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OVA/076/2024
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Veloroute zwischen Düsseldorf und Wuppertal
- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Start der Planungsphase
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 7 28.05.2024 Anhörung
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss
26.06.2024 Entscheidung
Bezirksvertretung 8 13.06.2024 Anhörung
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Folge -
Kooperationsvereinbarung mit den zwei beteiligten Gebietskörperschaften der Stadt
Wuppertal und den Kreis Mettmann abzuschließen und mit der Planungsphase zu
beginnen.
Sachdarstellung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Wuppertal, Kreis Mettmann und die
Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (BSW) haben am
01.03.2021 in einem Kooperationsvertrag vereinbart, eine Machbarkeitsstudie für
eine Veloroute zwischen Düsseldorf und Wuppertal als schnelle Radwegeverbindung
für die Alltagsmobilität und Alternative für Berufspendler erarbeiten zu lassen. Die
Verwaltungskonferenz (VK) hat dem Kooperationsvertrag und der Umsetzung einer
Machbarkeitsstudie am 30.03.2021 zugest immt. Hieraus geht die Zustimmung zum
Projektstart der Veloroute nach Wuppertal hervor.
Die Machbarkeitsstudie hat zum Ergebnis, dass die Planungen für die Veloroute
Wuppertal fortgesetzt werden sollten. Alle politischen Gremien der betroffenen
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Gebietskörperschaften wurden über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in
Kenntnis gesetzt (Düsseldorf: OVA/040/2021 und OVA/123/2022) und befürworten
eine Weiterführung des Projekts.
Die bestehende Kooperationsvereinbarung umfasst nur die Erstellung der
Machbarkeitsstudie. Die Hauptverwaltungsbeamten der drei Gebietskörperschaften
sind am 04.07.2023 zu dem Ergebnis gekommen, dass das Projekt fortgeführt wird.
Hierzu wurde ein Folge -Kooperationsvertrag zur Veloroute zwischen den drei
Gebietskörperschaften verfasst, welcher das gemeinsame Ziel beinhaltet im nächsten
Schritt eine Planung für das Vorhaben zu erstellen. Der Kreis Mettmann und die
Stadt Wuppertal sind bereit diesen zu unterzeichnen.
Die Gesamtplanungskosten der Landeshauptstadt Düsseldorf belaufen sich gemäß
Abbildung 2 auf insgesamt 115.000 Euro. Davon entfallen etwa ein Drittel - ca.
38.000 Euro - auf die Erstellung der Vorentwurfsplanung.
Beschreibung der Maßnahme:
In der Machbarkeitsstudie wurde unter dem Arbeitstitel „Veloroute" eine
Radverkehrsverbindung zwischen Wuppertal und Düsseldorf durch das Ingenieurbüro
IGS Neuss untersucht. Die Ortsgruppen des ADFC waren an den
Arbeitsgruppensitzungen beteiligt. Die Route verläuft im Kreis Mettmann über die
Städte Erkrath und Hilden. Ziel ist der Ausbaust andard von Radvorrangrouten,
analog zu den Radleitrouten Düsseldorfs. Der Streckenverlauf auf Düsseldorfer
Stadtgebiet entspricht dem Radhauptnetz beziehungsweise dem vorgeschlagenen
stadtweiten Netz der Radleitrouten. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,43 als ist
zentrales Ergebnis der Machbarkeitsstudie.
Abbildung 1 - Verlauf der Veloroute (pinke Linie)
Wesentliche Streckenabschnitte (die Rothenberger Straße) befinden sich in der
Baulastträgerschaft des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Der Landesbetrieb wurde
entsprechend informiert und hat eine Stellungnahme abgegeben, die eine generelle
Kooperationsbereitschaft signalisiert.
In Düsseldorf ist vor allem der Knotenpunkt Rothenberger Straße und die Anbindung
des nördlichen Wohngebiets über den Kamper Weg zu betrachten. Im Rahmen der
politischen Beteiligung (hier BV 8) wurde eine Weiterführung der Planung gewünscht,
mindestens die Anbindung bis zur ehemaligen Glashütte.
Kosten:
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Der Kostenrahmen basiert auf den Ergebnissen de r Machbarkeitsstudie. Die
Planungskosten wurden gemäß der Methodik des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)
mit 16,2% der Baukosten berechnet. Abhängig von weiteren Entscheidungen im
Laufe der anstehenden Ausschreibung und fachlichen Diskussion sind die Kosten
eventuell anzupassen. Die ausgewiesenen Planungskosten dieser Vorlage beinhalten
nicht die bereits angefallenen anteiligen Kosten für die Landeshauptstadt Düsseldorf
von 10.994,83 Euro.
Abbildung 2 - Kostenrahmen nach Baulastträgern gemäß Machbarkeitsstudie
Die Machbarkeitsstudie wurde im Sommer 2022 abgeschlossen. Aufgrund steigender
Baukosten und der Notwendigkeit, Projektsteuerungsleistungen zu beauftragen, wird
erwartet, dass die Kosten im weiteren Verlauf ansteigen. Die Kosten der
Projektsteuerung sind nicht in den ausgewiesenen Planungskosten dieser Vorlage
enthalten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kostenermittlung in der
Machbarkeitsstudie bereits vor einiger Zeit durchgeführt wurde, bevor bestimmte
globale Ereignisse wie der Ukraine-Krieg und andere unvorhergesehene Umstände
wirtschaftliche Auswirkungen hatten. Diese ungewöhnlichen Ereignisse könnten zu
weiteren Preiserhöhungen im Bauwesen führen, die in den ursprünglichen
Berechnungen nicht berücksichtigt wurden.
Grundsätzlich kann erst auf Grundlage der Vorplanung eine genauere Abschätzung
der Baukosten erfolgen. Dennoch kann von einer Kostensteigerung bis zur
Bauausführung von ca. 40 % ausgegangen werden.
Laut aktuellem Stand übernimmt das Land die Kosten für Planung und Bau in seiner
Baulastträgerschaft (unterste Zeile in Abbildung 2 - Kostenrahmen nach
Baulastträgern gemäß Machbarkeitsstudie), stellt aber keine personellen Ressourcen
zur Verfügung. Diese müssten durch die jeweilige Gebietskörperschaft gestellt
werden. Im Falle der Stadt Düsseldorf übernimmt die Fachverwaltung die Planleitung
für den Abschnitt der Rothenburgstraße.
Eine Ausweitung des Untersuchungsraums wurde politisch angeregt und würde die
Planungskosten zusätzlich steigern. Die Verwaltung wird im weiteren Verlauf der
Planung prüfen, inwieweit die Veloroute bis zum S -Bahnhof Gerresheim sinnvoll
verlängert werden kann. Eine Ausweitung des Unters uchungsraums über die
Rampenstraße hinaus, ist im Rahmen der Veloroute nicht möglich.
Eine Förderung der Planungskosten ist nur im Zusammenhang mit dem Radwegebau
möglich; nach Auskunft des zentralen Fördermittelmanagements. Rückwirkend ist
mit einer Förderung durch die Förderrichtlinie Nahmobilität in der Höhe von 10% zu
rechnen.
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Die Planungskosten werden bis zum Bedarfsbeschluss aus der Radverkehrspauschale
des Fachamtes finanziert.
Weiteres Vorgehen:
Durch die Kooperationspartner wurde eine Kooperationsvereinbarung vorbereitet, die
von den Hauptverwaltungsbeamten unterzeichnet werden soll. Die Vereinbarung
bezieht sich nur auf die Planungsphase, nicht auf den Bau und beinhaltet auch die
Beauftragung einer Projektsteuerung. Jeder Vertragspartner hat darüber hinaus ein
Sonderkündigungsrecht, wenn das Projekt der Veloroute aufgrund von politischen
Entscheidungen der Gremien eines Vertragspartners nicht weiter verfolgt werden
soll. Die Kosten der Projektsteuerung sollen nach km -Anzahl der Route pro
Gebietskörperschaft aufgeteilt werden. Die organisatorische Federführung zwischen
den Kooperationspartnern übernimmt der Kreis Mettmann unter der Bedingung einer
intensiven inhaltlichen Zusammenarbeit.
In einem weiteren Schritt sollen die Planleistungen nach HOAI an ein Planungsbüro
vergeben werden. Die Kosten hierzu werden nach der jeweiligen Baulastträgerschaft
aufgeteilt. Die genaue Aufteilung der Kostenübernahme durch jeden Partner erfolgt
nach dem Ende der Vorentwurfsplanung und Entwurfsplanung anhand der
detaillierten Kostenermittlung.
Zusätzlich ist abzuklären, inwiefern mit Straßen NRW eine einheitliche
Kooperationsvereinbarung vereinbart werden kann oder ob stattdessen
Standardverträge mit jeder einzelnen Niederlassung abgeschlossen werden müssen.
Hierbei klärt sich der finanzierungstechnische Ablauf der für den Baulastträger NRW
zu übernehmenden Planungsaufgaben.
Der Bedarf von zusätzlichen Flächen im Zusammenhang mit der in der
Machbarkeitsstudie erstellten Lösungsverschlägen, wird nach dem Beginn d er
Planungsphase in der Vorentwurfsplanung geprüft. Die Kosten des Grunderwerbs
sind im Kostenrahmen mit einer Pauschale von 10 % der Baukosten in den
Baukosten enthalten.
Die politischen Gremien werden gemäß der Zuständigkeitsordnung und der GA Bau
der Landeshauptstad Düsseldorf im weiteren Planungsverlauf beteiligt.
Nach dem Abschluss der Vorplanung wird auf Grundlage der Kostenschätzung den
politischen Gremien gemäß der Zuständigkeitsordnung ein Bedarfsbeschluss zur
Entscheidung vorgelegt.
Eine Zeitplanung für die Planung und den Bau der Veloroute zwischen Düsseldorf und
Wuppertal besteht derzeit nicht.