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Kulturausschuss beschließt Mehrkosten für KAP1, Bundesförderung für Schauspielhaus und neue Kulturförderungen

Politik Relevanz 5/10 17.10.2026 02:31

Der Kulturausschuss hat am 15.10.2026 über zusätzliche Kosten von 3,03 Mio. EUR für das KAP1‑Projekt, eine 507 Tsd. EUR‑Bundesförderung für das Schauspielhaus, mehrere Kulturförderungen (insgesamt 130 Tsd. EUR) und die neue Sammlungsleitlinie entschieden. Das Art:walk Festival 2026 erwirtschaftete 183 Tsd. EUR, hatte jedoch einen Finanzierungsbedarf von 406 Tsd. EUR.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrkosten von 3.028.622 EUR für KAP1, Gesamtbudget 25.462.468 EUR, jährliche Folgekosten 2.088.800 EUR
  • Bundesförderung KulturInvest: 507.000 EUR für Erneuerung der Bühnenkommunikationsanlage (Gesamtkosten 1.063.000 EUR)
  • Förderprogramm „Initialförderung nachhaltige Kultur“: 25.000 EUR; FREIRAUM‑Projekt: 15.000 EUR; Kunst‑und‑Bau‑Wettbewerb: bis zu 90.000 EUR
  • Art:walk Festival 2026: Einnahmen 183.300 EUR, Ausgaben 588.900 EUR, Finanzierungsbedarf 405.600 EUR (40,56 EUR pro Besucher)
  • Sammlungsleitlinie „Gemeinsam für eine Sammlung der Zukunft“ (2026‑2031) wurde mehrheitlich beschlossen

Was ist passiert?

Der Kulturausschuss stellte zunächst die Beschlussfähigkeit fest, erkannte die Tagesordnung an und genehmigte die Niederschriften der Sitzungen vom 05.03.2026 und 23.04.2026. In der Vorberatung wurde der 4. Änderungsbeschluss KAP1 einstimmig empfohlen, wodurch überplanmäßige Mittel von 3.028.622 EUR im Haushaltsjahr 2025/2026 bereitgestellt werden. Die Beantragung der Bundesförderung KulturInvest für das Schauspielhaus wurde ebenfalls einstimmig empfohlen (507.000 EUR). Die Sammlungsleitlinie „Gemeinsam für eine Sammlung der Zukunft“ wurde mehrheitlich beschlossen. Das Förderprogramm für nachhaltige Kultur erhielt 25.000 EUR, das FREIRAUM‑Projekt 15.000 EUR, während das Kunst‑und‑Bau‑Wettbewerbsvorhaben für die Franz‑Marc‑Schule mit bis zu 90.000 EUR bewilligt wurde. Zwei weitere Vorlagen (Sammlungsleitlinie und Förderprogramm) wurden zurückgestellt bzw. vertagt. Die Anfragen zu Art:walk Festival und Aquazoo wurden zur Kenntnis genommen.

Hintergrund

Die Beschlüsse bauen auf früheren Entscheidungen des Bauausschusses, des Haupt‑ und Finanzausschusses und des Rates auf, die bereits 2022‑2023 mehrere Änderungsbeschlüsse für das KAP1 verabschiedet hatten. Die Kulturförderungen spiegeln die städtische Strategie wider, kulturelle Infrastruktur zu modernisieren, Nachhaltigkeit zu stärken und neue kulturelle Angebote zu unterstützen. Die Sammlungsleitlinie ist Teil des übergeordneten Projekts „Zukunft Kultur“, das 2026 initiiert wurde, um die Museums- und Sammlungsarbeit zu transformieren.

Was bedeutet das?

Durch den Beschluss zum 4. Änderungsbeschluss KAP1 entstehen Mehrkosten von 3.028.622 EUR, wodurch das Projektbudget auf 25.462.468 EUR steigt und jährliche Folgekosten von 2.088.800 EUR anfallen. Die Beantragung einer Bundesförderung von 507.000 EUR für die Bühnenkommunikationsanlage des Düsseldorfer Schauspielhauses sichert die Modernisierung einer 1.063.000 EUR schweren Maßnahme. Das Förderprogramm „Initialförderung nachhaltige Kultur“ erhält 25.000 EUR, das FREIRAUM‑Projekt 15.000 EUR und der Kunst‑und‑Bau‑Wettbewerb für die Franz‑Marc‑Schule bis zu 90.000 EUR. Das Art:walk Festival 2026 erwirtschaftete 183.300 EUR Einnahmen, hatte jedoch Ausgaben von 588.900 EUR, was einen Finanzierungsbedarf von 405.600 EUR (40,56 EUR pro Besucher) bedeutet.

Wie geht es weiter?

Der Rat der Landeshauptstadt wird die überplanmäßige Mittelbereitstellung für KAP1 im Haushaltsjahr 2025/2026 formell beschließen. Die Bundesförderung für das Schauspielhaus wird nach Zustimmung des KulturInvest‑Ausschusses weiterverfolgt. Die Verwaltung wird die Umsetzung der Sammlungsleitlinie koordinieren und die Fördermittel für die nachhaltige Kultur, das FREIRAUM‑Projekt und den Kunst‑und‑Bau‑Wettbewerb auszahlen.

Ort

Standort

Genauer Standort nicht zugeordnet. Ein Stadtteil- oder Bezirksmittelpunkt wird nicht als Ereignisort dargestellt.

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Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde von einer KI erstellt. Die Originaldokumente können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.