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Title: 00299263.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00299263.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:25:39 GMT
Number of Pages: 1
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Begründung:
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hafen und ist ca. 1,2 ha groß. Im Plangebiet befinden sich die südlich vom Rheinturm gelegenen Parkplätze, die Wegeverbindungen in der angrenzenden Grünfläche und die Stromstraße.
Die Umgebung des Plangebietes ist durch die großzügigen Grün- und Freiflächen Rheinpark/Bürgerpark Bilk und Zollhafen und durch die Solitärgebäude Rheinturm, Landtag, WDR und Stadttor geprägt.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 5375/068 setzt für das Plangebiet Sondergebiet „Postfernmeldeturm mit Restaurant und Zubehörbauten“ fest.
Städtebauliches Ziel ist es, die mindergenutzten Parkplatzflächen einer neuen hochwertigen Nutzung zuzuführen. Geplant ist, in der Nachbarschaft zum Landtag schwerpunktmäßig zentrale Einrichtungen der Verwaltung zu ermöglichen.
Die Umsetzung der geplanten Nutzung erfordert die Änderung des Bebauungsplanes. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll das bisherige Sondergebiet teilweise – für den Fernmeldeturm bleibt das Sondergebiet bestehen – in ein Kerngebiet umgewandelt werden. In dem Kerngebiet soll anteilig eine Wohnnutzung zugelassen werden können. Darüber hinaus soll die Verknüpfung zwischen Rheinuferpromenade und Medienhafen durch neue Wegeverbindungen optimiert werden.
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Title: Vorlage 61/ 108/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00299274.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 23:04:07 GMT
Number of Pages: 3
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Vorlage 61/ 108/2017
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Sitzung des APS am 29.09.2017 Vorlage Nr. 61/108/2017
Plan Nr. 03/031 Aufstellung
-Nördlich Stromstraße-Vorlage 61/ 108/2017
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> RSD Vorlage
Vorlage Nr. 61/108/2017
Gebiet zwischen Stromstraße, Zollhafen und Rheinturm
Aufstellung eines Bebauungsplanes
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v.g. Gebiet Plan Nr. 03/031 -Nördlich Stromstraße- angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S.2808),
für ein Gebiet zwischen Stromstraße, Zollhafen und Rheinturm
- maßgebend ist der im Plan Nr. 03/031 -Nördlich Stromstraße-dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, -
einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:
- Ausweisung eines Kerngebietes
- Ausweisung von Verkehrsfläche
- Ausweisung von Grünfläche Vorlage 61/ 108/2017
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> RSD Vorlage
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Erge bnis
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
29.09.2017 -/-²
Bezirksvertretung 3 19.09.2017 -/-²
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden
Nr. Anla ge
1 Begründung
2 Planzeichnung
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Zuschke