Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 190/2004

Aufsichtsrat Rheinbahn

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerhart-Hauptmann-Straße 16 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 13. September 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Herr Oberbürgermeister Joachim Erwin und Ratsfrau Annette Steller beschließen gemäß § 60 Abs.1 Satz 2 GO NWX§ 60 Abs.2 Satz 1 GO NW Der Rat beauftragt gemäß § 63 Absatz 2 in Verbindung mit § 113 GO NW den städtischen Kapitalvertreter, in der Hauptversammlung der Rheinischen Bahngesellschaft AG anstelle des verstorbenen Ratsherrn Hermann Reuter für den Rest der laufenden Amtszeit in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Düsseldorf, den 24.08.2004 Unterschrift Oberbürgermeister Joachim Erwin Unterschrift Ratsfrau Annette Steller Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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03 ¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst. 20 Kämmerei ¶ Amt/Institut/Dienststelle 24.08.2004 21155 Ë Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung: Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14 Datum Unterschrift Über 05 an 01 nicht erforderlich Betrifft: Aufsichtsrat der Rheinischen Bahngesellschaft AG - Ersatzwahl - In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen. Dringlichkeitsentscheidung Die Angelegen- heit unterliegt der Beschluss- fassung des Rates. Die Angelegenheit unterliegt der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses Sie ist von äußerster Dringlichkeit. Die recht- zeitige Einberufung des Rates, des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Fachausschusses ist nicht möglich. Die entsprechende Vorlage (Vordruck LG 145) ist als Anlage beigefügt. X Unterschrift Beigeordnete Ulrike Löhr Anlagen * Gesetzestext: § 60 - Dringliche Entscheidungen (1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind. (2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. RSD Dringend.wpt analog LG 143 Ë Betrifft: Vorlagen-Nr. Dringlichkeitsentscheidung gemäß 01/ 190/2004 § 60 Abs.1 Satz 2 GO NWX§ 60 Abs.2 Satz 1 GO NW hier: Aufsichtsrat der Rheinischen Bahngesellschaft AG - Ersatzwahl - Beschlussdarstellung: Herr Oberbürgermeister Joachim Erwin und Ratsfrau Annette Steller beschließen gemäß § 60 Abs.1 Satz 2 GO NWX§ 60 Abs.2 Satz 1 GO NW Der Rat beauftragt gemäß § 63 Absatz 2 in Verbindung mit § 113 GO NW den städtischen Kapitalvertreter, in der Hauptversammlung der Rheinischen Bahngesellschaft AG anstelle des verstorbenen Ratsherrn Hermann Reuter für den Rest der laufenden Amtszeit in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Düsseldorf, den 24.08.2004 Unterschrift Oberbürgermeister Joachim Erwin Unterschrift Ratsfrau Annette Steller Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt. Amt/Institut/Dienststelle Kämmerei Dezernentin/Dezernent Beigeordnete Ulrike Löhr RSD Dringend.wpt analog LG 144/145 Betrifft: Begründung zur Vorlagen-Nr. 01/ 190/2004 Ë Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit Mit Ratsbeschluss vom 11.03.2002 wurde Herr Hermann Reuter in den Aufsichtsrat der Rheinischen Bahngesellschaft AG gewählt. Herr Reuter ist am 19.08.2004 verstorben. Zur Wahrung der städtischen Interessen im Aufsichtsrat ist eine Ersatzwahl noch vor der Kommunalwahl erforderlich. Erläuterung der anfallenden Kosten: Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173 Euro Datum der Fälligkeit Euro Fälligkeit Euro Euro Datum der Fälligkeit 0 Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung: Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n) RSD Dringend.wpt analog LG 146

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 190/2004