Informationsvorlage Aktenzeichen OVA/096/2023

Sichere Schulwege – Sachstandsbericht 2023

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 11. Mai 2023veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Verwaltung unterstützt die Einrichtung von Hol - und Bringzonen insbesondere an Grundschulen in angemessener fußläufiger Entfernung (200 -300 m), um zu einer verkehrlichen Entlastung der sensiblen Eingangsbereiche der Schu len und unmittelbar anliegenden Straßen beizutragen, das Zufußgehen der Schülerinnen und Schüler zu fördern und Elterntaxi -Verkehre zu reduzieren.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Rat hat die Verwaltung mit dem beschlossenen Antrag RAT/351/2022 beauftragt, die Schulwegesicherung konzeptionell weiterzuentwickeln und schulscharf zu verbessern. Dazu sollen die vielfältigen vorhandenen sowie mögliche neue Maßnahmen in einem Instrumentenkasten gebündelt werden. Die Um setzung soll individuell für die Schulstandorte und gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort verbessert werden. Kernpunkte der Arbeit, die auch mit dem Mobilitätsplan D abgestimmt werden sollen, sind: 1. Instrumentenkasten Die vorhandenen Instru mente und Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegesicherheit sollen in einem Instrumentenkasten dargestellt und aufbereitet werden. Dazu gehören neben der Erläuterung der jeweiligen Maßnahme beispielsweise auch die Kriterien für die Anwendbarkeit und Darst ellungen von positiven Beispielen der Umsetzung. Darüber hinaus sollen neue Maßnahmen geprüft, mit Pilotversuchen erprobt und in den Instrumentenkasten aufgenommen werden, beispielsweise die temporäre Schulstraße an geeigneten Standorten, wie z.B. einer Sa ckgasse.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Mai 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage als Text anzeigen
Title: 00485907.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00485907.pdf Published Time: Fri, 15 Sep 2023 10:49:23 GMT Number of Pages: 6 Markdown Content: OVA/096/2023 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Sichere Schulwege – Sachstandsbericht 2023 Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 15.08.2023 Kenntnisnahme Ordnungs - und Verkehrsausschuss 16.08.2023 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Der Rat hat die Verwaltung mit dem beschlossenen Antrag RAT/351/2022 beauftragt, die Schulwegesicherung konzeptionell weiterzuentwickeln und schulscharf zu verbessern. Dazu sollen die vielfältigen vorhandenen sowie mögliche neue Maßnahmen in einem Instrumentenkasten gebündelt werden. Die Um setzung soll individuell für die Schulstandorte und gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort verbessert werden. Kernpunkte der Arbeit, die auch mit dem Mobilitätsplan D abgestimmt werden sollen, sind: 1. Instrumentenkasten Die vorhandenen Instru mente und Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegesicherheit sollen in einem Instrumentenkasten dargestellt und aufbereitet werden. Dazu gehören neben der Erläuterung der jeweiligen Maßnahme beispielsweise auch die Kriterien für die Anwendbarkeit und Darst ellungen von positiven Beispielen der Umsetzung. Darüber hinaus sollen neue Maßnahmen geprüft, mit Pilotversuchen erprobt und in den Instrumentenkasten aufgenommen werden, beispielsweise die temporäre Schulstraße an geeigneten Standorten, wie z.B. einer Sa ckgasse. 2. Schulscharfe Verbesserungen Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Instrumentenkasten, über die je nach Zuständigkeit die Bezirksvertretung oder der OVA zu entscheiden hat, soll gemeinsam mit der Schulleitung, Elternvertreterinnen und -vertretern , den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung, Polizei und Verkehrswacht beraten werden. Benachbarte Schulen oder verkehrlich vernetzte Standorte sollen dabei je nach Quartier betrachtet werden (z. B. auf Basis der vorhandenen Schulwegpläne). Seite 2 Schulwege mit bereits bekannten Gefahrenpunkten und insbesondere Unfallschwerpunkten sollen dabei prioritär bearbeitet werden. Der Rat beauftragte die Verwaltung, dem Ordnungs - und Verkehrsausschuss sowie dem Schulausschuss über die Erarbeitung und die Umsetzung zu be richten, erstmals im ersten Halbjahr 2023, im Anschluss möglichst jährlich. Bericht der Verwaltung mit Sachstand Ende 1. Halbjahr 2023: Zu 1. Instrumentenkasten Bereits jetzt schon wird eine Reihe von diversen Maßnahmen geplant und durchgeführt, um die Sicherheit eines Schulwegs zu verbessern. Diese Maßnahmen sind nachfolgend als Mittel zur Verbesserung der Schulwegsicherung in einem Instrumentenkasten aufbereitet und dargestellt. Der Instrumentenkasten wird im derzeit in Aufstellung befindlichen Mobili tätsplan D sukzessive weiterentwickelt. Sichtfelder / Gehwegbreiten / Querungsmöglichkeiten Die Schulwege in Düsseldorf werden grundsätzlich sicher gestaltet, sind aber teilweise durch Fehlverhalten wie Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen beeinträchtigt. Die Unfallstatistiken auf Schulwegen weisen in den letzten Jahren, nach einer Spitze im Jahr 2018, generell rückgängige Zahlen auf. Ein Einfluss der Corona -Pandemie ab 2020 ist in den Unfallstatistiken jedoch nicht verifiziert. Das Bestrebe n die Zahl der Schulwegunfälle weiter zu senken und die allgemein zu beobachtende Tendenz zum Elterntaxi führen dazu, dass die Verwaltung die Schulwegsicherheit weiterentwickelt. Die Grundlage für einen sicheren Schulweg sind nutzbare, ausreichend breite Gehwege, gut einsehbare und übersichtliche Situationen an Einmündungen und Kreuzungen, sichere Querungsstellen im Straßenraum sowie übersichtliche Schuleingangssituationen. Von Schülern/ -innen stark genutzte Gehwege im näheren Umfeld einer Schule sollte n grundsätzlich mit optimalen Gehwegbreiten ausgestattet sein (min. 2,5 m), die das Nebeneinanderlaufen und Begegnen mehrerer Personen ohne Ausweichen ermöglichen. Um die Kapazitäten der Seitenbereiche entsprechend zu erhöhen, werden Gehwegbreiten über die Regelbreiten hinaus entsprechend der erforderlichen Kapazitäten geprüft werden müssen. Dies beinhaltet im Bedarfsfall auch umfangreichere, bauliche Maßnahmen, z.B. zur Optimierung der Querungsstellen sowie zur Verbesserung der Sichtverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen. Ebenso bedeutet dies die Prüfung der Bevorrechtigung von Schulwege n in Knotenpunkten und an Querungsstellen, zum Beispiel mittels Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“), Aufpflasterungen oder Markierungen. So wurde in 2021 z.B. die Einmündung Fleher Straße / Merkurstraße zugunsten der Sichtbeziehungen beim Queren der Fahrb ahn aufgepflastert und baulich eingeengt. Es ist zudem beabsichtigt, die Planungs - und Umsetzungsanzahl von Fußgängerüberwegen z.B. im Umfeld von Grundschulen in Düsseldorf und in Tempo -30 -Zonen im Rahmen der vorhandenen verwaltungsseitigen Ressourcen zu erhöhen. Hol - und Bringzonen Seite 3 Die Verwaltung unterstützt die Einrichtung von Hol - und Bringzonen insbesondere an Grundschulen in angemessener fußläufiger Entfernung (200 -300 m), um zu einer verkehrlichen Entlastung der sensiblen Eingangsbereiche der Schu len und unmittelbar anliegenden Straßen beizutragen, das Zufußgehen der Schülerinnen und Schüler zu fördern und Elterntaxi -Verkehre zu reduzieren. Tempo 30 Auf Basis der aktuell gültigen Straßenverkehrsordnung wurden ca. 700 sogenannte sensible Einrichtungen, insbesondere die Schulstandorte in Düsseldorf, in 2021/ 2022 auf eine mögliche Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hin untersucht, entsprechende politische Beschlussvorlagen erstellt und -bei vorliegendem, gemeindlichen Einverne hmen - eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen. Diese wurden zwischenzeitlich umgesetzt, so dass insbesondere vor Grundschulen Tempo 30 gilt. Polizei und Ordnungsamt kontrollieren die Geschwindigkeitsreduzierungen entsprechend der personel len Möglichkeiten. Einsatz von mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafeln (GAT) Geschwindigkeitsanzeigetafeln sind die freundliche Lösung für nachweislich mehr Sicherheit auf der Straße. Sie wirken präventiv, da es dank sichtbarer Geschwindigkeitsmessung erwün schtes Fahrverhalten mit einem eingeblendeten Smiley positiv verstärkt. Insbesondere in Tempo 30 -Zonen, an Fußgängerüberwegen oder Schulen wirkt eine Geschwindigkeitsanzeige verkehrsberuhigend. Die dokumentierten Geschwindigkeitsmessungen liefern Rücksch lüsse zu unter Umständen weitergehenden ordnungsbehördlichen, straßenverkehrsrechtlichen oder planerischen Maßnahmen. Es sind 20 GAT temporär bzw. 10 dauerhaft im Einsatz. Fahrradzonen An vielen weiterführenden Schulen spielt das Fahrrad eine bedeutende R olle bei der An - und Abreise der Kinder und Jugendlichen. Mit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde den Kommunen die Möglichkeit gegeben, Fahrradzonen einzurichten. Die Anordnungsvorrausetzungen siedeln Fahrradzonen eindeutig im untergeordne ten Straßennetz an, lassen ansonsten bei ihrem Einsatzzweck und der Ausgestaltung Spielraum. Betrachtet werden sollte daher auch, ob Fahrradzonen rund um aufkommensstarke Ziele von (vulnerablen) Zielgruppen eingerichtet werden können. Mit Fahrradzonen könn en die Kinder und Jugendlichen auf Grund der Bevorrechtigung und dem erhöhten Schutz sicherer das Umfeld der Schulen befahren. Nachbarschaftszonen Auch das Instrument der Nachbarschaftszone (s. auch OVA/045/2022) kann im Einzelfall geprüft werden. Verke hrserziehung Potentiell kann die gesamte Stadt als Schulweg betrachtet werden. Es ist also festzustellen, dass die Ressourcen für die Verbesserung der Verkehrssicherheit gezielt eingesetzt werden müssen. Die Verkehrserziehung spielt in Düsseldorf eine gewi chtige Rolle und ist – neben der wesentlichen Verantwortung der Eltern – eine gemeinschaftliche Aufgabe von Stadt, Polizei und Verkehrswacht. Gemäß den Lehrplänen und Richtlinien des Landes sind die Schulen verpflichtet, sich dem Themenfeld Sicherheit im Straßenverkehr innerschulisch anzunähern bzw. dies unterrichtlich zu behandeln. Zahlreiche Aktionen und Maßnahmen werden an allen Düsseldorfer Grundschulen angeboten; hier einige Beispiele: · Alle Erstklässler erhalten von der Verwaltung eine Kinderwarnweste, damit diese besser sichtbar für andere am Verkehr Teilnehmenden sind. Mit einem Elternbrief Seite 4 wird darauf hingewiesen, wie wichtig das Tragen der Westen insbesondere in der dunklen Jahreszeit ist. · Darüber hinaus verschickt die Verwaltung je des Jahr an alle neuen Erstklässler und deren Eltern den Kinderverkehrsstadtplan über die Grundschulen. Ein Schreiben an die Eltern erklärt die Inhalte und den Sinn dieses Plans. Die Eltern sollen mit ihren Kindern den Weg zur Schule, aber auch zu Freizeit einrichtungen trainieren. Die Schulen nutzen die Pläne im Unterricht (Sachkunde / Verkehrserziehung). Darüber hinaus erhalten die Grundschulen diese als große laminierte Wandpläne, um hier mit den Kindern wichtige Punkte - beispielsweise Pedibus -Haltestell en - und ihren Schulweg einzuzeichnen. · Im Rahmen des internationalen „Walk to school day“ (Tag des zu Fuß zur Schule gehens) veranstaltet die Verwaltung seit 2005 jedes Jahr einen 1-wöchigen Wettbewerb. Um dem Wettbewerb mehr Nachhaltigkeit zu verleihen, hat die Verwaltung zusätzlich einen 6 -wöchigen Klassenwettbewerb im Form eines kleinen Büchleins kreiert, welches allen teilnehmenden Schulen für alle Schülerinnen und Schüler nach dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt wird. Ein reflektierendes Lanyard (Sc hlüsselband), welches am Büchlein befestigt werden kann, können die Kinder nach Ablauf des Wettbewerbs weiterhin nutzen. · Die Verwaltung veranstaltet jedes Jahr nach den Sommerferien in Kooperation mit der Polizei, der Verkehrswacht, der Rheinbahn und den schulfachlichen Beraterinnen und Beratern für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung die Verkehrssicherheitstage der Landeshauptstadt Düsseldorf. An zwei Tagen steht auf dem Rheinbahn -Betriebshof das Thema Verkehrssicherheit und somit das richtige Verh alten im Straßenverkehr auf dem Programm. Denn Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Umso wichtiger ist es, richtige Verhaltensweisen einzuüben und Wahrnehmung, Motorik und Konzentration zu fördern. Die Bewegung spielt dabei eine große Rolle. Daher lautet das Motto der Verkehrssicherheitstage: Mach mit – sicher, mobil und fit! Hier haben Kinder die Möglichkeit, bei zahlreichen Aktionen, wie zum Beispiel Fahrrad -, Inliner - sowie Rollstuhlparcours, am Sport - und Actionmobil, ihre eigene Geschickl ichkeit, ihr Reaktionsvermögen und ihr Körpergefühl zu testen. Jedes Jahr nehmen rund 2.500 Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen aller Düsseldorfer Grundschulen sowie die etwa gleichaltrigen Kinder der Förderschulen an den Verkehrssicherheitstagen teil. Um sicherzustellen, dass für jeden Einzelnen ausreichend Zeit bleibt, die Aktionen und Infostände zu besuchen, finden die Verkehrssicherheitstage an zwei Tagen statt. Pandemiebedingt konnten die Verkehrssicherheitstage in den letzten beiden Jahren nicht stattfinden. Für die aktuellen Viertklässler werden die Verkehrssicherheitstage am 24. und 25. Mai 2023 nachgeholt. Für die neuen Viertklässler finden die Aktionstage regulär nach den Sommerferien am 23. und 24. August 2023 statt. · Darüber hinaus unterhält die Stadt eine Jugendverkehrsschule. Da diese in die Jahre gekommen war, hat die Verwaltung mit der IPM einen Neubau auf dem Gelände in Rath geplant und im Oktober 2022 fertiggestellt und eröffnet. Dort absolvieren jährlich rund 3.000 Grundschülerinnen un d -schüler die Fahrradausbildung, die durch die Polizei durchgeführt wird. Zudem ist dort die Verkehrspuppenbühne der Polizei untergebracht, die dann das ganze Jahr über Vorschulkinder unterrichten kann. Für weiterführende Schulen finden in der Jugendverke hrsschule Mofa -Kurse statt. Zudem können dort zukünftig weitere Projekte - beispielsweise Lehrerinformationsveranstaltungen - durchgeführt werden. · Zur Erhöhung der Sicherheit sind in Düsseldorf aktuell rd. 120 Elternlotsen an zwölf Grundschulen und teilwe ise deren Nachbarschulen tätig. Die Elternlotsen Seite 5 erhalten durch die Polizei eine entsprechende Schulung. Die Finanzierung (Ausrüstung etc.) erfolgt durch die Verwaltung. Zu dem im Antrag genannten Beispiel der Einrichtung einer temporären Schulstraße ist es so, dass die Oberste Straßenverkehrsbehörde in NRW darauf verweist, dass die derzeit hohen straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Anforderungen zu beachten sind, z.B. sind derzeit temporäre Durchfahrtsbeschränkungen von Fahrzeugen in Schulst raßen bisher nicht in der Straßenverkehrsordnung berücksichtigt, so dass im Einzelfall jeweils ausführliche Prüfungen erforderlich sind. Zu 2. Schulscharfe Verbesserungen Schulscharfe Verbesserungen sind genau der in der Landeshauptstadt Düsseldorf verfol gte Ansatz. Im Ergebnis sind die Schulstandorte und ihr Umfeld gezielt zu untersuchen und ortsangepasste Maßnahmen auf Grundlage des Instrumentenkastens zu entwickeln. Die Verwaltung sieht die individuelle Optimierung der Schulwege am einzelnen Schulstando rt in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und Polizei als wichtigen Baustein der Verkehrssicherheitsarbeit. Jeder Schulstandort erfordert aufgrund seiner Größe, seines Einzugsbereiches sowie der Lage im Straßennetz eine individuelle Lösung zur Verbesserun g der Verkehrssicherheit. Zur Erhöhung der Sicherheit um Schulen und auf den Schulwegen bestehen bereits verschiedene Regelwerke und Empfehlungen der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen e.V.) wie der „Leitfaden für den Schülerverkehr“ oder die „Hinweise zur Integration der Belange von Kindern in die Verkehrsplanung“, die als Grundlage herangezogen werden können. Zudem kann auf bestehende Kinderverkehrsstadtpläne der Landeshauptstadt zurückgegriffen werden. Maßnahmen In diesem Jahr werden bzw. wurden beispielsweise an folgenden Stellen bauliche Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitragen sollen, Schulwege sicherer zu gestalten: Bezirk 3 Grundschulen Sternwartschule / St. Bonifatiusschule Merkurstraße / Im Dahlacker - Aufpflasterung des Kreuzungsbereiches und Einrichtung zusätzlicher Fußgängerüberwege (Beschlussfassung 06/2022 - Ausführung erfolgt nach Kapazitäten nach Fertigstellung der Beleuchtungsplanung) Fleher Straße / Sternwartstraße - Einrichtung eines Fußgä ngerüberweges und Aufpfl

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/096/2023