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Title: 00485907.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00485907.pdf
Published Time: Fri, 15 Sep 2023 10:49:23 GMT
Number of Pages: 6
Markdown Content:
OVA/096/2023
X öffentlich nicht öffentlich
# Informationsvorlage
Betrifft:
Sichere Schulwege – Sachstandsbericht 2023
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Schulausschuss 15.08.2023 Kenntnisnahme
Ordnungs - und
Verkehrsausschuss 16.08.2023 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Der Rat hat die Verwaltung mit dem beschlossenen Antrag RAT/351/2022
beauftragt, die Schulwegesicherung konzeptionell weiterzuentwickeln und
schulscharf zu verbessern. Dazu sollen die vielfältigen vorhandenen sowie mögliche
neue Maßnahmen in einem Instrumentenkasten gebündelt werden. Die Um setzung
soll individuell für die Schulstandorte und gemeinsam mit den Akteurinnen und
Akteuren vor Ort verbessert werden. Kernpunkte der Arbeit, die auch mit dem
Mobilitätsplan D abgestimmt werden sollen, sind:
1. Instrumentenkasten
Die vorhandenen Instru mente und Maßnahmen zur Verbesserung der
Schulwegesicherheit sollen in einem Instrumentenkasten dargestellt und aufbereitet
werden. Dazu gehören neben der Erläuterung der jeweiligen Maßnahme
beispielsweise auch die Kriterien für die Anwendbarkeit und Darst ellungen von
positiven Beispielen der Umsetzung. Darüber hinaus sollen neue Maßnahmen
geprüft, mit Pilotversuchen erprobt und in den Instrumentenkasten aufgenommen
werden, beispielsweise die temporäre Schulstraße an geeigneten Standorten, wie
z.B. einer Sa ckgasse.
2. Schulscharfe Verbesserungen
Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Instrumentenkasten, über die je nach
Zuständigkeit die Bezirksvertretung oder der OVA zu entscheiden hat, soll
gemeinsam mit der Schulleitung, Elternvertreterinnen und -vertretern , den
zuständigen Stellen der Stadtverwaltung, Polizei und Verkehrswacht beraten werden.
Benachbarte Schulen oder verkehrlich vernetzte Standorte sollen dabei je nach
Quartier betrachtet werden (z. B. auf Basis der vorhandenen Schulwegpläne). Seite 2
Schulwege mit bereits bekannten Gefahrenpunkten und insbesondere
Unfallschwerpunkten sollen dabei prioritär bearbeitet werden.
Der Rat beauftragte die Verwaltung, dem Ordnungs - und Verkehrsausschuss sowie
dem Schulausschuss über die Erarbeitung und die Umsetzung zu be richten, erstmals
im ersten Halbjahr 2023, im Anschluss möglichst jährlich.
Bericht der Verwaltung mit Sachstand Ende 1. Halbjahr 2023:
Zu 1. Instrumentenkasten
Bereits jetzt schon wird eine Reihe von diversen Maßnahmen geplant und
durchgeführt, um die Sicherheit eines Schulwegs zu verbessern. Diese Maßnahmen
sind nachfolgend als Mittel zur Verbesserung der Schulwegsicherung in einem
Instrumentenkasten aufbereitet und dargestellt.
Der Instrumentenkasten wird im derzeit in Aufstellung befindlichen Mobili tätsplan D
sukzessive weiterentwickelt.
Sichtfelder / Gehwegbreiten / Querungsmöglichkeiten
Die Schulwege in Düsseldorf werden grundsätzlich sicher gestaltet, sind aber
teilweise durch Fehlverhalten wie Falschparken oder
Geschwindigkeitsüberschreitungen beeinträchtigt. Die Unfallstatistiken auf
Schulwegen weisen in den letzten Jahren, nach einer Spitze im Jahr 2018, generell
rückgängige Zahlen auf. Ein Einfluss der Corona -Pandemie ab 2020 ist in den
Unfallstatistiken jedoch nicht verifiziert.
Das Bestrebe n die Zahl der Schulwegunfälle weiter zu senken und die allgemein zu
beobachtende Tendenz zum Elterntaxi führen dazu, dass die Verwaltung die
Schulwegsicherheit weiterentwickelt.
Die Grundlage für einen sicheren Schulweg sind nutzbare, ausreichend breite
Gehwege, gut einsehbare und übersichtliche Situationen an Einmündungen und
Kreuzungen, sichere Querungsstellen im Straßenraum sowie übersichtliche
Schuleingangssituationen.
Von Schülern/ -innen stark genutzte Gehwege im näheren Umfeld einer Schule sollte n
grundsätzlich mit optimalen Gehwegbreiten ausgestattet sein (min. 2,5 m), die das
Nebeneinanderlaufen und Begegnen mehrerer Personen ohne Ausweichen
ermöglichen. Um die Kapazitäten der Seitenbereiche entsprechend zu erhöhen,
werden Gehwegbreiten über die Regelbreiten hinaus entsprechend der erforderlichen
Kapazitäten geprüft werden müssen.
Dies beinhaltet im Bedarfsfall auch umfangreichere, bauliche Maßnahmen, z.B. zur
Optimierung der Querungsstellen sowie zur Verbesserung der Sichtverhältnisse an
Kreuzungen und Einmündungen. Ebenso bedeutet dies die Prüfung der
Bevorrechtigung von Schulwege n in Knotenpunkten und an Querungsstellen, zum
Beispiel mittels Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“), Aufpflasterungen oder
Markierungen. So wurde in 2021 z.B. die Einmündung Fleher Straße / Merkurstraße
zugunsten der Sichtbeziehungen beim Queren der Fahrb ahn aufgepflastert und
baulich eingeengt. Es ist zudem beabsichtigt, die Planungs - und Umsetzungsanzahl
von Fußgängerüberwegen z.B. im Umfeld von Grundschulen in Düsseldorf und in
Tempo -30 -Zonen im Rahmen der vorhandenen verwaltungsseitigen Ressourcen zu
erhöhen.
Hol - und Bringzonen Seite 3
Die Verwaltung unterstützt die Einrichtung von Hol - und Bringzonen insbesondere an
Grundschulen in angemessener fußläufiger Entfernung (200 -300 m), um zu einer
verkehrlichen Entlastung der sensiblen Eingangsbereiche der Schu len und
unmittelbar anliegenden Straßen beizutragen, das Zufußgehen der Schülerinnen und
Schüler zu fördern und Elterntaxi -Verkehre zu reduzieren.
Tempo 30
Auf Basis der aktuell gültigen Straßenverkehrsordnung wurden ca. 700 sogenannte
sensible Einrichtungen, insbesondere die Schulstandorte in Düsseldorf, in 2021/
2022 auf eine mögliche Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hin
untersucht, entsprechende politische Beschlussvorlagen erstellt und -bei
vorliegendem, gemeindlichen Einverne hmen - eine entsprechende verkehrsrechtliche
Anordnung getroffen. Diese wurden zwischenzeitlich umgesetzt, so dass
insbesondere vor Grundschulen Tempo 30 gilt. Polizei und Ordnungsamt kontrollieren
die Geschwindigkeitsreduzierungen entsprechend der personel len Möglichkeiten.
Einsatz von mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafeln (GAT)
Geschwindigkeitsanzeigetafeln sind die freundliche Lösung für nachweislich mehr
Sicherheit auf der Straße. Sie wirken präventiv, da es dank sichtbarer
Geschwindigkeitsmessung erwün schtes Fahrverhalten mit einem eingeblendeten
Smiley positiv verstärkt. Insbesondere in Tempo 30 -Zonen, an Fußgängerüberwegen
oder Schulen wirkt eine Geschwindigkeitsanzeige verkehrsberuhigend.
Die dokumentierten Geschwindigkeitsmessungen liefern Rücksch lüsse zu unter
Umständen weitergehenden ordnungsbehördlichen, straßenverkehrsrechtlichen oder
planerischen Maßnahmen. Es sind 20 GAT temporär bzw. 10 dauerhaft im Einsatz.
Fahrradzonen
An vielen weiterführenden Schulen spielt das Fahrrad eine bedeutende R olle bei der
An - und Abreise der Kinder und Jugendlichen. Mit der letzten Novelle der
Straßenverkehrsordnung wurde den Kommunen die Möglichkeit gegeben,
Fahrradzonen einzurichten. Die Anordnungsvorrausetzungen siedeln Fahrradzonen
eindeutig im untergeordne ten Straßennetz an, lassen ansonsten bei ihrem
Einsatzzweck und der Ausgestaltung Spielraum. Betrachtet werden sollte daher auch,
ob Fahrradzonen rund um aufkommensstarke Ziele von (vulnerablen) Zielgruppen
eingerichtet werden können. Mit Fahrradzonen könn en die Kinder und Jugendlichen
auf Grund der Bevorrechtigung und dem erhöhten Schutz sicherer das Umfeld der
Schulen befahren.
Nachbarschaftszonen
Auch das Instrument der Nachbarschaftszone (s. auch OVA/045/2022) kann im
Einzelfall geprüft werden.
Verke hrserziehung
Potentiell kann die gesamte Stadt als Schulweg betrachtet werden. Es ist also
festzustellen, dass die Ressourcen für die Verbesserung der Verkehrssicherheit
gezielt eingesetzt werden müssen.
Die Verkehrserziehung spielt in Düsseldorf eine gewi chtige Rolle und ist – neben der
wesentlichen Verantwortung der Eltern – eine gemeinschaftliche Aufgabe von Stadt,
Polizei und Verkehrswacht. Gemäß den Lehrplänen und Richtlinien des Landes sind
die Schulen verpflichtet, sich dem Themenfeld Sicherheit im Straßenverkehr
innerschulisch anzunähern bzw. dies unterrichtlich zu behandeln.
Zahlreiche Aktionen und Maßnahmen werden an allen Düsseldorfer Grundschulen
angeboten; hier einige Beispiele:
· Alle Erstklässler erhalten von der Verwaltung eine Kinderwarnweste, damit diese
besser sichtbar für andere am Verkehr Teilnehmenden sind. Mit einem Elternbrief Seite 4
wird darauf hingewiesen, wie wichtig das Tragen der Westen insbesondere in der
dunklen Jahreszeit ist.
· Darüber hinaus verschickt die Verwaltung je des Jahr an alle neuen Erstklässler
und deren Eltern den Kinderverkehrsstadtplan über die Grundschulen. Ein
Schreiben an die Eltern erklärt die Inhalte und den Sinn dieses Plans. Die Eltern
sollen mit ihren Kindern den Weg zur Schule, aber auch zu Freizeit einrichtungen
trainieren. Die Schulen nutzen die Pläne im Unterricht (Sachkunde /
Verkehrserziehung). Darüber hinaus erhalten die Grundschulen diese als große
laminierte Wandpläne, um hier mit den Kindern wichtige Punkte - beispielsweise
Pedibus -Haltestell en - und ihren Schulweg einzuzeichnen.
· Im Rahmen des internationalen „Walk to school day“ (Tag des zu Fuß zur Schule
gehens) veranstaltet die Verwaltung seit 2005 jedes Jahr einen 1-wöchigen
Wettbewerb. Um dem Wettbewerb mehr Nachhaltigkeit zu verleihen, hat die
Verwaltung zusätzlich einen 6 -wöchigen Klassenwettbewerb im Form eines kleinen
Büchleins kreiert, welches allen teilnehmenden Schulen für alle Schülerinnen und
Schüler nach dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt wird. Ein reflektierendes
Lanyard (Sc hlüsselband), welches am Büchlein befestigt werden kann, können die
Kinder nach Ablauf des Wettbewerbs weiterhin nutzen.
· Die Verwaltung veranstaltet jedes Jahr nach den Sommerferien in Kooperation mit
der Polizei, der Verkehrswacht, der Rheinbahn und den schulfachlichen
Beraterinnen und Beratern für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung die
Verkehrssicherheitstage der Landeshauptstadt Düsseldorf.
An zwei Tagen steht auf dem Rheinbahn -Betriebshof das Thema
Verkehrssicherheit und somit das richtige Verh alten im Straßenverkehr auf dem
Programm. Denn Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Umso
wichtiger ist es, richtige Verhaltensweisen einzuüben und Wahrnehmung, Motorik
und Konzentration zu fördern. Die Bewegung spielt dabei eine große Rolle. Daher
lautet das Motto der Verkehrssicherheitstage: Mach mit – sicher, mobil und fit!
Hier haben Kinder die Möglichkeit, bei zahlreichen Aktionen, wie zum Beispiel
Fahrrad -, Inliner - sowie Rollstuhlparcours, am Sport - und Actionmobil, ihre eigene
Geschickl ichkeit, ihr Reaktionsvermögen und ihr Körpergefühl zu testen. Jedes
Jahr nehmen rund 2.500 Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen aller
Düsseldorfer Grundschulen sowie die etwa gleichaltrigen Kinder der Förderschulen
an den Verkehrssicherheitstagen teil. Um sicherzustellen, dass für jeden Einzelnen
ausreichend Zeit bleibt, die Aktionen und Infostände zu besuchen, finden die
Verkehrssicherheitstage an zwei Tagen statt. Pandemiebedingt konnten die
Verkehrssicherheitstage in den letzten beiden Jahren nicht stattfinden. Für die
aktuellen Viertklässler werden die Verkehrssicherheitstage am 24. und 25. Mai
2023 nachgeholt. Für die neuen Viertklässler finden die Aktionstage regulär nach
den Sommerferien am 23. und 24. August 2023 statt.
· Darüber hinaus unterhält die Stadt eine Jugendverkehrsschule. Da diese in die
Jahre gekommen war, hat die Verwaltung mit der IPM einen Neubau auf dem
Gelände in Rath geplant und im Oktober 2022 fertiggestellt und eröffnet. Dort
absolvieren jährlich rund 3.000 Grundschülerinnen un d -schüler die
Fahrradausbildung, die durch die Polizei durchgeführt wird. Zudem ist dort die
Verkehrspuppenbühne der Polizei untergebracht, die dann das ganze Jahr über
Vorschulkinder unterrichten kann. Für weiterführende Schulen finden in der
Jugendverke hrsschule Mofa -Kurse statt. Zudem können dort zukünftig weitere
Projekte - beispielsweise Lehrerinformationsveranstaltungen - durchgeführt
werden.
· Zur Erhöhung der Sicherheit sind in Düsseldorf aktuell rd. 120 Elternlotsen an
zwölf Grundschulen und teilwe ise deren Nachbarschulen tätig. Die Elternlotsen Seite 5
erhalten durch die Polizei eine entsprechende Schulung. Die Finanzierung
(Ausrüstung etc.) erfolgt durch die Verwaltung.
Zu dem im Antrag genannten Beispiel der Einrichtung einer temporären Schulstraße
ist es so, dass die Oberste Straßenverkehrsbehörde in NRW darauf verweist, dass die
derzeit hohen straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Anforderungen zu
beachten sind, z.B. sind derzeit temporäre Durchfahrtsbeschränkungen von
Fahrzeugen in Schulst raßen bisher nicht in der Straßenverkehrsordnung
berücksichtigt, so dass im Einzelfall jeweils ausführliche Prüfungen erforderlich sind.
Zu 2. Schulscharfe Verbesserungen
Schulscharfe Verbesserungen sind genau der in der Landeshauptstadt Düsseldorf
verfol gte Ansatz. Im Ergebnis sind die Schulstandorte und ihr Umfeld gezielt zu
untersuchen und ortsangepasste Maßnahmen auf Grundlage des
Instrumentenkastens zu entwickeln. Die Verwaltung sieht die individuelle
Optimierung der Schulwege am einzelnen Schulstando rt in Zusammenarbeit mit der
Schulleitung und Polizei als wichtigen Baustein der Verkehrssicherheitsarbeit.
Jeder Schulstandort erfordert aufgrund seiner Größe, seines Einzugsbereiches sowie
der Lage im Straßennetz eine individuelle Lösung zur Verbesserun g der
Verkehrssicherheit.
Zur Erhöhung der Sicherheit um Schulen und auf den Schulwegen bestehen bereits
verschiedene Regelwerke und Empfehlungen der FGSV (Forschungsgesellschaft für
Straßen und Verkehrswesen e.V.) wie der „Leitfaden für den Schülerverkehr“ oder
die „Hinweise zur Integration der Belange von Kindern in die Verkehrsplanung“, die
als Grundlage herangezogen werden können. Zudem kann auf bestehende
Kinderverkehrsstadtpläne der Landeshauptstadt zurückgegriffen werden.
Maßnahmen
In diesem Jahr werden bzw. wurden beispielsweise an folgenden Stellen bauliche
Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitragen sollen, Schulwege sicherer zu
gestalten:
Bezirk 3
Grundschulen Sternwartschule / St. Bonifatiusschule
Merkurstraße / Im Dahlacker
- Aufpflasterung des Kreuzungsbereiches und Einrichtung zusätzlicher
Fußgängerüberwege
(Beschlussfassung 06/2022 - Ausführung erfolgt nach Kapazitäten nach
Fertigstellung der Beleuchtungsplanung)
Fleher Straße / Sternwartstraße
- Einrichtung eines Fußgä ngerüberweges und Aufpfl
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.