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Title: Vorlage 61/ 57/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00318171.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:30:43 GMT
Number of Pages: 16
Markdown Content:
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Anhandgabeverfahren Heiligenhauser Straße
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt in Abänderung der Vorlagen Nr. 61/132/2016 die maßgeblichen Kriterien für die erneute Ausschreibung zum Anhandgabeverfahren oder ggf. anschließendem Investorenauswahlverfahren. Der ursprüngliche Beschluss wird hiermit aufgehoben.
Sachdarstellung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant die Veräußerung - vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane - der im Lageplan gekennzeichneten Grundstücksfläche zur Realisierung eines Bauvorhabens durch eine Baugemeinschaft.
Zunächst ist ein, auf die Baugemeinschaften des Erstverfahrens, beschränktes Anhandgabeverfahren geplant.
Sollte zur Abgabefrist keine geeignete Bewerbung dieser Baugemeinschaften eingegangen sein, schließt sich ein Investorenauswahlverfahren an.
Alle weiteren Informationen und Bedingungen zum Grundstück und zu den Verfahren entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Text.
Gemarkung Flur Flurstück Fläche
Benrath 10 1139, 1400, 1403 Gesamt 1.282m²
Objekt-beschreibung
Das Verkaufsgrundstück befindet sich im südöstlichen Teil der Landeshauptstadt Düsseldorf im Stadtbezirk Hassels und liegt in der Gemarkung Benrath.
Es liegt innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone, östlich angrenzend an die Heiligenhauser Straße zwischen öffentlichen Grünflächen und der Bestandsbebauung
„Heiligenhauser Straße 12 -16“.
Neben dem sehr guten ÖPNV-Angebot (S-Bahnhof D´Dorf Reisholz, Buslinien) sowie Verkehrsanbindung an das überregionale Verkehrsnetz (A 46, A 59) und zur Innenstadt (Münchener Straße), sind die sozialen Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen) gut erreichbar. Auch bieten die innerhalb weniger Minuten erreichbaren Naturschutz-, Erholungs- und Freizeitgebiete (Stadtwald Düsseldorf, Unterbacher See) einen Ausgleich zu dem durch Industrie und Gewerbe geprägten naheliegendem Stadtteil Reisholz. (Die örtlichen Verkehrsverhältnisse können bei der Umsetzung einer Bebauung insbesondere bei der Stellplatzthematik Berücksichtigung finden. Die aktuellen Regelungen entnehmen Sie bitte
www.duesseldorf.de/bauaufsichtsamt/a-z/stellplaetze-und-garagen-fuer-wohnnutzung.html )
Gleichermaßen gut erreichbar finden Sie die Heinrich-Heine-Universität oder die Universitätskliniken.
Auf der zur Bebauung vorgesehenen Fläche wurden die bislang aufstehenden Garagen abgebrochen, gleichwohl ist es nicht auszuschließen, dass neben den befestigten Flächen noch weitere Gebäudeteile (Fundamente o.ä.) vorhanden sind. Dort befinden sich darüber hinaus ca. 29 Bäume, die durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Landeshauptstadt Düsseldorf geschützt sind. Über eine eventuelle erforderlich werdende Fällung dieser Bäume und darauf bezogene Ersatzleistungen bzw. Ausgleichszahlungen wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens entschieden.
Verfahrens-
beschreibung
Anhandgabeverfahren:
Das Anhandgabeverfahren richtet sich an die Baugemeinschaften des Erstverfahrens, einen Zusammenschluss von Privatpersonen, die ein Bauprojekt für den eigenen Bedarf realisieren möchten. Pro Baugemeinschaft kann lediglich ein Konzept / eine Bewerbung eingereicht werden. Varianten oder Mehrfachbewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der angestrebte Verkauf des Grundstücks soll unter der Voraussetzung erfolgen, dass die eingereichte Konzeption zur Ausführung kommt.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt im Rahmen dieses Verfahrens zwei Baugemeinschaften (Erst- und Zweitplatzierte) für die Anhandgabe des Grundstückes nach folgenden Kriterien auszuwählen:
• Gemeinschaftliches Nutzungskonzept und
• städtebauliches Konzept/Architektur
• energetisches und ökologisches Konzept
Nach Abgabefrist der Konzeptbewerbung werden Vertreter aus der Verwaltung, der Politik und weiterer Fachkundiger auf Basis der eingereichten Unterlagen und nach Durchführung eines Anhandgabegespräches, zwei Konzeptbewerbungen (erstplatzierte, obsiegende Baugemeinschaft und zweitplatzierte, ggf. nachrückende Baugemeinschaft) ermitteln, die den Gremien der Stadt Düsseldorf zur Beschlussfassung empfohlen werden. Parallel wird das Verkaufsangebot für das zu bebauende Grundstück durch das Liegenschaftsamt zur Verfügung gestellt. Mit Beschlussfassung ist die den Zuschlag erhaltende Baugemeinschaft verpflichtet, das Projekt innerhalb des Anhandgabezeitraumes von 1 Jahr (ab Datum der Beschlussfassung) sowie in Abstimmung mit der Agentur für Baugemeinschaften und Wohngruppen, so weit zu konkretisieren, sodass der Abschluss eines rechtswirksamen Grundstückskaufvertrages mit kurzfristig anschließendem Baubeginn möglich wird.
Die nachfolgenden Fristen (ab Datum der Beschlussfassung) sind zu beachten:
• Zahlung des Anhandgabeentgeltes in Höhe von 1% des Kaufpreises bis zum Ablauf von 20 Tagen
• Nachweis der verbindlichen Beauftragung eines Projektbetreuers und Architekten innerhalb max. 4 Wochen
• Nachweis des Einreichens einer/s vollständigen und prüffähigen Bauvoranfrage / Bauantrages innerhalb von max. 12 Wochen
• Abschluss eines rechtswirksamen Grundstückskaufvertrages innerhalb eines Jahres
Vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages ist die schriftliche Annahme des Verkaufsangebotes sowie die entsprechende Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane notwendig.
Sofern ein Grundstückskaufvertrag nicht beurkundet werden kann, erfolgt keine Rückzahlung des Anhandgabeentgeltes.
Investorenauswahlverfahren:
Der Verkauf des Grundstücks soll an einen Investor unter der Voraussetzung erfolgen, dass die zur Ausführung
vorgesehene Entwurfsarbeit und das vorgesehene
Nutzungskonzept realisiert wird.
In der ersten Stufe beabsichtigt die Landeshauptstadt
Düsseldorf Bewerber nach folgenden Kriterien für die nächste Stufe des Verfahrens auszuwählen:
1. städtebauliches Konzept/Architektur
2. Nutzungskonzept
3. Kaufpreisvorstellung
4. energetisches und ökologisches Konzept
In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Bieter
aufgefordert, erweiterte Unterlagen zur Beurteilung ihres
Gebotes einzureichen (Papier und digital).
zu 1. und 2.:
Konzeptbeschreibung gem. der einzureichenden Unterlagen
zu 3.:
Erläuterung zum energetischen Konzept
Zu 4.:
Detaillierte Kaufpreisvorstellung; das Angebot hat die Angabe der unterstellten zu realisierenden -Bruttogrundflächen /
Wohnflächen - zu enthalten.
Die obsiegenden Konzepte, welche durch eine (ämter- und
dezernatsübergreifend besetzte) Jury der Landeshauptstadt
Düsseldorf zu ermitteln sind, wird Grundlage der vom Bieter
einzureichenden Bauvoranfrage. Weiter wird das Konzept Bestandteil (Bauverpflichtung) des zu schließenden
Kaufvertrages.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkauf unter dem
Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane der Landeshauptstadt Düsseldorf steht. Sobald der für den Verkauf erforderliche Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans vorliegt, kann der Kaufvertrag zu den hier genannten Bedingungen beurkundet werden.
Die Beurkundung des Kaufvertrages soll spätestens 6
Monate nach Ratsbeschluss erfolgen.
Abgabefrist für die
Konzeptbewerbung
Anhandgabeverfahren:
Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am Anhandgabeverfahren müssen im verschlossenen Umschlag bis Montag, den 05 .11 .2018 , 12.00 Uhr bei der
Landeshauptstadt Düsseldorf,
Amt für Wohnungswesen,
Brinckmannstr. 5 , Zimmer 2130,
40225 Düsseldorf
eingegangen sein. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
„Nicht öffnen! Angebotsfrist: 05 .11 .2018 ,Anhandgabeverfahren: Heiligenhauser Straße “
Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.
Entscheidend ist der fristgerechte Eingang im o. g. Zimmer. Evtl. Verzögerungen bzw. Versäumnisse von mit dem Transport beauftragter Personen und Unternehmen sind Risiko der Baugemeinschaft.
Investorenauswahlverfahren:
Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am Investorenauswahlverfahren müssen im verschlossenen
Umschlag bis … (Frist wird noch festgesetzt, 3 Monate nach
Beginn der Internetpräsenz) , 12.00 Uhr bei der
Landeshauptstadt Düsseldorf,
Liegenschaftsamt,
Brinckmannstr. 4 , Zimmer, 1. Etage, Zimmer 116,
40225 Düsseldorf eingegangen sein. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
„Nicht öffnen! Anhandgabeverfahren: Heiligenhauser
Straße“
Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.
Entscheidend ist der fristgerechte Eingang im o. g. Zimmer. Evtl. Verzögerungen bzw. Versäumnisse von mit dem Transport beauftragter Personen und Unternehmen sind Risiko des Bieters.
Einzureichende
Unterlagen /
Konzeptbewerbung zur vorgenannten
Abgabefrist
Für Baugemeinschaften:
• Skizzen (Wohn-/Nutzungskonzept, Wohnungs- Haus-und Erschließungssituation in Form von Lageplan M 1:200, Grundriss, Ansicht maßstäblich)
Die Skizzen (Lageplan, Grundriss, Ansicht) reichen Sie bitte in anonymisierter Form – ohne Hinweis auf Verfasser oder Baugemeinschaft - ein.
• Aufstellung der Kennwerte (Maß der baulichen Nutzung / GRZ / GFZ, Angabe zu Wohn- und Gemeinschaftsflächen)
• Darstellung der Gruppenzusammensetzung inkl. Namen und Anschriften der Gruppenmitglieder (es sollte eine Gruppenstärke von min. 50% der Gesamtgröße bereits erreicht sein)
• Eigenkapitalnachweis
• Energetisches und ökologisches Konzept
Bitte verwenden Sie für die Angabe der o.g. Kennwerte usw. das Bewerbungsformular.
Die zuvor genannten Unterlagen sind in Papierform, 2-fach (Planformat möglichst DIN A3) einzureichen
Für Investoren:
Folgende Unterlagen sind in Papierform sowie in digitaler Form auf CD einzureichen:
• kurze Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs
• Skizzen (Wohn -/Nutzungskonzept, Wohnungs- Haus- und
Erschließungssituation in Form von Lageplan M
1:200, Grundriss, Ansicht maßstäblich)
• Aussagen zu den Gebäudekörpern (inkl. Darstellung
der Geschossigkeit, Wand- und Gebäudehöhen)
• Aufstellung der Kennwerte (Maß der baulichen Nutzung / GRZ / GFZ, Angabe zu Wohn- und
Gemeinschaftsflächen und BGF je nach Nutzungsart)
• Eigenkapitalnachweis
• energetisches und ökologisches Konzept
Die genannten Unterlagen sollten folgende Formate haben:
· Pläne als .pdf oder .jpg
· Erläuterungsbericht als word- Dokument
· Flächenberechnung als excel- Dokument
Folgende Unterlagen sind ausschließlich in Papierform
einzureichen:
· das bezifferte Kaufpreisangebot; das Gebot hat die Angabe der unterstellten zu realisierenden Bruttogrundflächen gemäß DIN 277 (Ausgabe Januar 2016) bzw. Wohnflächen nach WoFlV zu berücksichtigen
· die Darstellung der fachlichen Eignung (insbesondere im Hinblick auf die Bauverpflichtung)
· Name und Rechtsform des Bieters (= Käufer). Soll für das Objekt zu Gunsten mehrerer Bieter oder auch
gemeinsam mit Kooperationspartnern ein Kaufvertrag
beurkundet werden, sind alle künftigen Vertragspartner
namentlich zu benennen.
· Nach Gebotsabgabe ist keine Änderung von Name,
Rechtsform etc. (z.B. Bildung von Projektgesellschaften) des Bieters möglich.)
· aktuelle Creditreform-Auskunft von jedem Vertragspartner
(nicht älter als maximal 6 Monate ab Angebotsabgabe)
· Finanzierungsnachweis über die Gesamtinvestition
Hinweis für alle Bewerber: Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, weitere Details zu den geforderten und eingereichten Unterlagen vom Bewerber zu fordern. Seite 7 von 16
> RSD Vorlage
Rahmen -
Bedingungen für die
Konzeption
Bebaubarkeit
Zielrichtung
Das zu überplanende Grundstück liegt im Geltungsbereich
des rechtsverbindlichen (im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB
qualifizierten) Bebauungsplans Nr. 6071/38 aus dem Jahre
1981. Dieser sieht für das in Rede stehende Grundstück
einen Ausbau als Garagenhof vor.
Zur Errichtung eines Wohnbaukörpers kann unter Verweis
auf einen abgelaufenen Bauvoranfragebescheid ei ne
Befreiung (gem. § 31 Abs. 2 BauGB) in Aussicht gestellt
werden.
Dafür ist es städtebaulich erforderlich, dass der Baukörper
die Baufluchten der vorhandenen südlichen Baukörper
aufnimmt. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans
für das Wohngebiet sol lten eingehalten werden:
- offene Bauweise gem. § 22 BauNVO
- eine GRZ von 0,4 (§19 BauNVO)
- eine max. GFZ von 1,0 (§ 20 BauNVO)
- Anpassung an die vorhandenen First - und
Traufhöhen der Bebauung „Heiligenhauser Straße
12 -16“ (Heiligenhauser Straße 16: Traufhöhe ca.
9,00 bzw. 9,90m, Firsthöhe ca. 13,70m)
Lage und Gestaltung der Baukörper
Die Geltungsdauer des Bauvorbescheids (BV -0057/09) ist
am 13.01.2018 abgelaufen. Ein neuer Antrag auf
Verlängerung liegt nicht vor. Der Vorbescheid sah eine
Fortführung der südli chen straßenbegleitenden Bebauung
vor. Dabei ist es städtebaulich erforderlich, dass sich der
neue Baukörper im Übrigen an die zuvor genannten
Festsetzungen des Bebauungsplans hält. Insbesondere
muss eine neue Bebauung die offene Bauweise, die Trauf -
und F irsthöhen und die Lage im Raum berücksichtigen. Ein
neuer Entwurf muss - nach Feststellung der städtebaulichen
Vertretbarkeit - der Bezirksvertretung 9 zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Gestaltung der Freiflächen und Erschließung
Es sollte darauf ge achtet werden, dass im Zuge der
Entwicklung des Projektes möglichst wenig öffentliche
Parkstände entfallen.
Die nachfolgend genannten Maßnahmen sollten bei einer
geplanten Neubebauung umgesetzt werden:
Alle Flachdachbereiche (≤ 15° Dachneigung) sind,
abgesehen von technischen Aufbauten oder Aufbauten zu
Belichtungszwecken, dauerhaft mindestens extensiv zu
begrünen (Substratstärke min. 10cm). Seite 8 von 16
> RSD Vorlage
Nicht überbaute Tiefgaragen sind intensiv zu begrünen. Sie
sin d mit einer mindestens 80cm mächtigen Substratschicht
zzgl. erforderlicher Drainageschichten fachgerecht
aufzubauen und mit einer standortgerechten Vegetation aus
Laubbäumen, Sträuchern, Stauden und Rasen anzulegen
und dauerhaft zu pflegen.
Zufahrten und oberirdische Stellplatzanlagen sind mittels
Rasengittersteinen, die über einen begrünbaren Anteil von
mindestens 30 % verfügen, teilversiegelt zu gestalten,
sofern es aufgrund der Nutzung nicht zu Konflikten mit dem
Boden - und Grundwasserschutz kommen kann .
Je 5 oberirdischer Stellplätze ist min. ein standortgerechter
Laubbaum zu pflanzen.
Bei der Realisierung eines Mehrfamilienhauses sind private
Kinderspielflächen nach BauO NRW und Spielplatzsatzung
der Landeshauptstadt Düsseldorf nachzuweisen (5m² je
Wohneinheit).
Die angrenzende öffent
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
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Title: Bewerbungsformular Heiligenhauser Straße
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322090.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:38 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Bewerbungsformular zum Grundstücksangebot „Heiligenhauser Straße“ - Übersicht der Bewerbungsdetails
Bauvorhaben Heiligenhauser Straße
Grundstücksgröße 1282 m²
Planungsrecht B-Plan Nr. 6071/38 + Möglichkeit der Befreiung
Maß der baulichen Nutzung
Grundfläche des geplanten Baukörpers / GRZ
Geschossfläche des geplanten Baukörpers / GFZ
Geplante Wohnfläche in m²
Geplante Gemeinschaftsfläche in m²
Anzahl der geplanten Wohneinheiten
Anzahl der geplanten öffentlich geförderten Wohneinheiten
Anzahl der geplanten Stellplätze
Darstellung der Gruppenzusammensetzung
Name der Gruppe / Projektform Nennung der verantwortlichen Gruppensprecher (max. 2 Personen) mit Kontaktdaten
Geplante Rechtsform
Anzahl der Mitglieder (gesamt)
Anzahl der Mitglieder (< 18 Jahre)
Anzahl der Mitglieder (18 – 60 Jahre)
Anzahl der Mitglieder (> 60 Jahre)
Anzahl der Familien, Paare
Anzahl Singles
Angaben zur Konzeption
Voraus. erwartete Gesamtkosten inkl. Grundstück
Anteil Eigenkapital
Inhaltliches und ökologisches Konzept Max. 3 weitere Seiten
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Title: Ganzseitiges Foto
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322091.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:39 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
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Title: Ganzseitiges Foto
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322092.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:39 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
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Title: Ganzseitiges Foto
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322093.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:40 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
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Title: Ganzseitiges Foto
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322094.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:40 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Änderungsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Text anzeigen
Title: 2018-33 Änderungsantrag Grüne zu 61-57-2018 Anhandgabe Heiligenhauser Straße
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00323654.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:38 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 64/ 33/2018
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, den 23.07.2018
An Ratsherrn Uwe Warnecke Vorsitzender des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung
Änderungsantrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu: Vorlage 61/ 57/2018: "Anhandgabeverfahr,en Heiligenhauser Straße'' Sehr geehrter Herr Warnecke, im Namen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten wir Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 27. August 2018 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung folgende geänderte Beschlussfassung:
Der Ausschuss für · Planung und Stadtentwicklung beschließt in Abänderung der Vorlagen Nr. 61/132/2016 die maßgeblichen Kriterien für die erneute Ausschreibung zum Anhandgabeverfahren oder ggf. anschließendem
Investorenauswahlverfahren. Der ursprüngliche Beschluss wird hiermit
aufgehoben.
Sachdarstellung: Die vorliegende Verwaltungsvorlage beinhaltet neben Anhandgabeverfahren für Baugemeinschaften auch ein Ausschreibungsvariante für ein lnvestorenauswahlverfahren, wenn das Erstverfahren keinen Bieter hervorbringt. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Wiederaufnahme des Anhandgabeverfahrens ausdrücklich. Die bisher in der Vorlage festgesetzten· Kriterien für ein eventuelles lnvestorenauswahlverfahren entsprechen jedoch nicht der wohnungspolitischen Zielsetzung der GRÜNEN Ratsfraktion. Um das Anhandgabeverfahren zeitlich nicht länger aufzuhalten, ist eine Trennung der beiden Ausschreibungsvarianten erforderlich. Sollte das Erstverfahren ohne Vorlage 64/ 33/2018
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> RSD Vorlage
Bieter abgeschlossen werden, sind die Kriterien für eine weitere Ausschreibung noch festzulegen. Weitere Ergänzungen zur Sachdarstellung erfolgen mündlich! Harald Schwenk Susanne Ott
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 27.08.2018
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
Änderungsantrag CDU als Text anzeigen
Title: 2018-34 Änderungsantrag CDU zu 61-57-2018 Anhandgabe Heiligenhauser Straße
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00323655.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:38 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 64/ 34/2018
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
27.08.2018
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung Ratsherrn Uwe Warnecke
Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 27.August 2018 Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zur Vorlage 61/57/2018 (Anhandgabeverfahren Heiligenhauser Straße)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Antrag:
Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beim Anhandgabeverfahren Heiligenhauser Straße (Vorlage 61/57/2018) eine vorlagegemäße Beschlussfassung, unter der Maßgabe, die in der Anlage gekennzeichneten Rahmenbedingungen zur Zielrichtung und Lage der Bebauung aus den Kriterien des Verfahrens zu streichen und folgendes einzufügen:
(Seite 7; Zielrichtung)
„Neben der straßenbegleitenden, ist auch eine zurückgesetzte Bebauung, mit der Anordnung eines Gebäudes im nördlichen Bereich des Grundstücks möglich, die· sich an der gegenüberliegenden Bebauung orientiert. In diesem Fall ist zum Erhalt des Grüns die Tiefgaragen-Zufahrt südlich des Gebäudes angeordnet. Grundlage ist dabei der Grundstückszuschnitt des z. Zt. Gültigen Bebauungsplans." ,,- eine max. GFZ von 1,1 (§ 20 BauNVO)"
(Seite 7; Lage und Gestaltung der Baukörper)
„Die Geltungsdauer des Bauvorbescheides (BV-0057/09) ist am 13.01.2018 abgelaufen. Der neue Baukörper orientiert sich an der gegenüberliegenden Bebauung. Der Baukörper soll die Trauf- und Firsthöhen und die Lage im Raum berücksichtigen. Der Grundstückszuschnitt des z. Zt gültigen Bebauungsplans ist die Grundlage der Bebauung. Ein neuer Entwurf muss - nach Feststellung der städtebaulichen Vertretbarkeit - der Bezirksvertretung 9 zur Beschlussfassung vorgelegt werden." Vorlage 64/ 34/2018
Seite 2 von 2
> RSD Vorlage
Begründung:
Der zurückgesetzte Baukörper spiegelt die gegenüberliegende Bebauung. Dabei werden die Traufhöhen der Bestandsgebäude der straßenbegleitenden Nachbarbebauung berücksichtigt. Der zu erstellende Entwurf soll die erweiterte Nutzbarkeit des Grundstücks einbeziehen. Die Lage der Gebäude bewirkt zudem, dass bei dieser günstigen Süd-West/Nord-Ost-Gebäudezonierung 30-50 Prozent solare Zugewinne auf Mauerwerkswände und Fußböden in den Wintermonaten erzielt werden können. Dadurch wird der Energieverbrauch erheblich minimiert und die Heizkosten für die Nutzer um bis zu 50 Prozent reduziert. Die Grundstücksnutzung mit zurückliegendem Baukörper ermöglicht sommers wie winters einen Aufenthalt auf dem der Sonne zugewandten Grundstücksanteil, ebenso den Weiterbestand/Schutz der vorhandenen Bäume bzw. Großsträucher. Damit bleiben der straßenbegleitende Grünzug sowie der Grünbestand umfänglich erhalten. Mit freundlichen Grüßen Klaus-Dieter Lukaschewski
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 27.08.2018 -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden