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Beschlussvorlage
Betrifft:
Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen des örtlichen Trägers der öffentlichen
Jugendhilfe für finanzschwache Träger gem. § 25 Gesetz über Tageseinrichtungen für
Kinder (GTK) - hier: Elterninitiative Start Smart e.V.
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuß beschließt gem. § 25 Abs. 1 GTK, den Verein "Start Smart e.V."
mit Zuschüssen von mindestens 96 % zu den Betriebskosten und 95 % zu den
Investitionskosten zu begünstigen.
Sachdarstellung:
Gem. § 25 GTK obliegt es dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, über die
erhöhte Förderung eines finanzschwachen freien Trägers zu entscheiden.
Als finanzschwach gelten "Träger, die nach Ausschöpfung aller zumutbaren anderen
Finanzierungsmöglichkeiten ohne einen zusätzlichen Zuschuss die Tageseinrichtung
nicht führen können" (§ 13 Abs. 4 GTK). Das Gesetz sieht eine Erhöhung des Zuschusses
auf mindestens 96 % vor, wenn es sich bei dem Träger um eine Elterninitiative handelt.
Bei sonstigen finanzschwachen Trägern werden die Zuschüsse auf 91 % erhöht.
Der im Beschlussentwurf genannte Verein wurde von der Verwaltung auf seine
Finanzkraft hin überprüft und als finanzschwach anerkannt. Bei dem Verein "Start
Smart e. V." handelt es sich um eine Elterninitiative im Sinne des GTK. Der Verein ist
bereit, die Betriebsträgerschaft einer Kindertagesstätte in Düsseldorf zu übernehmen. Der
Jugendhilfeausschuss hat den Verein in seiner Sitzung am 01.03.2005 als Träger der
freien Jugendhilfe bereits anerkannt.
Der Verein wurde am 13.01.2005 als Elterninitiative mit dem Ziel gegründet, zwei kleine
altersgemischte Gruppen (sog. Familiengruppen) im Stadtteil Oberkassel - an der
Wildenbruchstraße 39 - zu errichten.
Die Mitgliedschaft bei einem Spitzenverband (Diakonisches Werk der Evangelischen
Kirchen im Rheinland) wurde beantragt.
Gemäß der Jugendhilfeplanung 2003 bis 2005 liegt im Stadtteil Oberkassel - im Bereich
der 3- bis 6Jährigen - die Versorgungsquote derzeit bei 66,2 Prozent (zum Vergleich:
Gesamtbedarfsdeckung im Stadtgebiet = 96,4 Prozent). Die Bedarfsdeckungsquote für
Kinder unter 3 Jahren liegt momentan im Stadtbezirk 4 bei 2,1 Prozent.
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Für diese Einrichtung können voraussichtlich keine Landesmittel für die zusätzlich
geschaffenen Plätze zur Verfügung gestellt werden, da zur Zeit von dort keine
zusätzlichen Plätze gefördert werden. Somit verbleibt wahrscheinlich der Landeszuschuss
in Höhe von 149.040,00 Euro zusätzlich beim Jugendamt. Die Verwaltung wird sich
dennoch bemühen, die Zustimmung zur Landesfinanzierung zu erhalten und einen Antrag
nach § 18 Absatz 6 GTK an das Landesjugendamt richten.
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, der Förderung des o.g. Vereines als
finanzschwacher Träger und dem Finanzierungsvorschlag gem. der nachfolgenden
Berechnung zuzustimmen. Die Entschei dung muß durch die oberste
Landesjugendbehörde genehmigt werden.
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Berechnung der voraussichtlichen - jährlichen Betriebskosten
Tageseinrichtung für Kinder: Start Smart e. V.
Gruppenstruktur: zwei kleine altersgemischte Gruppen (sog. Familiengruppen) = F, F
Gruppe Personal 2005
Leitung 41.642,00 Euro
Familiengruppe Gruppenleitung 41.642,00 Euro
zweite Fachkraft 41.642,00 Euro
Ergänzungskraft 37.441,00 Euro
Familiengruppe Gruppenleitung 41.642,00 Euro
zweite Fachkraft 41.642,00 Euro
Ergänzungskraft 37.441,00 Euro
Summe 283.092,00 Euro
Personalnebenkosten 0,7 % 1.981,64 Euro
Zwischensumme 285.073,64 Euro
Fortbildungskosten 0,25 % 712,68 Euro
Personalkosten 285.786,32 Euro
Sachkosten gem. Pauschalen 30.333,74 Euro
Kaltmiete (angenommen:
241,47 qm x 10 € x 12 Monate) 28.976,40 Euro
anerkennungsfähige
Betriebskosten 345.096,46 Euro
=> gerundet 345.000,00 Euro
Regelfinanzierung:
Eigenanteil 2 % 6.900,00 Euro
freiwillig städt. Zuschuss 2 % 6. 900,00 Euro
Zuschuss gem. GTK 96 % 331.200,00 Euro
Landesfinanzierung:
Zuschuss gem. GTK 96 % 331.200,00 Euro
abzüglich Elternbeiträge 10 % 33.120,00 Euro
Zwischensumme 298.080,00 Euro
davon städt. Zuschuss 149.040,00 Euro
davon Landeszuschuss 149.040,00 Euro
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 12.04.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche