Informationsvorlage Aktenzeichen AGS/050/2026

Auswirkungen der im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geschaffenen Stellen im Gesundheitsamt

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 1. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung Ziel der Vorlage ist es, die bisherigen Wirkungen der zusätzlich geschaffenen Ressourcen im Gesundheitsamt transparent darzustellen. Dabei wird aufgezeigt, welche gesetzlichen Plichtaufgaben erst durch den Stellenaufwuchs vollumfänglich geleistet werden konnten, welche bestehenden Angebote qualitativ weiterentwickelt wurden, welche Projekte und Maßnahmen seit Einrichtung der Stellen initiiert oder umgesetzt wurden und welche strukturellen Verbesserungen sich hieraus für die gesundheitliche Versorgung und Prävention in Düsseldorf ergeben haben.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 1. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · AGS/050/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 13

    Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Informationsvorlage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588438.pdf Published Time: 2026-06-08T10:14:00.000Z Number of Pages: 7 Markdown Content: AGS/050/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Auswirkungen der im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geschaffenen Stellen im Gesundheitsamt Fachbereich: 53 - Gesundheitsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Miriam Koch Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Gesundheit und Soziales 30.06.2026 Kenntnisnahme Anlass: Im Rahmen des bundesweiten Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wurden dem Gesundheitsamt zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt. Ziel des Paktes war es, den Öffentlichen Gesundheitsdienst nachhaltig zu stärken, seine Leistungsfähigkeit zu erhöhen und insbesondere die kommunalen Gesundheitsämter strukturell sowie fachlich weiterzuentwickeln. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat diese Stellen in verschiedenen Fachbereichen des Gesundheitsamtes eingesetzt, um gesetzliche Aufgabenbereiche zu stärken, neue gesetzliche Anforderungen umzusetzen sowie erforderliche präventive und gesundheitsfördernde Angebote aufzubauen. Die Pandemie hat gezeigt, dass in gesundheitlichen Krisensituationen nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig betroffen sind. Ein Schwerpunkt des Stellenaufwuchses im Rahmen des Pakt ÖGD lag deshalb in der Abmilderung der Auswirkungen von gesundheitlichen Krisensituationen, dabei stand der Schutz von vulnerablen Personengruppen (Kinder/Jugendliche, ältere Menschen und sozial benachteiligte Gruppen) im Fokus des Gesundheitsamtes. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung und Finanzierung dieser Stellen soll mit dieser Informationsvorlage ein Überblick darüber gegeben werden, welche Aufgaben, Projekte und strukturellen Verbesserungen durch die im Rahmen des ÖGD-Paktes geschaffenen Stellen umgesetzt werden konnten und können. Seite 2 Sachdarstellung: 1. Kurzdarstellung Ziel der Vorlage ist es, die bisherigen Wirkungen der zusätzlich geschaffenen Ressourcen im Gesundheitsamt transparent darzustellen. Dabei wird aufgezeigt, welche gesetzlichen Plichtaufgaben erst durch den Stellenaufwuchs vollumfänglich geleistet werden konnten, welche bestehenden Angebote qualitativ weiterentwickelt wurden, welche Projekte und Maßnahmen seit Einrichtung der Stellen initiiert oder umgesetzt wurden und welche strukturellen Verbesserungen sich hieraus für die gesundheitliche Versorgung und Prävention in Düsseldorf ergeben haben. 2. Ausgangslage Modernisierung von Verwaltungsstrukturen und Arbeitsprozessen Neben fachlichen Aufgabenbereichen tragen die zusätzlichen Stellen auch zur Weiterentwicklung organisatorischer und digitaler Strukturen im Gesundheitsamt bei. Im Bereich Organisations- und Prozessmanagement konnten bislang rund 90 Arbeitsprozesse systematisch modelliert und dokumentiert werden. Dadurch wurde organisatorisches Wissen nachhaltig gesichert und eine Grundlage für die kontinuierliche Optimierung von Arbeitsabläufen geschaffen. Die strukturierte Prozessbegleitung unterstützt die Fachbereiche insbesondere bei organisatorischen Weiterentwicklungen sowie im Rahmen von Aufgabenanalysen. Auch im Bereich Digitalisierung konnten wichtige Fortschritte erzielt werden. Insgesamt wurden bislang rund 80 Digitalisierungsprojekte umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem die Entwicklung webbasierter Schulungsangebote, beispielsweise im Bereich Datenschutz, sowie Projekte zur telemedizinischen Notfallversorgung. Darüber hinaus befinden sich derzeit weitere Digitalisierungsprojekte in Bearbeitung. Diese Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung, zur Verbesserung interner Abläufe sowie zur Weiterentwicklung digitaler Verwaltungsstrukturen. Ergänzend hierzu wurden im Rahmen des ÖGD-Paktes Fördermittel zur Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des Gesundheitsamtes bereitgestellt. Qualitätssicherung und Steuerung öffentlicher Mittel Auch im Bereich der administrativen Steuerung konnten durch zusätzliche personelle Ressourcen strukturelle Verbesserungen erreicht werden. Zur Bearbeitung von Zuwendungen und Zuschüssen wurde eine eigene Funktion eingerichtet, mit dem Ziel, das Förderwesen im Gesundheitsamt stärker zu standardisieren und transparent zu gestalten. In diesem Zusammenhang wurden verbindliche Richtlinien sowie einheitliche Verfahren für die Bearbeitung von Förderanträgen und die Prüfung von Verwendungsnachweisen etabliert. Die kontinuierliche Anwendung dieser Strukturen hat dazu beigetragen, dass Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt mit positivem Ergebnis durchgeführt werden konnten. Gleichzeitig erfolgt eine systematische Kontrolle der Mittelverwendung durch die geförderten Träger, wodurch bei Bedarf Rückforderungen veranlasst werden können. Seite 3 Bearbeitung des Prüfungswesen bei nicht medizinischen Berufen Mit Blick auf die steigenden Ausbildungszahlen in verschiedenen Gesundheitsberufen wurde zudem eine zusätzliche Stelle zur Begleitung des Prüfungswesens eingerichtet. Der Ausbildungsstandort Düsseldorf ist für Schulen im Bereich der Gesundheitsberufe attraktiv, wodurch die Zahl der Auszubildenden in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Das Gesundheitsamt begleitet die staatlichen Prüfungen und stellt damit sicher, dass einheitliche Qualitätsstandards eingehalten werden. Dies betrifft unter anderem die Ausbildungsberufe der Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie sowie den Bereich der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Durch die fachliche Begleitung der Prüfungsverfahren wird ein hoher Qualitätsstandard in der Ausbildung dieser Gesundheitsberufe gewährleistet. Stärkung des Gesundheitsschutzes und der Krisenresilienz Die zusätzlichen personellen Ressourcen haben insbesondere im Bereich des Gesundheitsschutzes zu einer Stabilisierung und Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung beigetragen. Durch eine zusätzliche Stelle im Infektionsschutz konnten sowohl personelle Ausfälle infolge des Abbaus zuvor aufgebauter Überstunden kompensiert als auch gestiegene fachliche Anforderungen aufgefangen werden. Seit Juli 2023 bestehen zusätzliche Meldepflichten für verschiedene Infektionserkrankungen, darunter RSV, Malaria sowie Candida auris . Gleichzeitig führen sensiblere diagnostische Testverfahren, insbesondere Multiplex-PCR- Verfahren, zu einer deutlichen Zunahme meldepflichtiger Befunde. Dies geht mit einem steigenden Aufwand für Ermittlungen sowie für die Einleitung seuchenhygienischer Maßnahmen einher. Die personelle Verstärkung ermöglicht es, diese Aufgaben weiterhin zeitnah und fachgerecht wahrzunehmen. Die Bedeutung eines leistungsfähigen Infektionsschutzes zeigt sich insbesondere bei der Bewältigung größerer Ausbruchsgeschehen. So konnte beispielsweise beim bislang größten dokumentierten Salmonellen-Ausbruch in Düsseldorf ein ressortübergreifendes und zeitnahes Krisenmanagement umgesetzt werden. Darüber hinaus wurden im Bereich Krisenplanung und Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften zusätzliche Kapazitäten geschaffen. Dadurch konnten wichtige Vorbereitungen zur Stärkung der Krisenresilienz des Gesundheitsamtes vorangetrieben werden. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zur Vorbereitung auf den möglichen Import hochkontagiöser und lebensbedrohlicher Infektionskrankheiten sowie der Ausbau von Kooperationsstrukturen im Rahmen übergeordneter Krisenszenarien, einschließlich der zivil- militärischen Zusammenarbeit. Förderung der Gesundheit von Kindern und Schutz vulnerabler Gruppen Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst konnte durch die im Rahmen des ÖGD-Paktes geschaffenen Stellen seine gesetzlichen Aufgaben nach § 54 Absatz 2 Schulgesetz NRW sowie § 11 ÖGDG NRW vollständig erfüllen. Hierzu zählt insbesondere die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen. Durch die zusätzlichen personellen Ressourcen ist es möglich, alle Schulneulinge eines Jahrgangs – in Düsseldorf jährlich rund 5.500 Kinder – zu untersuchen. Die vollständige Untersuchung eines Jahrgangs ermöglicht zugleich eine umfassende Auswertung der gesundheitlichen und Seite 4 entwicklungsbezogenen Situation der Kinder im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung. Dadurch können Entwicklungen im Gesundheits- und Entwicklungsstand der Kinder über mehrere Jahre hinweg systematisch beobachtet werden. Auf dieser Grundlage können gezielt präventive Maßnahmen sowie unterstützende Angebote eingeleitet werden. Durch den ÖGD-Pakt konnte eine zuvor begonnene Zeitreihe zur Erfassung entsprechender Entwicklungen wieder aufgenommen werden. Darüber hinaus zeigt sich in den Untersuchungen zunehmend ein erhöhter Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen, mit Behinderungen oder mit Fluchterfahrung besteht häufig ein erhöhter Bedarf an Beratung, Nachsorge und Vermittlung in weiterführende Unterstützungsangebote. Eine weitere gesetzliche Aufgabe stellt die Untersuchung von Kindern und Jugendlichen dar, die als sogenannte „Seiteneinsteigende“ neu in das deutsche Schulsystem aufgenommen werden. Diese Untersuchungen leisten einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen Einschätzung und Unterstützung dieser teilweisen besonders vulnerablen Gruppe. Gesundheitsorientierte Beratung in Kindertageseinrichtungen Ein weiterer Bestandteil der präventiven Arbeit ist die „Gesundheitsorientierte Beratung (KitaGO)“ in Kindertageseinrichtungen in Quartieren mit besonderem Unterstützungsbedarf. Grundlage hierfür bilden die Aufgaben nach §§ 2, 6, 7 und 11 ÖGDG NRW. Durch die Beratung direkt im Setting Kindertageseinrichtung können insbesondere Familien erreicht werden, die klassische Beratungsangebote nur eingeschränkt in Anspruch nehmen. Ziel ist es, Eltern frühzeitig zu gesundheitsförderlichen Themen zu beraten und damit ein gesundes und chancengerechtes Aufwachsen der Kinder zu unterstützen. Die Erfahrung zeigt, dass die Sorgeberechtigten diese niedrigschwelligen Beratungsangebote sehr gut annehmen. Gleichzeitig können mögliche Unterstützungsbedarfe frühzeitig erkannt und entsprechende Hilfen vermittelt werden. Im Rahmen der Untersuchungen und Beratungen werden zudem stets mögliche Anhaltspunkte für körperliche oder emotionale Vernachlässigung sowie für Kindeswohlgefährdungen berücksichtigt. Die Gespräche erfolgen daher sowohl unter einem präventiv-gesundheitsfördernden als auch unter einem kinderschutzrelevanten Blickwinkel. Sozialpädiatrische Beratung und Unterstützung von Familien Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich ist die sozialpädiatrische Beratung und Unterstützung von Familien in gesundheitlichen und psychosozialen Risikolagen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür ergeben sich unter anderem aus den §§ 10, 11 und 13 ÖGDG NRW, § 8a SGB VIII sowie dem Bundeskinderschutzgesetz. Ungleich verteilte Gesundheitsrisiken und Entwicklungsstörungen bei Kindern sind seit Jahren Gegenstand gesellschaftlicher und fachlicher Diskussionen. Besonders betroffen sind Kinder aus psychosozial belasteten und sozioökonomisch benachteiligten Familien. Die sozialpädiatrische Arbeit des Gesundheitsamtes zielt darauf ab, diese Familien frühzeitig zu unterstützen. Problemlagen sollen möglichst früh erkannt werden, um durch individuelle Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen gesundheitliche Beeinträchtigungen, Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen möglichst zu vermeiden oder abzumildern. Gleichzeitig werden Familien dabei unterstützt, vorhandene Versorgungsangebote in Seite 5 Anspruch zu nehmen und langfristig eine eigenständige gesundheitsförderliche Betreuung ihrer Kinder zu gewährleisten. Der Bedarf an Beratung und Unterstützung in diesem Bereich ist seit Jahren konstant hoch. Im Durchschnitt werden jährlich etwa 600 bis 650 Kinder und ihre Familien betreut. Derzeit liegt die Fallbelastung bei rund 57 betreuten Kindern pro Vollzeitstelle. Der fachlich angestrebte Maßstab für eine Betreuung unter Einhaltung der Qualitätsstandards liegt bei etwa 45 Fällen pro Vollzeitstelle. Bereits derzeit liegen alle Mitarbeitenden über diesem Richtwert. Niedrigschwellige Unterstützungsangebote für besonders belastete Familien Durch zwei Stellen aus dem ÖGD-Pakt konnten ergänzende niedrigschwellige Unterstützungsangebote aufgebaut werden, um besonders schwer erreichbare Zielgruppen anzusprechen. Hierzu zählen unter anderem gesundheitsorientierte Beratungen in Unterkünften für geflüchtete Familien sowie die regelmäßige Teilnahme an Gruppenangeboten wie Babycafés oder Krabbelgruppen. Diese Form der aufsuchenden Arbeit ermöglicht es, Familien zu erreichen, die Unterstützungsangebote häufig nicht aktiv aufsuchen. Die Präsenz der Mitarbeitenden in diesen Gruppen erleichtert zum einen den Zugang zu den bestehenden Unterstützungsangeboten des Gesundheitsamtes und trägt zum anderen dazu bei, Familien mit Unterstützungsbedarf frühzeitig zu identifizieren und zu begleiten. Ergänzend hierzu leisten Familienhebammen einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung junger Familien, insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Mangels an freiberuflich tätigen Hebammen. Auch wenn sie keine klassische Nachsorge übernehmen, tragen sie dazu bei, Versorgungslücken teilweise zu schließen und Familien in sensiblen Lebensphasen zu unterstützen. Zahnärztlicher Dienst schafft gleiche Chancen Durch zusätzliches Personal im zahnärztlichen Dienst konnte das Ziel einer flächendeckenden zahnärztlichen Untersuchung von Düsseldorfer Grund- und Förderschulen alle 1-2 Jahre erreicht werden. Im Sinne des Kinderschutzes und der Prävention konnten durch den erfolgten Stellenaufwuchs zahnärztliche Reihenuntersuchungen in Kitas in Quartieren mit besonders hohem Unterstützungsbedarf implementiert werden. Gesundheitskoordination, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit Die im Rahmen des ÖGD-Paktes geschaffenen Stellen im Bereich Gesundheitskoordination tragen wesentlich zur Weiterentwicklung gesundheitsbezogener Präventions-, Beratungs- und Vernetzungsstrukturen in Düsseldorf bei. Ziel ist insbesondere die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung sowie die stärkere Verzahnung bestehender Unterstützungsangebote – insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen. Zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung wohnungsloser Menschen wurden zusätzliche Unterstützungsangebote aufgebaut. Hierzu zählen unter anderem medizinische Sprechstunden für wohnungslose sowie nichtversicherte Menschen, aufsuchende Unterstützungsangebote in Unterkünften sowie die Begleitung bei Hausbesuchen. Ergänzend h

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AGS/050/2026