Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 67/2005

B-Plan Nr. 5582/33 - Theodorstraße/ Anschluss

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Theodorstraße / Anschluss · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 1Dokument 18. April 2005veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\61_ 67_2005_22416.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00066995.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:08:03 GMT Number of Pages: 19 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 67/2005 > 1Mitwirkung des OVA bei verkehrsplanerischen Angelegenheiten 2Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen Seite 1 von 19 Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan Nr. 5582/33 - Theodorstraße / Anschlussstelle A 52 -Aufstellung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5582/033 - Theodorstraße - Anschlussstelle A 52 - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” OVA 1 Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5582/033 - Theodorstraße - Anschlussstelle A 52 - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” AUS 2 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5582/033 - Theodorstraße - Anschlussstelle A 52 - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten. ” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für einen Abschnitt der Theodorstraße in etwa zwischen dem Lichtenbroicher Weg und der Wahlerstraße - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5582/033 - Theodorstraße - Anschlussstelle A 52 -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, -einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 67/2005 Seite 2 von 19 und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) aufzustellen, der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von öffentlicher Verkehrsfläche II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, von der gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung abzusehen. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5582/033 - Theodorstraße - Anschlussstelle A 52 - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Von der Anwendung des § 3 (1) BauGB wird gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB abgesehen, da die Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Erörterung der Planungsabsichten bereits auf der Grundlage der Bebauungsplan-Vorentwürfe Nr. 5682/011 - westliche Theodorstraße - am 20.06.2000 und Nr. 5682/012 - südlich Theodorstraße - am 25.09.2000 stattgefunden hat. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 18.05.2005 -/- 2Bezirksvertretung 6 27.04.2005 -/- 2Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/-2Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 67/2005 Seite 3 von 19 Stand: 07.04.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/67/2005 Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin Anlage zur Vorlage Nr. 61/67/2005 # B e g r ü n d u n g Teil A - Städtebauliche Aspekte zum Bebauungsplan- Entwurf Nr. 5582/033 - Theodorstraße - Anschlussstelle A 52 -Stadtbezirk 6 Stadtteil Rath 1. Örtliche Verhältnisse Neben den Verkehrsflächen der heutigen Theodorstraße und der Autobahn-Anschluss-stelle Rath der A52 umfasst das Plangebiet einen Geländestreifen südlich angrenzend an die Fahrbahn. Diese Flächen sind unbefestigt und zum größten Teil Grünflächen, auf den im westlichen Teil gewachsene Bäume stehen. Darüber hinaus erstreckt sich der Geltungsbereich über einen schmalen Randbereich des angrenzenden Röhrenwerksgeländes, auf dem sich einige ein- und zweigeschossige Nebengebäude befinden. Entlang der Theodorstraße verläuft eine Gashauptleitung und eine Fernmeldeleitung. Im östlichen Teil liegt an der Theodorstraße eine Gasstation der Stadtwerke Düsseldorf AG. Das Plangebiet ist eben. Die Flächen neben der heutigen Straße befinden sich teilweise in privatem Eigentum. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 67/2005 - 4 -Stand: 07.04.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/67/2005 2. Gegenwärtiges Planungsrecht Der Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1992 der Stadt Düsseldorf stellt im Plangebiet die Theodorstraße als “sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße” und den Teil des Röhrenwerksgeländes als “gewerbliche Baufläche” dar. Die Theodorstraße ist als Landstraße klassifiziert (L 49). Das gesamte Plangebiet liegt gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) im Bauschutz-bereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf. Dies hat auf den B-Plan jedoch keine Aus-wirkungen, da nur öffentliche Verkehrsfläche sowie eine kleinere Versorgungsfläche mit einer eingeschossigen Bebaubarkeit festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 3. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes Die heutigen großen Freiflächen beidseits der Theodorstraße werden z. Zt. für neue Nutzungen als Büro- und Dienstleistungsstandort entwickelt. Der gesamte Bereich ist wegen seiner Lage mit sehr günstigen Verkehrsanbindungen zu Autobahnen und zum Flughafen und mit seiner Größenordnung eine wichtige gewerbliche Reservefläche für die Stadt. Die städtebauliche Entwicklung erfolgt auf der Grundlage eines abgestimmten Gesamtkonzeptes; das Planungsrecht wird jedoch mit mehreren Bebauungsplanverfahren geschaffen. Auf einer Teilfläche von ca. 47.000m² südlich der Theodorstraße ist kurzfristig die Errichtung einer multifunktionalen Eishalle (“Eisarena”) für bis zu 11.500 Besucher geplant. Im Rahmen der planerischen Überlegungen für die Gesamtentwicklung der Flächen beidseits der Theodorstraße wurde bereits im Jahr 2000 eine umfangreiche Verkehrs-untersuchung erstellt. Aufgrund des zwischenzeitlich veränderten Nutzungskonzepts mit der Eisarena wurde eine Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Um eine leistungsfähige Erschließung des Entwicklungsgebietes und kurzfristig insbesondere der Eisarena zu gewährleisten, ist ein Ausbau der Theodorstraße erforderlich. Im vorliegenden Bebauungsplan wird hierfür das Planungsrecht geschaffen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 67/2005 - 5 -Stand: 07.04.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/67/2005 4. Abwägung, Inhalt des Bebauungsplans Die Theodorstraße weist östlich der Anschlussstelle Rath jeweils eine Richtungsfahrbahn auf. Um die leistungsfähige Erschließung des Entwicklungsgebietes zu sicherzustellen, ist ein vierstreifiger Ausbau der Straße im Abschnitt zwischen Lichtenbroicher Weg im Westen und Wahlerstraße im Osten geplant. Die Planung berücksichtigt darüber hinaus die Flächen für eine geplante Verlängerung der Straßenbahnlinie 701, welche von der Westfalenstraße bis zu einer neuen Wendeschleife westlich des Hülserhofes in Mittellage geführt werden soll. In diesem Zusammenhang wird auch ein Ausbau der Anschlussstelle Rath erforderlich, daher umfasst das Plangebiet auch den Bereich der beiden Zu- und Abfahrten von und zur A 52. Die Anschlussstelle wird aufgeweitet. Für den nichtmotorisierten Verkehr ist der Bau eines neuen Brückenbauwerks über die A 52 vorgesehen, da das vorhandene Bauwerk keinen ausreichenden Platz für einen zusätzlichen Fuß- und Radweg bietet. Da der Ablauf der weiteren Planverfahren im Bereich der Theodorstraße nicht sicher vorherbestimmt werden kann, die Errichtung und Inbetriebnahme der Eisarena aber kurzfristig erfolgen soll, wird für den Ausbau der Theodorstraße ein eigenes Planverfahren durchgeführt. Dabei wird bis auf folgende Ausnahme ausschließlich öffentliche Verkehrs-fläche festgesetzt: Im östlichen Teil des Plangebietes (zwischen der gegenüber einmündenden Oberhause-ner Straße und der Wahlerstraße) wird auf der Südseite der Theodorstraße eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Gasstation festgesetzt: hierhin wird langfristig die heute weiter westlich bestehende Gasstation verlegt. Die Verlegung wird durch den Ausbau der Theodorstraße notwendig. Die heutige Straßenbegrenzungslinie auf der Nordseite der Theodorstraße bleibt weitest-gehend unverändert. Der neue breitere Straßenquerschnitt entwickelt sich in Richtung Süden. Die große, mehrere hundert Meter lange Produktionshalle auf dem benachbarten Röhrenwerksgelände wird durch den Straßenausbau nicht berührt. Bauliche Anlagen im Bereich der Werkszufahrt von Vallourec & Mannesmann Tubes müssen im Zuge des Ausbaus der Theodorstraße beseitigt werden. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 67/2005 - 6 -Stand: 07.04.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/67/2005 Dies ist unproblematisch, da die Verlagerung der Werkszufahrt in Richtung Osten werks-seitig unabhängig von der Straßenplanung ohnehin vorgesehen ist. Im Bereich der vorhandenen Wohnbebauung zwischen der Oberhausener Straße und der Straße Am Schüttenhof wird auf der Nordseite ein Längsparkstreifen angeordnet. Ansonsten sind keine öffentlichen Parkplätze vorgesehen. Der Radverkehr wird über einen Zweirichtungsradweg auf der Südseite geführt. Die Verbindung von der Oberhausener Straße über die Liliencronstraße ist Bestandteil des konzipierten Bezirksnetzes für den Radverkehr und stellt heute die einzig mögliche Verbindung für Radfahrer Richtung Osten dar. Der nördliche Gehweg zwischen Oberhau-sener Straße und Theodorstraße Nord wird deshalb mit einer Breite von 3 Metern für eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer ausgelegt und freigegeben sein. So ist eine direkte Radwegeverbindung gewährleistet. Die Erschließung der angrenzenden Entwicklungsgebiete erfolgt über neu anzubindende Erschließungsstraßen. Auch die geplante Eisarena wird über eine Haupterschließung an die Theodorstraße angebunden . 5. Soziale Maßnahmen §180 BauGB Da Wohngebäude oder Arbeitsstätten von der Planung nicht betroffen werden, sind soziale Maßnahmen nicht erforderlich. 6. Bodenordnende Maßnahmen Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 67/2005 - 7 -Stand: 07.04.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/67/2005 7. Kosten für die Gemeinde Für die Finanzierung des Straßenausbaus wird die Gesamtmaßnahme (Planung und Bau) in zwei Abschnitte unterteilt: Der westliche Teil erstreckt sich vom Lichtenbroicher Weg bis zum Hülserhof und schließt den Ausbau der Anschlussstelle Düsseldorf-Rath mit ein. Die Kosten belaufen sich auf ca. 6,49 Mio. Euro. Die Mittel sind im Haushaltsplan der Stadt Düsseldorf veranschlagt. Es ist beabsichtigt, diese vorfinanzierten Kosten nachträglich im Rahmen städtebaulicher Verträge, die voraussichtlich im Zusammenhang mit der Entwicklung weiterer Grundstücke an der Theodorstraße abgeschlossen werden müssen, unter Berücksichtigung der Mög-lichkeiten des § 11 BauGB auf die jeweiligen Investoren umzulegen. Der östliche Teil erstreckt sich vom Hülserhof bis zur Wahlerstraße. Hinsichtlich der Finanzierung dieses Abschnittes wurden bereits städtebauliche Verträge mit Investoren abgeschlossen. In Abhängigkeit von der detaillierten Untersuchung zum Lärmschutz können weitere Kosten für Entschädigungen für Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden entstehen (vgl. Umweltbericht, Kap. 4.1). Diese werden bis zum Satzungsbeschluss ermittelt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 67/2005 - 8 -Stand: 07.04.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/67/2005 Teil B - Umweltbericht gemäß § 2a BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5582/33 - Theodorstraße - Anschlussstelle A 52 -1. Zusammenfassung Die Planung sieht den Ausbau der Theodorstraße zur vierspurigen Straße vor. Bei Umset-zung dieser Planung werden zusätzliche Flächen versiegelt. Im Mittelbereich der Straße wird ein Grünstreifen für den späteren Bau einer Straßenbahnstrecke vorgesehen. Die spätere Ausgestaltung als Rasengleis wurde bereits bei der Eingriffs-/Ausgleichsbewer-tung im Rahmen des Grünordnungsplans berücksichtigt. Die prognostizierten NO 2 -Jahresmittelwerte (Stickstoffdioxid) und PM 10 -Tagesmittelwerte (Feinststäube, d.h. Partikel mit einem Korngrößendurchmesser von max. 10 μm) über-schreiten räumlich eng begrenzt an wenigen Immissionspunkten die Grenzwerte der 22. Bundesimmissionsschutz-Verordnung. Für den NO 2 -Stundenmittelwert kann eine Über-schreitung des Grenzwertes von 200 μg/m³ mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Die ermittelten PM 10 -Immissionen liegen im Jahresmittel deutlich unter dem Grenzwert von 40μg/m³. Die Lärmbelastung wird zukünftig an den Häusern Theodorstraße 292-302 und 334 tags 70-72 dB(A) und nachts 64-66 dB(A) betragen. Die schalltechnische Prognose ergibt, dass an einigen bestehenden Gebäuden durch die Ausbaumaßnahme grundsätzlich Ansprüche auf Entschädigung von Maßnahmen zum passiven Lärmschutz auf Grundlage der 16. BImSchV entstehen. Wo dies durch eine detailliertere Untersuchung im Einzelfall nachgewiesen wird, werden auf der Grundlage von § 42 BImSchG die für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen entschädigt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 67/2005 - 9 -Stand: 07.04.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/67/2005 Die ökologische Bilanz bzw. Gegenüberstellung von Bestand und Planung ergibt ein Defizit. Deshalb wird ein Ersatzgeld zur Zahlung an die Stadt festgelegt, das für Maß-nahmen aus dem dafür zur Verfügung stehenden Ausgleichsflächenpool verwendet wird. Die abschließende Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz kommt zu dem Ergebnis, dass die pro-gnostizierten Eingriffe entsprechend den Gesetzesvorgaben kompensiert werden können. Das Plangebiet liegt zum Teil in der Wasserschutzzone IIIB und verläuft damit durch Vorbehaltsflächen des Freirauminformationssystem. Die Altablagerungen und der Lärmschutzwall werden auf Grund ihrer Beschaffenheit entsprechend § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB gekennzeichnet. Die Entwässerung im Plangebiet erfolgt im Trennverfahren. Somit werden die Anforderun-gen gemäß § 51 a Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen (LWG NW) erfüllt. 2. Beschreibung des Vorhabens Im Rahmen der Entwicklung des G

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 67/2005