Haushaltsantrag CDU/Grüne Aktenzeichen RAT/428/2024

Haushaltsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umsetzung des Düsseldorfer Aktionsplans gegen (sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 5. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

wir bitten Sie, folgenden Haushaltsantrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Antrag“

Der Rat beschließt, 50.000 Euro mit Sperrvermerk zur Umsetzung erster Maßnahmen des Düsseldorfer Aktionsplans gegen (sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen in den Haushalt einzustellen. Der Sperrvermerk wird mit dem Beschluss des Aktionsplans und der Maßnahmenplanung aufgehoben.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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RAT/428/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.12.2024 Ratsfraktionen - CDU / Bündnis 90 Die Grünen An Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Ratssitzung am 12.12.2024 Betrifft: Haushaltsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umsetzung des Düsseldorfer Aktionsplans gegen (sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Haushaltsantrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen. Antrag: Der Rat beschließt, 50.000 Euro mit Sperrvermerk zur Umsetzung erster Maßnahmen des Düsseldorfer Aktionsplans gegen (sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen in den Haushalt einzustellen. Der Sperrvermerk wird mit dem Beschluss des Aktionsplans und der Maßnahmenplanung aufgehoben. Begründung: Im Gleichstellungsausschuss wurde am 18. Mai 2021 „(sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen" als Schwerpunktthema der EU-Charta für die Jahre 2021 bis einschließlich 2023 beschlossen (Vorlage GLA/016/2021). Der daraufhin erarbeitete Aktionsplan umfasst die Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt, sowohl durch Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen als auch durch den Ausbau von Unterstützungsangeboten für Betroffene. Ziel des Düsseldorfer Aktionsplans gegen (sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen ist es, ein umfangreiches Konzept sowohl mit Schutz- und Aufklärungsmaßnahmen Seite 2 als auch mit verbesserten Hilfsangeboten zu entwickeln, das - nicht nur als reines Frauenschutzthema - auch Gruppen wie Männer als Opfer und Frauen als Täterinnen berücksichtigt. Derzeit wird der Aktionsplan von den verschiedenen Fachämtern geprüft und soll im ersten Quartal 2025 der Politik präsentiert werden. Damit nach dem politischen Beschluss erste Maßnahmen des Aktionsplans noch im Jahr 2025 umgesetzt werden können, werden dafür 50.000 Euro im Haushalt bereitgestellt. Mit freundlichen Grüßen Rolf Tups Mirja Cordes Dr. Frank Schulz f. d. R. Heike Kuhn Stephan Soll

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/428/2024