Informationsvorlage Aktenzeichen JHA/039/2026

Familienleistungen im Jugendhilfekontext – Überblick über ausgewählte Leistungsbereiche und aktuelle Entwicklungen

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 13. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus der Sachdarstellung

Anlass der Berichterstattung Die Verwaltung informiert den Jugendhilfeausschuss über ausgewählte familienbezogene Leistungen im Kontext der Jugendhilfe. Ziel ist es, einen gut verständlichen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, die jeweiligen Zielgruppen sowie die fachlichen Zielsetzungen zu geben und zugleich aktuelle Entwicklungen anhand zentraler Kennzahlen der vergange - nen zwei Jahre transparent darzustellen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · JHA/039/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 7.1

    Jugendhilfeausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

  3. Weitere Unterlage

    Präsentation · Dateidatum im Ratsinformationssystem

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Informationsvorlage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583317.pdf Published Time: 2026-04-21T06:56:00.000Z Number of Pages: 4 Markdown Content: JHA/039/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Familienleistungen im Jugendhilfekontext – Überblick über ausgewählte Leistungsbereiche und aktuelle Entwicklungen Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 13.05.2026 Kenntnisnahme Anlass der Berichterstattung Die Verwaltung informiert den Jugendhilfeausschuss über ausgewählte familienbezogene Leistungen im Kontext der Jugendhilfe. Ziel ist es, einen gut verständlichen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, die jeweiligen Zielgruppen sowie die fachlichen Zielsetzungen zu geben und zugleich aktuelle Entwicklungen anhand zentraler Kennzahlen der vergange - nen zwei Jahre transparent darzustellen. Familienbezogene Leistungen leisten einen wesentlichen Beitrag zu stabilen Lebensver - hältnissen und guten Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen. Sie unterstützen Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und tragen dazu bei, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen sowie soziale Benachteiligungen frühzeitig auszugleichen. Im Mittelpunkt dieser Vorlage stehen die Leistungsbereiche Elterngeld, Bildung und Teilhabe sowie Unterhaltsvorschuss. Der Ausschuss erhält damit einen kompakten Überblick über deren Bedeutung und Entwicklung im kommunalen Kontext. Die genannten Leistungsbereiche sind organisatorisch in der Abteilung Familienförderung des Amtes für Soziales und Jugend verankert. 1. Leistungsbereich Elterngeld Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz und richtet sich an Eltern von Neugeborenen, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung ihres Kindes ganz oder teilweise unterbrechen. Es dient dazu, Einkommensverluste abzufedern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung zu fördern. Seite 2 Im Jahr 2024 wurden in Düsseldorf 8.021 Anträge gestellt, davon 28 Prozent von Vätern. Im Jahr 2025 lag die Zahl bei 7.937 Anträgen, mit einem leicht gestiegenen Väteranteil von 29 Prozent. Düsseldorfer Eltern erhielten im Jahr 2025 rund 60,7 Mio. Euro Elterngeld. Der leichte Rückgang der Antragszahlen ist insbesondere auf sinkende Geburtenzahlen, gesetzliche Änderungen bei den Einkommensgrenzen sowie die seit Jahren unveränderte Höhe des Elterngeldes bei gleichzeitig gesunkener Kaufkraft zurückzuführen. Der Anteil der Väter bewegt sich seit längerer Zeit auf gleichbleibenden Niveau. In der Praxis werden überwiegend zwei Bezugsmonate in Anspruch genommen, was unter anderem auf betrieb - liche Rahmen bedingungen und wirtschaftliche Überlegungen zurückzuführen ist. Besonders positiv hervorzuheben ist die Bearbeitungsdauer des Sachgebiets. Diese lag im Jahr 2025 bei durchschnittlich rund 24 Tagen und damit deutlich unter dem Landesdurch - schnitt von 38 Tagen. Dadurch wird eine zügige und verlässliche Leistungsgewährung für Familien in Düsseldorf sichergestellt. Auch im Bereich der Digitalisierung ist die Verwaltung bereits gut aufgestellt. Onlineanträge, digitale Datenabfragen und der elektronische Versand von Bescheiden sind etabliert und werden aktiv genutzt. In den kommenden Jahren sollen diese Angebote weiter ausgebaut werden. Geplant sind unter anderem der digitale Abruf von Geburtsurkunden, die Einbindung von Steuerdaten sowie eine intensivere Vernetzung mit anderen Behörden. Ziel ist es, die Verfahren weiter zu vereinfachen und die Bearbeitung noch effizienter zu gestalten. 2. Leistungsbereich Bildung und Teilhabe Die Leistungen für Bildung und Teilhabe richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag dazu, gleiche Bildungschancen zu fördern und die Teilnahme am schulischen, sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT): >  Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten >  Schulbedarf (z. B. Hefte, Stifte, Schultornister) >  Schülerbeförderungskosten >  Lernförderung (Nachhilfe), sofern erforderlich >  Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule, Kita oder Ganztag >  Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Freizeitangebote) Im Jahr 2024 waren insgesamt 32.003 Kinder leistungsberechtigt. Im Jahr 2025 ist die Anzahl der Leistungsberechtigten leicht auf 30.577 Kinder gesunken. Die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen entwickelt sich unterschiedlich. 2024 Lernförderung 2.348 Bewilligungen Mittagessen in Schule und Kindertageseinrichtungen 127.851 Bewilligungen Vereins und Freizeitangebote 6.528 Bewilligungen 2025 Lernförderung 2.168 Bewilligungen Mittagessen in Schule und Kindertageseinrichtungen 111.896 Bewilligungen Vereins und Freizeitangebote 6.803 Bewilligungen Die höhere Zahl an Bewilligungen im Vergleich zu den leistungsberechtigten Kindern ergibt sich daraus, dass eine Bewilligung stets nur für einen bestimmten Zeitraum gilt und nicht Seite 3 einer einmaligen Personenzählung entspricht. Durch unterjährige Weiterbewilligungen, Änderungen der Verhältnisse und insbesondere im Asylbewerberleistungsgesetz häufig monat liche Bewilligungen kann ein Kind im Laufe eines Jahres mehrere Bescheide erhalten – im Extremfall bis zu zwölf. Dadurch übersteigt die Anzahl der Bewilligungen systembedingt die Zahl der Leistungsberechtigten. Die Lernförderung entwickelt sich weiterhin auf einem soliden Niveau und wird durch gezielte Maßnahmen weiter gestärkt. Nach intensiven Informationsveranstaltungen für Schulen und Schulsozialarbeitende wurde das Antragsverfahren zusätzlich vereinfacht und durch einen benutzerfreundlichen Online-Assistenten ergänzt. Die Mittagsverpflegung wird weiterhin konstant stark nachgefragt. Besonders erfreulich ist der zunehmende Zuspruch bei Freizeit- und Vereinsangeboten: Der leichte Anstieg unterstreicht eine wachsende gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und zeigt eine sehr positive Entwicklung in diesem Bereich. Die Gesamtausgaben beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 18,64 Millionen Euro und im Jahr 2025 auf rund 17,88 Millionen Euro. Im Bereich der Digitalisierung wurden bereits wichtige Grundlagen geschaffen. Digitale Antragsmöglichkeiten stehen zur Verfügung und werden genutzt. In den kommenden Jahren ist vorgesehen, diese Angebote schrittweise zu erweitern und die Verfahren stärker miteinander zu verknüpfen. Dazu gehören unter anderem zusätzliche Onlineangebote, eine weitergehende Systemintegration sowie die Einführung einer Bildungskarte und der elektronischen Aktenführung. Ziel ist es, die Abläufe weiter zu vereinfachen und den Zugang zu den Leistungen noch nutzerfreundlicher zu gestalten. 3. Leistungsbereich Unterhaltsvorschuss Der Unterhaltsvorschuss ist eine gesetzliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben oder unregelmäßig erfolgen. Er trägt dazu bei, die finanzielle Stabilität von Familien zu sichern und Kinderarmut vorzubeugen. Die Fallzahlen bewegen sich seit mehreren Jahren auf einem konstant hohen Niveau. 2024: 5.922 anspruchsberechtigte Kinder 2025: 5.906 anspruchsberechtigte Kinder Auch die Zahl der monatlichen Neuanträge liegt konstant bei 180 Anträgen. Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel bei etwa 30 Tagen oder darunter und ermöglicht eine zeitnahe Entscheidung sowie eine verlässliche Auszahlung der Leistungen. Der hohe Anteil von 93% weiblicher Leistungsbeziehender entspricht den bundesweiten familiären Strukturen. Digitale Angebote sind in diesem Bereich bereits etabliert. Der Onlineantrag wird genutzt und weitere Schritte zur Verbesserung der digitalen Abläufe sind geplant. Dazu zählen insbesondere eine stärkere technische Vernetzung, die Integration von Verfahren sowie die weitere Vereinfachung der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ziel ist eine durchgängig digitale und gleichzeitig bürgernahe Bearbeitung. Die Gesamtausgaben beliefen sich im Jahr 2024 auf 22.775.489,31 Euro und im Jahr 2025 auf 22.563.972,16 Euro. Dies verdeutlicht die weiterhin große Bedeutung dieser Leistung für Allein erziehende und ihre Kinder. Seite 4 Gesamtentwicklung Die Entwicklung der Kennzahlen in den drei Leistungsbereichen zeigt insgesamt konstante Fallzahlen mit den üblichen jährlichen Schwankungen. Ein klarer Trend in eine Richtung ist derzeit nicht erkennbar. Die Leistungen werden weiterhin in vergleichbarem Umfang in Anspruch genommen und stellen für viele Familien eine verlässliche Unterstützung in unter - schiedlichen Lebenssituationen dar. Zusammenfassende Bewertung Die dargestellten Leistungen machen deutlich, dass Düsseldorf im Bereich der familien - bezogenen Unterstützung insgesamt sehr gut aufgestellt ist. Die Angebote sind fachlich etabliert, erreichen die Zielgruppen zuverlässig und leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung sowie zu den Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen. Zugleich zeigt sich, dass die Verwaltung bereits frühzeitig zahlreiche Maßnahmen angestoßen und erfolgreich umgesetzt hat, um Abläufe moderner, effizienter und service - orientierter zu gestalten. Insbesondere im Bereich der Digitalisierung sind in den vergangenen Jahren spürbare Fortschritte erzielt worden, die sowohl die internen Prozesse als auch den Zugang für Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessern. Auf dieser Grundlage wird der eingeschlagene Weg konsequent weiterverfolgt. In den kommenden Jahren liegt ein besonderer Schwerpunkt darauf, digitale Angebote weiter auszubauen, Abläufe noch besser miteinander zu verzahnen und den Zugang zu Leistungen möglichst einfach und niedrigschwellig zu gestalten. Ergänzend wird die Öffentlichkeitsarbeit weiterentwickelt, um die bestehenden Angebote noch sichtbarer zu machen und ihre Inanspruchnahme zu erleichtern. Insgesamt verfolgt die Verwaltung das Ziel, die hohe Qualität der Leistungen zu sichern, vorhandene Stärken gezielt weiter auszubauen und den Service für Familien kontinuierlich weiter zu verbessern.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/039/2026