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SEBD/001/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Sanierung Lohauser Deich
Fachbereich:
67 - Stadtentwässerungsbetrieb
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 28.01.2025 Kenntnisnahme
Bauausschuss 11.02.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
1. Veranlassung und Umfang der Maßnahmen
Der Lohauser Deich wurde in den 20er bzw. 30er Jahren des vergangenen
Jahrhunderts gebaut. Aus heutiger Sicht weist der Deich zwischen der Straße „Am
Gentenberg" und dem Wasserwerk „Am Staad" auf einer Länge von ca. 4.230 m
Defizite auf. Dies sind insbesondere fehlende Sicherheiten bei der Deichhöhe, die
verwendeten Baumaterialien, zu steile Böschungen, fehlende
Deichverteidigungswege sowie ein nicht zulässiger Pappelbewuchs auf dem Deich.
Der Rat der Stadt erteilte daher mit Grundsatzbeschluss 60/75/2004 vom 15. Juli
2004 einen Planungsauftrag zur Sanierung des Lohauser Deiches an die Verwaltung.
Die Ergebnisse der Planung wurden dem Betriebsausschuss in der Sitzung am
02.11.2021 mit Informationsvorlage SEBD/034/2021 vorgestellt und anschließend im
Rahmen des Genehmigun gsverfahrens der Bezirksregierung Düsseldorf zur
Vorprüfung eingereicht.
Die Bezirksregierung hat während der Vorprüfung unter Bezugnahme auf das
zwischenzeitlich vorliegende Urteil des OVG Münster vom 03. Februar 2022 zum
Himmelgeister Rheinbogen die Prüfung von möglichen Rückverlegungsvarianten
eingefordert. Hieraus ergab sich gegenüber den zur Vorprüfung eingereichten
Planungsunterlagen eine geringfügige Rückverlegung der Deichtrasse auf einer Länge
von 400 m.
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Die Sanierung beinhaltet weiterhin den Rückbau des bestehenden Deiches und den
Neuaufbau entsprechend dem heutigen Stand der Technik auf einer Länge von ca.
2.260 m. In Bereichen mit besonderen Zwangspunkten (z. B. beengte Verhältnisse)
wird von dem Regelprofil zugunsten von Spundwänden und
Hochwasserschutzwänden auf einer Länge von ca. 1.625 m abgewichen. Dies erfolgt
u. a. im Bereich der Anlagen des Wasserwerks „Am Staad", bei der Brücke der
Bundesautobahn A 44 und im Bereich von Privatgärten in der Ortslage Lohausen. Am
nördlichen Ende der Maßnahme im Bereich der Straße „Am Gentenberg" erfolgt
lediglich der Ausbau des Kronenweges auf einer Länge von ca. 345 m. Die zukünftige
Deichverteidigung wird durch die Herstellung von Deichverteidigungswegen auf der
landseitigen Berme sichergestellt. Der Kronenweg erhält zukünftig eine Breite von
6 m mit lokalen Einschränkungen, um eine gefahrlose Nutzung als Fuß - und Radweg
zu ermöglichen.
Zur Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft werden Vermeidungs - und
Minimierungsmaßnahmen in das Proj ekt eingebunden. Darüber hinaus werden als
Kompensationsmaßnahme extensive Wiesen entwickelt, Feuchtwiesen angelegt,
Sträucher und Gehölze gepflanzt und Fledermaus - und Nistkästen installiert. Damit
werden unvermeidliche Eingriffe auf dem neuen Deich und auf angrenzenden Flächen
ausgeglichen. Die Kompensationsmaßnahmen werden in räumlicher Nähe - teils auf
dem neuen Deich, teils auf angrenzenden Flächen - umgesetzt.
Die Flächen, die für die Deichsanierung und die Kompensationsmaßnahmen
dauerhaft benötigt werden, liegen überwiegend im Eigentum der Stadt Düsseldorf.
Die Flächen im Vor - und Hinterland des Bestandsdeiches sind dabei zur
landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Darüber hinaus werden jedoch auch
Flächen benötigt, die im Eigentum Dritter liegen. Betroffen sind dabei Flächen der
Stadtwerke Düsseldorf, von Straßen-NRW und aus Privateigentum. Diese Flächen
sollen teils erworben, teils durch Dienstbarkeiten abgesichert werden. Darüber
hinaus ist es erforderlich weitere Flächen vorübergehend für Baustr aßen,
Einrichtungs- und Lagerflächen in Anspruch zu nehmen. Diese Flächen werden nach
Abschluss der Maßnahmen wiederhergestellt.
Die abgestimmten Planungen werden aktuell genehmigungsreif ausgearbeitet. Sie
sollen im nächsten Schritt der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige
Planfeststellungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
2. Kostenprognose
Unter Einbeziehung des bisherigen Ausgabenstandes, der Verpflichtungen aus
bestehenden Verträgen sowie der Grunderwerbs -, Planungs- und Baukosten belaufen
sich die Gesamtkosten zum aktuellen Kostenstand 2024 für das Projekt einschließlich
Grunderwerbskosten auf ca. 42.500.000,00 Euro.
In der Vergangenheit wurden Deichbauprojekte mit bis zu 80 % durch das Land
gefördert. Auch bei diesem Projekt wird von dieser Förderquote ausgegangen. Die
Mehrkosten, die in Zusammenhang mit dem verbreiterten Geh - und Radweg
anfallen (rund 1.000.000 Euro), werden nicht durch Mittel des Hochwasserschutzes
gefördert. Diese Mehrkosten können voraussichtlich durch dementsprec hende
Förderprogramme gefördert werden. Beide Fördermittelanträge werden nach
Erteilung der Genehmigung gestellt.
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3. Termine
Vorlage der überarbeiteten Genehmigungsplanung
bei der Bezirksregierung April 2025
Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss 2030
Deichbau 2031 bis 2034
Nach Möglichkeit soll die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen vorgezogen
werden.
Anlagen:
Anlage 1 Luftbild und Lageplan