Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 99/2002

9. Änderung GEP - Metrorapid Ber Erö BedAnr

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen) · Lohausen · 40474örtlicher Bezug 1Dokument 4. Juni 2002veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den als Anlage zur vorliegenden Drucksache beigefügten "Bericht über den Erörterungstermin mit der Bezirksplanungsbehörde zur 9. GEP-Änderung -Metrorapid-" zur Kenntnis.

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Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Betrifft: 9. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) - Metrorapid Bericht über die Erörterung der Bedenken und Anregungen Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den als Anlage zur vorliegenden Drucksache beigefügten "Bericht über den Erörterungstermin mit der Bezirksplanungsbehörde zur 9. GEP-Änderung -Metrorapid-" zur Kenntnis. Sachdarstellung: Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in der Sitzung am 11.03.02 die Stellungnahme der Verwaltung zur 9. Änderung des GEP ´99 -Metrorapid- ergänzt und mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung hat diese Stellungnahme an die Bezirksregierung weitergeleitet. Am 30.04.02 fand in Bochum ein gemeinsamer Erörterungstermin der Bezirksregierungen (Bezirksplanungsbehörden) Düsseldorf und Arnsberg zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen statt. Über die Bedenken und Anregungen soll im Gespräch ein Ausgleich der Meinungen erzielt werden. Der beigefügte Bericht fasst die wesentlichen Ergebnisse der Erörterung zusammen und stellt kurz das weitere Vorgehen dar. Anlagen Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht über die Erörterung der Bedenken und Anregungen Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 9. Änderung des Gebietsentwicklungsplans Bericht über die Erörterung mit der Bezirksplanungsbehörde am 30.04.02 Auswertung der Synopse der Bedenken und Anregungen Die Stellungnahme der Stadt Düsseldorf zur 9. Änderung des GEP 99 -Metrorapid- ist in die Synopse der Bedenken und Anregungen vollständig aufgenommen worden. Die Stellungnahmen aller Verfahrenbeteiligter wurden von der Bezirksplanungsbehörde wörtlich wiedergegeben, thematisch gegliedert und, mit einem Ausgleichsvorschlag versehen, tabellarisch dargestellt. Viele Bedenken und Anregungen der Ve rfahrenbeteiligten wurden von der Bezirksplanungsbehörde mit dem Satz "Die Stellungnahme ... ist nicht für das GEP- Verfahren relevant" versehen und damit der weiteren Diskussion entzogen. Auch die Bedenken der Stadt Düsseldorf, die sich explizit mit den Zielen der Regional- und Landesplanung und den Aussagen in den Verfahrensunterlagen befassen, sind auf diese Weise beantwortet worden. Für einen weiteren Teil der Bedenken und Anregungen wurde auf die nächste Verfahrensstufe, das Planfeststellungsverfahren verwiesen, in dem die Detailfragen abschließend geregelt werden. Amt 61/2 hat die Synopse zusammengefasst und gemeinsam mit 66/7 Stellungnahmen zu den einzelnen Ausgleichsvorschlägen der Bezirksplanungsbehörde ausgearbeitet, mit dem Ziel, die Bedeutung der Bedenken für die Ziele der Regional- und Landesplanung und ihre Verwirklichung im Erörterungstermin nochmal darzulegen. Das Ergebnis der Erörterung ist in den wesentlichen Punkten wie folgt festzuhalten. 1. In Kapitel 1.1 "Allgemeines / Verschiedenes / Technik / Systemtechnik" wurde die Forderung des Rates nach K onzeptalternativen behandelt. Die Bezirksplanungsbehörde hält diese Forderung für nicht GEP-relevant. Die Vertreter der Stadt Düsseldorf haben im Erörterungstermin die Bedenken aufrecht erhalten, um damit die Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung über das Projekt zu schaffen. 2. Unter Kapitel 1.2 "Integration in /Auswirkungen auf bestehende Verkehrssysteme" wurden die verkehrlichen Auswirkungen des Metrorapids diskutiert. Im Vordergrund standen die zu erwartenden Verschlechterungen im Fernverkehrsangebot und die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Netzes für internationalen Hochgeschwindigkeitsverkehr. Die Befürchtung der Stadt Düsseldorf, das die oberzentrale Funktion der Stadt beeinträchtigt wird, eine Befürchtung, die im übrigen auch von der IHK Düsseldorf und den Städten des mittleren Ruhrgebiets wie Essen und Bochum vorget ragen wurde, wurde von der Bezirksplanungsbehörde ebenfalls als nicht GEP-relevant angesehen. Auch die geforderte Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Strecke Düsseldorf-Duisburg wurde abgelehnt. Die Stadt Düsseldorf vertritt die Ansicht, dass hier eindeutig regional- und landesplanerische Ziele (Zentralörtliche Gliederung, nationale und internationale Verkehrsverbindungen stärken) betroffen sind, so dass eine Behandlung im GEP- Änderungsverfahren erforderlich ist. Die Bedenken wurden aufrecht erhalten. Seite 3 von 4 3. Bezüglich der geplanten Angebotsausdünnung im ÖPNV / SPNV, insbesondere im Hinblick auf die Anbindung des Flughafen-Termnals mit der S 7, wurde als Kompromiss festgehalten, dass das zukünftige Angebot nicht hinter der heutigen Qualität zurückbleiben darf. 4. Auch im Erörterungstermin konnte nicht geklärt werden, ob nachteilige Auswirkungen auf den ÖPNV in Düsseldorf und der Region durch den Einsatz von Regionalisierungsmitteln zur Finanzierung des Metrorapid zu erwarten sind. Unterstützung in dieser Argumentation erhielt Düsseldorf insbesondere von den Landkreisen (Neuss, Mettmann, Unna), die nicht unmittelbar an der Metrorapidstrecke liegen und deshalb nur geringe Vorteile erwarten, andererseits durch die hohen finanziellen Lasten Einbußen bei ihrer ÖPNV-Finanzierung befürchten. Diese und andere unter Kapitel 1.3 "Finanzierung / Auswirkung auf Förderung anderer Verkehrssysteme" aufgelistete Bedenken zur Finanzsituation wurden als nicht für das GEP-Verfahren relevant abgewehrt. Dieser Auffassung haben sich die Düsseldorfer Vertreter neben vielen anderen nicht angeschlossen. 5. Zu den Bedenken in Kapitel 5.1 zur Inanspruchnahme von Siedlungsbereich wurde von der Bezirksplanungsbehörde zugesagt, dass ein entsprechender Flächenausgleich an anderer Stelle möglich sein wird. Den Bedenken der Stadt Düsseldorf wurde damit weitgehend entsprochen. 6. Hinsichtlich der Bedenken zu Natur und Landschaft in den Kapiteln 5.1 und 5.2 zum Ausgleichsflächenbedarf einschließlich der Vermeidungsaspekte und Minderungsmaßnahmen wurde auf die Inhalte des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, der zur Planfeststellung erarbeitet wird, verwiesen. Der GEP soll diesem nachfolgenden Verfahren nicht vorgreifen. - Bezogen auf die wasserwirtschaftlichen Belange wurde von allen Beteiligten, auch den Staatlichen Umweltämtern und den Stadtwerken Duisburg, Zustimmung signalisiert, wenn die entsprechenden Wasserschutzzonen-Verordnungen Berücksichtigung finden. Detailfragen werden im Planfeststellungsverfahren geklärt. Die Stadt Düsseldorf hat sich dieser Auffassung angeschlossen. 7. Im abschließenden Kapitel 6 "Fazit" wird die kritische Haltung der Stadt Düsseldorf zum Projekt Metrorapid von der Bezirksregierung nicht geteilt. Die Forderung des Rates nach Konzeptalternativen wird im Protokoll festgehalten. Zusätzlich wird in das Protokoll auch die Forderung nach einer nachhaltigen und gesundheitsverträglichen Lösung des Problems Bahnlärm, in Angermund die Prüfung einer Tunnellösung, aufgenommen. Die Ergebnisse der Erörterung wurden protokolliert. In den Punkten, in denen die Seite 4 von 4 Verfahrensbeteiligten dem Ausgleichsvorschlag der Bezirksregierung nicht gefolgt sind, wird von der Bezirksplanungsbehörde ein Abstimmungsvorschlag erarbeitet, der dem Regionalrat zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Sitzung, in der voraussichtlich über die Bedenken und Anregungen sowie die GEP-Änderung entschieden wird, findet am 11. Juli 2002 statt.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 99/2002