Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 17
Der Rat der Stadt Düsseldorf plant die Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 17, der die Stadtteile Vennhausen, Unterbach und In der Elb umfasst. Die Anhörung findet am 5. März 2026 in der Bezirksvertretung 8 statt.
Das Wichtigste in Kürze
- Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 17 (Vennhausen, Unterbach, In der Elb)
- Anhörung am 5. März 2026 um 18:00 Uhr in der Bezirksvertretung 8
- Referenznummer der Beschlussvorlage: OVA/023/2026
Was ist passiert?
Die Stadt Düsseldorf plant die Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 17, der die Stadtteile Vennhausen, Unterbach und In der Elb umfasst. Die Beschlussvorlage trägt die Referenznummer OVA/023/2026 und wurde am 2. Februar 2026 erstellt. Die Anhörung zur Wahl findet am 5. März 2026 um 18:00 Uhr in der Bezirksvertretung 8 statt.
Hintergrund
Die Wahl einer Schiedsperson ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung und dient der Streitbeilegung in der Nachbarschaft. Schiedspersonen sind wichtige Ansprechpartner für Bürger in Konfliktsituationen.
Was bedeutet das?
Die Wahl einer Schiedsperson betrifft die Bürger der Stadtteile Vennhausen, Unterbach und In der Elb, die bei Konflikten auf die Schiedsperson zurückgreifen können. Die genaue Anzahl der betroffenen Bürger ist nicht angegeben, jedoch sind diese Stadtteile Teil der Stadt Düsseldorf.
Wie geht es weiter?
Nach der Anhörung wird die Bezirksvertretung 8 über die Wahl der Schiedsperson entscheiden.
Ort
In der Elb · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)
Hinweis: Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Mögliche Einschränkungen sind zu beachten.