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Beschlussvorlage
Betrifft:
9. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP
99) - Metrorapid Bericht über die Erörterung der Bedenken und Anregungen
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den als Anlage zur vorliegenden
Drucksache beigefügten "Bericht über den Erörterungstermin mit der
Bezirksplanungsbehörde zur 9. GEP-Änderung -Metrorapid-" zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in der Sitzung am 11.03.02 die Stellungnahme der
Verwaltung zur 9. Änderung des GEP ´99 -Metrorapid- ergänzt und mehrheitlich
zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung hat diese Stellungnahme an die
Bezirksregierung weitergeleitet.
Am 30.04.02 fand in Bochum ein gemeinsamer Erörterungstermin der Bezirksregierungen
(Bezirksplanungsbehörden) Düsseldorf und Arnsberg zu den vorgebrachten Bedenken und
Anregungen statt. Über die Bedenken und Anregungen soll im Gespräch ein Ausgleich der
Meinungen erzielt werden.
Der beigefügte Bericht fasst die wesentlichen Ergebnisse der Erörterung zusammen und
stellt kurz das weitere Vorgehen dar.
Anlagen
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Bericht über die Erörterung der Bedenken und
Anregungen
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
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9. Änderung des Gebietsentwicklungsplans
Bericht über die Erörterung mit der Bezirksplanungsbehörde am 30.04.02
Auswertung der Synopse der Bedenken und Anregungen
Die Stellungnahme der Stadt Düsseldorf zur 9. Änderung des GEP 99 -Metrorapid- ist in
die Synopse der Bedenken und Anregungen vollständig aufgenommen worden. Die
Stellungnahmen aller Verfahrenbeteiligter wurden von der Bezirksplanungsbehörde
wörtlich wiedergegeben, thematisch gegliedert und, mit einem Ausgleichsvorschlag
versehen, tabellarisch dargestellt.
Viele Bedenken und Anregungen der Ve rfahrenbeteiligten wurden von der
Bezirksplanungsbehörde mit dem Satz "Die Stellungnahme ... ist nicht für das GEP-
Verfahren relevant" versehen und damit der weiteren Diskussion entzogen. Auch die
Bedenken der Stadt Düsseldorf, die sich explizit mit den Zielen der Regional- und
Landesplanung und den Aussagen in den Verfahrensunterlagen befassen, sind auf diese
Weise beantwortet worden. Für einen weiteren Teil der Bedenken und Anregungen wurde
auf die nächste Verfahrensstufe, das Planfeststellungsverfahren verwiesen, in dem die
Detailfragen abschließend geregelt werden.
Amt 61/2 hat die Synopse zusammengefasst und gemeinsam mit 66/7 Stellungnahmen zu
den einzelnen Ausgleichsvorschlägen der Bezirksplanungsbehörde ausgearbeitet, mit dem
Ziel, die Bedeutung der Bedenken für die Ziele der Regional- und Landesplanung und ihre
Verwirklichung im Erörterungstermin nochmal darzulegen.
Das Ergebnis der Erörterung ist in den wesentlichen Punkten wie folgt festzuhalten.
1. In Kapitel 1.1 "Allgemeines / Verschiedenes / Technik / Systemtechnik" wurde die
Forderung des Rates nach K onzeptalternativen behandelt. Die
Bezirksplanungsbehörde hält diese Forderung für nicht GEP-relevant.
Die Vertreter der Stadt Düsseldorf haben im Erörterungstermin die Bedenken
aufrecht erhalten, um damit die Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung
über das Projekt zu schaffen.
2. Unter Kapitel 1.2 "Integration in /Auswirkungen auf bestehende Verkehrssysteme"
wurden die verkehrlichen Auswirkungen des Metrorapids diskutiert. Im Vordergrund
standen die zu erwartenden Verschlechterungen im Fernverkehrsangebot und die
Leistungsfähigkeit des verbleibenden Netzes für internationalen
Hochgeschwindigkeitsverkehr. Die Befürchtung der Stadt Düsseldorf, das die
oberzentrale Funktion der Stadt beeinträchtigt wird, eine Befürchtung, die im
übrigen auch von der IHK Düsseldorf und den Städten des mittleren Ruhrgebiets
wie Essen und Bochum vorget ragen wurde, wurde von der
Bezirksplanungsbehörde ebenfalls als nicht GEP-relevant angesehen. Auch die
geforderte Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Strecke Düsseldorf-Duisburg
wurde abgelehnt.
Die Stadt Düsseldorf vertritt die Ansicht, dass hier eindeutig regional- und
landesplanerische Ziele (Zentralörtliche Gliederung, nationale und internationale
Verkehrsverbindungen stärken) betroffen sind, so dass eine Behandlung im GEP-
Änderungsverfahren erforderlich ist. Die Bedenken wurden aufrecht erhalten.
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3. Bezüglich der geplanten Angebotsausdünnung im ÖPNV / SPNV, insbesondere im
Hinblick auf die Anbindung des Flughafen-Termnals mit der S 7, wurde als
Kompromiss festgehalten, dass das zukünftige Angebot nicht hinter der heutigen
Qualität zurückbleiben darf.
4. Auch im Erörterungstermin konnte nicht geklärt werden, ob nachteilige
Auswirkungen auf den ÖPNV in Düsseldorf und der Region durch den Einsatz von
Regionalisierungsmitteln zur Finanzierung des Metrorapid zu erwarten sind.
Unterstützung in dieser Argumentation erhielt Düsseldorf insbesondere von den
Landkreisen (Neuss, Mettmann, Unna), die nicht unmittelbar an der
Metrorapidstrecke liegen und deshalb nur geringe Vorteile erwarten, andererseits
durch die hohen finanziellen Lasten Einbußen bei ihrer ÖPNV-Finanzierung
befürchten. Diese und andere unter Kapitel 1.3 "Finanzierung / Auswirkung auf
Förderung anderer Verkehrssysteme" aufgelistete Bedenken zur Finanzsituation
wurden als nicht für das GEP-Verfahren relevant abgewehrt. Dieser Auffassung
haben sich die Düsseldorfer Vertreter neben vielen anderen nicht angeschlossen.
5. Zu den Bedenken in Kapitel 5.1 zur Inanspruchnahme von Siedlungsbereich wurde
von der Bezirksplanungsbehörde zugesagt, dass ein entsprechender
Flächenausgleich an anderer Stelle möglich sein wird.
Den Bedenken der Stadt Düsseldorf wurde damit weitgehend entsprochen.
6. Hinsichtlich der Bedenken zu Natur und Landschaft in den Kapiteln 5.1 und 5.2 zum
Ausgleichsflächenbedarf einschließlich der Vermeidungsaspekte und
Minderungsmaßnahmen wurde auf die Inhalte des Landschaftspflegerischen
Begleitplanes, der zur Planfeststellung erarbeitet wird, verwiesen. Der GEP soll
diesem nachfolgenden Verfahren nicht vorgreifen.
- Bezogen auf die wasserwirtschaftlichen Belange wurde von allen Beteiligten, auch
den Staatlichen Umweltämtern und den Stadtwerken Duisburg, Zustimmung
signalisiert, wenn die entsprechenden Wasserschutzzonen-Verordnungen
Berücksichtigung finden. Detailfragen werden im Planfeststellungsverfahren geklärt.
Die Stadt Düsseldorf hat sich dieser Auffassung angeschlossen.
7. Im abschließenden Kapitel 6 "Fazit" wird die kritische Haltung der Stadt Düsseldorf
zum Projekt Metrorapid von der Bezirksregierung nicht geteilt.
Die Forderung des Rates nach Konzeptalternativen wird im Protokoll festgehalten.
Zusätzlich wird in das Protokoll auch die Forderung nach einer nachhaltigen und
gesundheitsverträglichen Lösung des Problems Bahnlärm, in Angermund die
Prüfung einer Tunnellösung, aufgenommen.
Die Ergebnisse der Erörterung wurden protokolliert. In den Punkten, in denen die
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Verfahrensbeteiligten dem Ausgleichsvorschlag der Bezirksregierung nicht gefolgt sind,
wird von der Bezirksplanungsbehörde ein Abstimmungsvorschlag erarbeitet, der dem
Regionalrat zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Sitzung, in der voraussichtlich über die
Bedenken und Anregungen sowie die GEP-Änderung entschieden wird, findet am 11. Juli
2002 statt.