Badeverbot am Düsseldorfer Rhein: Ordnungsamt belehrt 234 Personen
Seit August 2025 gilt ein Badeverbot im gesamten Düsseldorfer Rhein. Das Ordnungsamt prüfte am vergangenen Wochenende das Ufer. Es belehrte 234 Personen und leitete fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Feuerwehr wurde zweimal wegen „Person im Rhein“ alarmiert. Rund 70 Schilder warnen in mehreren Sprachen vor der Gefahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Badeverbot seit August 2025 im gesamten Düsseldorfer Rhein
- Ordnungsamt belehrte 234 Personen, 5 Verfahren eingeleitet
- Feuerwehr zweimal wegen Personen im Wasser alarmiert
- Rund 70 mehrsprachige Schilder warnen vor Lebensgefahr
- Bußgeld bis zu 1.000 Euro bei Verstoß
Was ist passiert?
Die Verordnung verbietet seit August 2025 das Baden in der Bundeswasserstraße. Das Ordnungsamt kontrollierte am vergangenen Wochenende mehrere Uferabschnitte. Es sprach 234 Menschen präventiv an. Fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Die Feuerwehr Düsseldorf reagierte zweimal auf Einsätze mit dem Stichwort „Person im Rhein“. Die Verordnung definiert Baden als Verweilen im Wasser, das tiefer als knöcheltief ist, zu Erholungs‑, Sport‑ oder Freizeitzwecken. Entlang des Rheins stehen etwa 70 Hinweisschilder. Die Schilder zeigen Piktogramme und Texte in Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch. Sie geben die Notrufnummer und den Rheinkilometer an. Sie enthalten Verhaltenshinweise zum Müllentsorgen und zum Verzicht auf offenes Feuer. Ausgenommen vom Verbot sind Einsätze von Behörden, Rettungsdiensten, Wasserrettungsdiensten, Feuerwehr und genehmigte Veranstaltungen. Gestattet sind kurzes Ein‑ und Aussteigen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen, das Herausziehen von Fahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen sowie Angelsport und Watfischerei. Digitale Flächen und die Social‑Media‑Kanäle der Stadt warnten am Wochenende ebenfalls vor dem Schwimmen im Rhein.
Hintergrund
Die Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet entlang des Rheinufers. Baden umfasst Schwimmen, Waten und Spielen im Wasser, wenn das Wasser tiefer als knöcheltief ist. Die Schilder informieren in fünf Sprachen und geben die Notrufnummer an, um schnelle Hilfe zu ermöglichen. Ausnahmen betreffen behördliche Maßnahmen, Rettungsdienste, Übungen, genehmigte Veranstaltungen und bestimmte Wasserfahrzeug‑Manöver. Angelsport und Watfischerei bleiben erlaubt.
Was bedeutet das?
Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die Kontrollen führten bereits fünf Bußgeldverfahren. Zwei Feuerwehreinsätze zeigen das Risiko von Personen im Wasser. Die 70 Schilder erhöhen die Sichtbarkeit der Gefahr. Digitale Warnungen erreichen Besucher online.
Ort
Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.
Quellen
Hinweis: Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt.