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Title: Informationsvorlage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583317.pdf
Published Time: 2026-04-21T06:56:00.000Z
Number of Pages: 4
Markdown Content:
JHA/039/2026
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# Informationsvorlage
Betrifft:
Familienleistungen im Jugendhilfekontext – Überblick über ausgewählte Leistungsbereiche
und aktuelle Entwicklungen
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 13.05.2026 Kenntnisnahme
Anlass der Berichterstattung
Die Verwaltung informiert den Jugendhilfeausschuss über ausgewählte familienbezogene
Leistungen im Kontext der Jugendhilfe. Ziel ist es, einen gut verständlichen Überblick über
die gesetzlichen Grundlagen, die jeweiligen Zielgruppen sowie die fachlichen Zielsetzungen
zu geben und zugleich aktuelle Entwicklungen anhand zentraler Kennzahlen der vergange -
nen zwei Jahre transparent darzustellen.
Familienbezogene Leistungen leisten einen wesentlichen Beitrag zu stabilen Lebensver -
hältnissen und guten Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen. Sie unterstützen
Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und tragen dazu bei, gesellschaftliche Teilhabe
zu ermöglichen sowie soziale Benachteiligungen frühzeitig auszugleichen.
Im Mittelpunkt dieser Vorlage stehen die Leistungsbereiche Elterngeld, Bildung und Teilhabe
sowie Unterhaltsvorschuss. Der Ausschuss erhält damit einen kompakten Überblick über
deren Bedeutung und Entwicklung im kommunalen Kontext.
Die genannten Leistungsbereiche sind organisatorisch in der Abteilung Familienförderung
des Amtes für Soziales und Jugend verankert.
1. Leistungsbereich Elterngeld
Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes nach dem Bundeselterngeld und
Elternzeitgesetz und richtet sich an Eltern von Neugeborenen, die ihre Erwerbstätigkeit
zugunsten der Betreuung ihres Kindes ganz oder teilweise unterbrechen. Es dient dazu,
Einkommensverluste abzufedern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und
eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung zu fördern. Seite 2
Im Jahr 2024 wurden in Düsseldorf 8.021 Anträge gestellt, davon 28 Prozent von Vätern. Im
Jahr 2025 lag die Zahl bei 7.937 Anträgen, mit einem leicht gestiegenen Väteranteil von
29 Prozent. Düsseldorfer Eltern erhielten im Jahr 2025 rund 60,7 Mio. Euro Elterngeld.
Der leichte Rückgang der Antragszahlen ist insbesondere auf sinkende Geburtenzahlen,
gesetzliche Änderungen bei den Einkommensgrenzen sowie die seit Jahren unveränderte
Höhe des Elterngeldes bei gleichzeitig gesunkener Kaufkraft zurückzuführen. Der Anteil der
Väter bewegt sich seit längerer Zeit auf gleichbleibenden Niveau. In der Praxis werden
überwiegend zwei Bezugsmonate in Anspruch genommen, was unter anderem auf betrieb -
liche Rahmen bedingungen und wirtschaftliche Überlegungen zurückzuführen ist.
Besonders positiv hervorzuheben ist die Bearbeitungsdauer des Sachgebiets. Diese lag im
Jahr 2025 bei durchschnittlich rund 24 Tagen und damit deutlich unter dem Landesdurch -
schnitt von 38 Tagen. Dadurch wird eine zügige und verlässliche Leistungsgewährung für
Familien in Düsseldorf sichergestellt.
Auch im Bereich der Digitalisierung ist die Verwaltung bereits gut aufgestellt. Onlineanträge,
digitale Datenabfragen und der elektronische Versand von Bescheiden sind etabliert und
werden aktiv genutzt. In den kommenden Jahren sollen diese Angebote weiter ausgebaut
werden. Geplant sind unter anderem der digitale Abruf von Geburtsurkunden, die Einbindung
von Steuerdaten sowie eine intensivere Vernetzung mit anderen Behörden. Ziel ist es, die
Verfahren weiter zu vereinfachen und die Bearbeitung noch effizienter zu gestalten.
2. Leistungsbereich Bildung und Teilhabe
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe richten sich an Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag
dazu, gleiche Bildungschancen zu fördern und die Teilnahme am schulischen, sozialen und
kulturellen Leben zu ermöglichen.
Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT):
>
Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
>
Schulbedarf (z. B. Hefte, Stifte, Schultornister)
>
Schülerbeförderungskosten
>
Lernförderung (Nachhilfe), sofern erforderlich
>
Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule, Kita oder Ganztag
>
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Vereinsbeiträge, Musikunterricht,
Freizeitangebote)
Im Jahr 2024 waren insgesamt 32.003 Kinder leistungsberechtigt. Im Jahr 2025 ist die
Anzahl der Leistungsberechtigten leicht auf 30.577 Kinder gesunken.
Die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen entwickelt sich unterschiedlich.
2024
Lernförderung 2.348 Bewilligungen
Mittagessen in Schule und Kindertageseinrichtungen 127.851 Bewilligungen
Vereins und Freizeitangebote 6.528 Bewilligungen
2025
Lernförderung 2.168 Bewilligungen
Mittagessen in Schule und Kindertageseinrichtungen 111.896 Bewilligungen
Vereins und Freizeitangebote 6.803 Bewilligungen
Die höhere Zahl an Bewilligungen im Vergleich zu den leistungsberechtigten Kindern ergibt
sich daraus, dass eine Bewilligung stets nur für einen bestimmten Zeitraum gilt und nicht Seite 3
einer einmaligen Personenzählung entspricht. Durch unterjährige Weiterbewilligungen,
Änderungen der Verhältnisse und insbesondere im Asylbewerberleistungsgesetz häufig
monat liche Bewilligungen kann ein Kind im Laufe eines Jahres mehrere Bescheide erhalten
– im Extremfall bis zu zwölf. Dadurch übersteigt die Anzahl der Bewilligungen systembedingt
die Zahl der Leistungsberechtigten.
Die Lernförderung entwickelt sich weiterhin auf einem soliden Niveau und wird durch gezielte
Maßnahmen weiter gestärkt. Nach intensiven Informationsveranstaltungen für Schulen und
Schulsozialarbeitende wurde das Antragsverfahren zusätzlich vereinfacht und durch einen
benutzerfreundlichen Online-Assistenten ergänzt. Die Mittagsverpflegung wird weiterhin
konstant stark nachgefragt. Besonders erfreulich ist der zunehmende Zuspruch bei Freizeit-
und Vereinsangeboten: Der leichte Anstieg unterstreicht eine wachsende gesellschaftliche
Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und zeigt eine sehr positive Entwicklung in diesem
Bereich.
Die Gesamtausgaben beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 18,64 Millionen Euro und im Jahr
2025 auf rund 17,88 Millionen Euro.
Im Bereich der Digitalisierung wurden bereits wichtige Grundlagen geschaffen. Digitale
Antragsmöglichkeiten stehen zur Verfügung und werden genutzt. In den kommenden Jahren
ist vorgesehen, diese Angebote schrittweise zu erweitern und die Verfahren stärker
miteinander zu verknüpfen. Dazu gehören unter anderem zusätzliche Onlineangebote, eine
weitergehende Systemintegration sowie die Einführung einer Bildungskarte und der
elektronischen Aktenführung. Ziel ist es, die Abläufe weiter zu vereinfachen und den Zugang
zu den Leistungen noch nutzerfreundlicher zu gestalten.
3. Leistungsbereich Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine gesetzliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden,
wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben oder unregelmäßig erfolgen. Er trägt dazu bei, die
finanzielle Stabilität von Familien zu sichern und Kinderarmut vorzubeugen.
Die Fallzahlen bewegen sich seit mehreren Jahren auf einem konstant hohen Niveau.
2024: 5.922 anspruchsberechtigte Kinder
2025: 5.906 anspruchsberechtigte Kinder
Auch die Zahl der monatlichen Neuanträge liegt konstant bei 180 Anträgen.
Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel bei etwa 30 Tagen oder darunter und ermöglicht
eine zeitnahe Entscheidung sowie eine verlässliche Auszahlung der Leistungen. Der hohe
Anteil von 93% weiblicher Leistungsbeziehender entspricht den bundesweiten familiären
Strukturen.
Digitale Angebote sind in diesem Bereich bereits etabliert. Der Onlineantrag wird genutzt und
weitere Schritte zur Verbesserung der digitalen Abläufe sind geplant. Dazu zählen
insbesondere eine stärkere technische Vernetzung, die Integration von Verfahren sowie die
weitere Vereinfachung der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ziel ist eine
durchgängig digitale und gleichzeitig bürgernahe Bearbeitung.
Die Gesamtausgaben beliefen sich im Jahr 2024 auf 22.775.489,31 Euro und im Jahr 2025
auf 22.563.972,16 Euro. Dies verdeutlicht die weiterhin große Bedeutung dieser Leistung für
Allein erziehende und ihre Kinder. Seite 4
Gesamtentwicklung
Die Entwicklung der Kennzahlen in den drei Leistungsbereichen zeigt insgesamt konstante
Fallzahlen mit den üblichen jährlichen Schwankungen. Ein klarer Trend in eine Richtung ist
derzeit nicht erkennbar. Die Leistungen werden weiterhin in vergleichbarem Umfang in
Anspruch genommen und stellen für viele Familien eine verlässliche Unterstützung in unter -
schiedlichen Lebenssituationen dar.
Zusammenfassende Bewertung
Die dargestellten Leistungen machen deutlich, dass Düsseldorf im Bereich der familien -
bezogenen Unterstützung insgesamt sehr gut aufgestellt ist. Die Angebote sind fachlich
etabliert, erreichen die Zielgruppen zuverlässig und leisten einen wichtigen Beitrag zur
sozialen Absicherung sowie zu den Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und
Jugendlichen.
Zugleich zeigt sich, dass die Verwaltung bereits frühzeitig zahlreiche Maßnahmen
angestoßen und erfolgreich umgesetzt hat, um Abläufe moderner, effizienter und service -
orientierter zu gestalten. Insbesondere im Bereich der Digitalisierung sind in den
vergangenen Jahren spürbare Fortschritte erzielt worden, die sowohl die internen Prozesse
als auch den Zugang für Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessern.
Auf dieser Grundlage wird der eingeschlagene Weg konsequent weiterverfolgt. In den
kommenden Jahren liegt ein besonderer Schwerpunkt darauf, digitale Angebote weiter
auszubauen, Abläufe noch besser miteinander zu verzahnen und den Zugang zu Leistungen
möglichst einfach und niedrigschwellig zu gestalten. Ergänzend wird die Öffentlichkeitsarbeit
weiterentwickelt, um die bestehenden Angebote noch sichtbarer zu machen und ihre
Inanspruchnahme zu erleichtern.
Insgesamt verfolgt die Verwaltung das Ziel, die hohe Qualität der Leistungen zu sichern,
vorhandene Stärken gezielt weiter auszubauen und den Service für Familien kontinuierlich
weiter zu verbessern.