Informationsvorlage Aktenzeichen OVA/069/2020

Sachstand Aufhebung Radwegebenutzungspflicht

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 12. Mai 2020veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 beschlossen, zügig die Radwegebenutzungspflicht im Stadtgebiet Düsseldorf aufzuheben. Damit soll Radfahrenden die Wahlfreiheit gegeben werden, selbst zu entscheiden, ob sie den Radweg oder die Straße benutzen. In Streckenbereichen, wo eine Benutzungspflicht aus Sicht der Verwaltung nicht aufgehoben werden kann, sollen andere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende geprüft werden.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Mai 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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OVA/069/2020 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Sachstand Aufhebung Radwegebenutzungspflicht Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs- und Verkehrsausschuss 27.05.2020 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 beschlossen, zügig die Radwegebenutzungspflicht im Stadtgebiet Düsseldorf aufzuheben. Damit soll Radfahrenden die Wahlfreiheit gegeben werden, selbst zu entscheiden, ob sie den Radweg oder die Straße benutzen. In Streckenbereichen, wo eine Benutzungspflicht aus Sicht der Verwaltung nicht aufgehoben werden kann, sollen andere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende geprüft werden. Die Verwaltung hat anhand der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 2010 auf Basis aktueller Verkehrsdaten erneut die Radwegebenutzungspflicht für folgende Straßen vorgeprüft. Einzelne Straßen weisen hierbei Bedingungen auf, die diskussionswürdig sind, um sich einer Freigabe zu nähern. Gegen eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht können verschiedene derzeit gültige Faktoren sprechen, wie die Verkehrsbelastung, der Anteil des Schwerlastverkehrs, die zulässige Höchstgeschwindigkeit >50km/h, die Lage außerorts und/ oder die Situation an den einmündenden Grundstückszufahrten und Straßen. Allerdings weisen alle Straßen unterschiedliche Rahmengegebenheiten und Problempunkte auf, so dass sie einer Detailprüfung unterzogen werden müssen. Das kann zu einer Freigabe führen oder dazu, die rahmengebenden Bedingungen neu zu definieren. Stadt- bezirk Straße Kfz-Stärke Kfz/16h Schwerlastverkehrsanteil in % 1 Eulerstraße 17.000 2 1 Ulmenstraße 18.000 5 1 Kaiserswerther Straße 10.000-12.000 2 2 und 3 Lastring 30.000-40.000 3-4 Seite 2 2 und 7 Grafenberger Allee 16.000-20.000 2 3 Oberbilker Allee 16.000-20.000 2-3 3 Talstraße 2.000 3 6 Kalkumer Straße 15.000 3 6 Rather Broich 12.000-16.000 3 7 Dreher Straße 14.000 4 8 Rothenbergstraße 24.000 4 9 Oerschbachstraße 10.000 11 9 Kölner Landstraße 20.000 3 Eine Prüfung, die Sicherheit von Rad fahrenden durch andere Maßnahmen sicherzustellen, erfolgt derzeit über die erste Prüfliste hinaus.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/069/2020