Informationsvorlage Aktenzeichen RAT/292/2023

Kreis der Düsselpassberechtigten erweitern

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 9. August 2023veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Ausgangslage Grundlage für die Einführung des Düssel passes ist der Ratsbeschluss vom 21. März 1996, um finanz - und sozialschwachen Bürger*innen in Düsseldorf die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Mit diesem Ratsbeschluss wurde vorgegeben, dass die dadurch entstehenden Ermäßigungen bei den Entgeltregelungen für den städtischen Haushalt kostenneutral sind.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. August 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00492952.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00492952.pdf Published Time: Thu, 10 Aug 2023 14:00:01 GMT Number of Pages: 6 Markdown Content: RAT/292/2023 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Kreis der Düsselpassberechtigten erweitern Fachbereich: 50 - Amt für Soziales Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 07.09.2023 Kenntnisnahme Auftragslage: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2023 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit sich eine Erweiterung des Kreises der Düsselpassberechtigten voraussichtlich auf die Vergünstigungen der städtischen Ämter und Inst itute und somit auf den Haushalt der Landeshauptstadt Düsseldorf auswirken würde und wie in diesem Zusammenhang das Vergünstigungsangebot für den Düsselpass zielgruppengerecht ausgebaut werden kann. Grundlage für diesen Prüfauftrag sind der Antrag der Ra tsfraktion DIE LINKE. (RAT/174/2023) und der Änderungsantrag der SPD -Ratsfraktion (RAT/215/2023). Durch eine Anpassung der Grenzfallregelung (Erhöhung des Zuschlags zum Regelbedarf von 10 auf 20 Prozent) und/oder die automatische Berücksichtigung von Woh ngeldempfangenden soll die Anzahl der Düsselpassberechtigten gesteigert werden. Zur Umsetzung dieser Auftragslage hat die Verwaltung die nachfolgenden Informationen zusammengestellt. Seite 2 Sachdarstellung: Ausgangslage Grundlage für die Einführung des Düssel passes ist der Ratsbeschluss vom 21. März 1996, um finanz - und sozialschwachen Bürger*innen in Düsseldorf die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Mit diesem Ratsbeschluss wurde vorgegeben, dass die dadurch entstehenden Ermäßigungen bei den Entgeltregelungen für den städtischen Haushalt kostenneutral sind. Mit Ratsbeschluss vom 28. April 2005 wurde unter Berücksichtigung der seinerzeit veränderten sozialen Leistungssysteme der Berechtigtenkreis für den Düsselpass neu definiert. Ansp ruchsberechtigt sind Personen demnach bei laufendem Leistungsbezug: - Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII 3. Kapitel - Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 a BVG (Kriegsopferfürsorge) - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII 4. Kapitel - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II (seit 1. Januar 2023 Bürgergeld) Neben den oben genannten Personen erhalten auch Leistungsbeziehende nach dem AsylbLG sowie Personen in Düsseldorfer Alten - und Altenpflegeheimen, sofern die Heimkosten ganz o der teilweise aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden, einen Düsselpass. Damit auch Personen von den Vorteilen des Düsselpasses profitieren können, die nur deshalb keine Sozialhilfe erhalten, weil sie mit ihrem Einkommen geringfügig über der Bedarfs grenze liegen, gibt es seit dem Ratsbeschluss vom 28. April 2005 eine Grenzfallregelung . Unter diese Regelung fallen hauptsächlich Einwohner*innen mit geringem Erwerbseinkommen oder kleinen Renten. Es wird eine einzelfallbezogene Bedarfsberechnung durchge führt. Diese richtet sich nach den Vorschriften der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt). Dabei werden zusätzlich zum Sozialhilfebedarf jeweils 10 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes als Bedarf angesetzt. Beispielrechnungen (reiner Bedarf, ohne eventu elle Mehrbedarfe (beispielsweise wegen Schwerbehinderung), noch kein Einkommen berücksichtigt): Einzelperson 502,00 Euro (Regelbedarf) 50,20 Euro (10 Prozent Zuschlag) 528,00 Euro (angemessene Miete) 60,00 Euro (fiktive Hei zkosten) 1.140,20 Euro Seite 3 Zwei -Personen -Haushalt: 451,00 Euro (Regelbedarf Person 1) 45,10 Euro (10 Prozent Zuschlag) 451,00 Euro (Regelbedarf Person 2) 45,10 Euro (10 Prozent Zuschlag) 610,00 Euro (angemessene Miete) 90,00 Euro (fiktive Heizkosten) 1.692,20 Euro Vier -Personen -Haushalt: 451,00 Euro (Regelbedarf Person 1) 45,10 Euro (10 Prozent Zuschlag) 451,00 Euro (Regelbedarf Person 2) 45,10 Euro (10 Prozent Zuschlag) 348,00 Euro (Regelbedarf Kind 11 Jahre) 34,80 Euro (10 Prozent Zuschlag) 318,00 Euro (Regelbedarf Kind 5 Jahre) 31,80 Euro (10 Prozent Zuschlag) 969,00 Euro (angemessene Miete) 150,00 Euro (fiktive Heizkosten) 2.843,80 Euro Um die durch die Ratsbeschlüsse geforderte Kostenneutralität zu wahren, wurde bei Einführung des Düsselpasses berücksichtigt, dass insbesondere bei den städtischen Ämtern und Instituten bereits eine Re ihe von Ermäßigungsregelungen für Sozialhilfeberechtigte bestanden. Darüber hinaus gehende zusätzliche Vergünstigungen und ein über die Sozialhilfeberechtigten hinaus erweiterter Personenkreis mit Anspruch auf den Düsselpass sollten mit der Einführung des Düsselpasses nicht verbunden sein. Denn dies würde zu bisher nicht berücksichtigten Ertragsausfällen führen, die den städtischen Gesamthaushalt belasten und gegenfinanziert werden müssten. Die einzelnen Anbieter (ob nun städtisch oder privat) entscheiden in eigener Verantwortlichkeit über die Art und den Umfang der jeweiligen Ermäßigung für den Vergünstigungskatalog des Düsselpasses. Jeder Anbieter trägt die durch die Ermäßigungen für den Düsselpass entstehenden Einnahmeverluste aus eigenen Mitteln. Es erf olgt keine Erstattung innerhalb des städtischen Haushalts oder gegenüber privaten Anbietern. Fallzahlen Aktuell liegt die Anzahl der ausgestellten Düsselpässe jährlich bei rund 67.000 Stück (für Personen ab dem vollendetem 15. Lebensjahr, überwiegend Beziehende von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe oder Bürgergeld). Bislang wird im Rahmen der Grenzfallregelung keine Statistik geführt, wie hoch der Einkommensüberschuss über dem Sozialhilfebedarf zuzüglich des Zuschlags von zehn Prozent liegt. Somit kann für die mögliche Anhebung des Regelbedarfszuschlags auf 20 Prozent bei der Gre nzfallregelung aktuell nur eine geschätzte Prognose Seite 4 abgegeben werden . Realistisch erscheint hier eine Erhöhung um 300 zusätzlich auszustellender Düsselpässe pro Jahr. Mit einer generellen Erweiterung der Berechtigten auf einen Düsselpass um den Personenkr eis der Wohngeldbeziehenden würde die Anzahl der jährlich auszustellender Düsselpässe um rund 15.000 steigen (Wohngeldbeziehende ab vollendetem 15. Lebensjahr, Stand April 2023). Auswirkungen der möglichen Neuregelungen Die Verwaltung hat die städtischen Ämter und Institute sowie die städtischen Töchter, die derzeit eine Vergünstigung im Rahmen des Düsselpasses anbieten, zu den möglichen Auswirkungen (beispielsweise in fiskalischer Hinsicht sowie zum Verwaltungsaufwand) bei einer Erweiterung des Berechtigt enkreises befragt. Eine umfassende Zusammenstellung der eingegangenen Rückmeldungen der städtischen Ämter und Institute und der städtischen Töchter ist als Anlage beigefügt . Anzumerken ist, dass bei den Anbietern vielfach bislang keine gesonderte Statistik über die Nutzung des Vergünstigungsangebots durch den Düsselpass geführt wird. Häufig wird lediglich die gesamte Gruppe der Ermäßigungsberechtigten (unter anderem Schüler*innen, Studierende, Senior*innen) erfasst, so dass keine differenzierten Za hlen konkret für den Düsselpass genannt werden können. Die Angaben der einzelnen Anbieter resultieren daher teilweise aus Schätzungen beziehungsweise auf Berechnungen für den Maximalfall (= alle Personen, die aufgrund der Erweiterung des Berechtigtenkreise s zusätzlich einen Düsselpass erhalten, werden dieses Angebot auch nutzen). Die voraussichtlichen fiskalischen Auswirkungen (zusätzliche Einnahmeeinbußen) werden – soweit möglich - insgesamt folgendermaßen beziffert: a) Erweiterung der Grenzfallregelung: bi s zu rund 115.310 Euro pro Jahr b) Berücksichtigung der Wohngeldbeziehenden: bis zu rund 5.415.535 Euro pro Jahr Von verschiedenen Anbietern wurde angegeben, dass für beide Varianten eher nur geringfügige Mindereinnahmen entstehen würden, andere gehen dagege n von signifikanten Einnahmeeinbußen aus. Ein bestimmter Betrag konnte jeweils aufgrund der noch unklaren Voraussetzungen beziehungsweise einer fehlenden Bezugsgröße zur derzeitigen Nutzung des Angebots über den Düsselpass jedoch nicht beziffert werden. Di e Gesamtsummen würden sich somit entsprechend noch erhöhen. Daneben fallen bei einer Erhöhung der jährlich ausgestellten Düsselpässe zusätzliche Kosten für die Produktion und den Versand an (im Maximalfall von 15.300 Pässen in Höhe von rund 19.000 Euro jä hrlich). Weiterhin kann d as genaue Antragsaufkommen bei einer Neufassung der Grenzfallregelung derzeit nicht verlässlich eingeschätzt werden. Allerdings würde die Zahl der Antragsteller*innen vermutlich deutlich steigen und jeder Anspruch müsste im Einzelf all geprüft werden. Um alle neuen Fälle zeitnah zu prüfen, ergibt sich somit voraussichtlich auch hierfür ein Seite 5 Personalmehrbedarf (bis zu zwei Stellen der Entgeltgruppe 8) alleine im Amt für Soziales und Jugend. Weiterhin wurde beleuchtet, inwieweit sich die Erweiterung des Berechtigtenkreises auf den Verwaltungsaufwand der städtischen Anbieter auswirken würde. Teilweise wurden hier Personalmehrbedarfe aufgrund eines erhöhten Antragsvolumens sowie im Bereich der E inlasskontrollen oder Aufsichtspersonen genannt. Verschiedene Anbieter erwarten in dieser Hinsicht keine Folgen. Dies gilt vor allem für die Stellen, die ein generell kostenfreies Angebot bereithalten, da hier keine Einlasskontrollen erforderlich sind. Für eine vollständige Übersicht der Auswirkungen im Verwaltungsaufwand wird auf die entsprechende Spalte in der Anlage verwiesen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf das aktuelle Vergünstigungsangebot ist bei den Anbietern der allgemeine Tenor, dass auch bei Erweiterung des Berechtigtenkreises für den Düsselpass zurzeit keine Änderungen beim jeweiligen aktuellen Vergünstigungsangebot zu erwarten sind. Gleichfalls bestehen seitens der Anbieter momentan aber auch keine konkreten Überlegungen, das bestehende Ang ebot auszubauen. Die Anbieter signalisieren hier, zunächst die weitere Entwicklung der Inanspruchnahme des Angebotes durch die Düsselpassbeziehenden abwarten zu wollen. Zusammenfassung/Fazit: Es bleibt festzuhalten, dass es je nach Anbieter teilweise zu erheblichen Einnahmeeinbußen sowie daneben auch zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand kommen kann, wenn der Berechtigtenkreis für den Düsselpass erweitert wird. Dies gilt insbesondere bei einer grundsätzlichen Aufnahme der Wohngeldbeziehenden. Sollten bei de möglichen Alternativen (Anpassung der Grenzfallregelung und generelle Berücksichtigung der Wohngeldbeziehenden) umgesetzt werden, würde sich die Anzahl der ausgestellten Düsselpässe pro Jahr voraussichtlich insgesamt um rund 15.300 Stück erhöhen. Inwiew eit diese zusätzlichen Düsselpassinhaber*innen auch tatsächlich alle bestehenden Vergünstigungen nutzen würden, kann jedoch nicht vorhergesagt werden. Bislang erfolgt keine Erstattung der Einnahmeverluste innerhalb des städtischen Haushalts oder gegenüber privaten Anbietern. Die nun durchgeführte Umfrage hat zumindest bei vereinzelten Anbietern die Frage aufgeworfen, ob bei voraussichtlich steigenden Mindereinnahmen aufgrund von Ermäßigungen für den Düsselpass für einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan zukün ftig doch Ausgleichszahlungen durch die Landeshauptstadt Düsseldorf erforderlich sein werden. Nennenswerte Auswirkungen auf den Vergünstigungskatalog für den Düsselpass sind nach Angabe der städtischen Anbieter durch die Erweiterung des Berechtigtenkreise s nicht zu erwarten. Das Angebot würde dadurch nicht eingeschränkt, voraussichtlich Seite 6 aber auch – zumindest vorläufig - nicht zielgruppengerecht ausgeweitet werden. Hier bleibt das zukünftige Nutzungsverhalten der Düsselpassinhaber*innen abzuwarten. Anlage n: Übersicht Umfrage Düsselpass (Stadt)
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Title: Übersicht Umfrage Düsselpass (Stadt).xlsx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00492954.pdf Published Time: Tue, 08 Aug 2023 12:38:44 GMT Number of Pages: 4 Markdown Content: (Anlage 1 der VK-Vorlage) # Umfrage städtische Ämter und Institute, städtische Töchter 50/23-1 Dr. 21474 # (Anlass: Kreis der Düsselpassberechtigten erweitern?) (Stand: 02.08.2023) # Fragekatalog: Derzeit bestehen Überlegungen, den Kreis der Düsselpassberechtigten möglicherweise zu erweitern. Hier stehen verschiedene Alternativen zur Disposition: a) Anpassung der so genannten Grenzfallregelung für Personen ohne laufenden Sozialleistungsbezug (dadurch voraussichtlich rund 300 Düsselpässe mehr pro Jahr) b) Wohngeldbeziehende werden generell in den Kreis der Düsselpassberechtigten aufgenommen (dadurch voraussichtlich rund 15.000 Düsselpässe mehr pro Jahr). In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen: - Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Erweiterung des Berechtigenkreises Düsselpass nach den beiden Alternativen jeweils für Ihren Bereich? - Würden sich bei Ihnen dadurch - sowohl bei Alternative a und b - auch Auswirkungen im Verwaltungsaufwand ergeben? Wäre z. B. zusätzliches Personal erforderlich? - Hätte eine erhöhte Nachfrage von Düsselpassberechtigten möglicherweise Auswirkungen auf Ihr derzeitiges Vergünstigungsangebot? Wenn ja, welche? Um das Angebot "Düsselpass" weiterzuentwickeln und auszubauen, ist hier ebenfalls von Interesse: - Welche Vergünstigungsangebote in Ihrem Amt könnten gegebenenfalls erweitert werden, um diese zielgruppengerecht anzubieten? Anbieter Antwort finanzielle Auswirkung (Variante a = Grenzfall) finanzielle Auswirkung (Variante b = Wohngeld) Auswirkungen Verwaltungsaufwand Auswirkungen auf derzeitiges Vergünstigungsangebot? bisherige Resonanz/ Nutzer*innen mit Düsselpass pro Jahr evt. Erweiterung der Vergünstigungsangebote? A Amt für Einwohnerwesen Abt. Einwohnerangelegenheiten  im Maximalfall geschätzt: rund 7.350 Euro pro Jahr im Maximalfall geschätzt: rund 367.500 Euro pro Jahr keine keine keine diffenzierte Erfassung der Gründe für Gebührenbefreiung keine weiteren Angebote geplant Amt für Migration und Integration (Kommunale Ausländerbehörde)  Keine finanzielle Veränderung zu erwarten Keine finanzielle Veränderung zu erwarten. keine Angabe Die gesetzlichen Befreiungsmöglichkeiten beziehen sich ausschließlich auf den Bezug von Szialleistungen. keine Angabe keine Angabe Amt für Schule und Bildung  Schülerfahrtkosten : Auswirkung aufgrund gestiegener Schülerzahlen. Konkrete Bezifferung aber nicht möglich. Lernmittelbeschaffung : geschätzt rund 3.000 Euro zusätzliche Mehrkosten pro Jahr. Förderkurse : im Maximalfall rund 1.500 Euro zusätzliche Kosten pro Jahr. Schülerfahrtkosten : signifikante Auswirkung aufgrund gestiegener Schülerzahlen. Konkrete Bezifferung aber nicht möglich. Lernmittelbeschaffung : geschätzt rund 152.000 Euro zusätzliche Mehrkosten pro Jahr. Förderkurse : im Maximalfall rund 2.250 Euro zusätzliche Kosten pro Jahr. Schülerfahrtkosten : signifikante Auswirkung aufgrund höherer Antragszahlen. Lernmittelbeschaffung : erhöhter Personalbedarf in den Schulsekretariaten. Förderkurse : keine Auswirkungen ---------------------------------------- Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch eine Erweiterung des Berechtigtenkreises Düsselpass möglicherweise Auswirkungen auf andere Bereiche des Amtes ergeben können (z. B. bei den Elternbeiträgen für die OGS, Betreuungsangebote in der SEKI sowie bei anderen Betreuungsformen inklusive "Notgroschen"). Schülerfahrtkosten : keine Angabe Lernmittelbeschaffung : keine Angabe Förderkurse : keine Auswirkung Schülerfahrtkosten : Eine statistische Auswertung ist nur mit erheblichen Aufwand möglich und zurzeit kurzfristig nicht zu leisten. Lernmittelbeschaffung : rund 12.000 Schüler*innen pro Jahr Förderkurse : durchschnittlich rund 50 Teilnehmer*innen mit Düsselpass (entspricht rund 32 Prozent aller Teilnehmer*innen) Schülerfahrtkosten : keine Angabe Lernmittelbeschaffung : keine Angabe Förderkurse : keine Angabe Amt für Wohnungswesen  bis zu 3.000 Euro pro Jahr bis zu 15.000 Euro pro Jahr zusätzlicher Personalbedarf bei deutlicher Steigerung der Antragszahlen keine Auswirkungen keine Angabe keine Aquazoo-Löbbecke Museum  geschätzt 1.000 Euro pro Jahr geschätzt 40.000 Euro pro Jahr keine keine Durchschnittlich 320 DP-Besucher pro Jahr über Online-Ticket. (Online- Tickets decken rund 25 Prozent aller Besucher ab.) An der Kasse werden Besucher mit DP nicht gesondert erfasst, daher hier keine Angabe möglich. keine weiteren Angebote geplant Arena Sportpark  grobe Schätzung: rund 1.000 Euro pro Jahr grobe Schätzung: rund 10.000 Euro pro Jahr keine keine keine differenzierte Erfassung der Gründe für vergünstigten Eintritt; Düsselpass bislang eher selten vorgelegt eine Erweiterung wird nicht gesehen - Wie ist bislang die Resonanz von Düsselpassberechtigten auf das Angebot Ihres Amtes? Führen Sie Statistiken zur Nutzung des Vergünstigungsangebots und wenn ja, wie viele Personen mit einem Düsselpass machen im Jahr von diesem Angebot Gebrauch? Anbieter Antwort finanzielle Auswirkung (Variante a = Grenzfall) finanzielle Auswirkung (Variante b = Wohngeld) Auswirkungen Verwaltungsaufwand Auswirkungen auf derzeitiges Vergünstigungsangebot? bisherige Resonanz/ Nutzer*innen mit Düsselpass pro Jahr evt. Erweiterung der Vergünstigungsangebote? B Bädergesellschaft  im Maximalfall rund 1.000 Euro pro Jahr im Maximalfall rund 52.000 Euro pro Jahr zusätzlicher Personalbedarf keine Angabe In den Jahren 2018-2022 durchschnittlich rund 22.400 Besucher*innen mit Düsselpass pro Jahr (inklusive Reduzierung aufgrund Pandemie) Für die eventuelle Ausweitung von Rabatten muss vorher die Kostenträgerschaft für die Übernahme von zusätzlichen Verlusten sowie die Abwicklung der Prozesse geklärt werden. Bürgerhaus Salzmannbau  keine, da Veranstaltungen generell kostenfrei keine, da Veranstaltungen generell kostenfrei Verwaltungsaufwand und evt. zusätzliches Personal wäre nur erforderlich, wenn der Düsselpass auch bei generell kostenpflichtigen Veranstaltungen genutzt werden würde keine keine differenzierte Statistik; es werden verschiedene Veranstaltung angeboten, die generell kostenfrei sind zurzeit keine weiteren Angebote geplant Bürgerhaus BauKinderKultur  gering gering Mehr Besucher mit einem Düsselpass wären ohne zusätzlichen Aufwand verkraftbar. keine Angabe ca. 20 Personen im Jahr zur Zeit keine weiteren Angebote geplant Bürgerhaus Reisholz  vertretbare Mindereinnahmen vertretbare Mindereinnahmen kein zusätzlicher Aufwand keine keine differenzierte Statistik bei Gebührenbefreiungen; Düsselpass wurde bislang eher selten vorgelegt keine weiteren Angebote geplant C Clara-Schumann-Musikschule  nicht zu beziffern, da keine konkrete Erfassung der Düsselpässe nicht zu beziffern, da keine konkrete Erfassung der Düsselpässe keine keine Bislang keine gesonderte Erfassung des Düsselpasses für Einordnung in Gebührenstufe 1; auch andere Nachweise führen zu dieser Eingruppierung. Neben dem reinen Musikunterricht gibt es auch zusätzliche kostenlose Angebote in Kitas und OGS. Eine darüber hinausgehende Ausweitung ist nicht vorgesehen. D Deutsche Oper am Rhein  geschätzt: rund 16.000 Euro pro Saison geschätzt: rund 800.000 Euro pro Saison eventuell mehr Personal für den Einlassprozess keine Angabe Bislang keine separate Statistik für Düsselpass keine Angabe Düsseldorf Tourismus GmbH  gering gering keine keine bislang nur sehr wenige Buchungen mit Düsselpass Zusätzliches Angebot bereits jetzt: Altstadtführung mit 50 Prozent Nachlass (8,50 Euro statt 17 Euro) Düsselferien (Jugendamt)  geschätzt für den Maximalfall: rund 11.000 Euro pro Jahr geschätzt für den Maximalfall: rund 540.000 Euro pro Jahr keine keine Bislang rund 25 Prozent aller Teilnehmenden mit Düsselpass keine E Eisstadion Brehmstraße  gering, da nicht mit einem signifikanten Anstieg der Besucherzahlen gerechnet wird gering, da nicht mit einem signifikanten Anstieg der Besucherzahlen gerechnet wird keine Angabe keine Angabe max. 50 Erwachsene pro Eissaison keine Angabe F Filmmuseum  im Maximalfall (300 zusätzliche Besucher): 1.500 Euro pro Jahr im Maximalfall (15.000 zusätzliche Besucher): 75.000 Euro pro Jahr keine keine geringe Anzahl (rund 100 Personen pro Jahr) keine Erweiterung geplant G Gesundheitsamt  gering gering gering keine keine differenzierte Erfassung der Gründe für Gebührenbefreiung; Düsselpass wird voraussichtlich eher selten vorgelegt keine Goethe-Museum (Schloss Jägerhof)  im Maximalfall (300 zusätzliche Besucher): 1.200 Euro pro Jahr im Maximalfall (15.000 zusätzliche Besucher): 60.000 Euro pro Jahr keine keine geringe Anzahl (rund 60 Personen pro Jahr) keine Angabe H Heinrich-Heine -Institut  im Maximalfall (300 zusätzliche Besucher): 1.200 Euro pro Jahr im Maximalfall (15.000 zusätzliche Besucher): 60.000 Euro pro Jahr keine keine geringe Anzahl (rund 50 Personen pro Jahr) keine Angabe Hetjensmuseum  im Maximalfall (300 zusätzliche Besucher): 1.200 Euro pro Jahr im Maximalfall (15.000 zusätzliche Besucher): 60.000 Euro pro Jahr keine keine geringe Anzahl (rund 70 Personen pro Jahr) keine Angabe I i-Punkt Familie (Jugendamt)  keine keine keine Angabe keine Angebote sind generell kostenfrei, daher wird keine Statistik geführt (geschätzt ist ein großer Teil der Zielgruppe düsselpassberechtigt) keine Angabe Anbieter Antwort finanzielle Auswirkung (Variante a = Grenzfall) finanzielle Auswirkung (Variante b = Wohngeld) Auswirkungen Verwaltungsaufwand Auswirkungen auf derzeitiges Vergünstigungsangebot? bisherige Resonanz/ Nutzer*innen mit Düsselpass pro Jahr evt. Erweiterung der Vergünstigungsangebote? K KIT- Kunst im Tunnel  gering gering eventuell mehr Personalbedarf (Aufsichtsteam) keine durchschnittlich 14 Besucher pro Jahr, Tendenz steigend aktuell keine Erweiterung geplant Kulturhaus Süd  keine keine keine keine Zur Zeit ist eine Ermäßigung nur über die Kulturliste möglich. Keine näheren Angaben zu Nutzer*innen mit Düsselpass möglich. keine Kunsthalle Düsseldorf  gering gering eventuell mehr Personalbedarf (Aufsichtsteam) keine durchschnittlich 70 DP-Besucher pro Jahr, Tendenz steigend aktuelle keine Erweiterung geplant Kunstpalast  eher gering eher gering keine keine Bislang geringe Nachfrage (unter 1 Prozent aller Besucher*innen) keine weiteren Angebote geplant M Mahn- und Gedenkstätte  keine keine keine keine Eintritt ist generell kostenfrei, daher auch keine Statistik Angebot bleibt bestehen Messe Düsseldorf GmbH  N NRW-Forum Düsseldorf  eher gering eher gering keine keine Bislang geringe Nachfrage (unter 1 Prozent aller Besucher*innen) keine weiteren Angebote geplant P Palais Wittgenstein  gering gering keine keine keine Angabe keine Angabe S Schifffahrtmuseum  im Maximalfall (300 zusätzliche Besucher): 900 Euro pro Jahr im Maximalfall (15.000 zusätzliche Besucher): 45.000 Euro pro Jahr keine keine geringe Anzahl (rund 40 Personen pro Jahr) keine Angabe Sportpark Niederheid  gering maximal 1.000 Euro pro Jahr keine keine keine differenzierte Erfassung der Gründe für vergünstigten Eintritt; Düsselpass bislang eher selten vorgelegt eine Erweiterung wird nicht gesehen Stadtbüchereien  geschätzt rund 1.000 Euro pro Jahr geschätzt rund 45.000 Euro pro Jahr voraussichtlich keine Auswirkungen keine Angabe keine Angabe keine Angabe Stadtmuseum  im Maximalfall (300 zusätzliche Besucher): 1.200 Euro pro Jahr im Maximalfall (15.000 zusätzliche Besucher): 60.000 Euro pro Jahr keine keine geringe Anzahl (rund 70 Personen pro Jahr) keine Angabe Standesamt  eher gering eher gering eher gering keine bislang keine Statistik keine Angabe Steueramt  im Maximalfall: 21.600 Euro pro Jahr im Maximalfall: 1.080.000 Euro pro Jahr Voraussichtlich zusätzlicher Personalbedarf, da bereits jetzt hoher administrativer Arbeitsaufwand. keine Angabe rund 900 "Sozialhunde" pro Jahr (Ermäßigung Hundesteuer) Assistenzhunde sollen mit in den Befreiungskatalog der Hundesteuersatzung aufgenommen werden. Somit könnte auch hier eine Ermäßigungsmöglichkeit über Düsselpass entstehen. Stiftung Schloss und Park Benrath  eher geringe finanzielle Einbußen Definitiv finanzielle Auswirkungen, können aber nicht beziffert werden. keine voraussichtlich keine; Im Maximalfall müsste überlegt werden, wie die finanziellen Auswirkungen ausgeglichen werden können. ca. 120 - 160 Besucher mit Düsselpass pro Jahr keine konkrete Planung Strandbäder Unterbacher See  Einbußen sind dort stark abhängig vom Verlauf der Saison: schlechte Saison: rund 1.000 Euro gute Saison: rund 3.000 Euro Einbußen sind dort stark abhängig vom Verlauf der Saison: schlechte Saison: rund 20.000 Euro gute Saison: rund 90.000 Euro kaum zusätzlicher Aufwand keine rund 10 % der Besuchenden mit Ermäßigtentarif; pro Saison rund 18.000 ermäßigte Strandbadeintritte (Düsselpass oder Familienkarte) keine konkrete Planung Anbieter Antwort finanzielle Auswirkung (Variante a = Grenzfall) finanzielle Auswirkung (Variante b = Wohngeld) Auswirkungen Verwaltungsaufwand Auswirkungen auf derzeitiges Vergünstigungsangebot? bisherige Resonanz/ Nutzer*innen mit Düsselpass pro Jahr evt. Erweiterung der Vergünstigungsangebote? T Theatermuseum  im Maximalfall (300 zusätzliche Besucher): 1.200 Euro pro Jahr im Maximalfall (15.000 zusätzliche Besucher): 60.000 Euro pro Jahr keine keine geringe Anzahl (rund 30 Personen pro Jahr) keine Angabe Tonhalle  Rechnerischer Verlust von rund 460 Euro im Vergleich zum Vollpreis pro Saison bei prozentual gleicher Auslastung Rechnerischer Verlust von rund 785 Euro im Vergleich zum Vollpreis pro Saison bei prozentual gleicher Auslastung keine wesentlichen Auswirkungen keine In der Saison 2022/2023 wurden 213 Einzelkarten und 9 Abonnements mit einer Düsselpass-Ermäßigung verkauft. keine weiteren Angebote geplant V Volkshochschule  im Maximalfall rund 36.000 Euro im Maximalfall rund 1.800.000 Euro Zusätzliches Personal ist vermutlich nicht erforderlich, da nicht mit dem Maximalfall gerechnet

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/292/2023