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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 26/2005
JHA am 01.03.2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen des örtlichen Trägers der öffentlichen
Jugendhilfe für finanzschwache Träger gem. § 25 des Gesetzes über Tageseinrichtungen
für Kinder (GTK) - hier: AWO Familienglobus gGmbH
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 25 Abs. 1 des Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder - GTK -, den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
„AWO Familienglobus gGmbH" rückwirkend ab dem 01.01.2001 mit Zuschüssen von 91 %
Regelfinanzierung sowie 3 % freiwillig städtischem Zuschuss zu den Betriebskosten zu
begünstigen. Bezüglich der Sonderfinanzierung gelten die Bestimmungen des mit der
Arbeiterwohlfahrt geschlossenen Vertrages.
Sachdarstellung:
Gem. § 25 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - GTK - obliegt es dem
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, über die erhöhte Förderung eines
finanzschwachen freien Trägers zu entscheiden.
Als finanzschwach gelten „Träger, die nach Ausschöpfung aller zumutbaren anderen
Finanzierungsmöglichkeiten ohne einen zusätzlichen Zuschuss die Tageseinrichtung
nicht führen können" (§ 13 Abs. 4 GTK). Das Gesetz sieht aufgrund dessen eine
Erhöhung des Zuschusses zu den Betriebskosten auf mindestens 91 % vor.
Die AWO Familienglobus gGmbH wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
10.04.2002 bereits als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG) i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) anerkannt. Leider wurde versäumt, den
Träger ebenfalls als finanzschwach anzuerkennen. Dies soll hiermit nachgeholt werden.
Die Gesellschaft besteht seit dem 01.01.2001 und ist korporatives Mitglied der
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Düsseldorf e. V.. Die Kreiskonferenz der AWO Düsseldorf
hatte im Jahr 2000 beschlossen, dass das Familienbildungswerk, die Kindertagesstätten
und die Schulsozialarbeit aus dem eingetragenen Verein ausgegliedert und in eine
gemeinnützige Gesellschaft überführt werden.
Die AWO Familienglobus gGmbH ist somit in die Rechtsnachfolge der AWO eingetreten,
die bisher ebenfalls als finanzschwacher Träger gefördert wurde. Der Landschaftsverband
Rheinland - Landesjugendamt -, der für die Genehmigung der Anerkennung als
finanzschwacher Träger zuständig ist, bat um die Übersendung des entsprechenden
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 51/ 26/2005
JHA am 01.03.2005
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Die Gesellschaft wurde von der Verwaltung auf seine Finanzkraft hin überprüft und als
finanzschwach anerkannt. Es handelt sich um eine Gesellschaft im Sinne des GTK. Die
Gesellschaft betreibt bereits 14 Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf und hat Interesse
an der Übernahme der Betriebsträgerschaft weiterer Einrichtungen signalisiert.
Die Verwaltung schlägt daher dem Ausschuss vor, der Förderung als finanzschwacher
Träger rückwirkend zuzustimmen. Die Entschei dung muß durch die oberste
Landesjugendbehörde genehmigt werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 01.03.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
RSD AllVorlg.WPT