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Badeverbot am Düsseldorfer Rhein: 81 Bürger belehrt, zwei Rettungseinsätze

Stadt Duesseldorf Relevanz 9/10 13.07.2026 12:16

Seit August 2025 gilt ein Badeverbot entlang des Rheinufers in Düsseldorf. Das Ordnungsamt belehrte am Wochenende 81 Personen und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Feuerwehr musste zweimal wegen Personen im Rhein eingreifen. Verstöße werden mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld bestraft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Badeverbot seit August 2025 entlang des gesamten Düsseldorfer Rheinufers
  • Bußgeld bis 1.000 Euro bei Verstoß
  • 81 Personen wurden am Wochenende präventiv belehrt
  • Zwei Feuerwehreinsätze wegen Personen im Rhein
  • Rund 70 mehrsprachige Hinweisschilder am Ufer

Was ist passiert?

Das Verbot beruht auf einer Verordnung für die Bundeswasserstraße. Baden bedeutet, länger als knöcheltief im Wasser zu verweilen, etwa zum Schwimmen, Waten oder Spielen. Rund 70 Schilder informieren in fünf Sprachen über die Gefahr. Am vergangenen Wochenende prüfte das Ordnungsamt mehrere Uferabschnitte, belehrte 81 Personen und leitete ein Verfahren ein. Die Feuerwehr wurde zweimal zu Einsätzen mit dem Stichwort „Person im Rhein“ alarmiert.

Hintergrund

Die Verordnung soll Lebensgefahr durch Strömungen und Kälte verhindern. Das Badverbot gilt für alle Freizeitaktivitäten im Wasser, ausgenommen sind Einsätze von Behörden, Rettungsdiensten, genehmigte Veranstaltungen sowie das Ein‑ und Aussteigen von Wasserfahrzeugen, Angelsport und Watfischerei. Die Schilder zeigen Notrufnummer, Rheinkilometer und Verhaltensregeln wie Müllentsorgung und Verzicht auf offenes Feuer.

Wie geht es weiter?

Das Ordnungsamt wird weitere Kontrollen am Rhein durchführen. Wer das Verbot missachtet, muss mit einem Bußgeld bis 1.000 Euro rechnen. Bürger können Hinweise per Telefon oder Online‑Formular melden. Die Stadt warnt weiterhin über digitale Flächen und Social‑Media.

Ort

Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.

BadeverbotRheinOrdnungsamtFeuerwehrSicherheit

Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt.