Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 121/2004

Ausschuss anzeigepflichtige Entlassungen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Kleesattel-Straße 13 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 25. Mai 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 01/ 121/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Vorschlag zur Besetzung des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Düsseldorf Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt schlägt für die am 01.07.2004 beginnende sechsjährige Amtszeit folgende Personen als Vertreter/ in der öffentlichen Körperschaften zur Besetzung des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Düsseldorf vor: als Mitglied: Löhr, Ulrike Beigeordnete als Stellvertreter: Kaulmann, Bernd Leiter des Amtes für Personalservice und zentrale Dienste Hüttner, Dieter stellvertretender Leiter des Amtes für Personalservice und zentrale Dienste Sachdarstellung: Am 30.06.2004 endet die Amtszeit der Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Düsseldorf. Für die Gruppe der Vertreter/ innen der öffentlichen Körperschaften in vorgenanntem Ausschuss können von der Stadt Düsseldorf und dem Kreis Mettmann insgesamt zwei ordentliche Mitglieder und mindestens drei stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen werden. In Abstimmung mit dem Landrat des Kreises Mettmann benennt die Stadt Düsseldorf wieder ein ordentliches Mitglied und zwei stellvertretende Mitglieder und der Kreis Mettmann ebenfalls ein ordentliches und zwei stellvertretende Mitglieder. Die in der Beschlussdarstellung genannten Personen vertreten die Stadt Düsseldorf bereits in der derzeitigen Amtszeit. Für den Vorschlag der Stadt Düsseldorf ist § 4 Bundesgremienbesetzungsgesetz -BGremBG- zu beachten. Hiernach hat die vorschlagsberechtigte Stelle, soweit ihr Personen verschiedenen Geschlechts mit der besonderen persönlichen und fachlichen Eignung und Qualifikation zur Verfügung stehen, für jeden auf sie entfallenden Sitz jeweils eine Frau und einen Mann zu benennen oder vorzuschlagen (Doppelbenennung). Wenn der vorschlagsberechtigten Stelle keine gleichermaßen geeigneten Frauen und RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 01/ 121/2004 Seite 2 von 2 Männer zur Verfügung stehen, sondern nur eine Person oder Personen eines Ge- schlechts, so ist eine Doppelbenennung entbehrlich. Dieser Sachverhalt liegt aufgrund der Funktionen der vorgeschlagenen Personen vor. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat 17.06.2004 -/- 2 Haupt- und Finanzausschuss 07.06.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: - Amt: Stadtverfassung Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Löhr RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 121/2004