Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 96/2005

Ä. d. Satzung über Ehrenausz.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiserswerther Straße 209 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 31. März 2005veröffentlicht

Zur amtlichen Vorlage

Für dieses Dokument liegt noch keine belastbare redaktionelle Zusammenfassung vor. Beratungsweg, Eckdaten und Originaldokumente werden deshalb unverändert aus dem Ratsinformationssystem angezeigt.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 01/ 96/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: 2. Satzung zur Änderung der Satzung über Ehrenauszeichnungen der Landeshauptstadt Düsseldorf Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung über Ehrenauszeichnungen der Landeshauptstadt Düsseldorf Sachdarstellung: Der Rat der Stadt hat die Verwaltung beauftragt, in der Satzung über Ehrenauszeichnungen klarzustellen, dass der Rat bzw. eine Bezirksvertretung durch Be- schluss die Verleihung einer Ehrenauszeichnung ablehnen kann. Dies wird durch eine neue Formulierung des § 10 Abs. 3 erreicht. Für § 10 Abs. 3 wird deshalb anliegende Neufassung empfohlen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Haupt- und Finanzausschuss 18.04.2005 -/- 2 Rat 02.06.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: - Amt: Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Löhr RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 01/ 96/2005 Seite 2 von 2 Anlage 2. Satzung zur Änderung der Satzung über Ehrenauszeichnungen der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am ............... aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fass ung der Be- kanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV NRW S. 666/ SGV NRW 2023) folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 10 Abs. 3 der Satzung über Ehrenauszeichnungen der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 17.06.1999 (Ddf. Amtsblatt Nr. 25 vom 26.06.1999), geändert durch Satzung vom 22.12.1999 (Ddf. Amtsblatt Nr. 1/2 vom 15.01.2000) erhält folgende Fassung: "Hat sich jemand einer Ehrenauszeichnung unwürdig erwiesen, kann der Rat bzw. die Bezirksvertretung durch Beschluss, der in nichtöffentlicher Sitzung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen zu fassen ist, die Verleihung einer Ehrenauszeichnung ablehnen oder eine bereits verliehene Ehrenauszeichnung entziehen. Ein Anspruch auf Verleihung einer Ehrenauszeichnung besteht nicht." Artikel 2 Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 96/2005