Bestellung einer Schriftführung sowie einer stellvertretenden Schriftführung für den Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
als stellv. Schriftführerin des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NW sind die Schriftführung und die stellvertretende Schriftführung vom jeweiligen Ausschuss zu bestellen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · GLA/001/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 2
Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen GLA/001/2026