Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 41/ 101/2004

Änderung der Bestimmungen für die Beiräte des Kult

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bolkerstraße 53 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 16. November 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Kulturausschuss beschließt, die "Bestimmungen für die Beiräte des Kulturausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf (bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz/Theater)" wie folgt zu modifizieren: Ziffer 4. Der jeweilige Beirat besteht aus 13 (Musik und Literatur) bzw. 15 (bildende Kunst und Tanz/ Theater) Mitgliedern sowie stellvertretenden Mitgliedern: - je ein/e VertreterIn/ StellvertreterIn der im Rat vorhandenen Fraktionen (diese sind von den Fraktionen zu benennen und vom Kulturausschuss zu berufen). - LeiterIn des Kulturamtes/ StellvertreterIn -8 (Musik und Literatur) bzw. 10 (bildende Kunst und Tanz/Theater) Fachmitglieder, die der Kulturausschuss beruft. Alle weiteren Kulturausschussmitglieder und der Kulturdezernent/die Kulturdezernentin können an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Der Beirat wird für eine Wahlperiode des Stadtrates bestellt. Abberufungen bzw. Nachberufungen sind möglich. Die einzelnen Fachmitglieder werden als Person benannt. Soweit sie Kultureinrichtungen in Düsseldorf vertreten, ist ihr Mandat an diese Funktion gebunden. Für Fachmitglieder, die eigene Antrage stellen, werden zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt die jeweiligen stellvertretenden Mitglieder eingeladen. Eine einmalige Wiederwahl der Fachmitglieder ist zulässig. Im Einzelfall ist die Berufung für eine dritte Wahlperiode möglich. Ziffer 6. Die Beiräte sind beschlussfähig, wenn mindestens 8 bzw. 9 Mitglieder anwesend sind. Die Beiräte sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend ist. Die Empfehlung bedarf der einfachen Stimmenmehrheit. AntragstellerInnen dürfen an der Beratung und Abstimmung dieses gesamten Tagesordnungspunktes ihres eigenen Antrages in dem der eigene Antrag behandelt wird, nicht teilnehmen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 41/ 101/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Änderung der Bestimmungen für die Beiräte des Kulturausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf (bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz/Theater) Beschlussdarstellung: Der Kulturausschuss beschließt, die "Bestimmungen für die Beiräte des Kulturausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf (bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz/Theater)" wie folgt zu modifizieren: Ziffer 4. Der jeweilige Beirat besteht aus 13 (Musik und Literatur) bzw. 15 (bildende Kunst und Tanz/ Theater) Mitgliedern sowie stellvertretenden Mitgliedern: - je ein/e VertreterIn/ StellvertreterIn der im Rat vorhandenen Fraktionen (diese sind von den Fraktionen zu benennen und vom Kulturausschuss zu berufen). - LeiterIn des Kulturamtes/ StellvertreterIn -8 (Musik und Literatur) bzw. 10 (bildende Kunst und Tanz/Theater) Fachmitglieder, die der Kulturausschuss beruft. Alle weiteren Kulturausschussmitglieder und der Kulturdezernent/die Kulturdezernentin können an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Der Beirat wird für eine Wahlperiode des Stadtrates bestellt. Abberufungen bzw. Nachberufungen sind möglich. Die einzelnen Fachmitglieder werden als Person benannt. Soweit sie Kultureinrichtungen in Düsseldorf vertreten, ist ihr Mandat an diese Funktion gebunden. Für Fachmitglieder, die eigene Antrage stellen, werden zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt die jeweiligen stellvertretenden Mitglieder eingeladen. Eine einmalige Wiederwahl der Fachmitglieder ist zulässig. Im Einzelfall ist die Berufung für eine dritte Wahlperiode möglich. Ziffer 6. Die Beiräte sind beschlussfähig, wenn mindestens 8 bzw. 9 Mitglieder anwesend sind. Die Beiräte sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend ist. Die Empfehlung bedarf der einfachen Stimmenmehrheit. AntragstellerInnen dürfen an der Beratung und Abstimmung dieses gesamten Tagesordnungspunktes ihres eigenen Antrages in dem der eigene Antrag behandelt wird, nicht teilnehmen. Indirekte Nutznießer eines Antrages, z.B. VertreterInnen der Veranstaltungshäuser, nehmen an der Abstimmung des entsprechenden Zuschussantrages nicht teil. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 41/ 101/2004 Seite 2 von 2 Die Entscheidung ist schriftlich mitzuteilen. Sachdarstellung: Der Kulturausschuss hat zu seiner Beratung in künstlerischen und kulturpolitischen Fragen Beiräte in den Sparten bildende Kunst, Literatur, Musik und Tanz/Theater installiert und die in der Anlage beigefügten Bestimmungen in der Fassung vom 09.02.2000 beschlossen. Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die im Beschlussentwurf genannten Änderungen im Hinblick auf die Anzahl der Beiratsmitglieder sowie des Sitzungsablaufes zur Optimierung des formalen Verfahrens beitragen würden. Der Kulturausschuss wird um Beschlussfassung gebeten. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Kulturausschuss 25.11.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bestimmungen für die Beiräte des Kulturausschusses Alternative: Keine Amt: Kulturamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Grosse-Brockhoff RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 41/ 101/2004