Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 26/2005

Zuschüsse gem. § 25 GTK - Familienglobus gGmbH

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Carl-von-Ossietzky-Straße 20 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 23. Februar 2005veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 25 Abs. 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - GTK -, den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe „AWO Familienglobus gGmbH" rückwirkend ab dem 01.01.2001 mit Zuschüssen von 91 % Regelfinanzierung sowie 3 % freiwillig städtischem Zuschuss zu den Betriebskosten zu begünstigen. Bezüglich der Sonderfinanzierung gelten die Bestimmungen des mit der Arbeiterwohlfahrt geschlossenen Vertrages.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 51/ 26/2005 JHA am 01.03.2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für finanzschwache Träger gem. § 25 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) - hier: AWO Familienglobus gGmbH Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 25 Abs. 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - GTK -, den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe „AWO Familienglobus gGmbH" rückwirkend ab dem 01.01.2001 mit Zuschüssen von 91 % Regelfinanzierung sowie 3 % freiwillig städtischem Zuschuss zu den Betriebskosten zu begünstigen. Bezüglich der Sonderfinanzierung gelten die Bestimmungen des mit der Arbeiterwohlfahrt geschlossenen Vertrages. Sachdarstellung: Gem. § 25 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - GTK - obliegt es dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, über die erhöhte Förderung eines finanzschwachen freien Trägers zu entscheiden. Als finanzschwach gelten „Träger, die nach Ausschöpfung aller zumutbaren anderen Finanzierungsmöglichkeiten ohne einen zusätzlichen Zuschuss die Tageseinrichtung nicht führen können" (§ 13 Abs. 4 GTK). Das Gesetz sieht aufgrund dessen eine Erhöhung des Zuschusses zu den Betriebskosten auf mindestens 91 % vor. Die AWO Familienglobus gGmbH wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.04.2002 bereits als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) anerkannt. Leider wurde versäumt, den Träger ebenfalls als finanzschwach anzuerkennen. Dies soll hiermit nachgeholt werden. Die Gesellschaft besteht seit dem 01.01.2001 und ist korporatives Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Düsseldorf e. V.. Die Kreiskonferenz der AWO Düsseldorf hatte im Jahr 2000 beschlossen, dass das Familienbildungswerk, die Kindertagesstätten und die Schulsozialarbeit aus dem eingetragenen Verein ausgegliedert und in eine gemeinnützige Gesellschaft überführt werden. Die AWO Familienglobus gGmbH ist somit in die Rechtsnachfolge der AWO eingetreten, die bisher ebenfalls als finanzschwacher Träger gefördert wurde. Der Landschaftsverband Rheinland - Landesjugendamt -, der für die Genehmigung der Anerkennung als finanzschwacher Träger zuständig ist, bat um die Übersendung des entsprechenden Beschlusses des Jugendhilfeausschusses. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 51/ 26/2005 JHA am 01.03.2005 Seite 2 von 2 Die Gesellschaft wurde von der Verwaltung auf seine Finanzkraft hin überprüft und als finanzschwach anerkannt. Es handelt sich um eine Gesellschaft im Sinne des GTK. Die Gesellschaft betreibt bereits 14 Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf und hat Interesse an der Übernahme der Betriebsträgerschaft weiterer Einrichtungen signalisiert. Die Verwaltung schlägt daher dem Ausschuss vor, der Förderung als finanzschwacher Träger rückwirkend zuzustimmen. Die Entschei dung muß durch die oberste Landesjugendbehörde genehmigt werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 01.03.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 26/2005