Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 56/2005

Antikmärkte in den Schadowarkaden im Jahre 2005

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Blumenthalstraße 11 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 18. Februar 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung eines weiteren Antikmarktes in den Schadowarkaden als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung am Sonntag, dem 26.06.2005, von 11.00 bis 18.00 Uhr.

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Ö Vorlagen - Nr. 171 56/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Antikmärkte in den Schadowarkaden im Jahre 2005 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung eines weiteren Antikmarktes in den Schadowarkaden als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung am Sonntag, dem 26.06.2005, von 11.00 bis 18.00 Uhr. Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 hatte in der Novembersitzung des vergangenen Jahres 4 Antikmärkte in den Schadowarkaden für das Jahr 2005 genehmigt. Dem Veranstalter wurde nachträglich vom Centermanagement der Schadowarkaden ein weiterer Termin am 26.06.2005 in Aussicht gestellt. Er beantragt daher nun die Festsetzung für diesen zusätzlichen Termin. Da auch in den zurückliegenden Jahren 5 Termine genehmigt wurden, die zurückliegenden Veranstaltungen problemlos verliefen und es keine Überschneidung mit dem Antikmarkt in der Kö-Galerie gibt, bestehen keine Bedenken gegen die Festsetzung des Marktes. Es wird empfohlen, dem Antrag unter den folgenden Auflagen zu entsprechen: 1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung verantwortlich. 2. Auf beiden Seiten der Stände muß ein 2 m breiter gradliniger Fluchtweg vorhanden sein; hier dürfen keine Hindernisse aufgestellt werden. 3. Es darf kein Feuer bzw. offenes Licht verwendet werden. 4. Die Hinweisschilder auf die Ausgänge müssen gut sichtbar bleiben. 5. Die Hydranten müssen in einem Umkreis von mindestens 1 m freigehalten werden. 6. Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl bereitzuhalten. ( Die genaue Anzahl ist unter Vorlage eines Aufstellungsplanes bei der Feuerwache Hüttenstraße zu erfragen.) 7. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein. 8. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass kein nationalsozialistisches Propagandamaterial, keine kriegsverherrlichenden Schriften, Orden, NS-Büsten, Pornofilme, Waffen o.ä. verkauft werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 171 56/2005 Seite 2 von 2 Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 56/2005