Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 70/ 29/2004

8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über d

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsberger Straße 30 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 24. Februar 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Stadt beschließt die vorgelegte 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Abfallgebührensatzung) vom 15. Dezember 1994 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 51 vom 24. Dezember 1994), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2003 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 51/52 vom 27. Dezember 2003).

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Ö Vorlagen - Nr. 70/ 29/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die vorgelegte 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Abfallgebührensatzung) vom 15. Dezember 1994 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 51 vom 24. Dezember 1994), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2003 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 51/52 vom 27. Dezember 2003). Sachdarstellung: Gemäß Vorlage Nr. 70/23/2004 wird in der Abfallgebührensatzung festgelegt, dass bei Eigenkompostierung von Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück ein Abschlag von 12,5 % auf die Gebühr für die regelmäßige Restmüllabfuhr gewährt wird. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 03.03.04 -/- 1 Haupt- und Finanzausschuss 15.03.2004 -/- 1 Rat 25.03.2004 -/- 1 1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Satzung zur Änderung der Gebührensatzung Alternative: Keine Amt: Umweltamt Dezernentin / Dezernent: RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 70/ 29/2004 Seite 2 von 2 Beigeordnete Nieß-Mache Anlage 1: 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Abfallgebührensatzung) Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am .... März 2004 auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) und der §§ 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW S. 610) folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Abfallgebührensatzung) vom 15. Dezember 1994 (Ddf. Amtsblatt Nr. 51 vom 24. Dezember 1994), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2003 (Ddf. Amtsblatt Nr. 51/52 vom 27. Dezember 2003) wird wie folgt zum 01.01.1999 geändert: 1. In § 3 Abs. 1 wird nach Satz 2 folgender Text angefügt: Eigenkompostierern nach § 6 Abs. 2 AES wird für die Dauer der Eigenkompostierung auf die in Satz 1 genannten Gebührensätze ein Abschlag von 12,5 % gewährt. Der so reduzierte Betrag wird soweit abgerundet, dass der resultierende Gebührensatz bei Teilung durch 12 einen glatten Cent-Betrag bildet. Beginn und E nde der Eigenkompostierung sind dem Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf unverzüglich mitzuteilen. Der Abschlag wird mit Beginn des nächsten Monats nach Einbringung des Nachweises gemäß § 6 Abs. 2 AES gewährt und endet mit Ablauf des Monats, in dem die Eigenkompostierung beendet wird. Artikel II Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 70/ 29/2004