Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 47/2005

§ 25 GTK - Start Smart e.V.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiserswerther Straße 209 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 1. April 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Jugendhilfeausschuß beschließt gem. § 25 Abs. 1 GTK, den Verein "Start Smart e.V." mit Zuschüssen von mindestens 96 % zu den Betriebskosten und 95 % zu den Investitionskosten zu begünstigen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Betrifft: Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für finanzschwache Träger gem. § 25 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) - hier: Elterninitiative Start Smart e.V. Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuß beschließt gem. § 25 Abs. 1 GTK, den Verein "Start Smart e.V." mit Zuschüssen von mindestens 96 % zu den Betriebskosten und 95 % zu den Investitionskosten zu begünstigen. Sachdarstellung: Gem. § 25 GTK obliegt es dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, über die erhöhte Förderung eines finanzschwachen freien Trägers zu entscheiden. Als finanzschwach gelten "Träger, die nach Ausschöpfung aller zumutbaren anderen Finanzierungsmöglichkeiten ohne einen zusätzlichen Zuschuss die Tageseinrichtung nicht führen können" (§ 13 Abs. 4 GTK). Das Gesetz sieht eine Erhöhung des Zuschusses auf mindestens 96 % vor, wenn es sich bei dem Träger um eine Elterninitiative handelt. Bei sonstigen finanzschwachen Trägern werden die Zuschüsse auf 91 % erhöht. Der im Beschlussentwurf genannte Verein wurde von der Verwaltung auf seine Finanzkraft hin überprüft und als finanzschwach anerkannt. Bei dem Verein "Start Smart e. V." handelt es sich um eine Elterninitiative im Sinne des GTK. Der Verein ist bereit, die Betriebsträgerschaft einer Kindertagesstätte in Düsseldorf zu übernehmen. Der Jugendhilfeausschuss hat den Verein in seiner Sitzung am 01.03.2005 als Träger der freien Jugendhilfe bereits anerkannt. Der Verein wurde am 13.01.2005 als Elterninitiative mit dem Ziel gegründet, zwei kleine altersgemischte Gruppen (sog. Familiengruppen) im Stadtteil Oberkassel - an der Wildenbruchstraße 39 - zu errichten. Die Mitgliedschaft bei einem Spitzenverband (Diakonisches Werk der Evangelischen Kirchen im Rheinland) wurde beantragt. Gemäß der Jugendhilfeplanung 2003 bis 2005 liegt im Stadtteil Oberkassel - im Bereich der 3- bis 6Jährigen - die Versorgungsquote derzeit bei 66,2 Prozent (zum Vergleich: Gesamtbedarfsdeckung im Stadtgebiet = 96,4 Prozent). Die Bedarfsdeckungsquote für Kinder unter 3 Jahren liegt momentan im Stadtbezirk 4 bei 2,1 Prozent. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 Für diese Einrichtung können voraussichtlich keine Landesmittel für die zusätzlich geschaffenen Plätze zur Verfügung gestellt werden, da zur Zeit von dort keine zusätzlichen Plätze gefördert werden. Somit verbleibt wahrscheinlich der Landeszuschuss in Höhe von 149.040,00 Euro zusätzlich beim Jugendamt. Die Verwaltung wird sich dennoch bemühen, die Zustimmung zur Landesfinanzierung zu erhalten und einen Antrag nach § 18 Absatz 6 GTK an das Landesjugendamt richten. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, der Förderung des o.g. Vereines als finanzschwacher Träger und dem Finanzierungsvorschlag gem. der nachfolgenden Berechnung zuzustimmen. Die Entschei dung muß durch die oberste Landesjugendbehörde genehmigt werden. Seite 3 von 4 Berechnung der voraussichtlichen - jährlichen Betriebskosten Tageseinrichtung für Kinder: Start Smart e. V. Gruppenstruktur: zwei kleine altersgemischte Gruppen (sog. Familiengruppen) = F, F Gruppe Personal 2005 Leitung 41.642,00 Euro Familiengruppe Gruppenleitung 41.642,00 Euro zweite Fachkraft 41.642,00 Euro Ergänzungskraft 37.441,00 Euro Familiengruppe Gruppenleitung 41.642,00 Euro zweite Fachkraft 41.642,00 Euro Ergänzungskraft 37.441,00 Euro Summe 283.092,00 Euro Personalnebenkosten 0,7 % 1.981,64 Euro Zwischensumme 285.073,64 Euro Fortbildungskosten 0,25 % 712,68 Euro Personalkosten 285.786,32 Euro Sachkosten gem. Pauschalen 30.333,74 Euro Kaltmiete (angenommen: 241,47 qm x 10 € x 12 Monate) 28.976,40 Euro anerkennungsfähige Betriebskosten 345.096,46 Euro => gerundet 345.000,00 Euro Regelfinanzierung: Eigenanteil 2 % 6.900,00 Euro freiwillig städt. Zuschuss 2 % 6. 900,00 Euro Zuschuss gem. GTK 96 % 331.200,00 Euro Landesfinanzierung: Zuschuss gem. GTK 96 % 331.200,00 Euro abzüglich Elternbeiträge 10 % 33.120,00 Euro Zwischensumme 298.080,00 Euro davon städt. Zuschuss 149.040,00 Euro davon Landeszuschuss 149.040,00 Euro RSD AllVorlg.WPT Seite 4 von 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 12.04.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 47/2005