Eingabe nach § 24 GO:
Parksituation in der D-Zug-Siedlung
Ergänzung zur Eingabe vom 18.09.2026
Antwort der Verwaltung an den Einsender:
Am 23.09.2026 um 10:18 schrieb lhd.66-bv_Bearbeitung
<
[email protected]>:
Sehr geehrter Herr Öööö,
vielen Dank für die detaillierte Schilderung der Parksituation in der D-Zug-Siedlung vom
15.09.2026. Die Bezirksverwaltungsstelle 6 hat uns gebeten, Ihnen unmittelbar zu antworten.
Die Mobilität und die Verkehrsplanung beschäftigen viele unserer Bürgerinnen und Bürger
und auch uns liegen diese Themen sehr am Herzen. Wir verfolgen das Ziel, die Mobilität und
die Lebensqualität in unserer Stadt zu erhalten und zu verbessern.
Aktuell wird ein Ratsbeschuss, der einige neue Bewohnerparkgebiete vorsieht, abgearbeitet.
Im Anschluss daran werden dann vorbehaltlich der finanziellen und personellen Mittel die
zwischenzeitlich aus allen Stadtbezirken eingegangenen Wünsche nach Einrichtung von
Bewohnerparkgebieten abgearbeitet. Daher kann aktuell noch nicht konkret gesagt werden,
wann im Bereich der D-Zug-Siedlung ein Bewohnerparkgebiet eingerichtet wird. Nach den
Vorgaben der Straßenverkehrsordnung können nur Bewohner eines Bewohnerparkgebietes
einen entsprechenden Ausweis erhalten, die innerhalb der Zone meldebehördlich registriert
sind.
Es ist ferner zu beobachten, dass sowohl die Anzahl der Fahrzeuge weiter zunimmt, als
auch die Abmessungen der Fahrzeuge ansteigen. Als Stadt gilt es den Impuls zu setzen, das
Parken von Pkw auf private Flächen zu verlagern, um so eine gerechtere Verteilung des
öffentlichen Raumes zu gewährleisten. So sieht es auch die Strategie zum
Parkraummanagement vor. Weiterhin wurde der Park & Ride-Parkplatz auf dem Staufenplatz
bereits mit einer 24-Stunden-Regelung ausgestattet. Auch wurde beispielsweise mit dem
Provinzial P+R in Düsseldorf-Wersten zusätzliche Parkplätze für Pendlerinnen und Pendler
geschaffen, die dann nicht mehr mit dem Auto in die Stadt fahren müssen.
Auch wenn wir Ihre Situation durchaus nachvollziehen können, bitten wir um Verständnis,
dass aus den vorgenannten Gründen eine Vor-Ort-Begehung aus unsrer Sicht als nicht
notwendig erachtet wird.
Abschließend hoffen wir, dass unsere Ausführungen zur Klärung der Sachlage beitragen
konnten.
Rückmeldung des Einsenders:
Von: Öööö <oööö
[email protected]>
Gesendet: Mittwoch, 23. September 2026 10:53
An: lhd.66-bv_Bearbeitung <
[email protected]>
Cc: lhd.B01-Bezirksverwaltungsstelle06 <
[email protected]>
Betreff: Re: Parkraumsituation in Düsseldorf-Rath - Bitte um Vor-Ort-Prüfung und Prüfung
eines Bewohnerparkgebietes (AV-260916-3745-4183)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner Schilderung der Parksituation in der D-Zug-
Siedlung.
Leider empfinde ich Ihre Antwort hinsichtlich der konkreten Situation vor Ort als wenig
zufriedenstellend. Wesentliche Punkte meines ursprünglichen Anliegens bleiben
unbeantwortet. Gleichzeitig wird auf Maßnahmen verwiesen, die für die Bewohner unserer
Siedlung praktisch keine Lösung darstellen.
Insbesondere erschließt sich mir der Hinweis auf den P+R-Parkplatz am Staufenplatz oder
das Angebot bei der Provinzial in Wersten im Zusammenhang mit unserer Parksituation
nicht.
Diese Angebote mögen für Pendler sinnvoll sein. Sie lösen jedoch nicht das Problem eines
Bewohners der D-Zug-Siedlung, der nach Hause kommt und sein Fahrzeug in zumutbarer
Entfernung zu seiner Wohnung abstellen muss. Es kann kaum eine ernsthafte Alternative
sein, sein Fahrzeug beispielsweise am Staufenplatz abzustellen und anschließend mit
öffentlichen Verkehrsmitteln zur eigenen Wohnung in Rath zurückzufahren.
Gerade deshalb sollte aus meiner Sicht zunächst betrachtet werden, welche Möglichkeiten
unmittelbar in der D-Zug-Siedlung und ihrem direkten Umfeld bestehen.
Bestehendes Anliegerparken konsequent kontrollieren
Ein wesentlicher Punkt meines ursprünglichen Anliegens wurde in Ihrer Antwort überhaupt
nicht behandelt:
In der D-Zug-Siedlung besteht bereits eine Anliegerregelung.
Bevor darüber gesprochen wird, dass irgendwann zu einem noch nicht bestimmbaren
Zeitpunkt möglicherweise ein Bewohnerparkgebiet eingerichtet werden kann, stellt sich für
uns zunächst die wesentlich naheliegendere Frage:
Warum wird die bereits bestehende Anliegerregelung nicht konsequent kontrolliert und
durchgesetzt?
Nach unserer täglichen Beobachtung wird ein erheblicher Teil des ohnehin knappen
Parkraums von Fahrzeugen genutzt, bei denen zumindest fraglich ist, ob überhaupt ein
Anliegerbezug besteht.
Dazu kommen Fahrzeuge, die aufgrund der Flughafennähe über längere Zeit abgestellt
werden, sowie Anhänger, Wohnmobile, Transporter und gewerblich genutzte Fahrzeuge.
Uns ist selbstverständlich bewusst, dass beispielsweise ein Firmenfahrzeug, Wohnmobil
oder Transporter nicht allein aufgrund seiner Fahrzeugart unberechtigt dort steht. Ebenso
kann ein Bewohner mit einem Firmenfahrzeug selbstverständlich Anlieger sein.
Es geht uns ausschließlich darum, die bereits bestehende Regelung tatsächlich zu
kontrollieren und bei festgestellten Verstößen durchzusetzen.
Nach unserer Einschätzung könnte allein eine konsequente Durchsetzung des bestehenden
Anliegerverkehrs bereits zu einer erheblichen Entlastung führen. Wir gehen aufgrund unserer
täglichen Beobachtungen davon aus, dass dadurch möglicherweise bis zu etwa 30 Prozent
des derzeit belegten Parkraums wieder für den tatsächlichen Anliegerverkehr zur Verfügung
stehen könnten.
Ob diese Einschätzung zutrifft, ließe sich gerade durch entsprechende Kontrollen und eine
objektive Parkraumerhebung feststellen.
Vorgehensweise der Verkehrsüberwachung wird zunehmend als einseitig empfunden
Besonders problematisch ist für uns, dass die Verkehrsüberwachung regelmäßig in unserer
Siedlung präsent ist - inzwischen teilweise sogar nach 21 Uhr bzw. gegen 22 Uhr - und
dabei insbesondere Fahrzeuge von Bewohnern erfasst, die unzulässig auf Gehwegen
abgestellt wurden.
Noch einmal ausdrücklich:
Wir verlangen nicht, dass rechtswidriges Gehwegparken geduldet wird.Was wir allerdings
erwarten, ist eine gleichmäßige und umfassende Kontrolle aller bestehenden Regelungen.
Wenn die Verkehrsüberwachung ohnehin regelmäßig und mittlerweile selbst zu später
Abendstunde in unserer Siedlung unterwegs ist, ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb
offenbar vor allem die Gehwegparker kontrolliert werden, während gleichzeitig die
bestehende Anliegerregelung und beispielsweise länger abgestellte Anhänger nicht mit
derselben Konsequenz überprüft werden.
Diese Vorgehensweise wird von betroffenen Bewohnern inzwischen als sehr einseitig und
zunehmend als schikanös empfunden.
Dieser Eindruck entsteht insbesondere deshalb, weil die Bewohner am Ende für die
Auswirkungen des erheblichen Parkdrucks sanktioniert werden, während nach unserer
Wahrnehmung gleichzeitig nicht alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt
werden, um dessen Ursachen zu reduzieren.
Selbstverständlich rechtfertigt Parkplatzmangel keinen Verkehrsverstoß. Ebenso
selbstverständlich sollte eine Verkehrsüberwachung jedoch nicht nur die Folgen, sondern im
Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten auch andere Verstöße kontrollieren, die zu dieser
Situation beitragen.
Besonders einfach feststellbar wären beispielsweise länger abgestellte
Kraftfahrzeuganhänger. Für Anhänger ohne Zugfahrzeug besteht gemäß § 12 Abs. 3b StVO
grundsätzlich eine maximale Parkdauer von zwei Wochen, sofern kein entsprechend
gekennzeichneter Parkplatz vorliegt.
Auch hierzu bitten wir um eine gezielte Überprüfung.
Unmittelbar vorhandene private Parkflächen einbeziehen
Darüber hinaus befindet sich in unmittelbarer Nähe unserer Siedlung ein großer Lidl-
Parkplatz.
Dort besteht bereits heute über einen externen Dienstleister die Möglichkeit, Stellplätze
außerhalb bestimmter Nutzungszeiten anderweitig zu verwenden. Das zeigt, dass eine
Mehrfachnutzung dieser privaten Stellplatzfläche grundsätzlich möglich ist.
Das derzeitige Modell hilft den Bewohnern allerdings nur sehr eingeschränkt, da die Nutzung
zeitlich begrenzt ist und insbesondere keine verlässliche Möglichkeit bietet, das Fahrzeug
beispielsweise tagsüber, an freien Tagen, im Homeoffice oder durchgehend am
Wochenende dort stehen zu lassen.
Ich rege deshalb ausdrücklich an, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf prüft, ob
gemeinsam mit Lidl und dem Betreiber der Parkplatzbewirtschaftung ein erweitertes Modell
für die unmittelbar angrenzende D-Zug-Siedlung entwickelt werden kann.
Denkbar wäre beispielsweise ein bestimmtes Kontingent an Stellplätzen für nachweislich
dort wohnende Bewohner, das 24 Stunden bzw. auch tagsüber und am Wochenende
genutzt werden kann.
Dabei sollte aus meiner Sicht ebenfalls geprüft werden, ob die Stadt ein solches Modell
unterstützen kann, sodass den Bewohnern keine oder zumindest keine erhebliche
zusätzliche finanzielle Belastung entsteht.
Dies würde im Übrigen genau dem in Ihrer Antwort genannten Ziel entsprechen, Parken
stärker von öffentlichen auf vorhandene private Flächen zu verlagern.
Anstatt Bewohner auf weit entfernte P+R-Anlagen hinzuweisen, sollte daher zunächst
geprüft werden, welche bereits vorhandenen privaten Stellplatzkapazitäten unmittelbar vor
Ort genutzt werden können.
Vor-Ort-Begehung weiterhin erforderlich
Vor diesem Hintergrund kann ich auch die Aussage, eine Vor-Ort-Begehung werde von
Ihnen als nicht notwendig angesehen, nicht nachvollziehen.
Einerseits kann die Verwaltung derzeit nicht sagen, wann die D-Zug-Siedlung überhaupt
hinsichtlich eines Bewohnerparkgebietes berücksichtigt werden kann. Andererseits wird
offenbar bereits ohne eine gemeinsame Besichtigung festgestellt, dass eine solche nicht
erforderlich sei.
Deshalb bitte ich um Mitteilung, auf welcher aktuellen tatsächlichen Datengrundlage diese
Einschätzung getroffen wurde.
Sollte eine aktuelle Parkraumerhebung für die D-Zug-Siedlung vorliegen, bitte ich um
Mitteilung, wann diese durchgeführt wurde und welche Auslastung festgestellt wurde.
Sollte keine aktuelle Erhebung vorliegen, halte ich eine kurze Begehung an einem normalen
Werktag zwischen etwa 17 und 20 Uhr weiterhin für sinnvoll.
Meine konkreten Fragen und Anregungen
Ich bitte daher um eine konkrete Stellungnahme zu folgenden Punkten:
1. Wie wird die bestehende Anliegerregelung in der D-Zug-Siedlung derzeit kontrolliert
und durchgesetzt?
2. Kann kurzfristig eine gezielte Schwerpunktkontrolle des Anliegerverkehrs
durchgeführt werden?
3. Werden bei den regelmäßigen Kontrollen auch länger abgestellte
Kraftfahrzeuganhänger und deren Standdauer überprüft?
4. Liegt eine aktuelle Parkraumerhebung für die D-Zug-Siedlung vor und, falls ja, von
wann stammt diese?
5. Auf welcher tatsächlichen Grundlage hält die Verwaltung eine Vor-Ort-Begehung für
nicht erforderlich?
6. Ist die Stadt bereit, mit Lidl bzw. dem Betreiber der dortigen Parkplatzbewirtschaftung
über ein erweitertes, möglichst ganztägiges Stellplatzangebot für Bewohner der D-
Zug-Siedlung zu sprechen?
7. Welche weiteren kurzfristigen Maßnahmen sind vorgesehen, solange noch nicht
absehbar ist, wann über ein Bewohnerparkgebiet für unsere Siedlung entschieden
wird?
Meine Eingabe gemäß § 24 GO NRW halte ich ausdrücklich aufrecht. Ich bitte weiterhin
darum, das Anliegen dem Anregungs- und Beschwerdeausschuss zur Beratung vorzulegen.
Die bisherige Stellungnahme der Verwaltung betrachte ich nicht als abschließende
Erledigung meiner Eingabe.
Darüber hinaus werde ich die Angelegenheit weiterhin gegenüber der Bezirksvertretung 6
vorbringen.
Unser Anliegen ist dabei keineswegs, einen garantierten Parkplatz unmittelbar vor der
eigenen Haustür zu erhalten. Wir erwarten aber, dass bestehende Regelungen konsequent
angewendet, vorhandene Möglichkeiten vor Ort geprüft und die tatsächlichen Verhältnisse in
unserer Siedlung berücksichtigt werden.
Solange die bestehende Anliegerregelung kaum wahrnehmbar durchgesetzt wird,
gleichzeitig aber selbst spätabends schwerpunktmäßig Gehwegparker erfasst werden, ist die
gegenwärtige Vorgehensweise für viele betroffene Bewohner nur schwer nachvollziehbar.
Ich bitte daher um eine konkrete Beantwortung der oben genannten Fragen und um Prüfung
der vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
(Name des Einsenders)