Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/076/2024

Veloroute zwischen Düsseldorf und Wuppertal - Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Start der Planungsphase

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gräulinger Straße 27 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Mai 2024veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Folge - Kooperationsvereinbarung mit den zwei beteiligten Gebietskörperschaften der Stadt Wuppertal und den Kreis Mettmann abzuschließen und mit der Planungsphase zu beginnen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Wuppertal, Kreis Mettmann und die Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (BSW) haben am 01.03.2021 in einem Kooperationsvertrag vereinbart, eine Machbarkeitsstudie für eine Veloroute zwischen Düsseldorf und Wuppertal als schnelle Radwegeverbindung für die Alltagsmobilität und Alternative für Berufspendler erarbeiten zu lassen. Die Verwaltungskonferenz (VK) hat dem Kooperationsvertrag und der Umsetzung einer Machbarkeitsstudie am 30.03.2021 zugest immt. Hieraus geht die Zustimmung zum Projektstart der Veloroute nach Wuppertal hervor.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Mai 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
OVA/076/2024 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Veloroute zwischen Düsseldorf und Wuppertal - Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Start der Planungsphase Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 28.05.2024 Anhörung Ordnungs- und Verkehrsausschuss 26.06.2024 Entscheidung Bezirksvertretung 8 13.06.2024 Anhörung Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Folge - Kooperationsvereinbarung mit den zwei beteiligten Gebietskörperschaften der Stadt Wuppertal und den Kreis Mettmann abzuschließen und mit der Planungsphase zu beginnen. Sachdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Wuppertal, Kreis Mettmann und die Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (BSW) haben am 01.03.2021 in einem Kooperationsvertrag vereinbart, eine Machbarkeitsstudie für eine Veloroute zwischen Düsseldorf und Wuppertal als schnelle Radwegeverbindung für die Alltagsmobilität und Alternative für Berufspendler erarbeiten zu lassen. Die Verwaltungskonferenz (VK) hat dem Kooperationsvertrag und der Umsetzung einer Machbarkeitsstudie am 30.03.2021 zugest immt. Hieraus geht die Zustimmung zum Projektstart der Veloroute nach Wuppertal hervor. Die Machbarkeitsstudie hat zum Ergebnis, dass die Planungen für die Veloroute Wuppertal fortgesetzt werden sollten. Alle politischen Gremien der betroffenen Seite 2 Gebietskörperschaften wurden über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in Kenntnis gesetzt (Düsseldorf: OVA/040/2021 und OVA/123/2022) und befürworten eine Weiterführung des Projekts. Die bestehende Kooperationsvereinbarung umfasst nur die Erstellung der Machbarkeitsstudie. Die Hauptverwaltungsbeamten der drei Gebietskörperschaften sind am 04.07.2023 zu dem Ergebnis gekommen, dass das Projekt fortgeführt wird. Hierzu wurde ein Folge -Kooperationsvertrag zur Veloroute zwischen den drei Gebietskörperschaften verfasst, welcher das gemeinsame Ziel beinhaltet im nächsten Schritt eine Planung für das Vorhaben zu erstellen. Der Kreis Mettmann und die Stadt Wuppertal sind bereit diesen zu unterzeichnen. Die Gesamtplanungskosten der Landeshauptstadt Düsseldorf belaufen sich gemäß Abbildung 2 auf insgesamt 115.000 Euro. Davon entfallen etwa ein Drittel - ca. 38.000 Euro - auf die Erstellung der Vorentwurfsplanung. Beschreibung der Maßnahme: In der Machbarkeitsstudie wurde unter dem Arbeitstitel „Veloroute" eine Radverkehrsverbindung zwischen Wuppertal und Düsseldorf durch das Ingenieurbüro IGS Neuss untersucht. Die Ortsgruppen des ADFC waren an den Arbeitsgruppensitzungen beteiligt. Die Route verläuft im Kreis Mettmann über die Städte Erkrath und Hilden. Ziel ist der Ausbaust andard von Radvorrangrouten, analog zu den Radleitrouten Düsseldorfs. Der Streckenverlauf auf Düsseldorfer Stadtgebiet entspricht dem Radhauptnetz beziehungsweise dem vorgeschlagenen stadtweiten Netz der Radleitrouten. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,43 als ist zentrales Ergebnis der Machbarkeitsstudie. Abbildung 1 - Verlauf der Veloroute (pinke Linie) Wesentliche Streckenabschnitte (die Rothenberger Straße) befinden sich in der Baulastträgerschaft des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Der Landesbetrieb wurde entsprechend informiert und hat eine Stellungnahme abgegeben, die eine generelle Kooperationsbereitschaft signalisiert. In Düsseldorf ist vor allem der Knotenpunkt Rothenberger Straße und die Anbindung des nördlichen Wohngebiets über den Kamper Weg zu betrachten. Im Rahmen der politischen Beteiligung (hier BV 8) wurde eine Weiterführung der Planung gewünscht, mindestens die Anbindung bis zur ehemaligen Glashütte. Kosten: Seite 3 Der Kostenrahmen basiert auf den Ergebnissen de r Machbarkeitsstudie. Die Planungskosten wurden gemäß der Methodik des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) mit 16,2% der Baukosten berechnet. Abhängig von weiteren Entscheidungen im Laufe der anstehenden Ausschreibung und fachlichen Diskussion sind die Kosten eventuell anzupassen. Die ausgewiesenen Planungskosten dieser Vorlage beinhalten nicht die bereits angefallenen anteiligen Kosten für die Landeshauptstadt Düsseldorf von 10.994,83 Euro. Abbildung 2 - Kostenrahmen nach Baulastträgern gemäß Machbarkeitsstudie Die Machbarkeitsstudie wurde im Sommer 2022 abgeschlossen. Aufgrund steigender Baukosten und der Notwendigkeit, Projektsteuerungsleistungen zu beauftragen, wird erwartet, dass die Kosten im weiteren Verlauf ansteigen. Die Kosten der Projektsteuerung sind nicht in den ausgewiesenen Planungskosten dieser Vorlage enthalten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kostenermittlung in der Machbarkeitsstudie bereits vor einiger Zeit durchgeführt wurde, bevor bestimmte globale Ereignisse wie der Ukraine-Krieg und andere unvorhergesehene Umstände wirtschaftliche Auswirkungen hatten. Diese ungewöhnlichen Ereignisse könnten zu weiteren Preiserhöhungen im Bauwesen führen, die in den ursprünglichen Berechnungen nicht berücksichtigt wurden. Grundsätzlich kann erst auf Grundlage der Vorplanung eine genauere Abschätzung der Baukosten erfolgen. Dennoch kann von einer Kostensteigerung bis zur Bauausführung von ca. 40 % ausgegangen werden. Laut aktuellem Stand übernimmt das Land die Kosten für Planung und Bau in seiner Baulastträgerschaft (unterste Zeile in Abbildung 2 - Kostenrahmen nach Baulastträgern gemäß Machbarkeitsstudie), stellt aber keine personellen Ressourcen zur Verfügung. Diese müssten durch die jeweilige Gebietskörperschaft gestellt werden. Im Falle der Stadt Düsseldorf übernimmt die Fachverwaltung die Planleitung für den Abschnitt der Rothenburgstraße. Eine Ausweitung des Untersuchungsraums wurde politisch angeregt und würde die Planungskosten zusätzlich steigern. Die Verwaltung wird im weiteren Verlauf der Planung prüfen, inwieweit die Veloroute bis zum S -Bahnhof Gerresheim sinnvoll verlängert werden kann. Eine Ausweitung des Unters uchungsraums über die Rampenstraße hinaus, ist im Rahmen der Veloroute nicht möglich. Eine Förderung der Planungskosten ist nur im Zusammenhang mit dem Radwegebau möglich; nach Auskunft des zentralen Fördermittelmanagements. Rückwirkend ist mit einer Förderung durch die Förderrichtlinie Nahmobilität in der Höhe von 10% zu rechnen. Seite 4 Die Planungskosten werden bis zum Bedarfsbeschluss aus der Radverkehrspauschale des Fachamtes finanziert. Weiteres Vorgehen: Durch die Kooperationspartner wurde eine Kooperationsvereinbarung vorbereitet, die von den Hauptverwaltungsbeamten unterzeichnet werden soll. Die Vereinbarung bezieht sich nur auf die Planungsphase, nicht auf den Bau und beinhaltet auch die Beauftragung einer Projektsteuerung. Jeder Vertragspartner hat darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht, wenn das Projekt der Veloroute aufgrund von politischen Entscheidungen der Gremien eines Vertragspartners nicht weiter verfolgt werden soll. Die Kosten der Projektsteuerung sollen nach km -Anzahl der Route pro Gebietskörperschaft aufgeteilt werden. Die organisatorische Federführung zwischen den Kooperationspartnern übernimmt der Kreis Mettmann unter der Bedingung einer intensiven inhaltlichen Zusammenarbeit. In einem weiteren Schritt sollen die Planleistungen nach HOAI an ein Planungsbüro vergeben werden. Die Kosten hierzu werden nach der jeweiligen Baulastträgerschaft aufgeteilt. Die genaue Aufteilung der Kostenübernahme durch jeden Partner erfolgt nach dem Ende der Vorentwurfsplanung und Entwurfsplanung anhand der detaillierten Kostenermittlung. Zusätzlich ist abzuklären, inwiefern mit Straßen NRW eine einheitliche Kooperationsvereinbarung vereinbart werden kann oder ob stattdessen Standardverträge mit jeder einzelnen Niederlassung abgeschlossen werden müssen. Hierbei klärt sich der finanzierungstechnische Ablauf der für den Baulastträger NRW zu übernehmenden Planungsaufgaben. Der Bedarf von zusätzlichen Flächen im Zusammenhang mit der in der Machbarkeitsstudie erstellten Lösungsverschlägen, wird nach dem Beginn d er Planungsphase in der Vorentwurfsplanung geprüft. Die Kosten des Grunderwerbs sind im Kostenrahmen mit einer Pauschale von 10 % der Baukosten in den Baukosten enthalten. Die politischen Gremien werden gemäß der Zuständigkeitsordnung und der GA Bau der Landeshauptstad Düsseldorf im weiteren Planungsverlauf beteiligt. Nach dem Abschluss der Vorplanung wird auf Grundlage der Kostenschätzung den politischen Gremien gemäß der Zuständigkeitsordnung ein Bedarfsbeschluss zur Entscheidung vorgelegt. Eine Zeitplanung für die Planung und den Bau der Veloroute zwischen Düsseldorf und Wuppertal besteht derzeit nicht.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/076/2024