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ABA/023/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW
Betrifft:
Fahrradboxen an der Haltestelle Oberbilk-S
Fachbereich:
01/13 - Ratsangelegenheiten und Stadtverfassung
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Anregungs- und
Beschwerdeausschuss
14.11.2024 -
Anregungs- und
Beschwerdeausschuss
30.01.2025 -
Kurzdarstellung:
Die Einsenderin regt an, in Oberbilk an der S-Bahn-Station abschließbare
Fahrradboxen aufzustellen.
Anlagen:
Fahrradboxen Oberbilk-S_Eingabe
Fahrradboxen Oberbilk-S_Stellungnahme der Verwaltung
Fahrradboxen Oberbilk-S_Eingabe als Text anzeigen
Anlage 1
Zu Vorlage ABA/023/2024
Eingabe nach § 24 GO:
Fahrradboxen für die Haltestelle Oberbilk-S
Eingabe vom 29.06.2024
Anregung/ Beschwerde (Kurzfassung): Fahrradboxen für Oberbilk S
Begründung/ Schilderung der Situation: Sehr geehrte Mitglieder des Anregungs- und
Beschwerdeausschuss,
ich wohne unmittelbar an der Kreuzung der S- und U-Bahn-Haltestelle Oberbilk S und
möchte anregen im Bereich dieser Kreuzung und/oder der S-Bahn-Station zusätzlich zu den
schon vorhandenen Fahrradstellplätzen öffentliche abschließbare Fahrradboxen zu
installieren.
Als Anwohnerin habe ich leider nicht nur Erfahrungen mit Fahrraddiebstahl, sondern auch
mit Satteldiebstahl und Vandalismus gemacht (zerstörte Gangschaltung). D.h. selbst mit dem
besten Schloss, kann ich mir nicht mehr sicher sein, dass mein draußen abgestelltes
Fahrrad am nächsten Morgen noch benutzbar ist. Die Unterbringung im hauseigenen
Fahrradkeller ist aufgrund der steilen Treppe und dem Gewicht meines Fahrrads für den
alltäglichen Gebrauch leider nicht praktikabel. Gerne würde ich mein Fahrrad gegen ein
entsprechendes Entgelt im Bereich der Kreuzung/Haltestelle in Sicherheit wissen, wofür sich
Radboxen perfekt eignen.
Während meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass es am S-Bahnhof Hamm
bereits ein entsprechendes Angebot gibt, das auch von Nicht-vrr-Abonnenten genutzt
werden kann. www.zwd.de/dienstleistungen/radstation/parken/parken-in-radboxen/
[https://www.zwd.de/dienstleistungen/radstation/parken/parken-in-radboxen/] Weitere
Radboxen an den Standorten Benrath S, Eller-Süd S, Hellerhof S und am Flughafen
Fernbahnhof erfreuen sich großer Beliebtheit, setzen allerdings ein vrr-Abonnement voraus,
da es sich um Park-and-Ride-Angebot handelt. Für den Standort Oberbilk-S würde ich mir
natürlich ein Angebot für alle wünschen.
So viel zu meiner Anregung, nun zu meiner Beschwerde, die sich erst im Rahmen meiner
Recherche ergeben hat. Und zwar wird unter
www.zwd.de/dienstleistungen/radstation/parken/anleitungs-seite-zur-nutzung-der-radboxen/
[https://www.zwd.de/dienstleistungen/radstation/parken/anleitungs-seite-zur-nutzung-der-
radboxen/] beschrieben, dass man zur Registrierung für die Nutzung einer Radbox an den
oben genannten Standorten einmalig PERSÖNLICH in der Radstation am Hauptbahnhof
zwischen 8 und 16 Uhr vorstellig werden muss. PERSÖNLICH. Das müsste natürlich
schleunigst digitalisiert werden.
In Zeiten, in denen selbst die Zulassung eines Pkw online möglich ist, kann es nicht sein,
dass man für das Anmieten einer Radbox persönlich vorstellig werden muss. Aus Interesse
habe ich kurzerhand gegoogelt, wie es um die Online-Zulassung in Düsseldorf steht. Das
ernüchternde Ergebnis: "Aus technischen Gründen steht dieser Service leider bis auf
Weiteres nicht zur Verfügung."
(https://www.duesseldorf.de/kfz/zulassung/dienste/onlinezulassung). Wow.
.
Mit freundlichen Grüßen,
Name der Einsenderin
Fahrradboxen Oberbilk-S_Stellungnahme der Verwaltung als Text anzeigen
Anlage 2
zu Vorlage ABA/023/2024
Eingabe nach § 24 GO:
Radboxen für die Haltestelle Oberbilk-S
Stellungnahme des Amtes für Verkehrsmanagement
Das fehlende Angebot sicherer Fahrradabstellanlagen am Standort Oberbilk S ist der
Verwaltung bekannt. Für das Jahr 2025 ist deshalb im Rahmen des Baus einer
Mobilitätsstation vorgesehen, die bestehenden Anlagen auf Seite des Volksgartens zu
sanieren. Dabei ist auch die Errichtung einer verschließbaren Fahrradabstellanlage
geplant. Ebenso werden weitere Sharing-Angebot gebündelt.
Die Nutzungsbedingungen und auch der Start der Mobilitätsstation lassen sich über
die Seite www.cmd.nrw nachverfolgen. Ein VRR-Abonnement ist nicht notwendig.