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AGS/063/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
21. Sachstands- und Controllingbericht des Verbundes der Düsseldorfer Schuldner- und
Insolvenzberatungen
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Ausschuss für Gesundheit und
13.10.2026Kenntnisnahme
Soziales
Sachdarstellung: Der Verbund der Schuldnerberatungsstellen in Düsseldorf arbeitet seit 21
Jahren vertrauensvoll und effektiv zusammen. Zur Steuerung des Beratungsgeschehens und
der Fachlichkeit hat der Verbund im Jahre 2005 ein gemeinsames Controlling aufgebaut,
welches die Grundlage für eine valide Datenlage des gesamten Verbundes bildet. Über den
umfassenden Weiterentwicklungsprozess wird seitdem jährlich detailliert berichtet.
Mit der diesjährigen Vorlage wird der 21. Sachstands- und Controllingbericht vorgelegt, der
als Anlage beigefügt ist.
Anlagen:
21. Sachstands- und Controllingbericht des Verbundes der Düsseldorfer Schuldner- und
Insolvenzberatungen
21. Sachstands- und Controllingbericht des Verbundes der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungen als Text anzeigen
21. Sachstands- und Controllingbericht des Verbundes der
Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungen
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Schuldner- und Insolvenzberatung
1. Einleitung: Schuldner- und Insolvenzberatung im Kontext anhaltender
Belastungslagen
2. Entwicklung der Beratung in 2025
a. Nachfrage und Fallzahlen
b. Abschlüsse und Wirksamkeit der Beratung
c. Struktur der Abschlüsse
3. Fachliche Weiterentwicklung des Verbunds der Düsseldorfer Schuldner- und
Insolvenzberatungen
a. Zunehmende Komplexität der Fälle
b. Aufsuchende Schuldner- und Insolvenzberatung
c. Systemische Beratung als fachlicher Ansatz
5. Eckdaten Schuldner- und Insolvenzberatung 2025
Kapitel 2: Prävention
1. Finanzkompetenz auf der Bundesebene
2. Zusammenarbeit auf Landesebene im Netzwerk Finanzkompetenz NRW
3. Aktivitäten des Arbeitskreises Prävention Düsseldorf auf kommunaler Ebene
5. Eckdaten der Schuldenprävention 2025
1
Kapitel 1: Schuldner- und Insolvenzberatung
1. Einleitung: Schuldner- und Insolvenzberatung im Kontext
anhaltender Belastungslagen
Der Verbund der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, bestehend
aus den Beratungsstellen vom Amt für Soziales und Jugend, Arbeiterwohlfahrt,
Diakonie, Selbstverwaltetes Wohnprojekt Theodorstraße, Sozialdienst katholischer
Frauen und Männer und Verbraucherzentrale, stand im Jahr 2025 vor der gleichzeitigen
Herausforderung steigender Bedarfe und zunehmender Komplexität. Er konnte diesen
Anforderungen gut begegnen, allerdings wurden Kapazitätsgrenzen erreicht .
Auch in diesem Berichtsjahr war keine grundlegende Entspannung der
Überschuldungslage zu erkennen. Zwar stabilisierte sich die Inflationsentwicklung
bereits 2024 und dies setzte sich 2025 mit einer Inflation von 2,2% fort1, jedoch wirkten
die erheblichen Preissteigerungen insbesondere im Bereich der Lebenshaltungs- und
Wohnkosten weiterhin nach. Viele Haushalte hatten in den vergangenen Jahren ihre
finanziellen Spielräume bereits weitgehend ausgeschöpft, sodass zusätzliche
Belastungen zunehmend schwer kompensiert werden konnten2.
Diese Entwicklung wurde auch durch bundesweite Analysen bestätigt. Der
SchuldnerAtlas 2025 zeigte erstmals seit mehreren Jahren wieder einen Anstieg der
Überschuldungsquote sowie der absoluten Zahl überschuldeter Personen3. In
Düsseldorf stieg die Überschuldungsquote von 9,40% in 2024 auf 9,52% (+0,12%) in
20254. Als wesentliche Ursachen wurden insbesondere die nachwirkenden Belastungen
aus den vergangenen Krisenjahren sowie anhaltend hohe Kostenstrukturen benannt.
Damit verringerte sich die finanzielle Belastbarkeit vieler Haushalte insgesamt5.
Parallel hierzu nahm die Komplexität der Problemlagen weiter zu. Überschuldung trat
immer häufiger im Zusammenhang mit weiteren sozialen, gesundheitlichen oder
strukturellen Herausforderungen auf. Die Schuldner- und Insolvenzberatung war daher
zunehmend gefordert, über die reine Schuldenregulierung hinaus stabilisierend und
orientierend zu wirken.
Die gestiegene Nachfrage nach Beratungsleistungen traf gleichzeitig auf eine anhaltend
hohe Auslastung der Beratungsstellen des Verbundes .
1 Vgl. Destatis, GENESIS-Online, Tabelle 61111-0001, abgerufen am 28.04.2026
2 Vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung, SchuldnerAtlas 2025, S. 14 f
3 Vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung, SchuldnerAtlas 2025, S. 13
4 Vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung, Schuldneratlas 2025 (Tabellenband) S. 18
5 Vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung, SchuldnerAtlas 2025, S. 60
2
2. Entwicklung der Beratung in 2025
a. Nachfrage und Fallzahlen
Im Jahr 2025 wurden im Verbund insgesamt 5.407 Überschuldete beraten. Dies
entsprach einem Anstieg von 5,75 % im Vergleich zum Vorjahr.
Die Entwicklung verdeutlichte, dass der Bedarf an Schuldner- und Insolvenzberatung
weiterhin auf einem hohen Niveau lag und sich moderat, aber kontinuierlich erhöhte.
Die steigenden Fallzahlen spiegel n die weiterhin angespannte wirtschaftliche Situation
vieler Haushalte wider . Die gestiegene Nachfrage traf dabei auf eine weiterhin hohe
Auslastung der Beratungsstellen. Dies stellte die beteiligten Träger vor die
Herausforderung, die vorhandenen Ressourcen effizient einzusetzen und gleichzeitig
die Qualität der Beratung sicherzustellen.
Auch im bundesweiten Kontext zeigte sich eine vergleichbare Entwicklung. Der
SchuldnerAtlas 2025 beschrieb eine Trendwende hin zu steigenden
Überschuldungszahlen und bestätigte damit die lokalen Entwicklungen6.
Ein Teil des „Düsseldorfer Standards" ist, dass Wartezeiten für Ratsuchende höchstens
vier Wochen betragen. Dieser Zielwert wurde 2025 immer wieder überschritten. Um
dies genauer zu quantifizieren, hat der Verbund sich bemüht die konkreten Wartezeiten
2025 zu erfassen. Aufgrund unterschiedlicher Zugangssystematiken war dies jedoch
nicht möglich. Somit konnte lediglich festgestellt werden, dass die Auslastung,
gemessen an dem genannten Ziel, hoch war und die maximale Wartezeit von 4
Wochen wiederholt überschritten wurde. Dennoch bleibt es dabei, dass Wartezeiten in
Düsseldorf, verglichen mit vielen anderen Kommunen gering sind. Gemäß einer
aktuellen Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände haben
59% der Beratungsstellen eine Wartezeit von mehr als 3 Monaten.
b. Abschlüsse und Wirksamkeit der Beratung
Im Berichtsjahr konnten insgesamt 4.057 Beratungen abgeschlossen werden. Dies
entsprach einer Steigerung von 8,5 % gegenüber dem Vorjahr und lag damit deutlich
über dem Anstieg der Beratungszugänge.
Diese Entwicklung war besonders hervorzuheben, da sie auf eine gestiegene
Wirksamkeit und Zielorientierung der Beratungsarbeit hinwies. Trotz der hohen
Auslastung gelang es den Beratungsstellen, eine größere Anzahl von Fällen erfolgreich
zu einem Abschluss zu bringen.
Positiv hervorzuheben war zudem die Entwicklung der Abbruchquote. Diese lag im Jahr
2025 bei lediglich 1,75 % und war damit im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken. Die
niedrige Abbruchquote unterstrich die hohe Verbindlichkeit der Beratungsprozesse
sowie die Qualität der Zusammenarbeit mit den Ratsuchenden.
Insgesamt zeigte sich, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung im Verbund auch
unter anspruchsvollen Rahmenbedingungen eine hohe Leistungsfähigkeit aufwies.
6 Vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung, SchuldnerAtlas 2025 (Tabellenband), S. 13 f
3
Gleichzeitig sind Prozess- und Optimierungspotenziale natürlich endlich.
c. Struktur der Abschlüsse
Ein differenzierter Blick auf die Struktur der abgeschlossenen Fälle zeigte deutliche
Verschiebungen innerhalb der Beratungsarbeit.
Die Anzahl der durchgeführten Insolvenzverfahren stieg im Jahr 2025 um 13 % und
wies damit die stärkste Zunahme auf. Dieser Wert liegt deutlich über dem bundesweiten
Trend, der für die Anzahl an eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren zwar auch eine
Zunahme von 8,4% für 2025 auswies7, aber somit deutlich unter der Zunahme in
Düsseldorf lag. Auch die Fallabschüsse ohne konkrete Regulierung erhöhten sich mit
einem Anstieg von 8,90 % deutlich. Demgegenüber stieg die Anzahl der
außergerichtlichen Schuldenregulierungen mit 5,8 % unterdurchschnittlich.
Diese Entwicklung deutete darauf hin, dass sich die Problemlagen der Ratsuchenden
zunehmend verfestigten und außergerichtliche Lösungen häufiger an ihre Grenzen
stießen. Insbesondere fehlende finanzielle Spielräume und strukturelle Hindernisse
erschwerten in vielen Fällen eine einvernehmliche Regulierung mit den Gläubigern. Die
Folge davon war , dass entweder keine grundsätzliche Regulierung erfolgen konnte oder
nur noch das Insolvenzverfahren als gerichtliches Regulierungsverfahren eine Lösung
war.
3. Fachliche Weiterentwicklung des Verbunds der Düsseldorfer
Schuldner- und Insolvenzberatungen
a. Zunehmende Komplexität der Fälle
Die bereits im Vorjahr festgestellte Entwicklung hin zu komplexeren Problemlagen
setzte sich im Jahr 2025 fort. Die steigende Zahl von Insolvenzverfahren sowie die
geringere Dynamik bei außergerichtlichen Regulierungslösungen verdeutlichten, dass
viele Ratsuchende über geringe finanzielle Handlungsspielräume verfügten.
Zudem traten finanzielle Schwierigkeiten oftmals in Verbindung mit weiteren
Problemlagen auf, beispielsweise im Bereich Gesundheit, Erwerbssituation oder
familiäre Veränderungen. Diese Mehrfachbelastungen erforderten eine umfassendere
und stärker vernetzte Beratung.
b. Aufsuchende Schuldner- und Insolvenzberatung8
Im Jahr 2025 zeigte sich eine weitere Verschiebung in der Altersstruktur der
Ratsuchenden. Der Anteil der über 60- jährigen Personen stieg im Vergleich zum
7 Vgl. Destatis, Pressemitteilung Nr. 085 vom 13.03.2026,
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/03/PD26_085_52411.html?te
mplateQueryString=Unternehmensinsolvenzen+im+Jahr+2025, abgerufen am 18.05.2026
8 Vgl. Diakonie Düsseldorf, 2026, „Evangelische Schuldnerberatung - Jahresbericht 2025",
S. 2 f
4
Vorjahr um zwei Prozentpunkte auf nunmehr 18%. Dieser Trend deckt sich auch mit der
bundesweiten Entwicklung.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen wurde im Jahr 2025 durch die
Diakonie Düsseldorf ein aufsuchender Ansatz in der Schuldner- und Insolvenzberatung
mit einem Mitarbeiter eingeführt. Es handelte sich hierbei um ein mehrjährig angelegtes
Projekt mit dem Ziel, den Zugang zur Beratung insbesondere für schwer erreichbare
Zielgruppen zu verbessern.
Ein besonderer Fokus lag auf Personen, die aufgrund eingeschränkter Mobilität oder
gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage waren, die bestehenden
Beratungsangebote eigenständig aufzusuchen. Hierzu zählten insbesondere immobile
sowie hochaltrige Ratsuchende.
Der aufsuchende Ansatz stellte damit eine gezielte Ergänzung zu den bestehenden
Beratungsstrukturen dar und reagierte unmittelbar auf die zunehmende Bedeutung
älterer Zielgruppen in der Schuldner- und Insolvenzberatung. Durch die direkte
Ansprache im Lebensumfeld der Betroffenen konnten Zugangsbarrieren reduziert und
Unterstützungsangebote frühzeitiger wirksam werden.
Nach der fachlichen Einarbeitung des Mitarbeiters und dem Aufbau der Strukturen
wurde ab Mai 2025 mit dem Angebot gestartet. Im Verlauf des Jahres wurden
insgesamt 28 Personen, welche ohne dieses Angebot gegebenenfalls keine dringend
benötigte Schuldner- und Insolvenzberatung erhalten hätten, fortlaufend beraten.
Es zeigte sich, dass diese Beratungsform, wie erwartet, erheblich zeitaufwendiger ist
als reguläre Schuldner- und Insolvenzberatung. Ursächlich hierfür ist beispielsweise,
dass es einer deutlich kleinschrittigeren Begleitung und Beratung bedarf, weil
beispielsweise Hilfe zur Selbsthilfe und Mitwirkungspotenziale dieser Personengruppe
stark eingeschränkt sind. Es konnte zudem festgestellt werden, dass die Ratsuchenden
häufig, auch durch die Schulden bedingt, Verwahrlosungs- und
Vereinsamungstendenzen und gesundheitliche Einschränkungen zeigten. Aus diesem
Grund hat sich eine enge und wechselseitige Kooperation zwischen der aufsuchenden
Schuldner- und Insolvenzberatung und der aufsuchenden Seniorenhilfe des Amts für
Soziales und Jugend als sehr förderlich erwiesen.
Die aufsuchende Schuldner- und Insolvenzberatung stellt ein außerordentlich gutes
Werkzeug dar, um einer spezifischen, äußerst vulnerablen Gruppe von Bürger*innen
eine dringend notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Es ist aber auch
festzuhalten, dass die aufsuchende Form der Beratung dringend auf diese Zielgruppe
beschränkt bleiben sollte, da es sich um eine höchst ressourcenintensive Beratungsart
handelt.
c. Systemische Beratung als fachlicher Ansatz
Im Rahmen der Jahresverbundsitzung 2025 wurde der Ansatz der systemischen
Beratung im Verbund aufgegriffen und den Mitarbeitenden im Rahmen einer Schulung
nähergebracht.
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Die systemische Perspektive ermöglicht es, finanzielle Problemlagen im
Zusammenhang mit den jeweiligen Lebenskontexten der Ratsuchenden zu betrachten.
Neben der individuellen Situation werden dabei auch soziale Beziehungen, strukturelle
Rahmenbedingungen sowie Wechselwirkungen zwischen verschiedenen
Problembereichen einbezogen.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität der Fälle stellt dieser Ansatz einen
wichtigen Baustein zur Weiterentwicklung der fachlichen Qualität der Beratung dar. Ziel
ist es, nachhaltigere Lösungsansätze zu entwickeln und die Stabilisierung der
Ratsuchenden umfassender zu unterstützen.
Auch für das Jahr 2026 ist von einem ungebrochen hohen Bedarf an Schuldner- und
Insolvenzberatung auszugehen. Die Bundesbürger*innen haben zwar während der
vergangenen Krisen eine außerordentliche wirtschaftliche Resilienz, beispielsweise
durch verändertes Kauf- und Konsumverhalten und den Verbrauch von Rücklagen,
bewiesen, aber sie ist inzwischen erschöpft. Dies könnte auf eine, vor allem durch den
Irankrieg verursachte, ansteigende Inflation treffen. Die Inflation ist im April 2026 bereits
auf 2,9% angestiegen. Der Anstieg der Preise bei Energieprodukten um 10,1% im April
2026 deutet jedoch bereits an, dass die allgemeine Inflation noch deutlich stärker
steigen dürfte, da Energiepreissteigerungen nicht nur die Menschen direkt betreffen,
sondern mit etwas Verzug auch auf alle Wirtschaftsgüter durchschlagen9. Dies könnte
sogar noch zu einer Zunahme des Beratungsbedarfs führen. Die Beratungsstellen des
Verbundes der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sind jedoch
bereits am Rande ihrer Kapazitäten angekommen.
Ein weiteres, großes Thema, welches den Verbund 2026 beschäftigen wird, sind die
Änderungen im SGB II durch das 13. Änderungsgesetz - die Einführung der
sogenannten „neuen Grundsicherung". Einerseits sind die Inhalte des SGBs II
fundamentaler Bestandteil der eigenen Arbeit der Berater*innen und dementsprechend
müssen sie geschult werden. Andererseits ist zu befürchten, dass es durch die
beinhalteten Verschärfungen, v.a. auch im Bereich Unterkunft, zu mehr Armut kommen
könnten und es daraus folgend mehr Beratungsbedarf beim Verbund geben dürfte.
Eine weitere gesetzgeberische Änderung, die für 2026 erwartet wird und großen
Einfluss haben dürfte, ist die Einführung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes
(SchuBerDG). Unter Anderem weitet dieses den Rechtsanspruch auf Schuldner- und
Insolvenzberatung auf weitere Zielgruppen aus. Das Gesetz wurde vom Bundestag
bereits Ende 2025 beschlossen, scheiterte jedoch im Mai 2026 im Bundesrat.
Ursächlich hierfür war eine mangelnde Ausgestaltung der Refinanzierung durch den
Bund für die erwarteten Mehrkosten durch das Gesetz.
9 Vgl. Destatis, Pressemitteilung Nr. 161 vom 12.05.2026,
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_161_611.html,
abgerufen am 18.05.2026
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Es wurde inzwischen ein Vermittlungsausschluss angerufen10. Das Gesetz beruht auf
Art. 36 der EU-Verbraucherkreditrichtline und verpflichtet Deutschland die
entsprechende Gesetzgebung ab 20.11.202
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.