Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/054/2026

Parksituation in der D-Zug-Siedlung

Beratung geplant Nächster Termin am 05.11.2026 bei Anregungs- und Beschwerdeausschuss.
5. November 2026nächster Termin 3Dokumente 16. Oktober 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Kurzdarstellung“

Es werden ordnungsbehördliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen angeregt, um die Parksituation für Anwohnende der sogenannten „D-Zug-Siedlung" in Rath zu verbessern.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Oktober 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · ABA/054/2026

Weitere Unterlagen zum Inhalt

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Parksituation D-Zug-Siedlung_Eingabe

Dateidatum im RIS: 16.10.2026 · Amtliches Original (PDF)

Weitere zugeordnete Unterlage; nicht als vollständige Beantwortung oder Beschluss eingeordnet.

Anlage 1 zu Vorlage ABA/054/2026 Eingabe nach § 24 GO: Parksituation in der D-Zug-Siedlung Eingabe vom 18.09.2026 Thema: Straßen und Verkehr Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Parksituation Rath D-Zug Siedlung trotz Anlieger parken Begründung/ Schilderung der Situation: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reiche ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine Anregung und Beschwerde zur erheblichen Parkraumsituation in der D- Zug-Siedlung in Düsseldorf-Rath ein. Ich bitte darum, diese Eingabe dem Anregungs- und Beschwerdeausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Beratung vorzulegen und möglichst in einer der nächsten Sitzungen als Tagesordnungspunkt zu behandeln. Gegenstand der Eingabe Betroffen ist die sogenannte D-Zug-Siedlung in Düsseldorf-Rath, insbesondere die Aplerbecker Straße, Brackeler Straße, Hörder Straße, Hasper Straße und Herdecker Straße. Die Parkplatzsituation hat sich in diesem Bereich mittlerweile erheblich zugespitzt. Insbesondere ab dem späten Nachmittag ist es für die Bewohner häufig nahezu unmöglich, einen regulären Parkplatz in der näheren Umgebung ihrer Wohnung zu finden. Wer beispielsweise nach 17 Uhr von der Arbeit nach Hause kommt, muss teilweise sehr lange suchen oder in erheblicher Entfernung parken. Viele Bewohner sind auf den öffentlichen Parkraum angewiesen, da nicht zu jedem Haus bzw. jeder Wohnung private Stellplätze in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Gleichzeitig steht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur eine begrenzte Zahl öffentlicher Stellplätze zur Verfügung. Die Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass zahlreiche Fahrzeuge in der D-Zug- Siedlung abgestellt werden, die nach unserer Wahrnehmung nicht den dortigen Bewohnern zuzuordnen sind. Aufgrund der Nähe zum Flughafen betrifft dies unter anderem Flughafen- bzw. Urlaubs- und Langzeitparker. Hinzu kommen Fahrzeuge von Beschäftigten umliegender Unternehmen, Transporter und Firmenfahrzeuge sowie länger abgestellte Anhänger, Wohnmobile und Campingfahrzeuge. Aktuell verschärfen Baumaßnahmen und der damit verbundene Wegfall weiterer Stellplätze die Situation zusätzlich. ### Bestehendes Anliegerparken wird nach unserer Wahrnehmung nicht ausreichend durchgesetzt. Besonders problematisch ist, dass in unserer Siedlung bereits Anliegerparken angeordnet ist. Nach unserer Wahrnehmung wird jedoch nicht ausreichend bzw. nicht konsequent kontrolliert, ob die abgestellten Fahrzeuge tatsächlich dem Anliegerverkehr zuzuordnen sind. Dadurch verliert die bereits bestehende Regelung in der Praxis einen erheblichen Teil ihrer Wirkung. Anlage 1 zu Vorlage ABA/054/2026 Aus unserer Sicht könnte bereits eine konsequente Überwachung und Durchsetzung der bestehenden Anliegerregelung kurzfristig zu einer spürbaren Entlastung führen. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, bestimmte Fahrzeugarten pauschal aus der Siedlung auszuschließen. Vielmehr sollte überprüft werden, ob bei den dort abgestellten Fahrzeugen tatsächlich ein Bezug zum Anliegerverkehr besteht und ob die geltenden straßenverkehrsrechtlichen Regelungen eingehalten werden. Für die Bewohner ist nur schwer nachvollziehbar, dass das Ordnungsamt nach unserer Wahrnehmung regelmäßig - teilweise mehrfach wöchentlich - in der Siedlung Kontrollen durchführt und dabei insbesondere das unzulässige Parken auf Gehwegen ahndet, während gleichzeitig der Eindruck besteht, dass die bereits vorhandene Anliegerregelung nicht mit vergleichbarer Konsequenz überwacht wird. Selbstverständlich rechtfertigt Parkplatzmangel kein unzulässiges Gehwegparken. Allerdings sollte aus meiner Sicht ebenso die Ursache berücksichtigt werden: Bewohner, die auf den öffentlichen Parkraum angewiesen sind, finden teilweise keine legalen Stellplätze mehr, während gleichzeitig erheblicher Parkraum von Fahrzeugen in Anspruch genommen wird, bei denen zumindest fraglich ist, ob sie dem Anliegerverkehr zuzuordnen sind. ### Langfristige Lösung: Prüfung eines Bewohnerparkgebietes Neben kurzfristigen Maßnahmen rege ich ausdrücklich an, für die D-Zug-Siedlung die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes bzw. einer entsprechenden Parkraumbewirtschaftung zu prüfen. Mir ist bewusst, dass ein Bewohnerparkausweis keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz vor der eigenen Haustür begründet. Darum geht es ausdrücklich nicht. Ziel sollte vielmehr sein, den vorhandenen und sehr begrenzten öffentlichen Parkraum so zu bewirtschaften, dass die Menschen, die tatsächlich in diesem Gebiet wohnen und auf diesen Parkraum angewiesen sind, wieder eine realistische Möglichkeit erhalten, dort ihr Fahrzeug abzustellen. Auch wenn ein Bewohnerparkausweis mit Kosten verbunden ist, halte ich dies persönlich inzwischen für eine wesentlich sinnvollere und nachhaltigere Lösung als den gegenwärtigen Zustand. ### Bitte um kurzfristige und objektive Prüfung Das Parkplatzproblem besteht nicht erst seit Kurzem. Aus meiner Sicht besteht daher inzwischen konkreter Handlungsbedarf. Ich habe Verständnis dafür, dass die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes rechtliche und verkehrsplanerische Prüfungen voraussetzt. Angesichts der täglichen Belastung der Bewohner sollte eine solche Prüfung jedoch nicht über einen unnötig langen Zeitraum hinausgeschoben werden. Die tatsächliche Situation lässt sich bereits durch einen Vor-Ort-Termin an einem normalen Werktag zwischen etwa 17 und 20 Uhr sehr deutlich nachvollziehen. Ich rege deshalb an, dass Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Fachverwaltung sowie nach Möglichkeit der zuständigen Bezirksvertretung die Situation gemeinsam mit Bewohnerinnen und Bewohnern vor Ort besichtigen. ### Meine konkreten Anregungen gemäß § 24 GO NRW Ich bitte den Anregungs- und Beschwerdeausschuss daher, sich mit der Situation zu befassen und insbesondere folgende Maßnahmen zu beraten bzw. den zuständigen Stellen zur Prüfung und Umsetzung zu empfehlen: Anlage 1 zu Vorlage ABA/054/2026 1. Kurzfristiger Vor-Ort-Termin Durchführung einer gemeinsamen Besichtigung der D-Zug-Siedlung durch die zuständige Fachverwaltung und nach Möglichkeit Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksvertretung 6, vorzugsweise werktags zwischen 17 und 20 Uhr. 2. Konsequente Kontrolle der bestehenden Anliegerregelung Kurzfristige Prüfung, wie die bereits bestehende Anliegerregelung wirksamer und regelmäßiger überwacht und durchgesetzt werden kann. 3. Objektive Ermittlung des tatsächlichen Parkdrucks Kurzfristige Erfassung der vorhandenen öffentlichen Stellplätze und ihrer tatsächlichen Auslastung zu aussagekräftigen Tageszeiten sowie Untersuchung des durch Fremd-, Langzeit-, Flughafen- und sonstige gebietsfremde Parker verursachten Parkdrucks. 4. Beschleunigte Prüfung eines Bewohnerparkgebietes Prüfung, ob für die D-Zug-Siedlung die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes bzw. einer geeigneten Parkraumbewirtschaftung vorliegen. 5. Prüfung kurzfristiger Übergangsmaßnahmen Sollte die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes einen längeren Zeitraum beanspruchen, bitte ich um Prüfung, welche kurzfristigen Maßnahmen bis zu einer endgültigen Entscheidung zur Entlastung der Bewohner umgesetzt werden können. 6. Transparente Darstellung des weiteren Verfahrens Sollte eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich sein, bitte ich um Mitteilung, welche konkreten Verfahrens- und Prüfungsschritte erforderlich sind, welche Stellen dafür jeweils zuständig sind und in welchem zeitlichen Rahmen mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Mir geht es ausdrücklich nicht darum, einen Parkplatz unmittelbar vor der eigenen Haustür einzufordern oder andere Verkehrsteilnehmer pauschal auszugrenzen. Es geht darum, eine seit längerer Zeit bestehende und für die Bewohner zunehmend belastende Situation objektiv zu untersuchen und zeitnah nach einer tragfähigen Lösung zu suchen. Ich bitte daher darum, diese Eingabe gemäß § 24 GO NRW dem Anregungs- und Beschwerdeausschuss zur inhaltlichen Beratung vorzulegen und mir Gelegenheit zu geben, die Situation und das Anliegen im Rahmen der Ausschusssitzung persönlich zu erläutern. Für einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin in der D-Zug-Siedlung stehe ich selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Name des Einsenders)

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

Vorgang · ABA/054/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Eingabe 24GO · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Parksituation D-Zug-Siedlung_Eingabe · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Parksituation D-Zug-Siedlung_Ergänzung der Eingabe · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 17

    Anregungs- und Beschwerdeausschuss. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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ABA/054/2026 X öffentlich nicht öffentlich Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Parksituation in der D-Zug-Siedlung Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Anregungs- und 05.11.2026 - Beschwerdeausschuss Kurzdarstellung: Es werden ordnungsbehördliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen angeregt, um die Parksituation für Anwohnende der sogenannten „D-Zug-Siedlung" in Rath zu verbessern. Anlagen: Parksituation D-Zug-Siedlung_Eingabe Parksituation D-Zug-Siedlung_Ergänzung der Eingabe Seite 2
Parksituation D-Zug-Siedlung_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1 zu Vorlage ABA/054/2026 Eingabe nach § 24 GO: Parksituation in der D-Zug-Siedlung Eingabe vom 18.09.2026 Thema: Straßen und Verkehr Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Parksituation Rath D-Zug Siedlung trotz Anlieger parken Begründung/ Schilderung der Situation: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reiche ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine Anregung und Beschwerde zur erheblichen Parkraumsituation in der D- Zug-Siedlung in Düsseldorf-Rath ein. Ich bitte darum, diese Eingabe dem Anregungs- und Beschwerdeausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Beratung vorzulegen und möglichst in einer der nächsten Sitzungen als Tagesordnungspunkt zu behandeln. Gegenstand der Eingabe Betroffen ist die sogenannte D-Zug-Siedlung in Düsseldorf-Rath, insbesondere die Aplerbecker Straße, Brackeler Straße, Hörder Straße, Hasper Straße und Herdecker Straße. Die Parkplatzsituation hat sich in diesem Bereich mittlerweile erheblich zugespitzt. Insbesondere ab dem späten Nachmittag ist es für die Bewohner häufig nahezu unmöglich, einen regulären Parkplatz in der näheren Umgebung ihrer Wohnung zu finden. Wer beispielsweise nach 17 Uhr von der Arbeit nach Hause kommt, muss teilweise sehr lange suchen oder in erheblicher Entfernung parken. Viele Bewohner sind auf den öffentlichen Parkraum angewiesen, da nicht zu jedem Haus bzw. jeder Wohnung private Stellplätze in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Gleichzeitig steht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur eine begrenzte Zahl öffentlicher Stellplätze zur Verfügung. Die Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass zahlreiche Fahrzeuge in der D-Zug- Siedlung abgestellt werden, die nach unserer Wahrnehmung nicht den dortigen Bewohnern zuzuordnen sind. Aufgrund der Nähe zum Flughafen betrifft dies unter anderem Flughafen- bzw. Urlaubs- und Langzeitparker. Hinzu kommen Fahrzeuge von Beschäftigten umliegender Unternehmen, Transporter und Firmenfahrzeuge sowie länger abgestellte Anhänger, Wohnmobile und Campingfahrzeuge. Aktuell verschärfen Baumaßnahmen und der damit verbundene Wegfall weiterer Stellplätze die Situation zusätzlich. ### Bestehendes Anliegerparken wird nach unserer Wahrnehmung nicht ausreichend durchgesetzt. Besonders problematisch ist, dass in unserer Siedlung bereits Anliegerparken angeordnet ist. Nach unserer Wahrnehmung wird jedoch nicht ausreichend bzw. nicht konsequent kontrolliert, ob die abgestellten Fahrzeuge tatsächlich dem Anliegerverkehr zuzuordnen sind. Dadurch verliert die bereits bestehende Regelung in der Praxis einen erheblichen Teil ihrer Wirkung. Anlage 1 zu Vorlage ABA/054/2026 Aus unserer Sicht könnte bereits eine konsequente Überwachung und Durchsetzung der bestehenden Anliegerregelung kurzfristig zu einer spürbaren Entlastung führen. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, bestimmte Fahrzeugarten pauschal aus der Siedlung auszuschließen. Vielmehr sollte überprüft werden, ob bei den dort abgestellten Fahrzeugen tatsächlich ein Bezug zum Anliegerverkehr besteht und ob die geltenden straßenverkehrsrechtlichen Regelungen eingehalten werden. Für die Bewohner ist nur schwer nachvollziehbar, dass das Ordnungsamt nach unserer Wahrnehmung regelmäßig - teilweise mehrfach wöchentlich - in der Siedlung Kontrollen durchführt und dabei insbesondere das unzulässige Parken auf Gehwegen ahndet, während gleichzeitig der Eindruck besteht, dass die bereits vorhandene Anliegerregelung nicht mit vergleichbarer Konsequenz überwacht wird. Selbstverständlich rechtfertigt Parkplatzmangel kein unzulässiges Gehwegparken. Allerdings sollte aus meiner Sicht ebenso die Ursache berücksichtigt werden: Bewohner, die auf den öffentlichen Parkraum angewiesen sind, finden teilweise keine legalen Stellplätze mehr, während gleichzeitig erheblicher Parkraum von Fahrzeugen in Anspruch genommen wird, bei denen zumindest fraglich ist, ob sie dem Anliegerverkehr zuzuordnen sind. ### Langfristige Lösung: Prüfung eines Bewohnerparkgebietes Neben kurzfristigen Maßnahmen rege ich ausdrücklich an, für die D-Zug-Siedlung die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes bzw. einer entsprechenden Parkraumbewirtschaftung zu prüfen. Mir ist bewusst, dass ein Bewohnerparkausweis keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz vor der eigenen Haustür begründet. Darum geht es ausdrücklich nicht. Ziel sollte vielmehr sein, den vorhandenen und sehr begrenzten öffentlichen Parkraum so zu bewirtschaften, dass die Menschen, die tatsächlich in diesem Gebiet wohnen und auf diesen Parkraum angewiesen sind, wieder eine realistische Möglichkeit erhalten, dort ihr Fahrzeug abzustellen. Auch wenn ein Bewohnerparkausweis mit Kosten verbunden ist, halte ich dies persönlich inzwischen für eine wesentlich sinnvollere und nachhaltigere Lösung als den gegenwärtigen Zustand. ### Bitte um kurzfristige und objektive Prüfung Das Parkplatzproblem besteht nicht erst seit Kurzem. Aus meiner Sicht besteht daher inzwischen konkreter Handlungsbedarf. Ich habe Verständnis dafür, dass die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes rechtliche und verkehrsplanerische Prüfungen voraussetzt. Angesichts der täglichen Belastung der Bewohner sollte eine solche Prüfung jedoch nicht über einen unnötig langen Zeitraum hinausgeschoben werden. Die tatsächliche Situation lässt sich bereits durch einen Vor-Ort-Termin an einem normalen Werktag zwischen etwa 17 und 20 Uhr sehr deutlich nachvollziehen. Ich rege deshalb an, dass Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Fachverwaltung sowie nach Möglichkeit der zuständigen Bezirksvertretung die Situation gemeinsam mit Bewohnerinnen und Bewohnern vor Ort besichtigen. ### Meine konkreten Anregungen gemäß § 24 GO NRW Ich bitte den Anregungs- und Beschwerdeausschuss daher, sich mit der Situation zu befassen und insbesondere folgende Maßnahmen zu beraten bzw. den zuständigen Stellen zur Prüfung und Umsetzung zu empfehlen: Anlage 1 zu Vorlage ABA/054/2026 1. Kurzfristiger Vor-Ort-Termin Durchführung einer gemeinsamen Besichtigung der D-Zug-Siedlung durch die zuständige Fachverwaltung und nach Möglichkeit Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksvertretung 6, vorzugsweise werktags zwischen 17 und 20 Uhr. 2. Konsequente Kontrolle der bestehenden Anliegerregelung Kurzfristige Prüfung, wie die bereits bestehende Anliegerregelung wirksamer und regelmäßiger überwacht und durchgesetzt werden kann. 3. Objektive Ermittlung des tatsächlichen Parkdrucks Kurzfristige Erfassung der vorhandenen öffentlichen Stellplätze und ihrer tatsächlichen Auslastung zu aussagekräftigen Tageszeiten sowie Untersuchung des durch Fremd-, Langzeit-, Flughafen- und sonstige gebietsfremde Parker verursachten Parkdrucks. 4. Beschleunigte Prüfung eines Bewohnerparkgebietes Prüfung, ob für die D-Zug-Siedlung die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes bzw. einer geeigneten Parkraumbewirtschaftung vorliegen. 5. Prüfung kurzfristiger Übergangsmaßnahmen Sollte die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes einen längeren Zeitraum beanspruchen, bitte ich um Prüfung, welche kurzfristigen Maßnahmen bis zu einer endgültigen Entscheidung zur Entlastung der Bewohner umgesetzt werden können. 6. Transparente Darstellung des weiteren Verfahrens Sollte eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich sein, bitte ich um Mitteilung, welche konkreten Verfahrens- und Prüfungsschritte erforderlich sind, welche Stellen dafür jeweils zuständig sind und in welchem zeitlichen Rahmen mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Mir geht es ausdrücklich nicht darum, einen Parkplatz unmittelbar vor der eigenen Haustür einzufordern oder andere Verkehrsteilnehmer pauschal auszugrenzen. Es geht darum, eine seit längerer Zeit bestehende und für die Bewohner zunehmend belastende Situation objektiv zu untersuchen und zeitnah nach einer tragfähigen Lösung zu suchen. Ich bitte daher darum, diese Eingabe gemäß § 24 GO NRW dem Anregungs- und Beschwerdeausschuss zur inhaltlichen Beratung vorzulegen und mir Gelegenheit zu geben, die Situation und das Anliegen im Rahmen der Ausschusssitzung persönlich zu erläutern. Für einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin in der D-Zug-Siedlung stehe ich selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Name des Einsenders)
Parksituation D-Zug-Siedlung_Ergänzung der Eingabe als Text anzeigen
Eingabe nach § 24 GO: Parksituation in der D-Zug-Siedlung Ergänzung zur Eingabe vom 18.09.2026 Antwort der Verwaltung an den Einsender: Am 23.09.2026 um 10:18 schrieb lhd.66-bv_Bearbeitung <[email protected]>: Sehr geehrter Herr Öööö, vielen Dank für die detaillierte Schilderung der Parksituation in der D-Zug-Siedlung vom 15.09.2026. Die Bezirksverwaltungsstelle 6 hat uns gebeten, Ihnen unmittelbar zu antworten. Die Mobilität und die Verkehrsplanung beschäftigen viele unserer Bürgerinnen und Bürger und auch uns liegen diese Themen sehr am Herzen. Wir verfolgen das Ziel, die Mobilität und die Lebensqualität in unserer Stadt zu erhalten und zu verbessern. Aktuell wird ein Ratsbeschuss, der einige neue Bewohnerparkgebiete vorsieht, abgearbeitet. Im Anschluss daran werden dann vorbehaltlich der finanziellen und personellen Mittel die zwischenzeitlich aus allen Stadtbezirken eingegangenen Wünsche nach Einrichtung von Bewohnerparkgebieten abgearbeitet. Daher kann aktuell noch nicht konkret gesagt werden, wann im Bereich der D-Zug-Siedlung ein Bewohnerparkgebiet eingerichtet wird. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung können nur Bewohner eines Bewohnerparkgebietes einen entsprechenden Ausweis erhalten, die innerhalb der Zone meldebehördlich registriert sind. Es ist ferner zu beobachten, dass sowohl die Anzahl der Fahrzeuge weiter zunimmt, als auch die Abmessungen der Fahrzeuge ansteigen. Als Stadt gilt es den Impuls zu setzen, das Parken von Pkw auf private Flächen zu verlagern, um so eine gerechtere Verteilung des öffentlichen Raumes zu gewährleisten. So sieht es auch die Strategie zum Parkraummanagement vor. Weiterhin wurde der Park & Ride-Parkplatz auf dem Staufenplatz bereits mit einer 24-Stunden-Regelung ausgestattet. Auch wurde beispielsweise mit dem Provinzial P+R in Düsseldorf-Wersten zusätzliche Parkplätze für Pendlerinnen und Pendler geschaffen, die dann nicht mehr mit dem Auto in die Stadt fahren müssen. Auch wenn wir Ihre Situation durchaus nachvollziehen können, bitten wir um Verständnis, dass aus den vorgenannten Gründen eine Vor-Ort-Begehung aus unsrer Sicht als nicht notwendig erachtet wird. Abschließend hoffen wir, dass unsere Ausführungen zur Klärung der Sachlage beitragen konnten. Rückmeldung des Einsenders: Von: Öööö <oööö[email protected]> Gesendet: Mittwoch, 23. September 2026 10:53 An: lhd.66-bv_Bearbeitung <[email protected]> Cc: lhd.B01-Bezirksverwaltungsstelle06 <[email protected]> Betreff: Re: Parkraumsituation in Düsseldorf-Rath - Bitte um Vor-Ort-Prüfung und Prüfung eines Bewohnerparkgebietes (AV-260916-3745-4183) Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner Schilderung der Parksituation in der D-Zug- Siedlung. Leider empfinde ich Ihre Antwort hinsichtlich der konkreten Situation vor Ort als wenig zufriedenstellend. Wesentliche Punkte meines ursprünglichen Anliegens bleiben unbeantwortet. Gleichzeitig wird auf Maßnahmen verwiesen, die für die Bewohner unserer Siedlung praktisch keine Lösung darstellen. Insbesondere erschließt sich mir der Hinweis auf den P+R-Parkplatz am Staufenplatz oder das Angebot bei der Provinzial in Wersten im Zusammenhang mit unserer Parksituation nicht. Diese Angebote mögen für Pendler sinnvoll sein. Sie lösen jedoch nicht das Problem eines Bewohners der D-Zug-Siedlung, der nach Hause kommt und sein Fahrzeug in zumutbarer Entfernung zu seiner Wohnung abstellen muss. Es kann kaum eine ernsthafte Alternative sein, sein Fahrzeug beispielsweise am Staufenplatz abzustellen und anschließend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur eigenen Wohnung in Rath zurückzufahren. Gerade deshalb sollte aus meiner Sicht zunächst betrachtet werden, welche Möglichkeiten unmittelbar in der D-Zug-Siedlung und ihrem direkten Umfeld bestehen. Bestehendes Anliegerparken konsequent kontrollieren Ein wesentlicher Punkt meines ursprünglichen Anliegens wurde in Ihrer Antwort überhaupt nicht behandelt: In der D-Zug-Siedlung besteht bereits eine Anliegerregelung. Bevor darüber gesprochen wird, dass irgendwann zu einem noch nicht bestimmbaren Zeitpunkt möglicherweise ein Bewohnerparkgebiet eingerichtet werden kann, stellt sich für uns zunächst die wesentlich naheliegendere Frage: Warum wird die bereits bestehende Anliegerregelung nicht konsequent kontrolliert und durchgesetzt? Nach unserer täglichen Beobachtung wird ein erheblicher Teil des ohnehin knappen Parkraums von Fahrzeugen genutzt, bei denen zumindest fraglich ist, ob überhaupt ein Anliegerbezug besteht. Dazu kommen Fahrzeuge, die aufgrund der Flughafennähe über längere Zeit abgestellt werden, sowie Anhänger, Wohnmobile, Transporter und gewerblich genutzte Fahrzeuge. Uns ist selbstverständlich bewusst, dass beispielsweise ein Firmenfahrzeug, Wohnmobil oder Transporter nicht allein aufgrund seiner Fahrzeugart unberechtigt dort steht. Ebenso kann ein Bewohner mit einem Firmenfahrzeug selbstverständlich Anlieger sein. Es geht uns ausschließlich darum, die bereits bestehende Regelung tatsächlich zu kontrollieren und bei festgestellten Verstößen durchzusetzen. Nach unserer Einschätzung könnte allein eine konsequente Durchsetzung des bestehenden Anliegerverkehrs bereits zu einer erheblichen Entlastung führen. Wir gehen aufgrund unserer täglichen Beobachtungen davon aus, dass dadurch möglicherweise bis zu etwa 30 Prozent des derzeit belegten Parkraums wieder für den tatsächlichen Anliegerverkehr zur Verfügung stehen könnten. Ob diese Einschätzung zutrifft, ließe sich gerade durch entsprechende Kontrollen und eine objektive Parkraumerhebung feststellen. Vorgehensweise der Verkehrsüberwachung wird zunehmend als einseitig empfunden Besonders problematisch ist für uns, dass die Verkehrsüberwachung regelmäßig in unserer Siedlung präsent ist - inzwischen teilweise sogar nach 21 Uhr bzw. gegen 22 Uhr - und dabei insbesondere Fahrzeuge von Bewohnern erfasst, die unzulässig auf Gehwegen abgestellt wurden. Noch einmal ausdrücklich: Wir verlangen nicht, dass rechtswidriges Gehwegparken geduldet wird.Was wir allerdings erwarten, ist eine gleichmäßige und umfassende Kontrolle aller bestehenden Regelungen. Wenn die Verkehrsüberwachung ohnehin regelmäßig und mittlerweile selbst zu später Abendstunde in unserer Siedlung unterwegs ist, ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb offenbar vor allem die Gehwegparker kontrolliert werden, während gleichzeitig die bestehende Anliegerregelung und beispielsweise länger abgestellte Anhänger nicht mit derselben Konsequenz überprüft werden. Diese Vorgehensweise wird von betroffenen Bewohnern inzwischen als sehr einseitig und zunehmend als schikanös empfunden. Dieser Eindruck entsteht insbesondere deshalb, weil die Bewohner am Ende für die Auswirkungen des erheblichen Parkdrucks sanktioniert werden, während nach unserer Wahrnehmung gleichzeitig nicht alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt werden, um dessen Ursachen zu reduzieren. Selbstverständlich rechtfertigt Parkplatzmangel keinen Verkehrsverstoß. Ebenso selbstverständlich sollte eine Verkehrsüberwachung jedoch nicht nur die Folgen, sondern im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten auch andere Verstöße kontrollieren, die zu dieser Situation beitragen. Besonders einfach feststellbar wären beispielsweise länger abgestellte Kraftfahrzeuganhänger. Für Anhänger ohne Zugfahrzeug besteht gemäß § 12 Abs. 3b StVO grundsätzlich eine maximale Parkdauer von zwei Wochen, sofern kein entsprechend gekennzeichneter Parkplatz vorliegt. Auch hierzu bitten wir um eine gezielte Überprüfung. Unmittelbar vorhandene private Parkflächen einbeziehen Darüber hinaus befindet sich in unmittelbarer Nähe unserer Siedlung ein großer Lidl- Parkplatz. Dort besteht bereits heute über einen externen Dienstleister die Möglichkeit, Stellplätze außerhalb bestimmter Nutzungszeiten anderweitig zu verwenden. Das zeigt, dass eine Mehrfachnutzung dieser privaten Stellplatzfläche grundsätzlich möglich ist. Das derzeitige Modell hilft den Bewohnern allerdings nur sehr eingeschränkt, da die Nutzung zeitlich begrenzt ist und insbesondere keine verlässliche Möglichkeit bietet, das Fahrzeug beispielsweise tagsüber, an freien Tagen, im Homeoffice oder durchgehend am Wochenende dort stehen zu lassen. Ich rege deshalb ausdrücklich an, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf prüft, ob gemeinsam mit Lidl und dem Betreiber der Parkplatzbewirtschaftung ein erweitertes Modell für die unmittelbar angrenzende D-Zug-Siedlung entwickelt werden kann. Denkbar wäre beispielsweise ein bestimmtes Kontingent an Stellplätzen für nachweislich dort wohnende Bewohner, das 24 Stunden bzw. auch tagsüber und am Wochenende genutzt werden kann. Dabei sollte aus meiner Sicht ebenfalls geprüft werden, ob die Stadt ein solches Modell unterstützen kann, sodass den Bewohnern keine oder zumindest keine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung entsteht. Dies würde im Übrigen genau dem in Ihrer Antwort genannten Ziel entsprechen, Parken stärker von öffentlichen auf vorhandene private Flächen zu verlagern. Anstatt Bewohner auf weit entfernte P+R-Anlagen hinzuweisen, sollte daher zunächst geprüft werden, welche bereits vorhandenen privaten Stellplatzkapazitäten unmittelbar vor Ort genutzt werden können. Vor-Ort-Begehung weiterhin erforderlich Vor diesem Hintergrund kann ich auch die Aussage, eine Vor-Ort-Begehung werde von Ihnen als nicht notwendig angesehen, nicht nachvollziehen. Einerseits kann die Verwaltung derzeit nicht sagen, wann die D-Zug-Siedlung überhaupt hinsichtlich eines Bewohnerparkgebietes berücksichtigt werden kann. Andererseits wird offenbar bereits ohne eine gemeinsame Besichtigung festgestellt, dass eine solche nicht erforderlich sei. Deshalb bitte ich um Mitteilung, auf welcher aktuellen tatsächlichen Datengrundlage diese Einschätzung getroffen wurde. Sollte eine aktuelle Parkraumerhebung für die D-Zug-Siedlung vorliegen, bitte ich um Mitteilung, wann diese durchgeführt wurde und welche Auslastung festgestellt wurde. Sollte keine aktuelle Erhebung vorliegen, halte ich eine kurze Begehung an einem normalen Werktag zwischen etwa 17 und 20 Uhr weiterhin für sinnvoll. Meine konkreten Fragen und Anregungen Ich bitte daher um eine konkrete Stellungnahme zu folgenden Punkten: 1. Wie wird die bestehende Anliegerregelung in der D-Zug-Siedlung derzeit kontrolliert und durchgesetzt? 2. Kann kurzfristig eine gezielte Schwerpunktkontrolle des Anliegerverkehrs durchgeführt werden? 3. Werden bei den regelmäßigen Kontrollen auch länger abgestellte Kraftfahrzeuganhänger und deren Standdauer überprüft? 4. Liegt eine aktuelle Parkraumerhebung für die D-Zug-Siedlung vor und, falls ja, von wann stammt diese? 5. Auf welcher tatsächlichen Grundlage hält die Verwaltung eine Vor-Ort-Begehung für nicht erforderlich? 6. Ist die Stadt bereit, mit Lidl bzw. dem Betreiber der dortigen Parkplatzbewirtschaftung über ein erweitertes, möglichst ganztägiges Stellplatzangebot für Bewohner der D- Zug-Siedlung zu sprechen? 7. Welche weiteren kurzfristigen Maßnahmen sind vorgesehen, solange noch nicht absehbar ist, wann über ein Bewohnerparkgebiet für unsere Siedlung entschieden wird? Meine Eingabe gemäß § 24 GO NRW halte ich ausdrücklich aufrecht. Ich bitte weiterhin darum, das Anliegen dem Anregungs- und Beschwerdeausschuss zur Beratung vorzulegen. Die bisherige Stellungnahme der Verwaltung betrachte ich nicht als abschließende Erledigung meiner Eingabe. Darüber hinaus werde ich die Angelegenheit weiterhin gegenüber der Bezirksvertretung 6 vorbringen. Unser Anliegen ist dabei keineswegs, einen garantierten Parkplatz unmittelbar vor der eigenen Haustür zu erhalten. Wir erwarten aber, dass bestehende Regelungen konsequent angewendet, vorhandene Möglichkeiten vor Ort geprüft und die tatsächlichen Verhältnisse in unserer Siedlung berücksichtigt werden. Solange die bestehende Anliegerregelung kaum wahrnehmbar durchgesetzt wird, gleichzeitig aber selbst spätabends schwerpunktmäßig Gehwegparker erfasst werden, ist die gegenwärtige Vorgehensweise für viele betroffene Bewohner nur schwer nachvollziehbar. Ich bitte daher um eine konkrete Beantwortung der oben genannten Fragen und um Prüfung der vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen. Mit freundlichen Grüßen (Name des Einsenders)

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/054/2026