Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 57/2018

Anhandgabeverfahren Heiligenhauser Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heiligenhauser Straße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 8Dokumente 11. Juni 2018veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt in Abänderung der Vorlagen Nr. 61/132/2016 die maßgeblichen Kriterien für die erneute Ausschreibung zum Anhandgabeverfahren oder ggf. anschließendem Investorenauswahlverfahren. Der ursprüngliche Beschluss wird hiermit aufgehoben.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Wo passiert das?

Heiligenhauser Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Title: Vorlage 61/ 57/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00318171.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:30:43 GMT Number of Pages: 16 Markdown Content: X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Anhandgabeverfahren Heiligenhauser Straße Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt in Abänderung der Vorlagen Nr. 61/132/2016 die maßgeblichen Kriterien für die erneute Ausschreibung zum Anhandgabeverfahren oder ggf. anschließendem Investorenauswahlverfahren. Der ursprüngliche Beschluss wird hiermit aufgehoben. Sachdarstellung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant die Veräußerung - vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane - der im Lageplan gekennzeichneten Grundstücksfläche zur Realisierung eines Bauvorhabens durch eine Baugemeinschaft. Zunächst ist ein, auf die Baugemeinschaften des Erstverfahrens, beschränktes Anhandgabeverfahren geplant. Sollte zur Abgabefrist keine geeignete Bewerbung dieser Baugemeinschaften eingegangen sein, schließt sich ein Investorenauswahlverfahren an. Alle weiteren Informationen und Bedingungen zum Grundstück und zu den Verfahren entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Text. Gemarkung Flur Flurstück Fläche Benrath 10 1139, 1400, 1403 Gesamt 1.282m² Objekt-beschreibung Das Verkaufsgrundstück befindet sich im südöstlichen Teil der Landeshauptstadt Düsseldorf im Stadtbezirk Hassels und liegt in der Gemarkung Benrath. Es liegt innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone, östlich angrenzend an die Heiligenhauser Straße zwischen öffentlichen Grünflächen und der Bestandsbebauung „Heiligenhauser Straße 12 -16“. Neben dem sehr guten ÖPNV-Angebot (S-Bahnhof D´Dorf Reisholz, Buslinien) sowie Verkehrsanbindung an das überregionale Verkehrsnetz (A 46, A 59) und zur Innenstadt (Münchener Straße), sind die sozialen Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen) gut erreichbar. Auch bieten die innerhalb weniger Minuten erreichbaren Naturschutz-, Erholungs- und Freizeitgebiete (Stadtwald Düsseldorf, Unterbacher See) einen Ausgleich zu dem durch Industrie und Gewerbe geprägten naheliegendem Stadtteil Reisholz. (Die örtlichen Verkehrsverhältnisse können bei der Umsetzung einer Bebauung insbesondere bei der Stellplatzthematik Berücksichtigung finden. Die aktuellen Regelungen entnehmen Sie bitte www.duesseldorf.de/bauaufsichtsamt/a-z/stellplaetze-und-garagen-fuer-wohnnutzung.html ) Gleichermaßen gut erreichbar finden Sie die Heinrich-Heine-Universität oder die Universitätskliniken. Auf der zur Bebauung vorgesehenen Fläche wurden die bislang aufstehenden Garagen abgebrochen, gleichwohl ist es nicht auszuschließen, dass neben den befestigten Flächen noch weitere Gebäudeteile (Fundamente o.ä.) vorhanden sind. Dort befinden sich darüber hinaus ca. 29 Bäume, die durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Landeshauptstadt Düsseldorf geschützt sind. Über eine eventuelle erforderlich werdende Fällung dieser Bäume und darauf bezogene Ersatzleistungen bzw. Ausgleichszahlungen wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens entschieden. Verfahrens- beschreibung Anhandgabeverfahren: Das Anhandgabeverfahren richtet sich an die Baugemeinschaften des Erstverfahrens, einen Zusammenschluss von Privatpersonen, die ein Bauprojekt für den eigenen Bedarf realisieren möchten. Pro Baugemeinschaft kann lediglich ein Konzept / eine Bewerbung eingereicht werden. Varianten oder Mehrfachbewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der angestrebte Verkauf des Grundstücks soll unter der Voraussetzung erfolgen, dass die eingereichte Konzeption zur Ausführung kommt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt im Rahmen dieses Verfahrens zwei Baugemeinschaften (Erst- und Zweitplatzierte) für die Anhandgabe des Grundstückes nach folgenden Kriterien auszuwählen: • Gemeinschaftliches Nutzungskonzept und • städtebauliches Konzept/Architektur • energetisches und ökologisches Konzept Nach Abgabefrist der Konzeptbewerbung werden Vertreter aus der Verwaltung, der Politik und weiterer Fachkundiger auf Basis der eingereichten Unterlagen und nach Durchführung eines Anhandgabegespräches, zwei Konzeptbewerbungen (erstplatzierte, obsiegende Baugemeinschaft und zweitplatzierte, ggf. nachrückende Baugemeinschaft) ermitteln, die den Gremien der Stadt Düsseldorf zur Beschlussfassung empfohlen werden. Parallel wird das Verkaufsangebot für das zu bebauende Grundstück durch das Liegenschaftsamt zur Verfügung gestellt. Mit Beschlussfassung ist die den Zuschlag erhaltende Baugemeinschaft verpflichtet, das Projekt innerhalb des Anhandgabezeitraumes von 1 Jahr (ab Datum der Beschlussfassung) sowie in Abstimmung mit der Agentur für Baugemeinschaften und Wohngruppen, so weit zu konkretisieren, sodass der Abschluss eines rechtswirksamen Grundstückskaufvertrages mit kurzfristig anschließendem Baubeginn möglich wird. Die nachfolgenden Fristen (ab Datum der Beschlussfassung) sind zu beachten: • Zahlung des Anhandgabeentgeltes in Höhe von 1% des Kaufpreises bis zum Ablauf von 20 Tagen • Nachweis der verbindlichen Beauftragung eines Projektbetreuers und Architekten innerhalb max. 4 Wochen • Nachweis des Einreichens einer/s vollständigen und prüffähigen Bauvoranfrage / Bauantrages innerhalb von max. 12 Wochen • Abschluss eines rechtswirksamen Grundstückskaufvertrages innerhalb eines Jahres Vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages ist die schriftliche Annahme des Verkaufsangebotes sowie die entsprechende Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane notwendig. Sofern ein Grundstückskaufvertrag nicht beurkundet werden kann, erfolgt keine Rückzahlung des Anhandgabeentgeltes. Investorenauswahlverfahren: Der Verkauf des Grundstücks soll an einen Investor unter der Voraussetzung erfolgen, dass die zur Ausführung vorgesehene Entwurfsarbeit und das vorgesehene Nutzungskonzept realisiert wird. In der ersten Stufe beabsichtigt die Landeshauptstadt Düsseldorf Bewerber nach folgenden Kriterien für die nächste Stufe des Verfahrens auszuwählen: 1. städtebauliches Konzept/Architektur 2. Nutzungskonzept 3. Kaufpreisvorstellung 4. energetisches und ökologisches Konzept In der zweiten Stufe werden die ausgewählten Bieter aufgefordert, erweiterte Unterlagen zur Beurteilung ihres Gebotes einzureichen (Papier und digital). zu 1. und 2.: Konzeptbeschreibung gem. der einzureichenden Unterlagen zu 3.: Erläuterung zum energetischen Konzept Zu 4.: Detaillierte Kaufpreisvorstellung; das Angebot hat die Angabe der unterstellten zu realisierenden -Bruttogrundflächen / Wohnflächen - zu enthalten. Die obsiegenden Konzepte, welche durch eine (ämter- und dezernatsübergreifend besetzte) Jury der Landeshauptstadt Düsseldorf zu ermitteln sind, wird Grundlage der vom Bieter einzureichenden Bauvoranfrage. Weiter wird das Konzept Bestandteil (Bauverpflichtung) des zu schließenden Kaufvertrages. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkauf unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane der Landeshauptstadt Düsseldorf steht. Sobald der für den Verkauf erforderliche Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans vorliegt, kann der Kaufvertrag zu den hier genannten Bedingungen beurkundet werden. Die Beurkundung des Kaufvertrages soll spätestens 6 Monate nach Ratsbeschluss erfolgen. Abgabefrist für die Konzeptbewerbung Anhandgabeverfahren: Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am Anhandgabeverfahren müssen im verschlossenen Umschlag bis Montag, den 05 .11 .2018 , 12.00 Uhr bei der Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Wohnungswesen, Brinckmannstr. 5 , Zimmer 2130, 40225 Düsseldorf eingegangen sein. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften: „Nicht öffnen! Angebotsfrist: 05 .11 .2018 ,Anhandgabeverfahren: Heiligenhauser Straße “ Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang im o. g. Zimmer. Evtl. Verzögerungen bzw. Versäumnisse von mit dem Transport beauftragter Personen und Unternehmen sind Risiko der Baugemeinschaft. Investorenauswahlverfahren: Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am Investorenauswahlverfahren müssen im verschlossenen Umschlag bis … (Frist wird noch festgesetzt, 3 Monate nach Beginn der Internetpräsenz) , 12.00 Uhr bei der Landeshauptstadt Düsseldorf, Liegenschaftsamt, Brinckmannstr. 4 , Zimmer, 1. Etage, Zimmer 116, 40225 Düsseldorf eingegangen sein. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften: „Nicht öffnen! Anhandgabeverfahren: Heiligenhauser Straße“ Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang im o. g. Zimmer. Evtl. Verzögerungen bzw. Versäumnisse von mit dem Transport beauftragter Personen und Unternehmen sind Risiko des Bieters. Einzureichende Unterlagen / Konzeptbewerbung zur vorgenannten Abgabefrist Für Baugemeinschaften: • Skizzen (Wohn-/Nutzungskonzept, Wohnungs- Haus-und Erschließungssituation in Form von Lageplan M 1:200, Grundriss, Ansicht maßstäblich) Die Skizzen (Lageplan, Grundriss, Ansicht) reichen Sie bitte in anonymisierter Form – ohne Hinweis auf Verfasser oder Baugemeinschaft - ein. • Aufstellung der Kennwerte (Maß der baulichen Nutzung / GRZ / GFZ, Angabe zu Wohn- und Gemeinschaftsflächen) • Darstellung der Gruppenzusammensetzung inkl. Namen und Anschriften der Gruppenmitglieder (es sollte eine Gruppenstärke von min. 50% der Gesamtgröße bereits erreicht sein) • Eigenkapitalnachweis • Energetisches und ökologisches Konzept Bitte verwenden Sie für die Angabe der o.g. Kennwerte usw. das Bewerbungsformular. Die zuvor genannten Unterlagen sind in Papierform, 2-fach (Planformat möglichst DIN A3) einzureichen Für Investoren: Folgende Unterlagen sind in Papierform sowie in digitaler Form auf CD einzureichen: • kurze Erläuterung des städtebaulichen Entwurfs • Skizzen (Wohn -/Nutzungskonzept, Wohnungs- Haus- und Erschließungssituation in Form von Lageplan M 1:200, Grundriss, Ansicht maßstäblich) • Aussagen zu den Gebäudekörpern (inkl. Darstellung der Geschossigkeit, Wand- und Gebäudehöhen) • Aufstellung der Kennwerte (Maß der baulichen Nutzung / GRZ / GFZ, Angabe zu Wohn- und Gemeinschaftsflächen und BGF je nach Nutzungsart) • Eigenkapitalnachweis • energetisches und ökologisches Konzept Die genannten Unterlagen sollten folgende Formate haben: · Pläne als .pdf oder .jpg · Erläuterungsbericht als word- Dokument · Flächenberechnung als excel- Dokument Folgende Unterlagen sind ausschließlich in Papierform einzureichen: · das bezifferte Kaufpreisangebot; das Gebot hat die Angabe der unterstellten zu realisierenden Bruttogrundflächen gemäß DIN 277 (Ausgabe Januar 2016) bzw. Wohnflächen nach WoFlV zu berücksichtigen · die Darstellung der fachlichen Eignung (insbesondere im Hinblick auf die Bauverpflichtung) · Name und Rechtsform des Bieters (= Käufer). Soll für das Objekt zu Gunsten mehrerer Bieter oder auch gemeinsam mit Kooperationspartnern ein Kaufvertrag beurkundet werden, sind alle künftigen Vertragspartner namentlich zu benennen. · Nach Gebotsabgabe ist keine Änderung von Name, Rechtsform etc. (z.B. Bildung von Projektgesellschaften) des Bieters möglich.) · aktuelle Creditreform-Auskunft von jedem Vertragspartner (nicht älter als maximal 6 Monate ab Angebotsabgabe) · Finanzierungsnachweis über die Gesamtinvestition Hinweis für alle Bewerber: Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, weitere Details zu den geforderten und eingereichten Unterlagen vom Bewerber zu fordern. Seite 7 von 16 > RSD Vorlage Rahmen - Bedingungen für die Konzeption Bebaubarkeit Zielrichtung Das zu überplanende Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen (im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten) Bebauungsplans Nr. 6071/38 aus dem Jahre 1981. Dieser sieht für das in Rede stehende Grundstück einen Ausbau als Garagenhof vor. Zur Errichtung eines Wohnbaukörpers kann unter Verweis auf einen abgelaufenen Bauvoranfragebescheid ei ne Befreiung (gem. § 31 Abs. 2 BauGB) in Aussicht gestellt werden. Dafür ist es städtebaulich erforderlich, dass der Baukörper die Baufluchten der vorhandenen südlichen Baukörper aufnimmt. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans für das Wohngebiet sol lten eingehalten werden: - offene Bauweise gem. § 22 BauNVO - eine GRZ von 0,4 (§19 BauNVO) - eine max. GFZ von 1,0 (§ 20 BauNVO) - Anpassung an die vorhandenen First - und Traufhöhen der Bebauung „Heiligenhauser Straße 12 -16“ (Heiligenhauser Straße 16: Traufhöhe ca. 9,00 bzw. 9,90m, Firsthöhe ca. 13,70m) Lage und Gestaltung der Baukörper Die Geltungsdauer des Bauvorbescheids (BV -0057/09) ist am 13.01.2018 abgelaufen. Ein neuer Antrag auf Verlängerung liegt nicht vor. Der Vorbescheid sah eine Fortführung der südli chen straßenbegleitenden Bebauung vor. Dabei ist es städtebaulich erforderlich, dass sich der neue Baukörper im Übrigen an die zuvor genannten Festsetzungen des Bebauungsplans hält. Insbesondere muss eine neue Bebauung die offene Bauweise, die Trauf - und F irsthöhen und die Lage im Raum berücksichtigen. Ein neuer Entwurf muss - nach Feststellung der städtebaulichen Vertretbarkeit - der Bezirksvertretung 9 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Gestaltung der Freiflächen und Erschließung Es sollte darauf ge achtet werden, dass im Zuge der Entwicklung des Projektes möglichst wenig öffentliche Parkstände entfallen. Die nachfolgend genannten Maßnahmen sollten bei einer geplanten Neubebauung umgesetzt werden: Alle Flachdachbereiche (≤ 15° Dachneigung) sind, abgesehen von technischen Aufbauten oder Aufbauten zu Belichtungszwecken, dauerhaft mindestens extensiv zu begrünen (Substratstärke min. 10cm). Seite 8 von 16 > RSD Vorlage Nicht überbaute Tiefgaragen sind intensiv zu begrünen. Sie sin d mit einer mindestens 80cm mächtigen Substratschicht zzgl. erforderlicher Drainageschichten fachgerecht aufzubauen und mit einer standortgerechten Vegetation aus Laubbäumen, Sträuchern, Stauden und Rasen anzulegen und dauerhaft zu pflegen. Zufahrten und oberirdische Stellplatzanlagen sind mittels Rasengittersteinen, die über einen begrünbaren Anteil von mindestens 30 % verfügen, teilversiegelt zu gestalten, sofern es aufgrund der Nutzung nicht zu Konflikten mit dem Boden - und Grundwasserschutz kommen kann . Je 5 oberirdischer Stellplätze ist min. ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen. Bei der Realisierung eines Mehrfamilienhauses sind private Kinderspielflächen nach BauO NRW und Spielplatzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf nachzuweisen (5m² je Wohneinheit). Die angrenzende öffent

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Title: Bewerbungsformular Heiligenhauser Straße URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322090.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:38 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Bewerbungsformular zum Grundstücksangebot „Heiligenhauser Straße“ - Übersicht der Bewerbungsdetails Bauvorhaben Heiligenhauser Straße Grundstücksgröße 1282 m² Planungsrecht B-Plan Nr. 6071/38 + Möglichkeit der Befreiung Maß der baulichen Nutzung Grundfläche des geplanten Baukörpers / GRZ Geschossfläche des geplanten Baukörpers / GFZ Geplante Wohnfläche in m² Geplante Gemeinschaftsfläche in m² Anzahl der geplanten Wohneinheiten Anzahl der geplanten öffentlich geförderten Wohneinheiten Anzahl der geplanten Stellplätze Darstellung der Gruppenzusammensetzung Name der Gruppe / Projektform Nennung der verantwortlichen Gruppensprecher (max. 2 Personen) mit Kontaktdaten Geplante Rechtsform Anzahl der Mitglieder (gesamt) Anzahl der Mitglieder (< 18 Jahre) Anzahl der Mitglieder (18 – 60 Jahre) Anzahl der Mitglieder (> 60 Jahre) Anzahl der Familien, Paare Anzahl Singles Angaben zur Konzeption Voraus. erwartete Gesamtkosten inkl. Grundstück Anteil Eigenkapital Inhaltliches und ökologisches Konzept Max. 3 weitere Seiten
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Title: Ganzseitiges Foto URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322091.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:39 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Ganzseitiges Foto URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322092.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:39 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Ganzseitiges Foto URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322093.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:40 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Ganzseitiges Foto URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322094.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:40 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
Änderungsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Text anzeigen
Title: 2018-33 Änderungsantrag Grüne zu 61-57-2018 Anhandgabe Heiligenhauser Straße URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00323654.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:38 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 64/ 33/2018 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, den 23.07.2018 An Ratsherrn Uwe Warnecke Vorsitzender des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung Änderungsantrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu: Vorlage 61/ 57/2018: "Anhandgabeverfahr,en Heiligenhauser Straße'' Sehr geehrter Herr Warnecke, im Namen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten wir Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 27. August 2018 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung folgende geänderte Beschlussfassung: Der Ausschuss für · Planung und Stadtentwicklung beschließt in Abänderung der Vorlagen Nr. 61/132/2016 die maßgeblichen Kriterien für die erneute Ausschreibung zum Anhandgabeverfahren oder ggf. anschließendem Investorenauswahlverfahren. Der ursprüngliche Beschluss wird hiermit aufgehoben. Sachdarstellung: Die vorliegende Verwaltungsvorlage beinhaltet neben Anhandgabeverfahren für Baugemeinschaften auch ein Ausschreibungsvariante für ein lnvestorenauswahlverfahren, wenn das Erstverfahren keinen Bieter hervorbringt. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Wiederaufnahme des Anhandgabeverfahrens ausdrücklich. Die bisher in der Vorlage festgesetzten· Kriterien für ein eventuelles lnvestorenauswahlverfahren entsprechen jedoch nicht der wohnungspolitischen Zielsetzung der GRÜNEN Ratsfraktion. Um das Anhandgabeverfahren zeitlich nicht länger aufzuhalten, ist eine Trennung der beiden Ausschreibungsvarianten erforderlich. Sollte das Erstverfahren ohne Vorlage 64/ 33/2018 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Bieter abgeschlossen werden, sind die Kriterien für eine weitere Ausschreibung noch festzulegen. Weitere Ergänzungen zur Sachdarstellung erfolgen mündlich! Harald Schwenk Susanne Ott Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 27.08.2018 > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
Änderungsantrag CDU als Text anzeigen
Title: 2018-34 Änderungsantrag CDU zu 61-57-2018 Anhandgabe Heiligenhauser Straße URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00323655.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:38 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 64/ 34/2018 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich 27.08.2018 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung Ratsherrn Uwe Warnecke Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 27.August 2018 Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zur Vorlage 61/57/2018 (Anhandgabeverfahren Heiligenhauser Straße) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und zur Abstimmung zu bringen. Antrag: Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beim Anhandgabeverfahren Heiligenhauser Straße (Vorlage 61/57/2018) eine vorlagegemäße Beschlussfassung, unter der Maßgabe, die in der Anlage gekennzeichneten Rahmenbedingungen zur Zielrichtung und Lage der Bebauung aus den Kriterien des Verfahrens zu streichen und folgendes einzufügen: (Seite 7; Zielrichtung) „Neben der straßenbegleitenden, ist auch eine zurückgesetzte Bebauung, mit der Anordnung eines Gebäudes im nördlichen Bereich des Grundstücks möglich, die· sich an der gegenüberliegenden Bebauung orientiert. In diesem Fall ist zum Erhalt des Grüns die Tiefgaragen-Zufahrt südlich des Gebäudes angeordnet. Grundlage ist dabei der Grundstückszuschnitt des z. Zt. Gültigen Bebauungsplans." ,,- eine max. GFZ von 1,1 (§ 20 BauNVO)" (Seite 7; Lage und Gestaltung der Baukörper) „Die Geltungsdauer des Bauvorbescheides (BV-0057/09) ist am 13.01.2018 abgelaufen. Der neue Baukörper orientiert sich an der gegenüberliegenden Bebauung. Der Baukörper soll die Trauf- und Firsthöhen und die Lage im Raum berücksichtigen. Der Grundstückszuschnitt des z. Zt gültigen Bebauungsplans ist die Grundlage der Bebauung. Ein neuer Entwurf muss - nach Feststellung der städtebaulichen Vertretbarkeit - der Bezirksvertretung 9 zur Beschlussfassung vorgelegt werden." Vorlage 64/ 34/2018 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Begründung: Der zurückgesetzte Baukörper spiegelt die gegenüberliegende Bebauung. Dabei werden die Traufhöhen der Bestandsgebäude der straßenbegleitenden Nachbarbebauung berücksichtigt. Der zu erstellende Entwurf soll die erweiterte Nutzbarkeit des Grundstücks einbeziehen. Die Lage der Gebäude bewirkt zudem, dass bei dieser günstigen Süd-West/Nord-Ost-Gebäudezonierung 30-50 Prozent solare Zugewinne auf Mauerwerkswände und Fußböden in den Wintermonaten erzielt werden können. Dadurch wird der Energieverbrauch erheblich minimiert und die Heizkosten für die Nutzer um bis zu 50 Prozent reduziert. Die Grundstücksnutzung mit zurückliegendem Baukörper ermöglicht sommers wie winters einen Aufenthalt auf dem der Sonne zugewandten Grundstücksanteil, ebenso den Weiterbestand/Schutz der vorhandenen Bäume bzw. Großsträucher. Damit bleiben der straßenbegleitende Grünzug sowie der Grünbestand umfänglich erhalten. Mit freundlichen Grüßen Klaus-Dieter Lukaschewski Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 27.08.2018 -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 57/2018