Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 70/ 28/2004

Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsberger Straße 30 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Februar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Stadt beschließt die vorgelegte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Lan- deshauptstadt Düsseldorf vom 17. Dezember 1998 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 52 vom 30. Dezember 1998) und die vorgelegte 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Lan- deshauptstadt Düsseldorf (Abfallentsorgungssatzung) vom 24. Februar 2000 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 13 vom 01. April 2000), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2003 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 51/52 vom 27.

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Ö Vorlagen - Nr. 70/ 28/2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die vorgelegte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Lan- deshauptstadt Düsseldorf vom 17. Dezember 1998 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 52 vom 30. Dezember 1998) und die vorgelegte 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Lan- deshauptstadt Düsseldorf (Abfallentsorgungssatzung) vom 24. Februar 2000 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 13 vom 01. April 2000), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2003 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 51/52 vom 27. Dezember 2003) Sachdarstellung: Gemäß Vorlage Nr. 70/23/2004 wird in der Abfallentsorgungssatzung festgelegt, dass die Eigenkompostierung von Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück bei hinreichendem Nachweis gebührenmindernd wirkt. Da die Abfallentsorgungssatzung für das Jahr 2000 vollständig neu gefasst worden ist, erfolgt die Satzungsänderung "in zwei Schritten": Gültig für 1999: 1. Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung vom 17. Dezember 1998 Gültig für 2000 ff.: 5. Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung vom 24. Februar 2000 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 03.03.2004 -/- 1 Haupt- und Finanzausschuss 15.03.2004 -/- 1 Rat 25.03.2004 -/- 1 1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Änderung der Abfallsatzung vom 17.12.1998 2 beigefügt Änderung der Abfallsatzung vom 24.02.2000 Alternative: Keine Amt: Umweltamt Dezernentin / Dezernent: RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 70/ 28/2004 Seite 2 von 3 Beigeordnete Nieß-Mache Anlage 1: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Lan- deshauptstadt Düsseldorf vom 17. Dezember 1998 Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am . März 2004 auf Grund der §§ 5 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz -LAbfG-) vom 21. Juni 1988 (GV NRW S. 250/SGV NRW 74) , des § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung -BauO NW-) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 17. Dezember 1998 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 52 vom 30. Dezember 1998) wird wie folgt rückwirkend seit ihrem in Kraft treten geändert: 1. In § 6 Abs. 2 wird nach Satz 1 folgender Text angefügt: Wird dies mit allen dazu geeigneten Abfällen durchgeführt und der Stadt gegenüber hinreichend nachgewiesen, so liegt eine gebührenmindernde Eigenkompostierung vor. Den Umfang der Minderung regelt § 3 Abs. 1 AGS. 2. § 16 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: Abweichend hiervon kann auf Antrag, bei nachgewiesener Nutzung von Vermeidungs- und Verwertungsmöglichkeiten, statt einer Gebührenminderung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 AGS auch ein geringeres Behältervolumen zugelassen werden. Artikel II Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntgabe in Kraft. Anlage 2: Ö Vorlagen - Nr. 70/ 28/2004 Seite 3 von 3 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Lan- deshauptstadt Düsseldorf vom 24. Februar 2000 Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am . März 2004 auf Grund der §§ 5 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz -LAbfG-) vom 21. Juni 1988 (GV NRW S. 250/SGV NRW 74) , des § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung -BauO NW-) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Satzungen über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 17. Dezember 1998 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 52 vom 30. Dezember 1998) und 24. Februar 2000 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 13 vom 01. April 2000), letztere zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2003 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 51/52 vom 28.12.2003) werden wie folgt rückwirkend seit ihrem in Kraft treten geändert: 1. In § 6 Abs. 2 wird nach Satz 1 folgender Text angefügt: Wird dies mit allen dazu geeigneten Abfällen durchgeführt und der Stadt gegenüber hinreichend nachgewiesen, so liegt eine gebührenmindernde Eigenkompostierung vor. Den Umfang der Minderung regelt § 3 Abs. 1 AGS. Artikel II Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 70/ 28/2004