Änderung der Bestimmungen für die Beiräte des Kult
Aus der amtlichen Vorlage
Der Kulturausschuss beschließt, die "Bestimmungen für die Beiräte des Kulturausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf (bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz/Theater)" wie folgt zu modifizieren: Ziffer 4. Der jeweilige Beirat besteht aus 13 (Musik und Literatur) bzw. 15 (bildende Kunst und Tanz/ Theater) Mitgliedern sowie stellvertretenden Mitgliedern: - je ein/e VertreterIn/ StellvertreterIn der im Rat vorhandenen Fraktionen (diese sind von den Fraktionen zu benennen und vom Kulturausschuss zu berufen). - LeiterIn des Kulturamtes/ StellvertreterIn -8 (Musik und Literatur) bzw. 10 (bildende Kunst und Tanz/Theater) Fachmitglieder, die der Kulturausschuss beruft. Alle weiteren Kulturausschussmitglieder und der Kulturdezernent/die Kulturdezernentin können an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Der Beirat wird für eine Wahlperiode des Stadtrates bestellt. Abberufungen bzw. Nachberufungen sind möglich. Die einzelnen Fachmitglieder werden als Person benannt. Soweit sie Kultureinrichtungen in Düsseldorf vertreten, ist ihr Mandat an diese Funktion gebunden. Für Fachmitglieder, die eigene Antrage stellen, werden zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt die jeweiligen stellvertretenden Mitglieder eingeladen. Eine einmalige Wiederwahl der Fachmitglieder ist zulässig. Im Einzelfall ist die Berufung für eine dritte Wahlperiode möglich. Ziffer 6. Die Beiräte sind beschlussfähig, wenn mindestens 8 bzw. 9 Mitglieder anwesend sind. Die Beiräte sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend ist. Die Empfehlung bedarf der einfachen Stimmenmehrheit. AntragstellerInnen dürfen an der Beratung und Abstimmung dieses gesamten Tagesordnungspunktes ihres eigenen Antrages in dem der eigene Antrag behandelt wird, nicht teilnehmen.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Kulturausschuss
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 41/ 101/2004