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Title: 00492952.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00492952.pdf
Published Time: Thu, 10 Aug 2023 14:00:01 GMT
Number of Pages: 6
Markdown Content:
RAT/292/2023
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Kreis der Düsselpassberechtigten erweitern
Fachbereich:
50 - Amt für Soziales
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 07.09.2023 Kenntnisnahme
Auftragslage:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2023 die
Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit sich eine Erweiterung des Kreises der
Düsselpassberechtigten voraussichtlich auf die Vergünstigungen der städtischen
Ämter und Inst itute und somit auf den Haushalt der Landeshauptstadt Düsseldorf
auswirken würde und wie in diesem Zusammenhang das Vergünstigungsangebot für
den Düsselpass zielgruppengerecht ausgebaut werden kann.
Grundlage für diesen Prüfauftrag sind der Antrag der Ra tsfraktion DIE LINKE.
(RAT/174/2023) und der Änderungsantrag der SPD -Ratsfraktion (RAT/215/2023).
Durch eine Anpassung der Grenzfallregelung (Erhöhung des Zuschlags zum
Regelbedarf von 10 auf 20 Prozent) und/oder die automatische Berücksichtigung von
Woh ngeldempfangenden soll die Anzahl der Düsselpassberechtigten gesteigert
werden.
Zur Umsetzung dieser Auftragslage hat die Verwaltung die nachfolgenden
Informationen zusammengestellt. Seite 2
Sachdarstellung:
Ausgangslage
Grundlage für die Einführung des Düssel passes ist der Ratsbeschluss vom 21. März
1996, um finanz - und sozialschwachen Bürger*innen in Düsseldorf die Teilnahme am
sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Mit diesem Ratsbeschluss wurde
vorgegeben, dass die dadurch entstehenden Ermäßigungen bei den
Entgeltregelungen für den städtischen Haushalt kostenneutral sind.
Mit Ratsbeschluss vom 28. April 2005 wurde unter Berücksichtigung der seinerzeit
veränderten sozialen Leistungssysteme der Berechtigtenkreis für den Düsselpass neu
definiert. Ansp ruchsberechtigt sind Personen demnach bei laufendem
Leistungsbezug:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII 3. Kapitel
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 a BVG (Kriegsopferfürsorge)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII 4. Kapitel
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II (seit 1. Januar 2023 Bürgergeld)
Neben den oben genannten Personen erhalten auch Leistungsbeziehende nach dem
AsylbLG sowie Personen in Düsseldorfer Alten - und Altenpflegeheimen, sofern die
Heimkosten ganz o der teilweise aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden,
einen Düsselpass.
Damit auch Personen von den Vorteilen des Düsselpasses profitieren können, die nur
deshalb keine Sozialhilfe erhalten, weil sie mit ihrem Einkommen geringfügig über
der Bedarfs grenze liegen, gibt es seit dem Ratsbeschluss vom 28. April 2005 eine
Grenzfallregelung . Unter diese Regelung fallen hauptsächlich Einwohner*innen mit
geringem Erwerbseinkommen oder kleinen Renten.
Es wird eine einzelfallbezogene Bedarfsberechnung durchge führt. Diese richtet sich
nach den Vorschriften der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt). Dabei werden
zusätzlich zum Sozialhilfebedarf jeweils 10 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes als
Bedarf angesetzt.
Beispielrechnungen (reiner Bedarf, ohne eventu elle Mehrbedarfe (beispielsweise
wegen Schwerbehinderung), noch kein Einkommen berücksichtigt):
Einzelperson
502,00 Euro (Regelbedarf)
50,20 Euro (10 Prozent Zuschlag)
528,00 Euro (angemessene Miete)
60,00 Euro (fiktive Hei zkosten)
1.140,20 Euro Seite 3
Zwei -Personen -Haushalt:
451,00 Euro (Regelbedarf Person 1)
45,10 Euro (10 Prozent Zuschlag)
451,00 Euro (Regelbedarf Person 2)
45,10 Euro (10 Prozent Zuschlag)
610,00 Euro (angemessene Miete)
90,00 Euro (fiktive Heizkosten)
1.692,20 Euro
Vier -Personen -Haushalt:
451,00 Euro (Regelbedarf Person 1)
45,10 Euro (10 Prozent Zuschlag)
451,00 Euro (Regelbedarf Person 2)
45,10 Euro (10 Prozent Zuschlag)
348,00 Euro (Regelbedarf Kind 11 Jahre)
34,80 Euro (10 Prozent Zuschlag)
318,00 Euro (Regelbedarf Kind 5 Jahre)
31,80 Euro (10 Prozent Zuschlag)
969,00 Euro (angemessene Miete)
150,00 Euro (fiktive Heizkosten)
2.843,80 Euro
Um die durch die Ratsbeschlüsse geforderte Kostenneutralität zu wahren, wurde bei
Einführung des Düsselpasses berücksichtigt, dass insbesondere bei den städtischen
Ämtern und Instituten bereits eine Re ihe von Ermäßigungsregelungen für
Sozialhilfeberechtigte bestanden. Darüber hinaus gehende zusätzliche
Vergünstigungen und ein über die Sozialhilfeberechtigten hinaus erweiterter
Personenkreis mit Anspruch auf den Düsselpass sollten mit der Einführung des
Düsselpasses nicht verbunden sein. Denn dies würde zu bisher nicht berücksichtigten
Ertragsausfällen führen, die den städtischen Gesamthaushalt belasten und
gegenfinanziert werden müssten.
Die einzelnen Anbieter (ob nun städtisch oder privat) entscheiden in eigener
Verantwortlichkeit über die Art und den Umfang der jeweiligen Ermäßigung für den
Vergünstigungskatalog des Düsselpasses. Jeder Anbieter trägt die durch die
Ermäßigungen für den Düsselpass entstehenden Einnahmeverluste aus eigenen
Mitteln. Es erf olgt keine Erstattung innerhalb des städtischen Haushalts oder
gegenüber privaten Anbietern.
Fallzahlen
Aktuell liegt die Anzahl der ausgestellten Düsselpässe jährlich bei rund 67.000 Stück
(für Personen ab dem vollendetem 15. Lebensjahr, überwiegend Beziehende von
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe oder Bürgergeld).
Bislang wird im Rahmen der Grenzfallregelung keine Statistik geführt, wie hoch der
Einkommensüberschuss über dem Sozialhilfebedarf zuzüglich des Zuschlags von
zehn Prozent liegt. Somit kann für die mögliche Anhebung des Regelbedarfszuschlags
auf 20 Prozent bei der Gre nzfallregelung aktuell nur eine geschätzte Prognose Seite 4
abgegeben werden . Realistisch erscheint hier eine Erhöhung um 300 zusätzlich
auszustellender Düsselpässe pro Jahr.
Mit einer generellen Erweiterung der Berechtigten auf einen Düsselpass um den
Personenkr eis der Wohngeldbeziehenden würde die Anzahl der jährlich
auszustellender Düsselpässe um rund 15.000 steigen (Wohngeldbeziehende ab
vollendetem 15. Lebensjahr, Stand April 2023).
Auswirkungen der möglichen Neuregelungen
Die Verwaltung hat die städtischen Ämter und Institute sowie die städtischen
Töchter, die derzeit eine Vergünstigung im Rahmen des Düsselpasses anbieten, zu
den möglichen Auswirkungen (beispielsweise in fiskalischer Hinsicht sowie zum
Verwaltungsaufwand) bei einer Erweiterung des Berechtigt enkreises befragt.
Eine umfassende Zusammenstellung der eingegangenen Rückmeldungen der
städtischen Ämter und Institute und der städtischen Töchter ist als Anlage beigefügt .
Anzumerken ist, dass bei den Anbietern vielfach bislang keine gesonderte Statistik
über die Nutzung des Vergünstigungsangebots durch den Düsselpass geführt wird.
Häufig wird lediglich die gesamte Gruppe der Ermäßigungsberechtigten (unter
anderem Schüler*innen, Studierende, Senior*innen) erfasst, so dass keine
differenzierten Za hlen konkret für den Düsselpass genannt werden können. Die
Angaben der einzelnen Anbieter resultieren daher teilweise aus Schätzungen
beziehungsweise auf Berechnungen für den Maximalfall (= alle Personen, die
aufgrund der Erweiterung des Berechtigtenkreise s zusätzlich einen Düsselpass
erhalten, werden dieses Angebot auch nutzen).
Die voraussichtlichen fiskalischen Auswirkungen (zusätzliche Einnahmeeinbußen)
werden – soweit möglich - insgesamt folgendermaßen beziffert:
a) Erweiterung der Grenzfallregelung: bi s zu rund 115.310 Euro pro Jahr
b) Berücksichtigung der Wohngeldbeziehenden: bis zu rund 5.415.535 Euro pro
Jahr
Von verschiedenen Anbietern wurde angegeben, dass für beide Varianten eher nur
geringfügige Mindereinnahmen entstehen würden, andere gehen dagege n von
signifikanten Einnahmeeinbußen aus. Ein bestimmter Betrag konnte jeweils aufgrund
der noch unklaren Voraussetzungen beziehungsweise einer fehlenden Bezugsgröße
zur derzeitigen Nutzung des Angebots über den Düsselpass jedoch nicht beziffert
werden. Di e Gesamtsummen würden sich somit entsprechend noch erhöhen.
Daneben fallen bei einer Erhöhung der jährlich ausgestellten Düsselpässe zusätzliche
Kosten für die Produktion und den Versand an (im Maximalfall von 15.300 Pässen in
Höhe von rund 19.000 Euro jä hrlich). Weiterhin kann d as genaue Antragsaufkommen
bei einer Neufassung der Grenzfallregelung derzeit nicht verlässlich eingeschätzt
werden. Allerdings würde die Zahl der Antragsteller*innen vermutlich deutlich
steigen und jeder Anspruch müsste im Einzelf all geprüft werden. Um alle neuen Fälle
zeitnah zu prüfen, ergibt sich somit voraussichtlich auch hierfür ein Seite 5
Personalmehrbedarf (bis zu zwei Stellen der Entgeltgruppe 8) alleine im Amt für
Soziales und Jugend.
Weiterhin wurde beleuchtet, inwieweit sich die Erweiterung des Berechtigtenkreises
auf den Verwaltungsaufwand der städtischen Anbieter auswirken würde. Teilweise
wurden hier Personalmehrbedarfe aufgrund eines erhöhten Antragsvolumens sowie
im Bereich der E inlasskontrollen oder Aufsichtspersonen genannt. Verschiedene
Anbieter erwarten in dieser Hinsicht keine Folgen. Dies gilt vor allem für die Stellen,
die ein generell kostenfreies Angebot bereithalten, da hier keine Einlasskontrollen
erforderlich sind.
Für eine vollständige Übersicht der Auswirkungen im Verwaltungsaufwand wird auf
die entsprechende Spalte in der Anlage verwiesen.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf das aktuelle Vergünstigungsangebot ist bei den
Anbietern der allgemeine Tenor, dass auch bei Erweiterung des Berechtigtenkreises
für den Düsselpass zurzeit keine Änderungen beim jeweiligen aktuellen
Vergünstigungsangebot zu erwarten sind. Gleichfalls bestehen seitens der Anbieter
momentan aber auch keine konkreten Überlegungen, das bestehende Ang ebot
auszubauen. Die Anbieter signalisieren hier, zunächst die weitere Entwicklung der
Inanspruchnahme des Angebotes durch die Düsselpassbeziehenden abwarten zu
wollen.
Zusammenfassung/Fazit:
Es bleibt festzuhalten, dass es je nach Anbieter teilweise zu erheblichen
Einnahmeeinbußen sowie daneben auch zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand
kommen kann, wenn der Berechtigtenkreis für den Düsselpass erweitert wird. Dies
gilt insbesondere bei einer grundsätzlichen Aufnahme der Wohngeldbeziehenden.
Sollten bei de möglichen Alternativen (Anpassung der Grenzfallregelung und generelle
Berücksichtigung der Wohngeldbeziehenden) umgesetzt werden, würde sich die
Anzahl der ausgestellten Düsselpässe pro Jahr voraussichtlich insgesamt um rund
15.300 Stück erhöhen. Inwiew eit diese zusätzlichen Düsselpassinhaber*innen auch
tatsächlich alle bestehenden Vergünstigungen nutzen würden, kann jedoch nicht
vorhergesagt werden.
Bislang erfolgt keine Erstattung der Einnahmeverluste innerhalb des städtischen
Haushalts oder gegenüber privaten Anbietern. Die nun durchgeführte Umfrage hat
zumindest bei vereinzelten Anbietern die Frage aufgeworfen, ob bei voraussichtlich
steigenden Mindereinnahmen aufgrund von Ermäßigungen für den Düsselpass für
einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan zukün ftig doch Ausgleichszahlungen durch die
Landeshauptstadt Düsseldorf erforderlich sein werden.
Nennenswerte Auswirkungen auf den Vergünstigungskatalog für den Düsselpass sind
nach Angabe der städtischen Anbieter durch die Erweiterung des Berechtigtenkreise s
nicht zu erwarten. Das Angebot würde dadurch nicht eingeschränkt, voraussichtlich Seite 6
aber auch – zumindest vorläufig - nicht zielgruppengerecht ausgeweitet werden. Hier
bleibt das zukünftige Nutzungsverhalten der Düsselpassinhaber*innen abzuwarten.
Anlage n:
Übersicht Umfrage Düsselpass (Stadt)
Übersicht Umfrage Düsselpass (Stadt) als Text anzeigen
Title: Übersicht Umfrage Düsselpass (Stadt).xlsx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00492954.pdf
Published Time: Tue, 08 Aug 2023 12:38:44 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
(Anlage 1 der VK-Vorlage)
# Umfrage städtische Ämter und Institute, städtische Töchter 50/23-1 Dr. 21474
# (Anlass: Kreis der Düsselpassberechtigten erweitern?) (Stand: 02.08.2023)
# Fragekatalog:
Derzeit bestehen Überlegungen, den Kreis der Düsselpassberechtigten möglicherweise zu erweitern. Hier stehen verschiedene Alternativen zur Disposition:
a) Anpassung der so genannten Grenzfallregelung für Personen ohne laufenden Sozialleistungsbezug (dadurch voraussichtlich rund 300 Düsselpässe mehr pro Jahr)
b) Wohngeldbeziehende werden generell in den Kreis der Düsselpassberechtigten aufgenommen (dadurch voraussichtlich rund 15.000 Düsselpässe mehr pro Jahr).
In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Erweiterung des Berechtigenkreises Düsselpass nach den beiden Alternativen jeweils für Ihren Bereich?
- Würden sich bei Ihnen dadurch - sowohl bei Alternative a und b - auch Auswirkungen im Verwaltungsaufwand ergeben? Wäre z. B. zusätzliches Personal erforderlich?
- Hätte eine erhöhte Nachfrage von Düsselpassberechtigten möglicherweise Auswirkungen auf Ihr derzeitiges Vergünstigungsangebot? Wenn ja, welche?
Um das Angebot "Düsselpass" weiterzuentwickeln und auszubauen, ist hier ebenfalls von Interesse:
- Welche Vergünstigungsangebote in Ihrem Amt könnten gegebenenfalls erweitert werden, um diese zielgruppengerecht anzubieten?
Anbieter Antwort
finanzielle Auswirkung
(Variante a = Grenzfall)
finanzielle Auswirkung
(Variante b = Wohngeld)
Auswirkungen
Verwaltungsaufwand
Auswirkungen auf derzeitiges
Vergünstigungsangebot?
bisherige Resonanz/
Nutzer*innen mit Düsselpass
pro Jahr
evt. Erweiterung der
Vergünstigungsangebote?
A
Amt für Einwohnerwesen
Abt. Einwohnerangelegenheiten
im Maximalfall geschätzt: rund 7.350
Euro pro Jahr
im Maximalfall geschätzt: rund
367.500 Euro pro Jahr keine keine
keine diffenzierte Erfassung der
Gründe für Gebührenbefreiung keine weiteren Angebote geplant
Amt für Migration und Integration
(Kommunale Ausländerbehörde)
Keine finanzielle Veränderung zu
erwarten
Keine finanzielle Veränderung zu
erwarten. keine Angabe
Die gesetzlichen
Befreiungsmöglichkeiten
beziehen sich ausschließlich auf den
Bezug von Szialleistungen. keine Angabe keine Angabe
Amt für Schule und Bildung
Schülerfahrtkosten : Auswirkung
aufgrund gestiegener Schülerzahlen.
Konkrete Bezifferung aber nicht
möglich.
Lernmittelbeschaffung : geschätzt
rund 3.000 Euro zusätzliche
Mehrkosten pro Jahr.
Förderkurse : im Maximalfall rund
1.500 Euro zusätzliche Kosten pro
Jahr.
Schülerfahrtkosten : signifikante
Auswirkung aufgrund gestiegener
Schülerzahlen. Konkrete Bezifferung
aber nicht möglich.
Lernmittelbeschaffung : geschätzt
rund 152.000 Euro zusätzliche
Mehrkosten pro Jahr.
Förderkurse : im Maximalfall rund
2.250 Euro zusätzliche Kosten pro
Jahr.
Schülerfahrtkosten : signifikante
Auswirkung aufgrund höherer
Antragszahlen.
Lernmittelbeschaffung : erhöhter
Personalbedarf in den
Schulsekretariaten.
Förderkurse : keine Auswirkungen
----------------------------------------
Es wird darauf hingewiesen, dass sich
durch eine Erweiterung des
Berechtigtenkreises Düsselpass
möglicherweise Auswirkungen auf
andere Bereiche des Amtes ergeben
können (z. B. bei den Elternbeiträgen
für die OGS, Betreuungsangebote in
der SEKI sowie bei anderen
Betreuungsformen inklusive
"Notgroschen").
Schülerfahrtkosten : keine Angabe
Lernmittelbeschaffung : keine Angabe
Förderkurse : keine Auswirkung
Schülerfahrtkosten : Eine statistische
Auswertung ist nur mit erheblichen
Aufwand möglich und zurzeit
kurzfristig nicht zu leisten.
Lernmittelbeschaffung : rund 12.000
Schüler*innen pro Jahr
Förderkurse : durchschnittlich rund
50 Teilnehmer*innen mit Düsselpass
(entspricht rund 32 Prozent aller
Teilnehmer*innen)
Schülerfahrtkosten : keine Angabe
Lernmittelbeschaffung : keine Angabe
Förderkurse : keine Angabe
Amt für Wohnungswesen
bis zu 3.000 Euro pro Jahr bis zu 15.000 Euro pro Jahr
zusätzlicher Personalbedarf
bei deutlicher Steigerung der
Antragszahlen keine Auswirkungen keine Angabe keine
Aquazoo-Löbbecke Museum
geschätzt 1.000 Euro pro Jahr geschätzt 40.000 Euro pro Jahr keine keine
Durchschnittlich 320 DP-Besucher
pro Jahr über Online-Ticket. (Online-
Tickets decken rund 25 Prozent aller
Besucher ab.) An der Kasse werden
Besucher mit DP nicht gesondert
erfasst, daher hier keine Angabe
möglich. keine weiteren Angebote geplant
Arena Sportpark
grobe Schätzung: rund 1.000 Euro
pro Jahr
grobe Schätzung: rund 10.000 Euro
pro Jahr keine keine
keine differenzierte Erfassung der
Gründe für vergünstigten Eintritt;
Düsselpass bislang eher selten
vorgelegt eine Erweiterung wird nicht gesehen
- Wie ist bislang die Resonanz von Düsselpassberechtigten auf das Angebot Ihres Amtes? Führen Sie Statistiken zur Nutzung des Vergünstigungsangebots und wenn ja, wie viele Personen mit einem Düsselpass machen im Jahr von diesem Angebot Gebrauch? Anbieter Antwort
finanzielle Auswirkung
(Variante a = Grenzfall)
finanzielle Auswirkung
(Variante b = Wohngeld)
Auswirkungen
Verwaltungsaufwand
Auswirkungen auf derzeitiges
Vergünstigungsangebot?
bisherige Resonanz/
Nutzer*innen mit Düsselpass
pro Jahr
evt. Erweiterung der
Vergünstigungsangebote?
B
Bädergesellschaft
im Maximalfall rund 1.000 Euro
pro Jahr
im Maximalfall rund 52.000 Euro
pro Jahr zusätzlicher Personalbedarf keine Angabe
In den Jahren 2018-2022
durchschnittlich rund 22.400
Besucher*innen mit Düsselpass pro
Jahr (inklusive Reduzierung aufgrund
Pandemie)
Für die eventuelle Ausweitung von
Rabatten muss vorher die
Kostenträgerschaft für die
Übernahme von zusätzlichen
Verlusten sowie die Abwicklung der
Prozesse geklärt werden.
Bürgerhaus Salzmannbau
keine, da Veranstaltungen generell
kostenfrei
keine, da Veranstaltungen generell
kostenfrei
Verwaltungsaufwand und evt.
zusätzliches Personal wäre nur
erforderlich, wenn der Düsselpass
auch bei generell kostenpflichtigen
Veranstaltungen genutzt werden
würde keine
keine differenzierte Statistik;
es werden verschiedene
Veranstaltung angeboten, die
generell kostenfrei sind
zurzeit keine weiteren Angebote
geplant
Bürgerhaus BauKinderKultur
gering gering
Mehr Besucher mit einem
Düsselpass wären ohne zusätzlichen
Aufwand verkraftbar. keine Angabe ca. 20 Personen im Jahr
zur Zeit keine weiteren
Angebote geplant
Bürgerhaus Reisholz
vertretbare
Mindereinnahmen
vertretbare
Mindereinnahmen kein zusätzlicher Aufwand keine
keine differenzierte Statistik bei
Gebührenbefreiungen;
Düsselpass wurde bislang eher selten
vorgelegt keine weiteren Angebote geplant
C
Clara-Schumann-Musikschule
nicht zu beziffern, da keine
konkrete Erfassung der Düsselpässe
nicht zu beziffern, da keine
konkrete Erfassung der Düsselpässe keine keine
Bislang keine gesonderte
Erfassung des Düsselpasses für
Einordnung in Gebührenstufe 1; auch
andere Nachweise führen zu dieser
Eingruppierung.
Neben dem reinen Musikunterricht
gibt es auch zusätzliche kostenlose
Angebote in Kitas und OGS. Eine
darüber hinausgehende Ausweitung
ist nicht vorgesehen.
D
Deutsche Oper am Rhein
geschätzt: rund 16.000 Euro pro
Saison
geschätzt: rund 800.000 Euro pro
Saison
eventuell mehr Personal für
den Einlassprozess keine Angabe
Bislang keine separate
Statistik für Düsselpass keine Angabe
Düsseldorf Tourismus GmbH
gering gering keine keine
bislang nur sehr wenige Buchungen
mit Düsselpass
Zusätzliches Angebot bereits jetzt:
Altstadtführung mit 50 Prozent
Nachlass (8,50 Euro statt 17 Euro)
Düsselferien (Jugendamt)
geschätzt für den Maximalfall:
rund 11.000 Euro pro Jahr
geschätzt für den Maximalfall:
rund 540.000 Euro pro Jahr keine keine
Bislang rund 25 Prozent aller
Teilnehmenden mit Düsselpass keine
E
Eisstadion Brehmstraße
gering, da nicht mit einem
signifikanten Anstieg der
Besucherzahlen gerechnet wird
gering, da nicht mit einem
signifikanten Anstieg der
Besucherzahlen gerechnet wird keine Angabe keine Angabe max. 50 Erwachsene pro Eissaison keine Angabe
F
Filmmuseum
im Maximalfall (300 zusätzliche
Besucher): 1.500 Euro pro Jahr
im Maximalfall (15.000 zusätzliche
Besucher): 75.000 Euro pro Jahr keine keine
geringe Anzahl (rund 100 Personen
pro Jahr) keine Erweiterung geplant
G
Gesundheitsamt
gering gering gering keine
keine differenzierte Erfassung der
Gründe für Gebührenbefreiung;
Düsselpass wird voraussichtlich eher
selten vorgelegt keine
Goethe-Museum (Schloss Jägerhof)
im Maximalfall (300
zusätzliche Besucher): 1.200 Euro pro
Jahr
im Maximalfall (15.000
zusätzliche Besucher): 60.000 Euro
pro Jahr keine keine
geringe Anzahl (rund 60 Personen pro
Jahr) keine Angabe
H
Heinrich-Heine -Institut
im Maximalfall (300
zusätzliche Besucher): 1.200 Euro pro
Jahr
im Maximalfall (15.000
zusätzliche Besucher): 60.000 Euro
pro Jahr keine keine
geringe Anzahl (rund 50 Personen pro
Jahr) keine Angabe
Hetjensmuseum
im Maximalfall (300
zusätzliche Besucher): 1.200 Euro pro
Jahr
im Maximalfall (15.000
zusätzliche Besucher): 60.000 Euro
pro Jahr keine keine
geringe Anzahl (rund 70 Personen pro
Jahr) keine Angabe
I
i-Punkt Familie (Jugendamt)
keine keine keine Angabe keine
Angebote sind generell kostenfrei,
daher wird keine Statistik geführt
(geschätzt ist ein großer Teil der
Zielgruppe düsselpassberechtigt) keine Angabe Anbieter Antwort
finanzielle Auswirkung
(Variante a = Grenzfall)
finanzielle Auswirkung
(Variante b = Wohngeld)
Auswirkungen
Verwaltungsaufwand
Auswirkungen auf derzeitiges
Vergünstigungsangebot?
bisherige Resonanz/
Nutzer*innen mit Düsselpass
pro Jahr
evt. Erweiterung der
Vergünstigungsangebote?
K
KIT- Kunst im Tunnel gering gering
eventuell mehr Personalbedarf
(Aufsichtsteam) keine
durchschnittlich 14 Besucher pro
Jahr, Tendenz steigend
aktuell keine Erweiterung
geplant
Kulturhaus Süd
keine keine keine keine
Zur Zeit ist eine Ermäßigung
nur über die Kulturliste möglich.
Keine näheren Angaben zu
Nutzer*innen mit Düsselpass
möglich. keine
Kunsthalle Düsseldorf gering gering
eventuell mehr Personalbedarf
(Aufsichtsteam) keine
durchschnittlich 70 DP-Besucher pro
Jahr, Tendenz steigend
aktuelle keine Erweiterung
geplant
Kunstpalast
eher gering eher gering keine keine
Bislang geringe Nachfrage
(unter 1 Prozent aller
Besucher*innen) keine weiteren Angebote geplant
M
Mahn- und Gedenkstätte keine keine keine keine
Eintritt ist generell kostenfrei, daher
auch keine Statistik Angebot bleibt bestehen
Messe Düsseldorf GmbH
N
NRW-Forum Düsseldorf
eher gering eher gering keine keine
Bislang geringe Nachfrage
(unter 1 Prozent aller
Besucher*innen) keine weiteren Angebote geplant
P
Palais Wittgenstein gering gering keine keine keine Angabe keine Angabe
S
Schifffahrtmuseum
im Maximalfall (300
zusätzliche Besucher): 900 Euro pro
Jahr
im Maximalfall (15.000
zusätzliche Besucher): 45.000 Euro
pro Jahr keine keine
geringe Anzahl (rund 40 Personen pro
Jahr) keine Angabe
Sportpark Niederheid
gering maximal 1.000 Euro pro Jahr keine keine
keine differenzierte Erfassung der
Gründe für vergünstigten Eintritt;
Düsselpass bislang eher selten
vorgelegt eine Erweiterung wird nicht gesehen
Stadtbüchereien geschätzt rund 1.000 Euro pro Jahr
geschätzt rund 45.000 Euro
pro Jahr
voraussichtlich keine
Auswirkungen keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Stadtmuseum
im Maximalfall (300
zusätzliche Besucher): 1.200 Euro pro
Jahr
im Maximalfall (15.000
zusätzliche Besucher): 60.000 Euro
pro Jahr keine keine
geringe Anzahl (rund 70 Personen pro
Jahr) keine Angabe
Standesamt eher gering eher gering eher gering keine bislang keine Statistik keine Angabe
Steueramt
im Maximalfall: 21.600 Euro pro Jahr
im Maximalfall: 1.080.000 Euro pro
Jahr
Voraussichtlich zusätzlicher
Personalbedarf, da bereits jetzt
hoher administrativer
Arbeitsaufwand. keine Angabe
rund 900 "Sozialhunde"
pro Jahr (Ermäßigung Hundesteuer)
Assistenzhunde sollen mit in den
Befreiungskatalog der
Hundesteuersatzung aufgenommen
werden. Somit könnte auch hier eine
Ermäßigungsmöglichkeit über
Düsselpass entstehen.
Stiftung Schloss und Park Benrath
eher geringe finanzielle
Einbußen
Definitiv finanzielle
Auswirkungen, können aber nicht
beziffert werden. keine
voraussichtlich keine;
Im Maximalfall müsste überlegt
werden, wie die finanziellen
Auswirkungen ausgeglichen werden
können.
ca. 120 - 160 Besucher mit
Düsselpass pro Jahr keine konkrete Planung
Strandbäder Unterbacher See
Einbußen sind dort stark abhängig
vom Verlauf der Saison:
schlechte Saison: rund 1.000 Euro
gute Saison: rund 3.000 Euro
Einbußen sind dort stark abhängig
vom Verlauf der Saison:
schlechte Saison: rund 20.000 Euro
gute Saison: rund 90.000 Euro kaum zusätzlicher Aufwand keine
rund 10 % der Besuchenden mit
Ermäßigtentarif; pro Saison rund
18.000 ermäßigte Strandbadeintritte
(Düsselpass oder Familienkarte) keine konkrete Planung Anbieter Antwort
finanzielle Auswirkung
(Variante a = Grenzfall)
finanzielle Auswirkung
(Variante b = Wohngeld)
Auswirkungen
Verwaltungsaufwand
Auswirkungen auf derzeitiges
Vergünstigungsangebot?
bisherige Resonanz/
Nutzer*innen mit Düsselpass
pro Jahr
evt. Erweiterung der
Vergünstigungsangebote?
T
Theatermuseum
im Maximalfall (300
zusätzliche Besucher): 1.200 Euro pro
Jahr
im Maximalfall (15.000
zusätzliche Besucher): 60.000 Euro
pro Jahr keine keine
geringe Anzahl (rund 30 Personen pro
Jahr) keine Angabe
Tonhalle
Rechnerischer Verlust von rund 460
Euro im Vergleich zum Vollpreis pro
Saison bei prozentual gleicher
Auslastung
Rechnerischer Verlust von rund 785
Euro im Vergleich zum Vollpreis pro
Saison bei prozentual gleicher
Auslastung
keine wesentlichen
Auswirkungen keine
In der Saison 2022/2023 wurden 213
Einzelkarten und 9 Abonnements mit
einer Düsselpass-Ermäßigung
verkauft. keine weiteren Angebote geplant
V
Volkshochschule
im Maximalfall rund 36.000 Euro im Maximalfall rund 1.800.000 Euro
Zusätzliches Personal ist vermutlich
nicht erforderlich, da nicht mit dem
Maximalfall gerechnet
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.