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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\66_ 119_2004_20148.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00071439.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:51 GMT
Number of Pages: 14
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> Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR)
Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage
66/ 119/2004
> Bauherrenamt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Bauverwaltungsamt Herr Leonhardt Herr Thönissen 96609
> Technisches Amt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Amt für Verkehrsmanagement Herr Leonhardt Herr Eßer 94608
# Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses für Baumaßnahmen gemäß Ziffer 1.1 der Dienstanweisung für die Planung und Durchführung von Hochbauten
Hochbauvorhaben X Tiefbauvorhaben 1 Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt:
Bezirksvertretung X Bauauschuss X Fachausschuss X Haupt- und Finanzausschuss X Rat
Projektbezeichnung
Ausbau Oberhausener Straße -Bau- und Finanzierungsbeschluß-
Haushaltsstelle(n) Gesamtkosten
2 M 00008631 6000 94115 - Straßenausbau in nicht ordnungsgemäß erschlossenen Baugebieten 2 M 00008968 6000 94084 - Erschließungsarbeiten für Vertragspartner 887.030,00 EUR
Nettofolgekosten
(jährliche Mehrbelastung für den Haushalt – siehe Ziffer 5.7) Gesamtsumme Folgekosten jährlich 8.680,00 EUR
Bisheriger Beschluss Grundsatzbeschluss vom Grundsatzbeschluss vom Fachausschuss Rat
Bisherige Kostenermittlung vom in Höhe von Kostenschätzung Kostenberechnung X Kostenanschlag 09.07.04 887.030,00 EUR
Unterlagen nach § 10 GemHVO BIC-Empfehlung IPK-Empfehlung
X RPA geprüft am 25.01.01 vom vom
2 Beschlussdarstellung
X Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von den Plänen (Maßstab 1 : 250 ) und Kostengliederung siehe der Kostenschätzung vom der Kostenberechnung vom dem Kostenanschlag vom in Höhe von
09.07.04 887.030,00 EUR und stimmt zu. Das Ergebnis der Beratung im Bauausschuss wird in der Sitzung mündlich vorgetragen.
Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich der Übertragung der Haushaltsmittel 2004 nach 2005 den Ausbau der Oberhausener Straße mit Gesamtkosten von 887.030,00 EUR. Hierin sind Planungskosten von rd. 31.030,00 EUR enthalten, die bereits 2000/2001 entstanden sind.
3 Sachdarstellung Vorläufige Kosten (inklusive 16 % MWSt.): Straßenbaukosten 703.676,23 EUR Änderung der vorhandenen und Neueinrichtung der öffentlichen Beleuchtung 77.279,65 EUR Umlegung von Leitungen 39.691,72 EUR Straßenbegrünung 19.530,00 EUR Herstellung einer Wendemöglichkeit für LKW 15.822,40 EUR (nur Teil, der außerhalb der festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt) Straßenplanung (wurde 2000 durchgeführt) rd. 31.030,00 EUR insgesamt: rd. 887.030,00 EUR Anteile Dritter a) Zahlung Stadt Ratingen (anteilig) rd. 268.000,00 EUR b) Beiträge gemäß § 127 ff BauGB 471.893,53 EUR c) Beiträge gemäß § 8 KAG 38.639,83 EUR gesamt: rd. 778.530,00 EUR städtischer Anteil rd. 108.500,00 EUR abzüglich bereits verausgabter Planungskosten rd. -31.030,00 EUR verbleibender städtischer Anteil rd. 77.470,00 EUR Die Stadt Düsseldorf übernimmt den Ausbau der Oberhausener Straße mit Baukosten von 856.000,00 EUR. Diese verteilen sich wie folgt: Hst. 2 M 00008631 6000 94115 Haushaltsausgabereste: 588.000,00 EUR Hst. 2 M 00008968 6000 94084 Haushaltsausgabereste: 268.000,00 EUR Es ist beabsichtigt, die Oberhausener Straße endgültig herzustellen. Die gesamte Oberhausener Straße macht in bautechnischer Hinsicht einen desolaten Eindruck. Im gesamten angebauten Bereich sind weder Geh- noch Radwege vorhanden. Auf der Westseite sind die Straßenseitenräume überwiegend unbefestigt. Nur kleinere Bereiche weisen Befestigungen mit Schotter, Asphalt oder Beton auf. Auf der Ostseite sind die Seitenräume teilweise kaum noch erkennbar bituminös befestigt. Die im Mittel rund 7 m breite Fahrbahn selbst ist ebenfalls in einem schlechten Zustand. Wegen der fehlenden Gehwege und Parkstreifen und der nicht vorhandenen Randbefestigungen erfolgt das Parken völlig ungeordnet teilweise im Bereich der Straße und teilweise auf den Privatgrundstücken. Obwohl es sich um eine Sackgasse handelt, ist auf der fast ausschließlich mit Verkehr aus Gewerbe- und Industriebetrieben belasteten Straße keine Wendemöglichkeit für LKW vorhanden, so dass Wendefahrten nur unter Benutzung der privaten Anliegergrundstücken möglich sind. Für die Oberhausener Straße ist eine Gesamtbreite von 20 m festgesetzt. Der geplante Querschnitt wird im Trennprofil ausgebaut. Auf der Westseite der Oberhausener Straße ist die Anlegung eines durchgängig 1,5 m breiten Gehweges und eines 2,0 m breiten Zweirichtungsradweges (zuzüglich 0,50 m Sicherheitsstreifen zu Parkstreifen und Fahrbahn) vorgesehen. Beidseitig ist die Anlage von 41 Längs- und Senkrechtparkständen geplant. Vor Haus-Nr. 6 ist eine ca. 27 m lange Ladezone vorgesehen, die zum Abstellen von Autotransporter dienen soll, die regelmäßig die beiden Autohäuser beliefern. Die Fahrbahnen erhalten eine Breite von jeweils 3,25 m. Auf der Straßenostseite variiert der Gehweg zwischen 2,00 m und 7,00 m (Bereich wegen Senkrechtaufstellung der LKW an Laderampe vor Haus-Nr. 14). Es sind 18 Bäume geplant. 3 Bäume müssen gefällt werden. Schmutz- und Regenwasserkanäle sind vorhanden. Um das Wenden ohne Inanspruchnahme von privaten Grundstücksflächen zu ermöglichen, ist vorgesehen, vor Haus-Nr. 15 eine Wendemöglichkeit für LKW anzulegen. In diesem Bereich wird die Straßenbegrenzungslinie der Oberhausener Straße beidseitig geringfügig überschritten. Die hierfür benötigten Grundstücke wurden zwischenzeitlich erworben. Für die Kosten des Grunderwerbs und die Kosten der Anlegung außerhalb der festgesetzten Straßenbegrenzungslinie können keine Erschließungsbeiträge gefordert werden. Zur Überführung des auf der Westseite geplanten 2,0 m breiten Zweirichtungsradweges mit einem 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn über die BAB A 44 muß - unabhängig vom jetzt anstehenden Ausbau - zu einem späteren Zeitpunkt die vorhandene Autobahnbrücke um ca. 2,15 m verbreitert werden. Die Kosten der Brückenverbreiterung werden ebenso wie ein Ablösebetrag für den späteren Übergang der Unterhaltung der Autobahnbrücke auf das Land Nordrhein-Westfalen vom Amt für Verkehrsmanagement übernommen. Da diese Brückenverbreiterung jedoch voraussichtlich erst später durchgeführt wird, muß der Radweg vorübergehend provisorisch an die Fahrbahn angeschlossen werden. Weiterhin soll die Oberhausener Straße provisorisch an den heute vorhandenen Zustand der Theodorstraße angeschlossen werden. Ein endgültiger Ausbau dieses Kreuzungsbereiches ist erst im Zusammenhang mit dem geplanten vierspurigen Ausbau der Theodorstraße zwischen BAB A 52 und der Wahlerstraße vorgesehen. Dabei soll auch dieser Kreuzungsbereich eine Signalregelung erhalten. Anläßlich der Ansiedlung der Fa. ABB Calor Emag an der Oberhausener Straße auf dem Gebiet der Stadt Ratingen wurde 1997 mit der Stadt Ratingen eine Vereinbarung geschlossen, nach der von der Stadt Ratingen ein Pauschalbetrag von rd. 496.000,00 EUR (970.000,00 DM) für den Umbau des Einmündungsbereiches Oberhausener Straße/ Theodorstraße, für die Anlegung eines Geh- und Radweges in der Oberhausener Straße und für die Erstellung der Straßenplanung gezahlt wurde. Aus dieser Zahlung wurde die Straßenplanung finanziert. Ein Betrag von 196.000,00 EUR bleibt für den Kreuzungsausbau Oberhausener Straße/ Theodorstraße reserviert. Bei den für die Herstellung der Oberhausener Straße einzusetzenden Beträgen handelt es sich um Aufwendungen, die aufgrund der Erschließungsbeitragssatzung von den Anliegern zum überwiegenden Teil wieder eingezogen werden können. Das Beitragsaufkommen gemäß § 127 ff BauGB für die aufgrund dieses Beschlusses durchzuführenden Maßnahmen beträgt voraussichtlich rd. 470.000,00 EUR. Darüber hinaus kann der seitens der Stadt bereits erbrachte Aufwand für Grunderwerb, Freilegung, Straßenplanung und Regenwasserkanal (anteilig) refinanziert werden. Die Kosten der Änderung der an Holzmasten vorhandenen Beleuchtung und die Kosten der Einrichtung der Beleuchtung auf der Westseite der Oberhausener Straße können nach Kommunalabgabengesetz -KAG NW - anteilig abgerechnet werden. Aufgrund der unterschiedlichen Grundstücksgrößen kann ein (Beitrags-) Mittelwert nicht bekannt gegeben werden, da eine erhebliche Abweichung von den endgültigen grundstücksbezogenen Beiträgen abzusehen ist. Die Herstellungskosten im Bereich der Brücke über die BAB A 44 und der Rampen sind nicht beitragsfähig. Die Straßenflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Düsseldorf. Die Bezirksvertretung 6 hat am 18.02.99 der Vorplanung zugestimmt. Der Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses zur Vorplanung erfolgte am 09.06.99. 4 Technische Einzelangaben Erläuterungen der Abkürzungen:
> FBG = Fläche des Baugrundstücks BF = Bebaute Fläche HNF = Hauptnutzfläche NF = Nutzfläche FF = Funktionsfläche VF = Verkehrsfläche NGF = Nettogrundrissfläche KF = Konstruktionsfläche BGF = Bruttogrundrissfläche BRI = Bruttorauminhalt
41 Planung Bauleitung Projektsteuerung 42 Grundflächen für Rauminhalte nach DIN 277
FBG m 2 BF m 2 HNF m 2 Nebennutzfläche m 2 NF m 2 (Nur bei Bedarf unterteilen)
+ =
FF m 2 VF m 2 NGF m 2 KF m 2 BGF m 2 BRI m 3
+ + = + =
Kostenanalyse Vergleichswerte in m 3 BRI (Architektenkammer NW) Kosten je m 2 BGF Kosten je m 3 BRI unterer Wert mittlerer Wert höchster Wert 43 Das Raum- und Funktionsprogramm vom entspricht den gültigen Richtlinien. Abweichungen sind zu begründen. Zulässige Überschreitung des Durchschnittswertes in % Durchschnittswert eingehalten? Zulässige Unterschreitung des Durchschnittswertes in % Ja Nein Erläuterungen zum Raum- und Funktionsprogramm 44 Kostengliederung nach DIN 276/1993 X Kostengliederung gemäß Anlage 1 Betrag (einschließlich MwSt.) 441 Baukosten (gesamt) 856.000,00 EUR
442 Kosten der Erschließung (Kostengruppen 210–240) 443 Kosten des Bauwerks (Kostengruppen 310–399) 4441 Kosten der Technischen Anlagen – Bauwerk (Kostengruppen 410–489) 4442 Kosten der Sonstigen Maßnahmen für Technische Anlagen (Kostengruppen 490–499) 445 Kosten der Außenanlagen (Kostengruppen 510–595) Anteil Amt 65 Anteil Amt 66 Anteil Amt 68 446 Kosten des Geräts (Kostengruppen 611–619, 621–629) (mit/ohne Inventarkosten – 611) davon Inventar davon Sonstiges 447 Baunebenkosten (Kostengruppen 710–790) rd. 31.030,00 EUR
Gesamtkosten 887.030,00 EUR
45 Das Bauvorhaben ist nicht behindertengerecht. Die Abstimmung mit der Koordinatorin/dem Koordinator für Behindertenhilfe ist erfolgt. behindertengerecht. Erläuterungen 46 Umweltschutzmaßnahmen
461 Ökologisch bzw. Öko-toxikologisch bedenkliche Baustoffe entsprechend der „Geschäftsanweisung zur Beschaffung von umweltfreundlichen Baustoffen“ vom 05. 09. 2000 werden nicht verwandt. werden verwandt, weil
462 Bauausführung im Niedrigenergiestandard ist vorgesehen. ist nicht möglich, weil
463 Einsatz regenerativer Energien ist vorgesehen. ist nicht möglich, weil
464 Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
5 Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536) 51 Personalkosten (zusätzliche Stellen) Betrag Anzahl Besoldungsgruppen Vergütungsgruppen Lohngruppen
2.272,00 EUR
52 Sach- und Betriebskosten Betrag
16.110,00 EUR
darin enthalten Bauunterhaltungskosten 7.036,00 EUR
Energiekosten Wasser Abwasser Strom Öl Gas Fernwärme Kostenvergleich Energie (bei energierelevanten Maßnahmen in bestehenden Gebäuden) Ist (p. a.) Soll (p. a.) Differenz Verbrauch Preis Verbrauch Preis Betrag
## × ×
Summe 18.382,00 EUR
53 Kapitalkosten Betrag
8.680,00 EUR
Summe 5.1 bis 5.3 27.062,00 EUR
54 abzüglich Einnahmen 0,00 EUR
55 Bruttofolgekosten 27.062,00 EUR
56 Entfallende Ausgaben/Einnahmen (+ oder –) Ausgaben Einnahmen
18.382,00 EUR -18.382,00 EUR
57 X Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 8.680,00 EUR Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR)
6 Maßnahmen förderungsfähig?
X Nein Ja, Fördersatz % Betrag Gesamtkosten laut Ziffer 4.4 887.030,00 EUR
Voraussichtliche förderungsfähige Kosten Nichtförderungsfähige Kosten (bitte in der Begründung gesondert erläutern) 887.030,00 EUR
Die Finanzierung erfolgt durch Betrag davon
Bund und Land Zuweisung Darlehen zum Bau
X Anteile Dritter 778.530,00 EUR 856.000,00 EUR
zur Inneneinrichtung
X Eigenanteil (Darlehen) 108.500,00 EUR
Bewilligungsantrag gestellt am Bewilligung erteilt am in Höhe von
7 Vorgesehene Termine
Baubeginn Bauzeit ca. (Jahre/Monate) Fertigstellung ca.
vsl. Frühjahr 2005 ca. 6 Monate vsl. Herbst 2005
8 Alternativen
keine Vorlage Anlage 1 zur Bauherrenvorlage 66/ 119/2004
Im Kostenanschlag sind folgende Leistungen enthalten:
Gewerk Betrag 1. Grunderwerb 2. Untergrund, Unterbau, Entwässerung 200.721,61 EUR 3. Bauwerke 4. Oberbau 408.086,92 EUR 5. Ausstattung der Straße 93.066,84 EUR 6. Sonstige besondere Anlagen und Kosten 35.927,85 EUR
Zwischensumme 737.803,22 EUR 16 % Mehrwertsteuer 118.048,52 EUR
Gesamtkosten 855.851,74 EUR
zur Rundung 148,26 EUR
Gesamtkosten brutto 856.000,00 EUR Anlage 2 zur Bauherrenvorlage 66/ 119/2004
Inventarkosten (Aufschlüsselung) Sonstige Erläuterungen
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bauausschuss 18.01.05 -/- 2Ordnungs- und Verkehrsausschuss 12.01.05 -/- 2Haupt- und Finanzausschuss 24.01.05 -/- 2Rat 10.02.05 -/-22) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR)
Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage
> Bauherrenamt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst. Technisches Amt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
# Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses für Baumaßnahmen gemäß Ziffer 1.1 der Dienstanweisung für die
Hochbauvorhaben Tiefbauvorhaben 1 Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt: Projektbezeichnung
Haushaltsstelle(n) Gesamtkosten Nettofolgekosten
(jährliche Mehrbelastung für den Haushalt – siehe Ziffer 5.7) Gesamtsumme Folgekosten jährlich
Bisheriger Beschluss Grundsatzbeschluss vom Grundsatzbeschluss vom Fachausschuss Rat
Bisherige Kostenermittlung vom in Höhe von Kostenschätzung Kostenberechnung Kostenanschlag
Unterlagen nach § 10 GemHVO BIC-Empfehlung IPK-Empfehlung RPA geprüft am vom vom
2 Beschlussdarstellung
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von den Plänen (Maßstab 1 : ) und Kostengliederung siehe Nr. 4.4 der Kostenschätzung vom der Kostenberechnung vom dem Kostenanschlag vom in Höhe von Das Ergebnis der Beratung im Bauausschuss wird in der Sitzung mündlich vorgetragen.
3 Sachdarstellung 4 Technische Einzelangaben Erläuterungen der Abkürzungen:
> FBG = Fläche des Baugrundstücks BF = Bebaute Fläche HNF = Hauptnutzfläche NF = Nutzfläche FF = Funktionsfläche V
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.