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BV6/143/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Grütersaaper Weg - Vorstellung der Konzeptstudie zur Instandsetzung und ökologischen
Aufwertung der Wegeverbindung
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 614.10.2026Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Der Grütersaaper Weg befindet sich in einem maroden Zustand, weist massive
Fahrbahnschäden auf und entspricht nicht den heutigen Anforderungen an eine
sichere, umweltgerechte und multifunktionale Erschließung. Obwohl der Weg formal
im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) steht, besteht
seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf Interesse an der Instandsetzung, da der
Weg eine wichtige Funktion für die Erschließung landwirtschaftlicher Flächen, die
Erreichbarkeit eines bedeutenden Naherholungsgebiets im Düsseldorfer Osten sowie
den nicht-motorisierten Freizeitverkehr übernimmt.
Eine reine Sanierung wird von der BImA abgelehnt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf
soll daher auf Grundlage der erarbeiteten Konzeptstudie eine Entscheidung treffen,
ob sie den Grütersaaper Weg vollständig übernimmt und sich dem Umbau und der
anschließenden Unterhaltung der Straße annimmt.
Mit einem gleichlautenden Beschluss der Bezirksvertretungen 6 und 7 wurde die
Verwaltung beauftragt, die Instandsetzung des Grütersaaper Weges und die
Entsiegelung mit ökologischer Aufwertung zu planen sowie einen Kostenrahmen zu
ermitteln.
Die Verwaltung hat daraufhin eine Machbarkeitsstudie durch ein Team aus
Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern erstellen lassen, die nun vorliegt. Die
Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:
Entsiegelung und ökologische Aufwertung
Ein zentraler Bestandteil des Projekts ist die ökologische Aufwertung durch:
Entsiegelung von 74 m² vollversiegelter und 822 m² teilversiegelter Fläche,
Umbau der Wallhecke beidseits der Straße in ein strukturreiches, artenreiches
Feldgehölz mit gebietsheimischen Gehölzen,
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität (z. B. Habitatstruktur für Vögel,
Insekten),
Verzicht auf Versiegelung von Randflächen, punktuelle Anlage von
Rasenpflaster und naturnahen Bereichen,
Anlage von Wildgatterzäunen, Barrieren (Stämme, Findlinge) zum Schutz der
Gehölzstruktur.
Diese Maßnahmen erzeugen einen Biotopwertgewinn von ca. 5.600 BW-Punkten,
wodurch der durch den Wegebau verursachte Eingriff vollständig kompensiert wird.
Darüber hinaus entstehen zusätzlich rund 46.600 BW-Punkte für das Ökokonto der
Stadt Düsseldorf.
Refinanzierung über Ökokonto: Die durch Entsiegelung und Wallheckenumbau
gewonnenen 46.600 Ökokonto-Punkte ermöglichen eine anteilige Anrechnung auf
Kompensationsverpflichtungen anderer städtischer Bauprojekte.
Straßenplanung
Für den Ausbau des Weges werden Vorgaben der Richtlinien für den ländlichen
Wegebau zugrunde gelegt. Der Neubau sollte auf der Gesamtlänge von 1,6 km in
Asphaltbauweise erfolgen und durchgängig befahrbar sein.
Dementsprechend wird der Grütersaaper Weg als Hauptwirtschaftsweg eingestuft
und sollte mit einer Kronenbreite von 5,00 m ausgebaut werden: Neben der
Fahrbahnbreite von 3,50 m werden beidseitig Bankette von jeweils 0,75 m angelegt.
Diese Fahrbahnbreite ermöglicht eine Begegnung von Fahrrad und Traktor/Pkw.
Durch die Anlage von insgesamt fünf Ausweichbuchten mit einer Länge von 12,0 m
wird der Begegnungsfall Pkw/Pkw oder auch Traktor/Pkw ermöglicht. In diesen
Bereichen hat die Fahrbahn eine Breite von 5,25 m. In den Einmündungen der
Hofanlagen und der querenden Wege sind ebenfalls eingeschränkt Begegnungen
möglich. Außerhalb der Ausweichbuchten wird der Begegnungsverkehr durch dicke
Baumstämme oder z.B. Findlinge unterbunden, um eine allmähliche Verbreiterung
des Weges mit negativen ökologischen Folgen zu verhindern. Die Verkehrsführung
bleibt auf Anlieger-, Landwirtschafts- und Freizeitverkehr beschränkt.
Für die Naherholung können ca. 32 Parkstände angeordnet werden, die sich auf zwei
Teilflächen aufteilen. Im Bereich der Einmündung Bauenhäuser Weg und ca. 500 m
weiter östlich sind 12 bzw. 20 Parkstände in Senkrechtaufstellung vorgesehen. Die
Parkstände werden entsprechend des Grütersaaper Wegs in Asphaltbauweise oder
mit Rasenpflaster hergestellt. Eine Befestigung aus Schotter ist aufgrund des
Rangierverkehrs ungeeignet.
Die Entwässerung erfolgt entsprechend des Bestands flächenhaft über das Bankett.
Gesonderte Versickerungsmulden sind nicht vorgesehen.
Aufgrund des Artenschutzes ist analog des Bestandes keine dauerhafte Beleuchtung
der Straße vorgesehen.
Es ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorgesehen.
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Kosten, Finanzierung, Refinanzierung
Gemäß Kostenschätzung liegen die reinen Baukosten bei ca. 2,3 Mio. € brutto. Diese
sind unterteilt in die Baufeldräumung (ca. 691.390 €), den Straßenbau (ca.
1.347.080 €) und Gehölzumbau (ca. 222.530 €).
Die Kostenschätzung enthält lediglich die Baukosten für die Instandsetzung des
Grütersaaper Weges. Hinzu kommen noch weitere Kosten wie Planungskosten,
Gutachterkosten und Baunebenkosten, sofern durch den Rat der Stadt eine
Entscheidung zur weiteren Fortführung des Projektes getroffen wird
(Bedarfsbeschluss).
Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation kann kein Zeitpunkt für eine Umsetzung
benannt werden. Frühestens zur Haushaltsplanaufstellung 2029 wird die
Aufnahme/Anmeldung neuer Maßnahmen seitens der Fachverwaltung möglich sein.
Die Bezirksvertretung 7 wird über die Ergebnisse in gleicher Weise informiert.
Anlagen:
Anlage 1 - Planverkleinerungen S 1801 / 101 und 102
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Anlage 1 - Planverkleinerungen S 1801 / 101 und 102 als Text anzeigen
Title: 00595877.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595877.pdf
Published Time: Wed, 02 Sep 2026 07:18:39 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Anlage 1 – Planverkleinerung S 1801 / 101 und 102
Planverkleinerung S 1801 / 101 Anlage 1 – Planverkleinerung S 1801 / 101 und 102
Planverkleinerung S 1801 / 102