Informationsvorlage Aktenzeichen AGS/063/2026

21. Sachstands- und Controllingbericht des Verbundes der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungen

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 5. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Der Verbund der Schuldnerberatungsstellen in Düsseldorf arbeitet seit 21 Jahren vertrauensvoll und effektiv zusammen. Zur Steuerung des Beratungsgeschehens und der Fachlichkeit hat der Verbund im Jahre 2005 ein gemeinsames Controlling aufgebaut, welches die Grundlage für eine valide Datenlage des gesamten Verbundes bildet. Über den umfassenden Weiterentwicklungsprozess wird seitdem jährlich detailliert berichtet.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · AGS/063/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    21. Sachstands- und Controllingbericht des Verbundes der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungen · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 10

    Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

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AGS/063/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: 21. Sachstands- und Controllingbericht des Verbundes der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungen Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Ausschuss für Gesundheit und 13.10.2026Kenntnisnahme Soziales Sachdarstellung: Der Verbund der Schuldnerberatungsstellen in Düsseldorf arbeitet seit 21 Jahren vertrauensvoll und effektiv zusammen. Zur Steuerung des Beratungsgeschehens und der Fachlichkeit hat der Verbund im Jahre 2005 ein gemeinsames Controlling aufgebaut, welches die Grundlage für eine valide Datenlage des gesamten Verbundes bildet. Über den umfassenden Weiterentwicklungsprozess wird seitdem jährlich detailliert berichtet. Mit der diesjährigen Vorlage wird der 21. Sachstands- und Controllingbericht vorgelegt, der als Anlage beigefügt ist. Anlagen: 21. Sachstands- und Controllingbericht des Verbundes der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungen
21. Sachstands- und Controllingbericht des Verbundes der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungen als Text anzeigen
21. Sachstands- und Controllingbericht des Verbundes der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungen Inhaltsverzeichnis Kapitel 1: Schuldner- und Insolvenzberatung 1. Einleitung: Schuldner- und Insolvenzberatung im Kontext anhaltender Belastungslagen 2. Entwicklung der Beratung in 2025 a. Nachfrage und Fallzahlen b. Abschlüsse und Wirksamkeit der Beratung c. Struktur der Abschlüsse 3. Fachliche Weiterentwicklung des Verbunds der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungen a. Zunehmende Komplexität der Fälle b. Aufsuchende Schuldner- und Insolvenzberatung c. Systemische Beratung als fachlicher Ansatz 5. Eckdaten Schuldner- und Insolvenzberatung 2025 Kapitel 2: Prävention 1. Finanzkompetenz auf der Bundesebene 2. Zusammenarbeit auf Landesebene im Netzwerk Finanzkompetenz NRW 3. Aktivitäten des Arbeitskreises Prävention Düsseldorf auf kommunaler Ebene 5. Eckdaten der Schuldenprävention 2025 1 Kapitel 1: Schuldner- und Insolvenzberatung 1. Einleitung: Schuldner- und Insolvenzberatung im Kontext anhaltender Belastungslagen Der Verbund der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, bestehend aus den Beratungsstellen vom Amt für Soziales und Jugend, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Selbstverwaltetes Wohnprojekt Theodorstraße, Sozialdienst katholischer Frauen und Männer und Verbraucherzentrale, stand im Jahr 2025 vor der gleichzeitigen Herausforderung steigender Bedarfe und zunehmender Komplexität. Er konnte diesen Anforderungen gut begegnen, allerdings wurden Kapazitätsgrenzen erreicht . Auch in diesem Berichtsjahr war keine grundlegende Entspannung der Überschuldungslage zu erkennen. Zwar stabilisierte sich die Inflationsentwicklung bereits 2024 und dies setzte sich 2025 mit einer Inflation von 2,2% fort1, jedoch wirkten die erheblichen Preissteigerungen insbesondere im Bereich der Lebenshaltungs- und Wohnkosten weiterhin nach. Viele Haushalte hatten in den vergangenen Jahren ihre finanziellen Spielräume bereits weitgehend ausgeschöpft, sodass zusätzliche Belastungen zunehmend schwer kompensiert werden konnten2. Diese Entwicklung wurde auch durch bundesweite Analysen bestätigt. Der SchuldnerAtlas 2025 zeigte erstmals seit mehreren Jahren wieder einen Anstieg der Überschuldungsquote sowie der absoluten Zahl überschuldeter Personen3. In Düsseldorf stieg die Überschuldungsquote von 9,40% in 2024 auf 9,52% (+0,12%) in 20254. Als wesentliche Ursachen wurden insbesondere die nachwirkenden Belastungen aus den vergangenen Krisenjahren sowie anhaltend hohe Kostenstrukturen benannt. Damit verringerte sich die finanzielle Belastbarkeit vieler Haushalte insgesamt5. Parallel hierzu nahm die Komplexität der Problemlagen weiter zu. Überschuldung trat immer häufiger im Zusammenhang mit weiteren sozialen, gesundheitlichen oder strukturellen Herausforderungen auf. Die Schuldner- und Insolvenzberatung war daher zunehmend gefordert, über die reine Schuldenregulierung hinaus stabilisierend und orientierend zu wirken. Die gestiegene Nachfrage nach Beratungsleistungen traf gleichzeitig auf eine anhaltend hohe Auslastung der Beratungsstellen des Verbundes . 1 Vgl. Destatis, GENESIS-Online, Tabelle 61111-0001, abgerufen am 28.04.2026 2 Vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung, SchuldnerAtlas 2025, S. 14 f 3 Vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung, SchuldnerAtlas 2025, S. 13 4 Vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung, Schuldneratlas 2025 (Tabellenband) S. 18 5 Vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung, SchuldnerAtlas 2025, S. 60 2 2. Entwicklung der Beratung in 2025 a. Nachfrage und Fallzahlen Im Jahr 2025 wurden im Verbund insgesamt 5.407 Überschuldete beraten. Dies entsprach einem Anstieg von 5,75 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Entwicklung verdeutlichte, dass der Bedarf an Schuldner- und Insolvenzberatung weiterhin auf einem hohen Niveau lag und sich moderat, aber kontinuierlich erhöhte. Die steigenden Fallzahlen spiegel n die weiterhin angespannte wirtschaftliche Situation vieler Haushalte wider . Die gestiegene Nachfrage traf dabei auf eine weiterhin hohe Auslastung der Beratungsstellen. Dies stellte die beteiligten Träger vor die Herausforderung, die vorhandenen Ressourcen effizient einzusetzen und gleichzeitig die Qualität der Beratung sicherzustellen. Auch im bundesweiten Kontext zeigte sich eine vergleichbare Entwicklung. Der SchuldnerAtlas 2025 beschrieb eine Trendwende hin zu steigenden Überschuldungszahlen und bestätigte damit die lokalen Entwicklungen6. Ein Teil des „Düsseldorfer Standards" ist, dass Wartezeiten für Ratsuchende höchstens vier Wochen betragen. Dieser Zielwert wurde 2025 immer wieder überschritten. Um dies genauer zu quantifizieren, hat der Verbund sich bemüht die konkreten Wartezeiten 2025 zu erfassen. Aufgrund unterschiedlicher Zugangssystematiken war dies jedoch nicht möglich. Somit konnte lediglich festgestellt werden, dass die Auslastung, gemessen an dem genannten Ziel, hoch war und die maximale Wartezeit von 4 Wochen wiederholt überschritten wurde. Dennoch bleibt es dabei, dass Wartezeiten in Düsseldorf, verglichen mit vielen anderen Kommunen gering sind. Gemäß einer aktuellen Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände haben 59% der Beratungsstellen eine Wartezeit von mehr als 3 Monaten. b. Abschlüsse und Wirksamkeit der Beratung Im Berichtsjahr konnten insgesamt 4.057 Beratungen abgeschlossen werden. Dies entsprach einer Steigerung von 8,5 % gegenüber dem Vorjahr und lag damit deutlich über dem Anstieg der Beratungszugänge. Diese Entwicklung war besonders hervorzuheben, da sie auf eine gestiegene Wirksamkeit und Zielorientierung der Beratungsarbeit hinwies. Trotz der hohen Auslastung gelang es den Beratungsstellen, eine größere Anzahl von Fällen erfolgreich zu einem Abschluss zu bringen. Positiv hervorzuheben war zudem die Entwicklung der Abbruchquote. Diese lag im Jahr 2025 bei lediglich 1,75 % und war damit im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken. Die niedrige Abbruchquote unterstrich die hohe Verbindlichkeit der Beratungsprozesse sowie die Qualität der Zusammenarbeit mit den Ratsuchenden. Insgesamt zeigte sich, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung im Verbund auch unter anspruchsvollen Rahmenbedingungen eine hohe Leistungsfähigkeit aufwies. 6 Vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung, SchuldnerAtlas 2025 (Tabellenband), S. 13 f 3 Gleichzeitig sind Prozess- und Optimierungspotenziale natürlich endlich. c. Struktur der Abschlüsse Ein differenzierter Blick auf die Struktur der abgeschlossenen Fälle zeigte deutliche Verschiebungen innerhalb der Beratungsarbeit. Die Anzahl der durchgeführten Insolvenzverfahren stieg im Jahr 2025 um 13 % und wies damit die stärkste Zunahme auf. Dieser Wert liegt deutlich über dem bundesweiten Trend, der für die Anzahl an eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren zwar auch eine Zunahme von 8,4% für 2025 auswies7, aber somit deutlich unter der Zunahme in Düsseldorf lag. Auch die Fallabschüsse ohne konkrete Regulierung erhöhten sich mit einem Anstieg von 8,90 % deutlich. Demgegenüber stieg die Anzahl der außergerichtlichen Schuldenregulierungen mit 5,8 % unterdurchschnittlich. Diese Entwicklung deutete darauf hin, dass sich die Problemlagen der Ratsuchenden zunehmend verfestigten und außergerichtliche Lösungen häufiger an ihre Grenzen stießen. Insbesondere fehlende finanzielle Spielräume und strukturelle Hindernisse erschwerten in vielen Fällen eine einvernehmliche Regulierung mit den Gläubigern. Die Folge davon war , dass entweder keine grundsätzliche Regulierung erfolgen konnte oder nur noch das Insolvenzverfahren als gerichtliches Regulierungsverfahren eine Lösung war. 3. Fachliche Weiterentwicklung des Verbunds der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungen a. Zunehmende Komplexität der Fälle Die bereits im Vorjahr festgestellte Entwicklung hin zu komplexeren Problemlagen setzte sich im Jahr 2025 fort. Die steigende Zahl von Insolvenzverfahren sowie die geringere Dynamik bei außergerichtlichen Regulierungslösungen verdeutlichten, dass viele Ratsuchende über geringe finanzielle Handlungsspielräume verfügten. Zudem traten finanzielle Schwierigkeiten oftmals in Verbindung mit weiteren Problemlagen auf, beispielsweise im Bereich Gesundheit, Erwerbssituation oder familiäre Veränderungen. Diese Mehrfachbelastungen erforderten eine umfassendere und stärker vernetzte Beratung. b. Aufsuchende Schuldner- und Insolvenzberatung8 Im Jahr 2025 zeigte sich eine weitere Verschiebung in der Altersstruktur der Ratsuchenden. Der Anteil der über 60- jährigen Personen stieg im Vergleich zum 7 Vgl. Destatis, Pressemitteilung Nr. 085 vom 13.03.2026, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/03/PD26_085_52411.html?te mplateQueryString=Unternehmensinsolvenzen+im+Jahr+2025, abgerufen am 18.05.2026 8 Vgl. Diakonie Düsseldorf, 2026, „Evangelische Schuldnerberatung - Jahresbericht 2025", S. 2 f 4 Vorjahr um zwei Prozentpunkte auf nunmehr 18%. Dieser Trend deckt sich auch mit der bundesweiten Entwicklung. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen wurde im Jahr 2025 durch die Diakonie Düsseldorf ein aufsuchender Ansatz in der Schuldner- und Insolvenzberatung mit einem Mitarbeiter eingeführt. Es handelte sich hierbei um ein mehrjährig angelegtes Projekt mit dem Ziel, den Zugang zur Beratung insbesondere für schwer erreichbare Zielgruppen zu verbessern. Ein besonderer Fokus lag auf Personen, die aufgrund eingeschränkter Mobilität oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage waren, die bestehenden Beratungsangebote eigenständig aufzusuchen. Hierzu zählten insbesondere immobile sowie hochaltrige Ratsuchende. Der aufsuchende Ansatz stellte damit eine gezielte Ergänzung zu den bestehenden Beratungsstrukturen dar und reagierte unmittelbar auf die zunehmende Bedeutung älterer Zielgruppen in der Schuldner- und Insolvenzberatung. Durch die direkte Ansprache im Lebensumfeld der Betroffenen konnten Zugangsbarrieren reduziert und Unterstützungsangebote frühzeitiger wirksam werden. Nach der fachlichen Einarbeitung des Mitarbeiters und dem Aufbau der Strukturen wurde ab Mai 2025 mit dem Angebot gestartet. Im Verlauf des Jahres wurden insgesamt 28 Personen, welche ohne dieses Angebot gegebenenfalls keine dringend benötigte Schuldner- und Insolvenzberatung erhalten hätten, fortlaufend beraten. Es zeigte sich, dass diese Beratungsform, wie erwartet, erheblich zeitaufwendiger ist als reguläre Schuldner- und Insolvenzberatung. Ursächlich hierfür ist beispielsweise, dass es einer deutlich kleinschrittigeren Begleitung und Beratung bedarf, weil beispielsweise Hilfe zur Selbsthilfe und Mitwirkungspotenziale dieser Personengruppe stark eingeschränkt sind. Es konnte zudem festgestellt werden, dass die Ratsuchenden häufig, auch durch die Schulden bedingt, Verwahrlosungs- und Vereinsamungstendenzen und gesundheitliche Einschränkungen zeigten. Aus diesem Grund hat sich eine enge und wechselseitige Kooperation zwischen der aufsuchenden Schuldner- und Insolvenzberatung und der aufsuchenden Seniorenhilfe des Amts für Soziales und Jugend als sehr förderlich erwiesen. Die aufsuchende Schuldner- und Insolvenzberatung stellt ein außerordentlich gutes Werkzeug dar, um einer spezifischen, äußerst vulnerablen Gruppe von Bürger*innen eine dringend notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Es ist aber auch festzuhalten, dass die aufsuchende Form der Beratung dringend auf diese Zielgruppe beschränkt bleiben sollte, da es sich um eine höchst ressourcenintensive Beratungsart handelt. c. Systemische Beratung als fachlicher Ansatz Im Rahmen der Jahresverbundsitzung 2025 wurde der Ansatz der systemischen Beratung im Verbund aufgegriffen und den Mitarbeitenden im Rahmen einer Schulung nähergebracht. 5 Die systemische Perspektive ermöglicht es, finanzielle Problemlagen im Zusammenhang mit den jeweiligen Lebenskontexten der Ratsuchenden zu betrachten. Neben der individuellen Situation werden dabei auch soziale Beziehungen, strukturelle Rahmenbedingungen sowie Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Problembereichen einbezogen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität der Fälle stellt dieser Ansatz einen wichtigen Baustein zur Weiterentwicklung der fachlichen Qualität der Beratung dar. Ziel ist es, nachhaltigere Lösungsansätze zu entwickeln und die Stabilisierung der Ratsuchenden umfassender zu unterstützen. Auch für das Jahr 2026 ist von einem ungebrochen hohen Bedarf an Schuldner- und Insolvenzberatung auszugehen. Die Bundesbürger*innen haben zwar während der vergangenen Krisen eine außerordentliche wirtschaftliche Resilienz, beispielsweise durch verändertes Kauf- und Konsumverhalten und den Verbrauch von Rücklagen, bewiesen, aber sie ist inzwischen erschöpft. Dies könnte auf eine, vor allem durch den Irankrieg verursachte, ansteigende Inflation treffen. Die Inflation ist im April 2026 bereits auf 2,9% angestiegen. Der Anstieg der Preise bei Energieprodukten um 10,1% im April 2026 deutet jedoch bereits an, dass die allgemeine Inflation noch deutlich stärker steigen dürfte, da Energiepreissteigerungen nicht nur die Menschen direkt betreffen, sondern mit etwas Verzug auch auf alle Wirtschaftsgüter durchschlagen9. Dies könnte sogar noch zu einer Zunahme des Beratungsbedarfs führen. Die Beratungsstellen des Verbundes der Düsseldorfer Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sind jedoch bereits am Rande ihrer Kapazitäten angekommen. Ein weiteres, großes Thema, welches den Verbund 2026 beschäftigen wird, sind die Änderungen im SGB II durch das 13. Änderungsgesetz - die Einführung der sogenannten „neuen Grundsicherung". Einerseits sind die Inhalte des SGBs II fundamentaler Bestandteil der eigenen Arbeit der Berater*innen und dementsprechend müssen sie geschult werden. Andererseits ist zu befürchten, dass es durch die beinhalteten Verschärfungen, v.a. auch im Bereich Unterkunft, zu mehr Armut kommen könnten und es daraus folgend mehr Beratungsbedarf beim Verbund geben dürfte. Eine weitere gesetzgeberische Änderung, die für 2026 erwartet wird und großen Einfluss haben dürfte, ist die Einführung des Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG). Unter Anderem weitet dieses den Rechtsanspruch auf Schuldner- und Insolvenzberatung auf weitere Zielgruppen aus. Das Gesetz wurde vom Bundestag bereits Ende 2025 beschlossen, scheiterte jedoch im Mai 2026 im Bundesrat. Ursächlich hierfür war eine mangelnde Ausgestaltung der Refinanzierung durch den Bund für die erwarteten Mehrkosten durch das Gesetz. 9 Vgl. Destatis, Pressemitteilung Nr. 161 vom 12.05.2026, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_161_611.html, abgerufen am 18.05.2026 6 Es wurde inzwischen ein Vermittlungsausschluss angerufen10. Das Gesetz beruht auf Art. 36 der EU-Verbraucherkreditrichtline und verpflichtet Deutschland die entsprechende Gesetzgebung ab 20.11.202

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/063/2026