Eingabe nach 24 GO Aktenzeichen ABA/004/2026

Verbot besonders lauter Böller

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 12. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Kurzdarstellung“

Die Einsenderin regt an, besonders laute Feuerwerkskörper - insbesondere klassische Böller - grundsätzlich zu verbieten und nicht mehr in den Verkauf zu bringen. Sie verweist dazu auf das Heilbronner Modell.

Die Einsenderin hatte sich Anfang 2025 mit einer vergleichbaren Eingabe an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss gewandt. Der Ausschuss hatte am 30.01.2025 festgestellt, dass er für die Behandlung nicht zuständig ist, da es sich bei dem angeregten Verbot nicht um eine kommunale Angelegenheit handelt (ABA/003/2025). An dieser Rechtslage hat sich bisher nichts geändert.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · ABA/004/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Eingabe 24GO · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Böllerverbot_Eingabe · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Böllerverbot_Stellungnahme der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 5.1

    Anregungs- und Beschwerdeausschuss. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Eingabe 24GO als Text anzeigen
ABA/004/2026 X öffentlich nicht öffentlich Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW Betrifft: Verbot besonders lauter Böller Fachbereich : 01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Anregungs- und Beschwerdeausschuss 05.02.2026 Entscheidung Kurzdarstellung: Die Einsenderin regt an, besonders laute Feuerwerkskörper - insbesondere klassische Böller - grundsätzlich zu verbieten und nicht mehr in den Verkauf zu bringen. Sie verweist dazu auf das Heilbronner Modell. Die Einsenderin hatte sich Anfang 2025 mit einer vergleichbaren Eingabe an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss gewandt. Der Ausschuss hatte am 30.01.2025 festgestellt, dass er für die Behandlung nicht zuständig ist, da es sich bei dem angeregten Verbot nicht um eine kommunale Angelegenheit handelt (ABA/003/2025). An dieser Rechtslage hat sich bisher nichts geändert. Darüber hinaus ist der Anregungs- und Beschwerdeausschuss nach § 12 Absatz 2 Ziffer 4 der Hauptsatzung für die erneute Behandlung von inhaltsgleichen Eingaben nicht zuständig. Eine Stellungnahme der Verwaltung zum Heilbronner Modell wird nachgereicht. Anlagen: Böllerverbot_Eingabe
Böllerverbot_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1 zu Vorlage ABA/004/2026 Eingabe nach § 24 GO: Verbot besonders lauter Böller Eingabe vom 01.01.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, # 1. Anlass meines erneuten Schreibens bereits vor einem Jahr habe ich mich mit einem Anliegen zum Thema Feuerwerk an Sie gewandt. Leider musste ich feststellen, dass sich die Situation in Düsseldorf - wie auch deutschlandweit - seither nicht grundlegend verbessert hat. Trotz bestehender Regulierungen kommt es weiterhin zu massiven Lärmbelästigungen, Gefährdungen und Verstößen, insbesondere in den Stadtteilen, die faktisch kaum kontrollierbar sind. Mir ist bekannt dass sie den Gesetze der Bundesregierung unterliegen. Trotzdem bin ich zuversichtlich dass auch von unten aus dem Gemeinden ein Druck / Impuls dorthin gespiegelt werden kann! # 2. Persönliche Erfahrungen und Belastung Die vergangenen Wochen haben dies für mich erneut sehr deutlich gemacht. Jeder Abend war geprägt von der Unsicherheit, ob und wann es knallt. Zahlreiche Freund:innen aus Düsseldorf, unter anderem aus Oberbilk, Eller, Hassels und Holthausen, berichten von nahezu täglicher Knallerei über einen langen Zeitraum - seit 8 Wochen! Für mich persönlich war die Situation so belastend, dass ich Düsseldorf bereits am 28. Dezember verlassen habe und nach Großhansdorf (nahe Hamburg, ca. 3.500 Einwohner) geflüchtet bin. Doch selbst dort begann die Knallerei bereits am 29. Dezember, steigerte sich am 30. Dezember und war am 31. Dezember ab dem Vormittag nahezu durchgehend so laut, dass man abends das Gefühl hatte, Mitternacht bereits verpasst zu haben. Meine Hunde konnten kaum zur Ruhe kommen; mein Seniorhund konnte sich am 31. Dezember ab dem Nachmittag nicht mehr lösen. Auch am 1. Januar, morgens um 8 Uhr, ging die Knallerei weiter. #3. Es betrifft nicht nur Tiere Mir ist wichtig zu betonen, dass es nicht nur um Tiere geht. Ich kenne mehrere Menschen mit Panikstörungen oder ähnlichen Belastungen, für die diese anhaltenden Geräuschkulissen - teils seit Halloween (!) - eine erhebliche Einschränkung darstellen. Erfahrungsgemäß zieht sich diese Situation noch bis Mitte oder Ende Januar hin. Diese Dauerbelastung ist für viele nicht mehr tragbar. # 4. Politische Konsequenz: Verbot besonders lauter Böller Ich habe nichts gegen Raketen oder farbenfrohe Feuerwerke, wenn sie verantwortungsvoll und zeitlich begrenzt genutzt werden. Wenn jedoch ein Teil der Bevölkerung nicht in der Lage ist, damit maßvoll umzugehen, braucht es klare politische Konsequenzen. Ich rege daher erneut und nachdrücklich an, besonders laute Feuerwerkskörper - insbesondere klassische Böller - grundsätzlich zu verbieten und nicht mehr in den Verkauf zu bringen. Auch nicht zugelassene Kategorien wie F3 sind faktisch im Umlauf. Diese Produkte sind laut, gefährlich, verursachen Schäden und binden jedes Jahr erhebliche Einsatzkräfte - ohne gesellschaftlichen Mehrwert. #5. Beispiel Heilbronn Dass andere Wege möglich sind, zeigt das Beispiel Heilbronn: Dort wurde der Verkauf und das Abbrennen besonders lauter Feuerwerkskörper untersagt, während leisere Alternativen wie Raketen, Feuerwerksbatterien und Fontänen weiterhin erlaubt sind. Dieses Modell zeigt, dass Lärmschutz und eine festliche Gestaltung des Jahreswechsels vereinbar sind. Anlage 1 zu Vorlage ABA/004/2026 #6. Verantwortung der Politik Wenn eine wirksame Kontrolle durch Polizei und Ordnungsamt nicht realistisch möglich ist - wofür ich Verständnis habe -, muss die Politik ansetzen und den Einzelhandel in die Pflicht nehmen: Diese besonders lauten Feuerwerkskörper dürfen so nicht weiter verkauft werden. Darüber hinaus sollte die Feuerwerksbranche politisch dazu angehalten werden, leisere und sozialverträglichere Produkte zu entwickeln, etwa durch verbindliche Grenzwerte für Lautstärke oder Höhe. In vielen anderen Bereichen unseres Lebens ist Regulierung selbstverständlich - warum nicht auch hier? #7. Bitte um Handeln Ich bitte Sie eindringlich, diese Punkte ernsthaft zu prüfen und politisch aktiv zu werden. Der Jahreswechsel sollte für alle Menschen friedlicher, sicherer und rücksichtsvoller gestaltet werden können. Ich wünsche Ihnen ein friedvolles und erfolgreiches Jahr 2026 und freue mich über eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen (Name der Einsenderin) Düsseldorf

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ABA/004/2026