Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/050/2026

Soziale Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 1

Beratung geplant Nächster Termin am 05.11.2026 bei Anregungs- und Beschwerdeausschuss.
5. November 2026nächster Termin Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. Oktober 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Kurzdarstellung“

Es wird angeregt, das Gebiet der geplanten Sozialen Erhaltungssatzung Golzheim/ Derendorf/ Pempelfort um das Wohngebiet Nordstraße - zwischen Kaiserstraße und Duisburger Straße/Venloer Straße - zu erweitern.

Grenze des vorgesehenen Satzungsgebietes Nachrichtlich: Die Vorlage APS/055/2026 befindet sich im Gremienlauf und soll am 12.11.2026 vom Rat der Stadt beschlossen werden. Die Bezirksvertretung 1 wurde bereits angehört und hat die vorlagegemäße Beschlussfassung mehrheitlich empfohlen. Die vorberatenden Fachausschüsse - Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung (AWM) und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) - haben die Vorlage in den Rat passieren lassen. Die Eingabe lag der Bezirksvertretung 1 und dem APS vor.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. Oktober 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · ABA/050/2026

Weitere Unterlagen zum Inhalt

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Erhaltungssatzung Stadtbezirk 1_Eingabe

Dateidatum im RIS: 15.10.2026 · Amtliches Original (PDF)

Weitere zugeordnete Unterlage; nicht als vollständige Beantwortung oder Beschluss eingeordnet.

Anlage 1 zu Vorlage ABA/050/2026 Eingabe nach § 24 GO: Soziale Erhaltungssatzung im Stadtbezirk 1 Eingabe vom 01.10.2026 Thema: Bau und Planung Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Eingabe nach § 24 GO zur geplanten Sozialen Erhaltungssatzung in Bezirk 1 Begründung/ Schilderung der Situation: Ich wende mich heute als Einwohnerin von Pempelfort an Sie. Mit großer Aufmerksamkeit habe ich heute in der Rheinischen Post (Ausgabe vom 1.10.2026) die Pläne der Stadt zur Einführung einer Sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutz) für die Stadtteile Pempelfort, Golzheim und Derendorf zur Kenntnis genommen, über die im November 2026 im Stadtrat entschieden werden soll. Ich begrüße diesen Schritt ausdrücklich, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die gewachsene Mieterstruktur vor Verdrängung zu schützen. Mit Bedauern und Sorge habe ich jedoch festgestellt, dass mein direkter Wohnbereich- der Abschnitt der Nordstraße von Nummer 1 bis zur Kreuzung Duisburger Straße/Venloer Straße/ Nordstraße- knapp außerhalb der aktuell gezogenen Grenze des Schutzgebietes liegt. Ich beantrage hiermit formell, die Abgrenzung des Satzungsgebietes vor dem finalen Ratsbeschluss zu überprüfen und unseren Straßenabschnitt in den Geltungsbereich aufzunehmen. Begründung: 1. Identische Struktur: Unser Straßenabschnitt unterscheidet sich in Bezug auf die historische Bausubstanz, das Baualter und den sehr hohen Anteil an Mietwohnungen nicht von den direkt angrenzenden Straßen, bzw. demjenigen Straßenabschnitt der Nordstraße, die bereits im Schutzbereich liegen. Im Gegenteil gibt es in unserem Straßenabschnitt der Nordstraße nach meiner Wahrnehmung verhältnismäßig weniger Gewerbe und mehr Mietnutzung als in dem folgenden Straßenabschnitt. 2. Verdrängungsdruck durch „Inseleffekt": Wenn unser Straßenabschnitt von der geplanten Satzung als weiße Fläche ausgespart bleibt, während rundherum strenger Milieuschutz gilt, befürchten wir Nachbarn eine fatale Dynamik: Der spekulative Druck von Investoren wird sich gezielt auf die wenigen ungeschützten Straßen in Pempelfort verlagern. Private Vermieter könnten vermehrt an renditeorientierte Käufer veräußern, was das Risiko von Luxussanierungen und Eigenbedarfskündigungen bei uns drastisch erhöht. 3. Gleichbehandlung: Die ansässigen Mieterinnen und Mieter in unserem Abschnitt sind exakt denselben Mietpreissteigerungen und Verdrängungsrisiken ausgesetzt wie die Nachbarschaft eine Straße weiter bzw. auf dem nächsten Straßenabschnitt jenseits der oben beschriebenen Kreuzung. Anlage 1 zu Vorlage ABA/050/2026 Ich bitte Sie daher dringend, im Zuge der finalen politischen Abstimmungen eine Nachbesserung der Gebietsgrenzen zu prüfen, um eine lückenlose Schutzwirkung für unser Viertel zu erzielen. Für eine kurze Rückmeldung über den Eingang und hinsichtlich des weiteren Verfahrens wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

Vorgang · ABA/050/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Eingabe 24GO · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Erhaltungssatzung Stadtbezirk 1_Eingabe · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 13

    Anregungs- und Beschwerdeausschuss. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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ABA/050/2026 X öffentlich nicht öffentlich Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Soziale Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 1 Fachbereich: 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Anregungs- und 05.11.2026 - Beschwerdeausschuss Kurzdarstellung: Es wird angeregt, das Gebiet der geplanten Sozialen Erhaltungssatzung Golzheim/ Derendorf/ Pempelfort um das Wohngebiet Nordstraße - zwischen Kaiserstraße und Duisburger Straße/Venloer Straße - zu erweitern. Grenze des vorgesehenen Satzungsgebietes Nachrichtlich: Die Vorlage APS/055/2026 befindet sich im Gremienlauf und soll am 12.11.2026 vom Rat der Stadt beschlossen werden. Die Bezirksvertretung 1 wurde bereits angehört und hat die vorlagegemäße Beschlussfassung mehrheitlich empfohlen. Die vorberatenden Fachausschüsse - Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung (AWM) und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) - haben die Vorlage in den Rat passieren lassen. Die Eingabe lag der Bezirksvertretung 1 und dem APS vor. Vorgeschlagenes Satzungsgebiet lt. Vorlage APS/055/2026 und gewünschte Erweiterung: Seite 2 Anlagen: Erhaltungssatzung Stadtbezirk 1_Eingabe Seite 3
Erhaltungssatzung Stadtbezirk 1_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1 zu Vorlage ABA/050/2026 Eingabe nach § 24 GO: Soziale Erhaltungssatzung im Stadtbezirk 1 Eingabe vom 01.10.2026 Thema: Bau und Planung Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Eingabe nach § 24 GO zur geplanten Sozialen Erhaltungssatzung in Bezirk 1 Begründung/ Schilderung der Situation: Ich wende mich heute als Einwohnerin von Pempelfort an Sie. Mit großer Aufmerksamkeit habe ich heute in der Rheinischen Post (Ausgabe vom 1.10.2026) die Pläne der Stadt zur Einführung einer Sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutz) für die Stadtteile Pempelfort, Golzheim und Derendorf zur Kenntnis genommen, über die im November 2026 im Stadtrat entschieden werden soll. Ich begrüße diesen Schritt ausdrücklich, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die gewachsene Mieterstruktur vor Verdrängung zu schützen. Mit Bedauern und Sorge habe ich jedoch festgestellt, dass mein direkter Wohnbereich- der Abschnitt der Nordstraße von Nummer 1 bis zur Kreuzung Duisburger Straße/Venloer Straße/ Nordstraße- knapp außerhalb der aktuell gezogenen Grenze des Schutzgebietes liegt. Ich beantrage hiermit formell, die Abgrenzung des Satzungsgebietes vor dem finalen Ratsbeschluss zu überprüfen und unseren Straßenabschnitt in den Geltungsbereich aufzunehmen. Begründung: 1. Identische Struktur: Unser Straßenabschnitt unterscheidet sich in Bezug auf die historische Bausubstanz, das Baualter und den sehr hohen Anteil an Mietwohnungen nicht von den direkt angrenzenden Straßen, bzw. demjenigen Straßenabschnitt der Nordstraße, die bereits im Schutzbereich liegen. Im Gegenteil gibt es in unserem Straßenabschnitt der Nordstraße nach meiner Wahrnehmung verhältnismäßig weniger Gewerbe und mehr Mietnutzung als in dem folgenden Straßenabschnitt. 2. Verdrängungsdruck durch „Inseleffekt": Wenn unser Straßenabschnitt von der geplanten Satzung als weiße Fläche ausgespart bleibt, während rundherum strenger Milieuschutz gilt, befürchten wir Nachbarn eine fatale Dynamik: Der spekulative Druck von Investoren wird sich gezielt auf die wenigen ungeschützten Straßen in Pempelfort verlagern. Private Vermieter könnten vermehrt an renditeorientierte Käufer veräußern, was das Risiko von Luxussanierungen und Eigenbedarfskündigungen bei uns drastisch erhöht. 3. Gleichbehandlung: Die ansässigen Mieterinnen und Mieter in unserem Abschnitt sind exakt denselben Mietpreissteigerungen und Verdrängungsrisiken ausgesetzt wie die Nachbarschaft eine Straße weiter bzw. auf dem nächsten Straßenabschnitt jenseits der oben beschriebenen Kreuzung. Anlage 1 zu Vorlage ABA/050/2026 Ich bitte Sie daher dringend, im Zuge der finalen politischen Abstimmungen eine Nachbesserung der Gebietsgrenzen zu prüfen, um eine lückenlose Schutzwirkung für unser Viertel zu erzielen. Für eine kurze Rückmeldung über den Eingang und hinsichtlich des weiteren Verfahrens wäre ich Ihnen sehr dankbar.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/050/2026