienstkräfte störendes Verhalten gegebenenfalls eingestellt wird, da die rechtlichen Grundlagen bekannt sind und bei entsprechenden Feststellungen ordnungsrechtliche Maßnahmen - einschließlich Platzverweisen - geprüft und durchgesetzt werden. Weiteres Vorgehen: Unabhängig vom bisherigen Lagebild wird intern geprüft, ob ergänzend zeitweise zivile Kontrollen durchgeführt werden können, um ein unverfälschtes Bild der Situation zu erhalten. Eine Abstimmung mit den zuständigen Dienstgruppen ist vorgesehen. Anlage 2 zu Vorlage ABA/027/2026 Die angeregten Maßnahmen (u. a. zeitlich beschränktes Alkoholverbot, Videoüberwachung, zusätzliche Beschilderung, verstärkte Präsenz) unterliegen jeweils spezifischen gesetzlichen Voraussetzungen und setzen eine belastbare Gefahrenprognose voraus. Eine entsprechende rechtliche Prüfung ist erforderlich. Die Situation am Gertrudisplatz wird weiterhin beobachtet. Konkrete Vorfälle sollten zeitnah gemeldet werden, um eine unmittelbare Überprüfung zu ermöglichen. gez. Dr. Veelken

Gertrudisplatz_Stellungnahme Polizei

Dateidatum im RIS: 07.05.2026 · Amtliches Original (PDF)

Weitere zugeordnete Unterlage; nicht als vollständige Beantwortung oder Beschluss eingeordnet.

Polizeipräsidium Düsseldorf Polizeipräsidium Düsseldorf, Postfach 101110, 40002 Düsseldorf An Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Büro des Oberbürgermeisters Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Marktplatz 2 40213 Düsseldorf Eingaben und Beschwerden Dringende Beschwerde über anhaltenden Drogenkonsum, Belästigung und Ruhestörung am Gertrudisplatz in Düsseldorf-Eller a) E-Mail der Geschäftsstelle des Anregungs- und Beschwerdeaus-schusses der Stadt Düsseldorf vom 24.03.2026 an KPB Düssel-dorf, DirZA ZA 21 - Beschwerdemanagement Der Stadtverwaltung Düsseldorf liegen seit Juli 2025 Beschwerden des Anwohners, Herrn [im Original geschwärzt], über Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gertrudisplatz in Düsseldorf-Eller vor, welche auch die Begehung von Straftaten (Drogenhandel und Drogenkonsum) sowie Belästigungen auf sexueller Grundlage beinhalten. Die Geschäftsstelle des Anregungs- und Beschwerdeausschusses hat das städtische Ordnungsamt um eine Stellungnahme zu der Beschwer-delage gebeten. Ergänzend wurde mit Bezug zu a) ein Bericht aus Sicht der Polizeiinspektion Süd zu der geschilderten Situation am Gertrudis-platz erbeten. Der Leiter PI Süd, PD Baumann, als Regionalbeauftragter berichtet zu der aktuellen Kriminalitäts- und Einsatzlage, den Feststellungen des ört-lichen Bezirksdienstes sowie den polizeilichen Maßnahmen wie folgt: 1. Kriminalitätslage Bei dem Gertrudisplatz handelt es sich nicht um einen Kriminalitäts-schwerpunkt. Laut der polizeilichen Eingangsstatistik (Erfassung von Strafanzeigen) wurden vorwiegend Eigentumsdelikte, wie z.B. Diebstahl und Betrug, erfasst. Eine für diese zentral gelegene Örtlichkeit unübliche Anzahl von Gewaltdelikten und Verstößen gegen das 16 . April 2026 Seite 1 von 5 Aktenzeichen 22.58.33.01 bei Antwort bitte angeben Koch, PHKin Telefon: 0211 870-8307 Telefax: 0211 870- pi-sued-fuest.duesseldorf @polizei.nrw.de Dienstgebäude: Am Polizeipräsidium 1 Am Polizeipräsidium 1 40219 Düsseldorf Telefon: 0211 870-0 Telefax: 0211 870-4104 E-Mail: poststelle.duesseldorf @polizei.nrw.de Webseite: https://duesseldorf.polizei.nrw/ Zahlungen an: Landeshauptkasse NRW Konto-Nr.: 400 4719 BLZ: 300 500 00 IBAN: DE27 3005 0000 0004 0047 19 BIC: WELADEDD Öffentliche Verkehrsmittel: 732, 708 Haltestelle: Polizeipräsidium Anlage 3 zu Vorlage ABA/027/2026 Polizeipräsidium Düsseldorf Seite 2 von 5 Betäubungsmittelgesetz kann nicht festgestellt werden. Im Jahr 2025 wurden einige wenige Strafanzeigen wegen Beleidigung (auch auf sexu-eller Grundlage) gefertigt. Im 1. Quartal 2026 wurde keine Straftat gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Beleidigung polizeilich be-kannt. 2. Einsatzlage Die Auswertung der polizeilichen wahrgenommenen Einsätze auf dem Gertrudisplatz für das Jahr 2025 und das 1. Quartal 2026 ergab keine besonderen Auffälligkeiten für diesen Bereich. Vereinzelt wurden in diesem Zeitraum im öffentlichen Raum mehrere Streitigkeiten, Ruhestörungen durch laut pöbelnde, teils alkoholisierte Personen und dreiRandalierer gemeldet. 3. Feststellungen des Bezirksdienstes Im Rahmen der mehrmals wöchentlich zu unterschiedlichen Tageszeiten stattfindenden Präsenzstreifen des örtlich zuständigen Bezirksdienstes wurden bezüglich der von dem Beschwerdeführer genannten Straftaten, hier: Drogenhandel und Drogenkonsum, keine Hinweise von Anwohnern, Passanten sowie den Geschäftsinhabern und Marktbestellern mitgeteilt. Hinweise und eigene Feststellungen, dass auf dem Gertrudisplatz offen-sichtlich Betäubungsmittel verkauft werden, liegen nicht vor. Im Rahmen der Streifen ist jedoch festzustellen, dass an dem zentralen Sitzplatz vor der Stadtsparkasse (Baum mit mehreren Bänken) regelmä-ßig Passanten verweilen. Darunter auch eine überwiegend männliche Gruppe von bis zu fünf Personen, welche ab den Mittagsstunden dort er-kennbar Bier trinken. Diese verhalten sich nach Einschätzung der Be-zirksbeamten unauffällig. Von einer Passantin wurde vor einigen Wochen eine Beschwerde über diese Gruppe vorgetragen. Sie äußerte, dass die alkoholtrinkenden Per-sonen für die Kinder auf dem Spielplatz kein schöner Anblick seien. In dem Gespräch wurden durch den Bezirksbeamten die örtlichen Gege-benheiten erörtert. Ein direkter Blick von dem Spielplatz auf diese Sitzge-legenheiten besteht nicht, da die öffentliche Toilettenanlage den Zugang von der dem Spielplatz abgewandten Seite hat. Des Weiteren wurde der Polizeipräsidium Düsseldorf Seite 3 von 5 Beschwerdeführerin die Rechtslage zu dem Konsumcannabisgesetz er-läutert und die polizeiliche Vorgehensweise bei Verstößen dargestellt. Polizeipräsidium Düsseldorf Seite 4 von 5 4. Polizeiliche Maßnahmen, Doppelstreifen, Schwerpunktsetzung Im 1. Quartal 2026 wurde an drei Tagen die gemeinsame Doppelstreife mit Kräften des OSD auf und rund um den Gertrudisplatz sowie den S-Bahnhöfen Eller-Mitte und Eller Süd durchgeführt. Ziel ist es, durch die sichtbare Präsenz direkt ansprechbar zu sein, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und den Bürgerinteressen Rechnung zu tragen. Beispielsweise wird das regelmäßig bemängelte widerrechtliche Befah-ren der Fußgängerzone (VZ 242.1 / Lieferverkehr bis 11 Uhr frei) durch Kraftfahrzeuge durch Kräfte des Ordnungsamtes sowie der Polizei über-wacht und konsequent geahndet. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksdienst und den Mitarbeiten-den des OSD wird stets als sehr gut, partnerschaftlich und konstruktiv empfunden. Seit Dezember 2025 findet wöchentlich auf dem Getrudisplatz bzw. wet-terbedingt in der angrenzenden Stadtbücherei eine Bürgersprechstunde der Polizei statt. In den Sprechstunden finden - neben kriminalpräventiven Beratungen - gleichsam bilaterale Erörterungen zu aktuellen/saisonalen sozialen, ordnungs- und sicherheitsrelevanten Problemen sowie Be-schwerden statt. Einmal monatlich („Jour-Fixe“) findet ein Gesprächskreis mit den ortsan-sässigen Gewerbetreibenden, Vertretern der Bezirksverwaltungsstelle 8 und dem örtlichen Bezirksdienst statt. Auch im Rahmen dieses Austau-sches ergaben sich bislang keinerlei Hinweise auf Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz auf dem Gertrudisplatz. Unabhängig von der Arbeit des örtlichen Bezirksdienstes finden seit dem Jahr 2017 regelmäßig Sondereinsätze statt. In den besonders belasteten Stadtteilen - darunter auch in Eller - bekämpft die Polizeiinspektion Süd die Straßenkriminalität im Rahmen des Projekts „FOKUS“. Das Projekt stellt zielgerichtete präventive und repressive polizeiliche Maßnahmen si-cher. Die bekannten problematischen Bereiche werden verstärkt bestreift, Straftaten verfolgt und gefahrenabwehrende Maßnahmen durchgeführt. So wurde zuletzt Anfang März 2026 durch Konzeptkräfte (ET PRIOS) auf dem Gertrudisplatz eine auf den Bänken verweilende Personengruppe kontrolliert. Bei einer Person wurde in der mitgeführten Umhängetasche ein sog. Feuerzeugschlagring (Plastikschlagring-Etui mit Clipper- Polizeipräsidium Düsseldorf Seite 5 von 5 Feuerzeug) aufgefunden und als verbotener Gegenstand sichergestellt. Eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz wurde gefer-tigt. Am 21.05.2026 werde ich die Kriminalitäts- und Unfallstatistik für das Jahr 2025 für den gesamten Stadtbezirk 8 auf wiederkehrend jährliche Einla-dung in der Bezirksverwaltungsstelle vorstellen. Im Auftrag gez. Baumann, PD

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Gertrudisplatz – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · ABA/027/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Eingabe 24GO · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Gertrudisplatz_Eingabe · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Gertrudisplatz_Stellungnahme der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Gertrudisplatz_Stellungnahme Polizei · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Sitzung · TOP 7

    Anregungs- und Beschwerdeausschuss. Amtlicher Vermerk: „verwiesen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Eingabe 24GO als Text anzeigen
Title: Eingabe nach 24 GO URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586356.pdf Published Time: 2026-05-29T12:27:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: ABA/027/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Ordnung und Sicherheit auf dem Gertrudisplatz Fachbereich : 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 11.06.2026 - Kurzdarstellung: Der Einsender weist auf das störende Verhalten einer bestimmten Personengruppe hin, die sich regelmäßig auf dem Gertrudisplatz in Eller aufhält und regt diverse Maßnahmen zur Verbesserung von Ordnung und Sicherheit an. Anlagen: Gertrudisplatz_Eingabe
Gertrudisplatz_Eingabe als Text anzeigen
Title: Gertrudisplatz_Eingabe URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586358.pdf Published Time: Thu, 07 May 2026 13:22:55 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Anlage 1 > zu Vorlage ABA/027/2026 Eingabe nach § 24 GO: Ordnung und Sicherheit am Gertrudisplatz in Eller Eingabe vom 29.01.2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rege ich hiermit als betroffener Bürger Maßnahmen zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und des Sicherheitsgefühls am Gertrudisplatz in Düsseldorf Eller an. Seit vielen Monaten kommt es auf dem Gertrudisplatz zu massiven und anhaltenden Störungen durch eine feste Personengruppe. Dazu gehören:  täglicher Alkohol- und Drogenkonsum im öffentlichen Raum  mutmaßlicher Drogenhandel und Vermittlung  aggressive Sprache, lautstarke Beschimpfungen und Bedrohungen  wiederholte sexuelle Belästigung von Passantinnen  gezielte Einflussnahme auf minderjährige Mädchen zum Konsum von Marihuana  massive Vermüllung durch Glasflaschen, Drogenreste und Abfälle Ein besonders persönliches Beispiel betrifft meine Ehefrau. Sie wohnt mit mir in unmittelbarer Nähe und passiert den Platz regelmäßig mit unserem Hund, einem Mops. Sie wird dabei immer wieder auf erniedrigende und sexualisierte Weise angesprochen. Die wiederkehrende Bemerkung aus der Gruppe lautet etwa: „Ich habe noch nie drei Möpse gesehen.“ Diese Aussage ist entwürdigend und verletzend – sie zeigt, wie sich einzelne Täter offenbar bewusst wiederholend auf einzelne Personen konzentrieren. Solche Äußerungen finden öffentlich statt, ohne Konsequenz, und sorgen für Angst und Rückzug statt Sicherheit. Wir erleben vor Ort, dass sich die bekannten Tätergruppen jeden Tag ab dem frühen Nachmittag dort versammeln – im Winter etwa ab 13 Uhr, im Sommer teils bis Mitternacht. Familien, Kinder, ältere Menschen und Einzelpersonen meiden den Platz bewusst. Auch das örtliche Bürgerbüro, der Spielplatz, der Markt und die umliegende Gastronomie leiden sichtbar unter der Entwicklung. Vor diesem Hintergrund rege ich folgende Maßnahmen an: 1. Ein Alkoholverbot für den Gertrudisplatz in den Nachmittags- und Abendstunden gemäß § 10 Ordnungsbehördengesetz NRW. 2. Die Prüfung einer Videoüberwachung auf Grundlage von § 21 Polizeigesetz NRW zur Gefahrenabwehr, gegeben der wiederholten Störungen und dokumentierten Vorfälle. 3. Regelmäßige und gezielte Präsenz des Ordnungs- und Servicedienstes zu den bekannten Stoßzeiten. 4. Das Aufstellen von Hinweisschildern, die auf das Cannabisverbot im Umfeld von Kinderspielplätzen (§ 5 Cannabisgesetz) sowie ein Alkoholverbot hinweisen. Diese Maßnahmen sollen helfen, den öffentlichen Raum wieder für alle Menschen nutzbar zu machen – in Sicherheit, mit Respekt, ohne Angst. Der derzeitige Zustand ist nicht mehr tragbar. Es entsteht der Eindruck, dass ein zentraler Ort im Stadtteil faktisch einer kleinen aggressiven Gruppe überlassen wurde, zulasten der Mehrheit. Anlage 1 > zu Vorlage ABA/027/2026 Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung über die Prüfung und mögliche Umsetzung der angeregten Maßnahmen. Mit freundlichen Grüßen -Name des Einsenders- (im Namen weiterer betroffener Anwohnerinnen und Anwohner)

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/027/2026