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ABA/004/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Betrifft:
Verbot besonders lauter Böller
Fachbereich :
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Anregungs- und
Beschwerdeausschuss
05.02.2026 Entscheidung
Kurzdarstellung:
Die Einsenderin regt an, besonders laute Feuerwerkskörper - insbesondere
klassische Böller - grundsätzlich zu verbieten und nicht mehr in den Verkauf zu
bringen. Sie verweist dazu auf das Heilbronner Modell.
Die Einsenderin hatte sich Anfang 2025 mit einer vergleichbaren Eingabe an den
Anregungs- und Beschwerdeausschuss gewandt. Der Ausschuss hatte am
30.01.2025 festgestellt, dass er für die Behandlung nicht zuständig ist, da es sich bei
dem angeregten Verbot nicht um eine kommunale Angelegenheit handelt
(ABA/003/2025). An dieser Rechtslage hat sich bisher nichts geändert.
Darüber hinaus ist der Anregungs- und Beschwerdeausschuss nach § 12 Absatz 2
Ziffer 4 der Hauptsatzung für die erneute Behandlung von inhaltsgleichen Eingaben
nicht zuständig.
Eine Stellungnahme der Verwaltung zum Heilbronner Modell wird nachgereicht.
Anlagen:
Böllerverbot_Eingabe
Böllerverbot_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1
zu Vorlage ABA/004/2026
Eingabe nach § 24 GO:
Verbot besonders lauter Böller
Eingabe vom 01.01.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
# 1. Anlass meines erneuten Schreibens
bereits vor einem Jahr habe ich mich mit einem Anliegen zum Thema Feuerwerk an Sie gewandt.
Leider musste ich feststellen, dass sich die Situation in Düsseldorf - wie auch deutschlandweit -
seither nicht grundlegend verbessert hat. Trotz bestehender Regulierungen kommt es weiterhin zu
massiven Lärmbelästigungen, Gefährdungen und Verstößen, insbesondere in den Stadtteilen, die
faktisch kaum kontrollierbar sind. Mir ist bekannt dass sie den Gesetze der Bundesregierung
unterliegen. Trotzdem bin ich zuversichtlich dass auch von unten aus dem Gemeinden ein Druck /
Impuls dorthin gespiegelt werden kann!
# 2. Persönliche Erfahrungen und Belastung
Die vergangenen Wochen haben dies für mich erneut sehr deutlich gemacht. Jeder Abend war
geprägt von der Unsicherheit, ob und wann es knallt. Zahlreiche Freund:innen aus Düsseldorf, unter
anderem aus Oberbilk, Eller, Hassels und Holthausen, berichten von nahezu täglicher Knallerei über
einen langen Zeitraum - seit 8 Wochen!
Für mich persönlich war die Situation so belastend, dass ich Düsseldorf bereits am 28. Dezember
verlassen habe und nach Großhansdorf (nahe Hamburg, ca. 3.500 Einwohner) geflüchtet bin. Doch
selbst dort begann die Knallerei bereits am 29. Dezember, steigerte sich am 30. Dezember und war
am 31. Dezember ab dem Vormittag nahezu durchgehend so laut, dass man abends das Gefühl
hatte, Mitternacht bereits verpasst zu haben.
Meine Hunde konnten kaum zur Ruhe kommen; mein Seniorhund konnte sich am 31. Dezember ab
dem Nachmittag nicht mehr lösen. Auch am 1. Januar, morgens um 8 Uhr, ging die Knallerei weiter.
#3. Es betrifft nicht nur Tiere
Mir ist wichtig zu betonen, dass es nicht nur um Tiere geht. Ich kenne mehrere Menschen mit
Panikstörungen oder ähnlichen Belastungen, für die diese anhaltenden Geräuschkulissen - teils seit
Halloween (!) - eine erhebliche Einschränkung darstellen. Erfahrungsgemäß zieht sich diese Situation
noch bis Mitte oder Ende Januar hin. Diese Dauerbelastung ist für viele nicht mehr tragbar.
# 4. Politische Konsequenz: Verbot besonders lauter Böller
Ich habe nichts gegen Raketen oder farbenfrohe Feuerwerke, wenn sie verantwortungsvoll und
zeitlich begrenzt genutzt werden. Wenn jedoch ein Teil der Bevölkerung nicht in der Lage ist, damit
maßvoll umzugehen, braucht es klare politische Konsequenzen.
Ich rege daher erneut und nachdrücklich an, besonders laute Feuerwerkskörper - insbesondere
klassische Böller - grundsätzlich zu verbieten und nicht mehr in den Verkauf zu bringen. Auch nicht
zugelassene Kategorien wie F3 sind faktisch im Umlauf. Diese Produkte sind laut, gefährlich,
verursachen Schäden und binden jedes Jahr erhebliche Einsatzkräfte - ohne gesellschaftlichen
Mehrwert.
#5. Beispiel Heilbronn
Dass andere Wege möglich sind, zeigt das Beispiel Heilbronn: Dort wurde der Verkauf und das
Abbrennen besonders lauter Feuerwerkskörper untersagt, während leisere Alternativen wie Raketen,
Feuerwerksbatterien und Fontänen weiterhin erlaubt sind. Dieses Modell zeigt, dass Lärmschutz und
eine festliche Gestaltung des Jahreswechsels vereinbar sind.
Anlage 1
zu Vorlage ABA/004/2026
#6. Verantwortung der Politik
Wenn eine wirksame Kontrolle durch Polizei und Ordnungsamt nicht realistisch möglich ist - wofür ich
Verständnis habe -, muss die Politik ansetzen und den Einzelhandel in die Pflicht nehmen: Diese
besonders lauten Feuerwerkskörper dürfen so nicht weiter verkauft werden.
Darüber hinaus sollte die Feuerwerksbranche politisch dazu angehalten werden, leisere und
sozialverträglichere Produkte zu entwickeln, etwa durch verbindliche Grenzwerte für Lautstärke oder
Höhe. In vielen anderen Bereichen unseres Lebens ist Regulierung selbstverständlich - warum nicht
auch hier?
#7. Bitte um Handeln
Ich bitte Sie eindringlich, diese Punkte ernsthaft zu prüfen und politisch aktiv zu werden. Der
Jahreswechsel sollte für alle Menschen friedlicher, sicherer und rücksichtsvoller gestaltet werden
können.
Ich wünsche Ihnen ein friedvolles und erfolgreiches Jahr 2026 und freue mich über eine
Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
(Name der Einsenderin)
Düsseldorf