Zoll prüft fünf Gastronomiebetriebe in Solingen – Mängel bei Arbeitsrecht, Hygiene und Arbeitsschutz
Am 22. September 2026 prüften Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Standort Wuppertal) fünf Gastronomiebetriebe in Solingen. Dabei wurden 23 Beschäftigte aus fünf Betrieben kontrolliert. Der Zoll fand Verstöße gegen Stundenaufzeichnung, Mindestlohn, Lohnenthaltung, illegale Einreise, illegalen Aufenthalt und Meldepflicht. Das Gesundheitsamt verhängte ein Verwarngeld und ein Bußgeldverfahren wegen Hygienemängeln. Der Kommunale Ordnungsdienst meldete fehlende Nichtraucher‑ und Jugendschutzkennzeichnungen sowie Preisangaben‑ und Pfandsiegelverstöße. Die Bezirksregierung Düsseldorf stellte Mängel bei Flucht‑ und Rettungswegen, elektrischen Prüfungen, Feuerlöschern, Arbeitsschutzdokumenten und einer Brandschutztür fest.
Das Wichtigste in Kürze
- 5 Gastronomiebetriebe in Solingen geprüft
- 23 Arbeitnehmer untersucht
- Mehrere Verstöße gegen Arbeitsrecht, Hygiene und Arbeitsschutz festgestellt
- Mängel müssen bis Frist behoben werden
- Nachkontrollen durch Gesundheitsamt geplant
Was ist passiert?
Der Zoll führte am 22. September 2026 in Solingen fünf Kontrollen durch. Die Prüfungen erfolgten gemeinsam mit der Bezirksregierung Düsseldorf, der Lebensmittelüberwachung Solingen und dem Kommunalen Ordnungsdienst Solingen. Insgesamt wurden 23 Arbeitnehmer aus fünf Betrieben überprüft. Der Zoll meldete:
- 2 Fälle von Verstoß gegen die Stundenaufzeichnungspflicht
- 2 Fälle von Mindestlohnunterschreitung
- 2 Fälle von Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt
- 1 Fall von illegaler Einreise
- 1 Fall von illegalem Aufenthalt in Deutschland
- 2 Fälle von Meldepflichtverstößen
Das Gesundheitsamt stellte ein Verwarngeld fest und leitete ein Bußgeldverfahren wegen Hygienemängeln ein, inklusive Nachkontrollen. Der Kommunale Ordnungsdienst dokumentierte fehlende Nichtraucherkennzeichnung (2 Fälle), fehlende Jugendschutzkennzeichnung (2 Fälle), Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (1 Fall) und neun fehlende Pfandsiegel in einem Betrieb. Die Bezirksregierung Düsseldorf identifizierte in allen fünf Betrieben Mängel: keine ausreichende Kennzeichnung von Flucht‑ und Rettungswegen, fehlende Nachweise über Prüfungen elektrischer Arbeitsmittel, abgelaufene Prüfsiegel von Feuerlöschern, fehlende Arbeitsschutzdokumente und eine verkeilte Brandschutztür.
Ort
Quellen
Hinweis: Dies ist eine KI‑generierte Zusammenfassung der Pressemitteilung des Hauptzollamts Düsseldorf.