Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 172 119/2004

Gerresheimer Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 11. Oktober 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie für das Bauen außerhalb der überbaubaren Flächen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Gerresheimer Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 172 119/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Gerresheimer Straße 143 - 145 -- Neubau von zwei Wohngebäuden mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie für das Bauen außerhalb der überbaubaren Flächen. Sachdarstellung: Das Grundstück Gerresheimer Straße 143 liegt im Geltungsbereich des rechtsver- bindlichen Bebauungsplanes Nr. 5676/38, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausweist und u.a. durch abknickende Baulinien die überbaubaren Flächen und eine GFZ von 1,5 festsetzt. Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes an der Gerresheimer Straße und eines Wohngebäudes an der Binnenstraße. Der Neubau an der Gerresheimer Straße soll IV- geschossig, der an der Binnenstraße II-geschossig errichtet werden. Beide sollen ein ausgebautes Satteldach mit einer Dachneigung von 45° erhalten. Im Erdgeschoss der Neubauten sollen bei Bedarf gewerbliche Nutzungen, die in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sind, untergebracht werden. Die Neubauten sollen sich in Trauf- und Firsthöhe der jeweiligen Nachbarbebauung anpassen. Die Gesamtgeschossfläche soll ca. 2.000 qm, das Gesamtbauvolumen ca. 8.050 cbm betragen. Hinweis: Der in der Sitzung am 20.7.04 vorgetragene Wunsch der Verwaltung, eine geschlossene Bebauung an der Gerresheimer Straße zu realisieren, ist nicht durchführbar, weil die Erteilung der Nachbarzustimmung nicht absehbar ist. Der Bauherr hat daher diese Alternative zurückgezogen. Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da das geplante Gebäude an der Binnenstraße außerhalb der überbaubaren Flächen errichtet und die GFZ um 0,07 überschritten werden soll. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 172 119/2004 Seite 2 von 2 Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Der Neubau an der Binnenstraße soll auf nicht überbaubaren Flächen errichtet werden. Auf diesen Flächen befand sich bis vor kurzem eine I-geschossige Bebauung, die bereits abgerissen wurde. Aus Sicht der Verwaltung ist die vorliegende Planung städtebaulich wünschenswert, wenn die Gebäudeflucht und die Höhen der Nachbarbebauung an der Binnenstraße übernommen werden. Durch den Neubau außerhalb der überbaubaren Flächen kommt es zwangsläufig zu einer Überschreitung der GFZ, die allerdings geringfügig ausfällt. Ein exakter Stellplatznachweis kann erst im Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - B-Plan - Lageplan Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 2 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 172 119/2004