Finanzielle Unterstützung zum Schulstart für Familien mit geringem Einkommen
Das Amt für Soziales und Jugend informiert Düsseldorfer Familien über das Bildungs‑ und Teilhabepaket (BuT) zum Schulbeginn. Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre ohne Ausbildungsvergütung. Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungen erhalten Leistungen automatisch am 1. August und 1. Februar. Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, muss einen Globalantrag stellen.
Das Wichtigste in Kürze
- BuT unterstützt Schulbedarf bis 25 Jahre ohne Ausbildungsvergütung
- Automatische Leistungen am 1. August und 1. Februar für SGB‑II, SGB‑XII, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen
- Kinderzuschlag‑ und Wohngeld‑Empfänger müssen Globalantrag stellen
- Weitere Leistungen: Mittagessen, Ausflüge, Klassenfahrten, Nachhilfe, Fahrkosten, Sport‑ und Musikangebote
Was ist passiert?
Zum neuen Schuljahr benötigen viele Familien Schulranzen, Hefte, Stifte und Taschenrechner. Das Amt für Soziales und Jugend weist auf das Bildungs‑ und Teilhabepaket (BuT) hin. Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr, die eine allgemein‑ oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, können Leistungen für den Schulbedarf beantragen. Ab 16 Jahren muss eine aktuelle Schulbescheinigung eingereicht werden. Familien, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erhalten die Leistungen automatisch zu den Stichtagen 1. August und 1. Februar. Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld in Verbindung mit Kindergeld erhalten, müssen einen Antrag stellen. Der Globalantrag kann hierfür unkompliziert genutzt werden. Das BuT deckt neben Schulmaterialien auch das gemeinschaftliche Mittagessen, eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung (Nachhilfe) und Schülerfahrkosten ab. Außerdem übernimmt das BuT Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, etwa für Sportvereine oder Musikschulen.
Hintergrund
Das Bildungs‑ und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen.
Was bedeutet das?
Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, erhalten finanzielle Entlastung für Schulbedarf nur nach Antragstellung. Automatische Leistungen für andere Berechtigte kommen am 1. August bzw. 1. Februar. Rechtzeitige Anträge sichern die Unterstützung zum Schulstart.
Wie geht es weiter?
Betroffene Familien sollten den Globalantrag frühzeitig einreichen. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Düsseldorf unter dem Suchbegriff „Bildung und Teilhabe“ oder direkt unter www.duesseldorf.de/soziales/bildungs-und-teilhabepaket.
Ort
Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.
Quellen
- Stadt Duesseldorf
Hinweis: Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde von einer KI generiert.